Autor Thema: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout  (Gelesen 173951 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #300 am: 3. Februar 2018, 15:20:31 »
Flucht ins Ausland?
Läuft da nicht noch ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Tötung?

[facebook]https://www.facebook.com/events/553533538318036??ti=ia[/facebook]
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Gutemine

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #301 am: 3. Februar 2018, 16:03:50 »
Laut seinen Angaben hat er immer noch Meldeauflagen zu erfüllen. Aber wer weiß, vielleicht sehnt er sich nach einer Unterkunft in der ihm nicht Strom, Wasser und Internet abgestellt werden können.  ;D
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Offline Helvetia

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #302 am: 3. Februar 2018, 19:24:52 »
Es warnte uns der Alexander Schröpfer:
Den, welcher seinen Namen sagt, den köpf' er.
Da war das Forum down, und Alexander
frohlockt schon, denn den Grund dafür, den kannt' er:
Hat er uns doch frech angezeigt, der Fiese,
Beim Sürmelclown, der Scout von der Akquise!
Da bleibt uns nur zu sagen: Ach, du Schröpfchen,
Dir mangelt es ganz manifest an Köpfchen.
« Letzte Änderung: 3. Februar 2018, 20:02:36 von Helvetia »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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dtx

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #303 am: 3. Februar 2018, 19:47:32 »
Alexander aus dem Hause Schröpfer hat schon Morgendurft gewittert, weil das Forum nicht online war.

Da schau an. Es hat doch einer gemerkt. Wir wollten ja bloß wissen, wer noch alles mitliest.

« Letzte Änderung: 3. Februar 2018, 19:54:27 von dtx »
 

Offline vollstrecker

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #304 am: 3. Februar 2018, 23:01:32 »




Der Mischa Hugo aus der Familie Stark hat derweil in den Kommentaren auf der SSL-Seite seine "Weisheiten" hinterlassen.  ;D

Link?
 

Offline hair mess

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #305 am: 3. Februar 2018, 23:17:01 »
Er hatte übrigens keinen Erfolg damit.

Wie auch.

Sonst wäre er wohl damit hausieren gegangen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

dtx

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #306 am: 3. Februar 2018, 23:49:32 »
Doch, schon: Der Erfolg dürfte sich in einem Kostenbeschluß des Finanzgerichts manifestiert haben. Ob er daraufhin gezahlt hat, wage ich allerdings zu bezweifeln.
 

Offline Gutemine

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #307 am: 10. Februar 2018, 13:34:42 »
Anscheinend findet man zu wenige neue Geldgeber, jetzt wanzt man sich an Kinder bzw. Eltern ran.

Die Antwort von SSL hat er auch wieder veröffentlicht, allerdings läuft der Link auf seine HP weiterhin ins Leere.


@dtx @hair mess

Das erste was das FA "kassiert" hat, war sein Auto, anschließend seine -wohl in seinem Eigentum stehende- Wohnung. Darauf ist er bei seiner Tochter untergekrochen, bis er die Hulja gefunden hat mit der er jetzt zusammenlebt. :D

Auf Anfragen was daraus geworden ist, antwortet er übrigens, dass er es nicht weiter verfolgt hätte, da es zu viel Mühe gemacht und den Aufwand nicht gelohnt hätte.  :facepalm: :facepalm:
« Letzte Änderung: 10. Februar 2018, 13:37:29 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

dtx

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #308 am: 10. Februar 2018, 15:06:16 »
Auf Anfragen was daraus geworden ist, antwortet er übrigens, dass er es nicht weiter verfolgt hätte, da es zu viel Mühe gemacht und den Aufwand nicht gelohnt hätte.  :facepalm: :facepalm:

Kann ja durchaus sein. Wenn die Lager singen und sich die Sonderumlagen am Gemeinschaftshimmel übereinander schieben, sollte man auch mal loslassen können.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #309 am: 15. Februar 2018, 12:51:43 »
"Neues" vom Schröpfer
Er hat keine Lust seine Steuern zu zahlen.

Spoiler
Ich fechte alle geleisteten Zahlungen (ob freiwillig oder erzwungen) aller Finanzierungsbehörden, aller Arten von Steuern an, die der Bundesgerichtshof in BGHR 3 StR 49/16 erklärt hat. Mit der Verurteilung eines SS-Buchhalters steht fest, daß jede Form der Beteiligung an Kriegseinsätzen den Krieg ab sofort zur Privatsache macht. Man macht sich für jede Form allfälliger Kriegsverbrechen mitschuldig – selbst dann, wenn man als Beteiligter nur irgendein Buchhalter war, der von all dem Geschehen nichts mitbekommen habe.

Ich stifte daher alle gezahlten Steuern, einschließlich der gezahlten Steuern von 2001 bis 2017 an die zwingend humanitäre Organisation Opferhilfe Mensch e.V. in Genf. Durch das Ausführungsgesetz (AGBGB) haben sie nun das außervertragliche Schuldverhältnis in Art. 38-42 EGBGB ausgelöst, so daß Ich nun im Rubrum, Rechtwahl und Gerichtstand frei bin.

 :facepalm: :facepalm: :facepalm:
[close]

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/02/14/einstweilige-verfuegung-interdikt-zur-regelung-eines-einstweiligen-zustandes-%c2%a7-12-bgb-%c2%a7%c2%a7-17-362-hgb-mit-abmahnung-des-rechtswidrigen-verhaltens-zur-unterlassung/

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/02/13/fax-forderung-kfz-steuer-hauptzollamt-hamburg-stadt/

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/02/13/fax-forderung-hauptzollamt-kiel/

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/02/13/kfz-steuer-fax-an-bundeskasse-kiel/


Mimimi wegens seines Namens

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/02/14/niemand-hat-das-recht-meinen-namen-zu-nutzen-fax-an-generalstaatsanwaltschaft-koeln-wegen-zurueckweisung-meiner-beschwerde-urheberrechtverletzung/


Noch mehr Mimimi

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/02/14/strafanzeige-gegen-psiram-und-sonnenstaatland-wegen-urheberrechtverletzung-und-voelkermord-durch-anwendung-des-ns-prototyp-reichsbuerger-in-der-bundesrepublik-2/


Etwas wegen seiner Anklageschrift

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/02/13/fax-an-amtsgericht-wegen-anklage-koerperverletzung/


Mit der Schule legt er sich noch mehr überkreuz

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/02/13/fax-wegen-hausverbot-fuer-grundschule/

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/02/13/strafanzeige-mit-strafantrag-wegen-hausverbot-fuer-grundschule-gegen-walter-schulz-c-o-amt-wilstermarsch/


Und zum Abschluss noch Schwurbeleien zum Zentralmeldeamt in der Schweiz

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/02/12/kurzinformation-zentralmeldeamt-schwere-verletzungen-des-voelkerrecht-also-grundrechtverletzungen/
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #310 am: 15. Februar 2018, 13:26:10 »
Nichts wirklich Neues, er wiederholt nur gebetsmühlenartig die immer gleichen Formeln und Floskeln. Auch "morituri te salutant" darf nicht fehlen.
Er lässt nach-
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #311 am: 15. Februar 2018, 13:47:46 »
Ich glaube er möchte seinem Meister Schäumeli nacheifern und auch einen Jagdschein bekommen!
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #312 am: 15. Februar 2018, 14:52:20 »
Wie schön er die ganzen Texte von z.B. anwalt.de zusammenkopiert, ohne die Quellen zu nennen.
Vielleicht sollten die auch mal Obligationen schreiben.
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #313 am: 16. Februar 2018, 13:39:22 »
Sürmeli hat den ersten Vollstreckungsauftrag bekommen. Schröpfer will seine "Forderung" aus der Unterlassungsverfügung gegen EON vollstreckt haben...er muss ja irgendwie den Strom zahlen...oder halt, nein, den muss es ja umsonst geben.

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/02/16/kostenloser-strom-fuer-alle-menschen/

Dann hat er noch 17 Seiten verfasst in Sachen Sorgerechtsverfahren. Anwaltszwang ist Menschenrechtsverletzung und Völkermord...oder so.

https://bewusstscout.wordpress.com/2017/11/30/von-wegen-anwaltszwang-schreiben-an-familiengericht/#comments
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #314 am: 16. Februar 2018, 14:49:09 »
Zitat
Um es kurz zu machen:
Einen Anwaltszwang gibt es nicht.
Beweise und Begründungen:
I.) Charta der Grundrechte der Europäischen Union
KAPITEL VI – JUSTIZIELLE RECHTE
Artikel 47 (3) – Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.
Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 54 der Charta wegen Verstoß gegen Artikel 47 (3) der Charta.

II.) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK
Artikel 6 (3) Buchstabe c.) – Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
c.) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen ….
Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht Deutschland Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 17 der Konvention wegen Verstoß gegen Artikel 6 (3) Buchst. c.) EMRK.

Auch als juristischer Laie bin ich immer wieder sprachlos:

DAS

https://www.google.de/search?q=Art.+47+%22Charta+der+Grundrechte+der+Europ%C3%A4ischen+Union%22+anwaltszwang

reicht bereits aus, um

hier

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-42678?hl=true

zu landen!

Spoiler
[quote]Unzulässige Beschwerde mangels Einhaltung des Vertretungszwangs

Tenor
I.
Die Beschwerde des Antragstellers wird verworfen.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 625 € festgesetzt.
Gründe
1
Der Antragsteller hat mit einem selbst unterzeichneten Schreiben vom 30. Januar 2016 an das Verwaltungsgericht Augsburg vorsorglich „Beschwerde“ gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 14. Januar 2016 eingelegt und dabei handschriftlich vermerkt: „Ich vertrete mich selbst“.
2
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie nicht formgerecht eingelegt worden ist. Der Antragsteller konnte, worauf er in der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Beschlusses ausdrücklich hingewiesen worden ist, die Beschwerde wirksam nur durch zugelassene Prozessbevollmächtigte einlegen lassen (§ 67 Abs. 4 Satz 1, Abs. 2 VwGO).
3
Gegen diesen Vertretungszwang bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. z. B. BVerfG, B. v. 16.6.1983 - 1 BvR 664/83 - SozR 1500 § 166 Nr. 10 und juris; Kammerbeschluss v. 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - juris Rn. 5 m. w. N. zum Vertretungszwang nach § 166 SGG). Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, dass die Anrufung der Gerichte von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf, zu denen auch die ordnungsgemäße Vertretung durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten gehören kann (vgl. z. B. B. v. 12.1.1960 - 1 BvL 17/59 - BVerfGE 10, 264 bis 271). Diese dient sowohl den Interessen des betroffenen Bürgers, der ohne qualifizierte juristische Sachkunde weder die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels in zweiter oder höherer Instanz noch dessen Zulassungsvoraussetzungen abschätzen kann, als auch dem Interesse an einer geordneten Rechtspflege, insbesondere einem geordneten Gang des Verfahrens, dessen Vereinfachung, Beschleunigung und Sachlichkeit (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 67 Rn. 28).
4
Auch ein Verstoß gegen den durch Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Anspruch auf Zugang zum Gericht ist im Vertretungszwang nicht zu sehen (vgl. BSG, B. v. 21.8.2003 - B 3 P 8/03 - B - juris Rn. 6; B. v. 3.5.2011 - B 9 SB 21/11 B - juris Rn. 3; B. v. 10.12.2014 - B 5 R 378/14b - juris Rn. 2; s. auch EGMR, U. v. 10.5.2007 - 76680/01 - juris Rn. 106 ff. zur Qualifizierung einer Rüge, der Anwaltszwang verletze Art. 6 EMRK, als „offensichtlich unbegründet“). Schließlich verletzt der Vertretungszwang auch nicht Art. 47 Abs. 2 Satz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EUGrdRCh), wonach sich jede Person vor Gericht beraten, verteidigen und vertreten lassen „kann“. Denn diese Kann-Vorschrift versperrt den Mitgliedstaaten keinesfalls die Möglichkeit, vor ihren Gerichten zweiter oder dritter Instanz einen Vertretungszwang vorzuschreiben (vgl. BSG, B. v. 10.12.2014 - B 5 R 378/14 - juris Rn. 2; B. v. 5.4.2011 - B 5 R 66/11b - juris Rn. 4 ; BFH, B. v. 22.7.2010 - V S 8/10 - juris Rn. 8 ). Auch vor dem EuGH besteht im Übrigen ein Vertretungszwang (vgl. Art. 19 Abs. 3 Satzung EuGH sowie Art. 58 Verfahrensordnung des Gerichtshofs).
5
Da der Antragsteller die Beschwerde vorliegend selbst eingelegt hat, ist sie unzulässig. Einer erneuten Einlegung des Rechtsmittels durch eine in § 67 Abs. 2 VwGO bezeichnete Person oder Organisation steht der Ablauf der Frist des § 147 Abs. 1 VwGO (18.1.2016, 24.00 Uhr) entgegen. Die Beschwerde ist daher als unzulässig zu verwerfen.
6
Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 2 GKG i. V. m. Nr. 1.7.1 Satz 2 des Streitwertkataloges 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Danach beträgt der Streitwert hier ein Achtel des Streitwertes der Hauptsache, der mit 5.000 € anzusetzen wäre.
7
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).
[/quote]
[close]

So wird das Verfahren wird bestimmt wieder ein Eigentor "grandioser Erfolg"!  ;D

Die reichsdeppischen "Rechtskoniferen" der youtube-"uni" lernen anscheinend nicht mal, zu googeln! Wie finden die auf youtube nur den "Vorlesungsstoff"?
Falls der ohnehin gechannelt wird, wozu noch youtube? Da könnte man doch gleich den Inhalt in den Kopf channeln! Jetzt bin ich verwirrt! :scratch:
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 
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