Autor Thema: Neues aus dem Königreich 12/2017  (Gelesen 17340 mal)

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Offline Helvetia

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #15 am: 7. Dezember 2017, 00:30:30 »
Ich glaube, gemeint ist, dass er der Chefunterhändler gegenüber Angela (Merkel) ist. Schliesslich muss doch der gemeindeweise Übertritt der BRiD ins KRD professionell eingefädelt werden!  :D
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Offline Pirx

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #16 am: 7. Dezember 2017, 01:30:50 »
Zu profan. Angeln ist Fischen. Fitzek ist der Sohn Gottes. Jesus hatte Jünger, darunter waren auch Fischer. Der Simon z. B., also der Petrus, war so einer. Benjaminchen sieht sich vielleicht als dessen Pendant.
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #17 am: 7. Dezember 2017, 09:38:06 »
Tada! Es gibt Neues Aufgewärmtes aus dem KRD: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/serie-der-vag-prozess-das-urteil.html

Zitat
In den bisherigen Gerichtsverfahren wurde Peter sehr negativ dargestellt. Vor allem die Untreue-Vorwürfe aus dem KWG-Verfahren wirkten sich äußerst rufschädigend aus. Menschen, die Peter kennengelernt haben, wissen, daß er sich weder bereichert noch irgendwen um sein Geld gebracht hat.
Das sagt das Gericht eben gerade nicht. Es mag sein, dass sich bei den "Versicherungsgeschäften" Peterleang nicht bereichert hat, aber im Verfahren wegen Untreue wurde ganz klar festgestellt, dass Geld der Anleger unwiderruflich verloren ging, dass Peterleang also "irgendwen um sein Geld gebracht hat". Dass da auch immer wieder etwas in die eigene Tasche gesteckt wurde, scheint eigentlich auch immer wieder mal durch, spielte aber, da Bereicherung kein Tatbestandsmerkmal ist, keine Rolle.
Denkt man die "Logik" der KRDler weiter, dann wäre auch ein Mörder ein ganz guter Mensch: Er kann zwar so viele Leute umbringen, wie er kann, wenn er sich nur nicht bereichert hat.

Zitat
Allerdings entsprechen die Schlussfolgerungen, die Richterin Baumgarten aus den vorliegenden Tatsachen zieht, nicht dem Beweggrund, aus dem heraus Peter vorgegangen ist. Vor allem der Vorwurf, Peter sei nicht bereit, sich an den Gesetzen der BRD zu orientieren, ist eine Fehlannahme, ein grundlegendes Missverständnis: Peter ist im Gegenteil gerade im Prozeß um die gesundheitliche anderweitige Absicherung daran interessiert, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niedergeschriebene Recht zu befolgen, um seine Initiative auch auf dem rechtlichen Boden der BRD für deren Bürger nutzbar zu machen.
Na ja, was immer Peterleang behauptet, im Sinne gehabt zu haben, ist relativ unwichtig. Dass er mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass seine "Versicherungen" illegal sind, seine "Reichsbank", dass er nicht fahren dürfe usw., aber diese Hinweise und Warnungen einfach in den Wind geschlagen hat, das zählt. Man kann schwerlich "gute Absichten" behaupten, wenn man so offensichtlich gegenteilig handelt.

Zitat
Bisher liegt Peter immer noch nicht die letzte Seite des Original-Urteils mit der Unterschrift der Richterin vor. Ob es eine solche Unterschrift gibt oder ob hier ein Verfahrensfehler vorliegt, bleibt also abzuwarten.
RDtum pur!

Bemerkenswert auch dies:
Zitat
*Da in diesem Gerichtsverfahren mehrere Verfahren gleichzeitig verhandelt wurden, haben wir für die leichtere Lesbarkeit das Urteil zum Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus dem Text herausgestrichen. Wie es in diesem weitergeht, erfahrt ihr in einem seperaten Artikel.*
Einmal mehr hält es das KRD mit der "Transparenz" etwas selektiv. Dass das Urteil im Blick auf Gesamtstrafenbildung usw. damit nicht mehr nachvollziehbar wird, dürfte eigentlich sogar den KRDlern klar sein.

Aber
Zitat
Peter arbeitet zur Zeit an einer Revisionsbegründung.

Wohl bekomm's!
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #18 am: 7. Dezember 2017, 10:35:27 »
Aber
Zitat
Peter arbeitet zur Zeit an einer Revisionsbegründung.
Wohl bekomm's!

Ähm. Bitte Korrektur, falls ich da falsch liege:

Das Urteil ist vom 20.10.2017 (wieso liegt das eigentlich erst jetzt auf dem Webserver? Mal wieder ein Fall von KRD-Transparenz?).

Verkündung war am 10.08.2017.
plus 1 Woche Frist zum Einlegen der Revision = 17.08.2017
plus 1 Monat Frist zum Einreichen des Antrags und der Begründung = 17.09.2017

Datum der Seite ist der 06.12.2017
Ist das Peterle da nicht ein ganz klein wenig zu spät dran mit dem Schreiben der Revisionsbegründung?


Oder zählt in diesem Fall hier die Zustellung des Urteils?  Aber auch dann dürfte es spätestens Ende Oktober eingetroffen sein, was ein endgültiges Ende der Revisionsfrist etwa in der gerade aktuellen Woche festsetzen sollte.
« Letzte Änderung: 7. Dezember 2017, 10:40:01 von Chemtrail-Fan »
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #19 am: 7. Dezember 2017, 10:39:32 »

Das Urteil ist vom 20.10.2017 (wieso liegt das eigentlich erst jetzt auf dem Webserver? Mal wieder ein Fall von KRD-Transparenz?).

Verkündung war am 10.08.2017.
plus 1 Woche Frist zum Einlegen der Revision = 17.08.2017
plus 1 Monat Frist zum Einreichen des Antrags und der Begründung = 17.09.2017

Datum der Seite ist der 06.12.2017
Ist das Peterle da nicht ein ganz klein wenig zu spät dran mit dem Schreiben der Revisionsbegründung?

Fängt die Frist nicht erst dann an, wenn das schriftliche Urteil bei den Parteien eingegangen ist?

Aber wenn das am 20. 10. war, dann muss er sich auch schon ein wenig beeilen.
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #20 am: 7. Dezember 2017, 10:41:31 »
Aber wenn das am 20. 10. war, dann muss er sich auch schon ein wenig beeilen.

Gute Frage. Laut §341 Abs. 2 STPO:
Zitat
Hat die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden, so beginnt für diesen die Frist mit der Zustellung, sofern nicht in den Fällen der §§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz 1, § 411 Absatz 2 und § 434 Absatz 1 Satz 1 die Verkündung in Anwesenheit des Verteidigers mit schriftlicher Vertretungsvollmacht stattgefunden hat.

Der Verteidiger war bei der Sitzung anwesend (laut Urteil).
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Offline Flux W. WIld

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #21 am: 7. Dezember 2017, 10:42:02 »
Tada! Es gibt Neues Aufgewärmtes aus dem KRD: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/serie-der-vag-prozess-das-urteil.html

Zitat
In den bisherigen Gerichtsverfahren wurde Peter sehr negativ dargestellt. Vor allem die Untreue-Vorwürfe aus dem KWG-Verfahren wirkten sich äußerst rufschädigend aus. Menschen, die Peter kennengelernt haben, wissen, daß er sich weder bereichert noch irgendwen um sein Geld gebracht hat.
Das sagt das Gericht eben gerade nicht. Es mag sein, dass sich bei den "Versicherungsgeschäften" Peterleang nicht bereichert hat, aber im Verfahren wegen Untreue wurde ganz klar festgestellt, dass Geld der Anleger unwiderruflich verloren ging, dass Peterleang also "irgendwen um sein Geld gebracht hat". Dass da auch immer wieder etwas in die eigene Tasche gesteckt wurde, scheint eigentlich auch immer wieder mal durch, spielte aber, da Bereicherung kein Tatbestandsmerkmal ist, keine Rolle.
Wobei man auch sagen muss, dass Peter Leute um ihr Geld gebracht hat wie z.B. Richard Gantz. Und allgemein stimmt es zwar, dass Peter dich keinen Rolls Royce oder Ferrari gegönnt hat und sich anstatt einer Villa in der Karibik einen Sumpf in Paraguay zugelegt hat, so hat er es sich doch auf Kosten der Versicherten und Reichsbankkunden recht gut gehen lassen. Er hat ja nicht bei dem gemeinen Pöbel äh der Deme und dem Staatsvolk im Krankenhaus genächtigt sondern hatte seine eigene Wohnung. Dort ist wahrscheinlich auch immer genug Geld für Heizung und warmes Wasser da gewesen. Und wenn sich Peter um die Anleger oder Versicherten scheren würde, würde er auch offenlegen wo das restliche Geld liegt. Wobei ich mir vorstellen kann, dass er hier auch blockt, weil er sonst zugeben müsste, dass er bei jedem seiner Geschäfte gnadenlos auf Kreuz gelegt anschließend über den Tisch gezogen und zu guter Letzt bis aufs Hemd ausgenommen wurde. Und das kann er weder vor seinen Fans und noch viel weniger vor sich selbst zugeben.

Ähm. Bitte Korrektur, falls ich da falsch liege:

Das Urteil ist vom 20.10.2017 (wieso liegt das eigentlich erst jetzt auf dem Webserver? Mal wieder ein Fall von KRD-Transparenz?).

Verkündung war am 10.08.2017.
plus 1 Woche Frist zum Einlegen der Revision = 17.08.2017
plus 1 Monat Frist zum Einreichen des Antrags und der Begründung = 17.09.2017

Datum der Seite ist der 06.12.2017
Ist das Peterle da nicht ein ganz klein wenig zu spät dran mit dem Schreiben der Revisionsbegründung?

Wo stand denn, dass Peter bei einem Scheingericht der BRD GmbH Revision einlegt? Er wird natürlich ein echtes Gericht wie den Gerichtshof der Menschenrechte anrufen wo man intellektuell seinen Ausführungen auch folgen kann.

 
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Offline Pirx

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #22 am: 7. Dezember 2017, 11:19:06 »
Zitat
Hiergegen sprachen bereits die Anzahl und auch die Intensität der begangenen Straftaten, die Vorstrafen des Angeklagten wie auch die Tatsache, dass es sich beim Angeklagten um einen Straftäter mit einer verfestigten kriminellen Einstellung handelt, bei dem frühere Versuche, mit den damals verhängten Strafen resozialisierend auf ihn einzuwirken und ihn zu einem Lebensweg ohne Straftaten zu führen, als völlig erfolglos erwiesen haben. Der Angeklagte bedarf, um ihn zukünftig zu einem straffreien Leben anhalten zu können, nunmehr der Einwirkung durch den Strafvollzug.
Einfach schön.
« Letzte Änderung: 7. Dezember 2017, 11:20:59 von Pirx »
 

Offline Das Chaos

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #23 am: 7. Dezember 2017, 11:21:45 »
Aber wenn das am 20. 10. war, dann muss er sich auch schon ein wenig beeilen.

Gute Frage. Laut §341 Abs. 2 STPO:
Zitat
Hat die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden, so beginnt für diesen die Frist mit der Zustellung, sofern nicht in den Fällen der §§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz 1, § 411 Absatz 2 und § 434 Absatz 1 Satz 1 die Verkündung in Anwesenheit des Verteidigers mit schriftlicher Vertretungsvollmacht stattgefunden hat.

Der Verteidiger war bei der Sitzung anwesend (laut Urteil).

Schonschon, aber dennoch gilt:

Zitat
§ 345
Revisionsbegründungsfrist

(1) 1Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. 2War zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt, so beginnt die Frist mit der Zustellung.


Also: Das Urteil ist am 20.10.2017 beglaubigt, dürfte also spätestens am 22.10. zugestellt sein. Damit endete die Revisionsbegründungsfrist etwa am 23.11.2017. Fitzek braucht sich also jetzt keine Mühe mehr zu machen, sondern kann sich auf die Weihnachtfeier im Roten Ochsen vorbereiten.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #24 am: 7. Dezember 2017, 11:50:22 »
Zitat
Das Finanzamt Wittenberg bescheinigte zwar dem noch nicht eingetragenen Verein vorläufig nach der eingereichten Satzung die Gemeinnützigkeit, jedoch kam es nicht zu einer Eintragung in das Vereinsregister, weil das Amtsgericht Stendal den Vereinszweck als verfassungswidrig ansah.

Wittenberger Behörden. Mann muss sie einfach lieb haben.

(Fürs Protokoll: Geht um eine Entscheidung des AG Stendal, Az. 65 AR 1713/09; siehe auch https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/K%C3%B6nigreich_Deutschland#Vorg.C3.A4ngerorganisationen )
« Letzte Änderung: 7. Dezember 2017, 11:57:27 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #25 am: 7. Dezember 2017, 11:54:52 »
Fitzek braucht sich also jetzt keine Mühe mehr zu machen, sondern kann sich auf die Weihnachtfeier im Roten Ochsen vorbereiten.

Sollten wir ihm nicht eine Karte schreiben?

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Offline desperado

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #26 am: 7. Dezember 2017, 11:56:46 »
Also: Das Urteil ist am 20.10.2017 beglaubigt, dürfte also spätestens am 22.10. zuvestellt sein. Damit endete die Revisionsbegründungsfrist etwa am 23.11.2017. Fitzek braucht sich also jetzt keine Mühe mehr zu machen, sondern kann sich auf die Weihnachtfeier im Roten Ochsen vorbereiten.

Die Regelarbeitszeit einer Vollzeitstelle im pöhsen BRiD-Sklaven-Ausbeutersystem beträgt 40 Std./ Woche, also 160 Std. / Monat, bei einer Gesamtstundenzahl von 168 Std. je Woche / 672 Std. je Monat (7x24x4 gerechnet). Bekannterweise beträgt die Regel"arbeits"zeit in Peter Ohnelands unendlichem Reich 4 Std. / Woche. Ausgehend davon gehen dort (Mathenote nicht erwähnenswert, daher unter Vorbehalt :whistle:) die Uhren anders und ein Monat hat 6720 Std. Somit ist die Frist dort noch lange nicht abgelaufen.

Wie wir alle wissen, ist das Sprachverständnis im KRD nicht nur im Hinblick auf Gesetze defacto nicht vorhanden - was auch eigtl. nicht weiter schlimm ist.
Spoiler
Zu meinen Teenagerzeiten hatte ich mal eine Diskussion mit meinem seeligen Herrn. Es ging genau um dieses Thema und ich war in meinem jugendlichen Wahn davon überzeugt, daß ich der deutschen Sprache mächtig bin und sie auch verstünde. Er belehrte mich mittels einer Ausgabe des EStgB. Ich solle bitte eine beliebige Seite lesen und erklären - seit dem bin vorsichtig geworden! ;D
[close]
Wenn ich aber in gefühlten 25 Prozessen mit meiner Auffassung und Auslegung von Gesetzen auf die Fresse falle, dann hinterfrage ich mich doch so langsam? Mir selber sagt man ab und an ein recht großes Ego nach, was manchmal auch stimmt. Dennoch hält mich das nicht davon ab, Dinge zu hinterfragen wenn ich das xte Mal vor die Wand gelaufen bin!

Das KRD hingegen erinnert mich an Chemical Ali. Während die Schergen der BRiD den letzten Rest des KRD vor aller Augen auseinander nehmen predigen diese den bevorstehenden Endsieg.
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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #27 am: 7. Dezember 2017, 12:31:32 »
Zitat
Das Finanzamt Wittenberg bescheinigte zwar dem noch nicht eingetragenen Verein vorläufig nach der eingereichten Satzung die Gemeinnützigkeit, jedoch kam es nicht zu einer Eintragung in das Vereinsregister, weil das Amtsgericht Stendal den Vereinszweck als verfassungswidrig ansah.

Wittenberger Behörden. Mann muss sie einfach lieb haben.

(Fürs Protokoll: Geht um eine Entscheidung des AG Stendal, Az. 65 AR 1713/09; siehe auch https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/K%C3%B6nigreich_Deutschland#Vorg.C3.A4ngerorganisationen )

Da hätte er nach Bayern ziehen sollen, da wäre die Eintragung kein Problem gewesen selbst mit richterlicher Bestätigung der Verfassungsfeindlichkeit. Der Verein Unverselles Leben darf da immer noch völlig ungestört sein Unwesen treiben und Verglichen mit denen ist Fitzeks KRD eine Basisdemokratische Kommune die sich durch eine geradezu vorbildliche finanzielle Transparenz auszeichnet.
Hier entsteht immer der Eindruck, dass es sich bei Fitzek  und seinem KRD um einen besonders großem Fall handeln würde, aber in Wirklichkeit ist er ein kleines Licht, dass nur wegen seiner skurrilen Auftritte eine Zeit lang hell geleuchtet hat.
Was sein esoterisches Königreich angeht gibt es wesentlich gefährlichere, erfolgreichere und auch langlebigere Projekte wie sein Karnevalsreich. Beispiele sind das Unverselle Leben, Marienkinder,  Fiat Lux oder Zwölf Stämme, denen Bayern sogar eine eigene Schule genehmigte, nachdem sie jahrelang gegen die Schulpflicht verstoßen hatten. Das ist als hätte Wittenberg Fitzek einen Porsche mit Blaulicht geschenkt hätten, weil er sich ja doch nicht an die Verkehrsregeln hält.

Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #28 am: 7. Dezember 2017, 15:51:32 »

Sollten wir ihm nicht eine Karte schreiben?

Spoiler
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Das versteht er nicht. Da steht er turmhoch drüber.

Da soll er lieber für die Weihnachtsfeier den Roten Ochsen am Spieß braten. Oder wozu ist man Sternekoch? (Das ist einer, dessen Qualifikation in den Sternen steht.)
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 12/2017
« Antwort #29 am: 7. Dezember 2017, 18:03:39 »
Diese Ausführungen der Kammer auf S. 19 gehen runter wie Honigseim:
Zitat
Gegen den Angeklagten sprach jedoch, dass er über einen erheblichen Tatzeitraum handelte und über lange Zeit die Hinweise der BaFin vehement negierte. Neben dem langen Tatzeitraum war auch strafschärfend die erhebliche Höhe der durch die Vereine vereinnahmten Gelder zu Lasten des Angeklagten zu werten. Gegen den Angeklagten sprach auch, dass er zum Zeitpunkt der Tatbegehung mehrfach, wenn auch nicht einschlägig vorbestraft war und auch nach Beendigung der Tat erneut strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden musste.
Insbesondere die erheblich zu Lasten des Angeklagten sprechenden Umstände und aufgrund der Tatsache, dass der Angeklagte wiederholt in der Beweisaufnahme zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht bereit ist, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu akzeptieren, kam hier zur Einwirkung nur die Verhängung einer Freiheitsstrafe in Betracht.
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