Zuerst hatte ich mich gewundert, als von einer Grand Jury die Rede war, aber nach Lesen des Reports ist mir klar geworden, dass die Anklage vor einem Bundesgericht verhandelt wird. Nach Amendment V der US-Verfassung entscheidet eine Grand Jury über die Zulassung der Anklage in Bundesstrafsachen, die Bundesstaaten haben diese Einrichtung m. W. inzwischen weitestgehend abgeschafft.
Interessant scheinen mir einige Parallelen zu unseren europäischen "Kunden", zum Beispiel die breit ausgewalzte Unterscheidung zwischen "motion" (was der Richter erwähnt) und "praecipe" (worauf HATJ herumreitet). HATJ legt besonderen Wert darauf, eben keine motion, sondern ein praecipe eingereicht zu haben. Der Richter stellt dann fest, dass er mangels vorgelegter motions auch nicht über Anträge zum Verfahren entscheiden müsse. Das erinnert doch sehr an die feinsinnige Unterscheidung zwischen "Zurückweisung" und sonstigen Rechtsbehelfen, etwa Widerspruch.
Wir erfahren hier auch, was es mit den Fingerabdrücken auf sich hat, das sind nämlich "biologische Siegel". #Mussmanwissen
Der Richter kitzelt die wesentlichen Punkte allmählich aus HATJ heraus. Sie meint also offensichtlich, durch Herstellen und Versenden irgendwelcher "filings" könne man rechtlich verbindliche Regelungen erwirken, sofern diesen nur nicht widersprochen würde.
Der Richter fragt sie ja mehrfach nach der Grundlage, auf der sie ihre "Argumente" aufbaut. Da kommt dann nur dünne Luft. Die von ihr genannten "Rechtsmaximen" scheinen einfach "da" zu sein. Auch ihr UCC entpuppt sich (wie wir längst wissen) als nicht existent, jedenfalls nicht als ein Gesetz.
Wenn man auf diese Weise allen Staaten und überstaatlichen Einrichtungen die Existenz abspricht, woher sollen dann letztlich noch für alle Menschen verbindliche "Rechtsmaximen" oder sonstige rechtliche Normen herkommen? UCC ist ja, als vermeintliches US-Recht, mit der "Zwangsvollstreckung" der US-"Corporation" untergegangen. Ich kann auch nicht sehen, woher die Geltung einer Regelung stammen sollte, wonach X ein "filing" an Y schicken könne, das Y dann dazu zwinge, es zu widerlegen, bevor er irgendwie anderweitig gegen X vorgehen dürfte. Es gibt ja keine Staaten, keine überstaatlichen Einrichtungen usw., also auch keine Instanz, die solche Regeln verbindlich machen könnte. HATJ bleibt auf diese Frage nach der Begründung der von ihr behaupteten Regeln jede Antwort schuldig.
Schon deutlicher wird allerdings ihre Grundvorstellung einer Art "Ur-Kontrakt": Ihrer Meinung nach scheint es nötig zu sein, dass ein Mensch erst sein Einverständnis gebe, bevor er zu irgendetwas verpflichtet werden könnte. Eine Verfassung und damit ein Staat, dessen Behörden zumindest ansatzweise über Menschen bestimmen könnten, müsste von allen, die dem zu gründenden Staat angehören sollen, unterzeichnet werden. Das erinnert an Rousseaus contract social, nur dass dies ein hypothetisches Erklärungsmodell ist und nicht die Behauptung, dass der Staat ursprünglich auf solche Weise gegründet worden sei. Sprache zum Beispiel entsteht auch durch Abreden über die Bedeutung bestimmter Lautkombinationen, nur nicht in der Weise, dass sich Menschen zusammensetzen und eine Grammatik, ein Wörterbuch usw. unterzeichnen (wie sollten sie das auch können, wenn es nicht schon eine gemeinsame Sprache gäbe?), sondern durch den Sprachgebrauch.
Was nun auch ganz auffällig und bezeichnend und vor allem die vielleicht deutlichste Parallele zu unserer Kundschaft ist, ist der Umstand, dass HATJ gar nicht merkt, dass sie sich im Grunde selbst widerspricht, also ein grundlegender Mangel an Folgerichtigkeit und Logik.