In der Kategorie "kurz und wirr" hat Peter mal eben ein besonders durchdachtes und stringentes wir-haben-uns-alle-so-lieb-Gesetz erlassen, dass ich in seiner makellosen Schönheit ungekürzt zitieren muss (sorry):
Kommunikations- und Grundsatzordnung für Beamte, Amtsträger, Souveräne und Eidleistende
Wow! Schon der Titel galoppiert voll in die Grütze. Wenn das u.a. eine "Grundsatzordnung für Beamte" sein soll, ist der Bollerwagen meiner Kindern ein 40-Tonner.
§ 1 Allgemeines
(1) Das Gesetz dient dem Ziel, eine verläßliche Staatsführung zu erreichen und zwischenmenschliche Spannungen und Mißverständnisse zu vermeiden.
Weil es bisher keine verlässliche Staatsführung gibt aber dafür zwischenmenschliche Spannungen und Missverständnisse.
(2) Es erfüllt keine Straftatbestände, wenn es nicht geachtet wird.
Honk?!? Der Satz ist klasse! So ungenau und relativierend sollte wirklich jede "Grundsatzordnung für Beamte" beginnen. Bedeutet das, dass die Grundsatzordnung keine Straftatbestände erfüllt? Oder soll es heißen, dass es nicht strafbar ist sich einen feuchten Kehricht um diese Grundsatzordnung zu scheren? Klingt irgendwie beides wenig logisch. Um einen Kirchenvater zu zitieren: "Ich weiß nicht was uns der Apostel damit sagen wollte."
(3) Es findet eine öffentliche Aussprache bei einer Gesetzesverletzung durch eine eidleistende Person mit dem Ziel statt, die Gesetzesverletzung bewußt zu machen, Konsequenzen aufzuzeigen und bessernd einzuwirken.
Gut, dass man das nicht achten muss. Und seltsam, dass der Absatz nur für "Eidleistende" gilt. War nicht mal von Beamten, Amtsträgern, Souveränen und Eidleistenden die Rede? Und wo und mit wem findet so eine Aussprache statt? Ist das eigentlich ein Gesetz oder doch eher eine WG-Hausordnung?
(4) Die öffentliche Aussprache findet nur statt, wenn sie durch eine Person gefordert wurde, gegenüber der das Gesetz nicht eingehalten wurde oder wenn die Verletzung zu sozialem Unfrieden führt oder führen kann.
Klingt langsam nach einer Scherbengerichtsordnung. Aber nach vier Absätzen kann man schon mal vergessen was man da eigentlich für ein Gesetz zimmern wollte und welcher Titel darüber steht.
(5) Das Gesetz wird für Personen außerhalb des Gesetzes als Richtlinie empfohlen und ist als Bildungsgrundsatz an jeder staatlichen Schule des Königreiches Deutschland zu lehren.
Darüber kann man nachdenken. Es taugt sicher gut als Beispiel für unüberlegtes Schreiben, Themaverfehlung und unfreiwillige Komik.
§2
Wir, Peter, fordern gemäß dem Eid des Eidleistenden oder anderen eigenen Erklärungen gegenüber Uns das Folgende ein, was auch Wir bereit sind zu leisten:
Zu dumm wenn man so blöde ist über den eigenen Plural Majestates zu stolpern!! "Wir, Peter, fordern ... gegenüber Uns das Folgende ein, was auch Wir bereit sind zu leisten"
Nach diesem tollen Paragraphen (dem der Titel fehlt) ist einzig und allein Peter gefordert und nur Peter hat zu leisten. Geht's eigentlich noch dümmer? Und hübsch, dass die Liste dessen was Peter von Peter zu fordern und zu leisten hat so schön lang ist.
• wir gehen ehrlich und kommunikativ bis in die Tiefe miteinander um,
• wir kommunizieren klar und direkt,
• wir bemühen uns immer um das Verstehen der Sichtweise des anderen,
• wir vertrauen einander, auch wenn wir (noch) keine übereinstimmende Sichtweise erlangen
können,
• wir hören nicht nur auf die Meinung anderer, sondern verschaffen uns eine eigene Meinung im direkten Kontakt und mit klarer Kommunikation und beurteilen eine Angelegenheit erst danach,
• wir sind willig, die Argumente des anderen anzuhören und vorurteilslos zu prüfen,
• wir sind in jeder Wissensrichtung lernwillig und lernbereit und/oder vertrauen dem Urteil
des anderen in dessen überlegenen Wissensgebieten und bemühen uns dessen Vorschlägen
oder Weisungen zu folgen, wenn es mit unserem Gewissen vereinbar ist,
Und wer verfügt wohl wessen Wissensgebiete "überlegen" sind?
• wir stehen zueinander und treten füreinander zur Erreichung des gemeinsamen Zieles ein,
• wir lassen nicht zu, daß etwas zwischen uns stehen wird, solange wir beide das Gleiche
wollen,
• wir weichen, auch wenn die Gründe nicht (gleich) verstanden oder nachvollzogen werden
können, in einer Konfliktsituation nicht aus und auch nicht, wenn etwas nicht zur eigenen Zufriedenheit geschieht, solange das gemeinsame Ziel nicht aufgegeben und weiter verfolgt wird,
• wir respektieren, wenn der Andere etwas noch nicht verstehen will oder kann und solange dieser Zustand besteht, folgen Wir der Anweisung des Fähigeren des jeweiligen Fachbereiches
Und wer weiß wer der "Fähigere" ist?
• bei der inneren Anbahnung einer Trennung der Zusammenarbeit wird dies klar gesagt und begründet mit einer Fristsetzung. Es wird dem anderen eine Möglichkeit zur Veränderung einer Verhaltensweise innerhalb der Fristsetzung eingeräumt mit dem Ziel, eine Trennung zu vermeiden
• sollte eine Trennung nicht vermieden werden können, ist das Gesetz zur Lösung des Eides anzuwenden oder ein Aufgabenbereich auszuwählen, bei dem eine direkt Zusammenarbeit nicht nötig ist oder Meinungsverschiedenheiten keinen Einfluß auf die Erreichung des Zieles haben.
Die oben angeführte Verhaltensweise ist bei einer Zusammenarbeit mit Uns konsequent einzuhalten.
Jawoll! Das werden Wir, Peter, bei der Zusammenarbeit von Uns mit Uns konsequent einhalten. Alle anderen betrifft es ja nicht! Ist das herrlich...
§3
Jeder Eidleistende kann die Anwendung dieses Gesetzes nach den allgemeinen Grundsätzen für sich einfordern.
Jeder Eidleistende kann also auch die Zusammenarbeit von Peter mit Peter einfordern. Nach "den allgemeinen Grundsätzen", die irgendwie auch noch nicht definiert worden sind.
Beamte, Amtsträger und Souveräne samt Peter sind hier auch wieder irgendwie vergessen worden; da werden sie also wohl nichts zu fordern haben.
Und nun? IST SCHLUSS! Da war sie schon die grandiose, allumfassende "Grundsatzordnung für Beamte, Amtsträger, Souveräne und Eidleistende". Langatmiges Geschwurbel kann ihm diesmal keiner vorwerfen. Aber an dem Geisteszustand des Obersouveränen kann man langsam doch ernsthaftere Zweifel anmelden. So schlecht und hirnrissig war er schon lang nicht mehr.