Tada! Es gibt
Neues Aufgewärmtes aus dem KRD:
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/serie-der-vag-prozess-das-urteil.htmlIn den bisherigen Gerichtsverfahren wurde Peter sehr negativ dargestellt. Vor allem die Untreue-Vorwürfe aus dem KWG-Verfahren wirkten sich äußerst rufschädigend aus. Menschen, die Peter kennengelernt haben, wissen, daß er sich weder bereichert noch irgendwen um sein Geld gebracht hat.
Das sagt das Gericht eben gerade nicht. Es mag sein, dass sich bei den "Versicherungsgeschäften" Peterleang nicht bereichert hat, aber im Verfahren wegen Untreue wurde ganz klar festgestellt, dass Geld der Anleger unwiderruflich verloren ging, dass Peterleang also "irgendwen um sein Geld gebracht hat". Dass da auch immer wieder etwas in die eigene Tasche gesteckt wurde, scheint eigentlich auch immer wieder mal durch, spielte aber, da Bereicherung kein Tatbestandsmerkmal ist, keine Rolle.
Denkt man die "Logik" der KRDler weiter, dann wäre auch ein Mörder ein ganz guter Mensch: Er kann zwar so viele Leute umbringen, wie er kann, wenn er sich nur nicht bereichert hat.
Allerdings entsprechen die Schlussfolgerungen, die Richterin Baumgarten aus den vorliegenden Tatsachen zieht, nicht dem Beweggrund, aus dem heraus Peter vorgegangen ist. Vor allem der Vorwurf, Peter sei nicht bereit, sich an den Gesetzen der BRD zu orientieren, ist eine Fehlannahme, ein grundlegendes Missverständnis: Peter ist im Gegenteil gerade im Prozeß um die gesundheitliche anderweitige Absicherung daran interessiert, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niedergeschriebene Recht zu befolgen, um seine Initiative auch auf dem rechtlichen Boden der BRD für deren Bürger nutzbar zu machen.
Na ja, was immer Peterleang behauptet, im Sinne gehabt zu haben, ist relativ unwichtig. Dass er mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass seine "Versicherungen" illegal sind, seine "Reichsbank", dass er nicht fahren dürfe usw., aber diese Hinweise und Warnungen einfach in den Wind geschlagen hat, das zählt. Man kann schwerlich "gute Absichten" behaupten, wenn man so offensichtlich gegenteilig handelt.
Bisher liegt Peter immer noch nicht die letzte Seite des Original-Urteils mit der Unterschrift der Richterin vor. Ob es eine solche Unterschrift gibt oder ob hier ein Verfahrensfehler vorliegt, bleibt also abzuwarten.
RDtum pur!
Bemerkenswert auch dies:
*Da in diesem Gerichtsverfahren mehrere Verfahren gleichzeitig verhandelt wurden, haben wir für die leichtere Lesbarkeit das Urteil zum Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus dem Text herausgestrichen. Wie es in diesem weitergeht, erfahrt ihr in einem seperaten Artikel.*
Einmal mehr hält es das KRD mit der "Transparenz" etwas selektiv. Dass das Urteil im Blick auf Gesamtstrafenbildung usw. damit nicht mehr nachvollziehbar wird, dürfte eigentlich sogar den KRDlern klar sein.
Aber
Peter arbeitet zur Zeit an einer Revisionsbegründung.
Wohl bekomm's!