Mir ging es um die Frage, ob aus einer in der Hand gehaltenen Waffe auf eine Tötungsabsicht geschlossen werden kann. Dafür diente das Beispiel. Wenn den Beamten zugestanden wird, nicht töten zu wollen (überhaupt die Waffe einsetzen zu wollen), muss das auch bei einem Zivilisten für möglich gehalten werden.
Warum sollte er dann den Beamten mit einer Waffe in der Hand gegenübertreten? Die hat nur einen einzigen Zweck, von daher würde *ich* als eingesetzter Polizist von einer Tötungsabsicht ausgehen und nach einer angemessenen Zeit handeln, damit mir mein Gegenüber nicht zuvorkommt. Gerade dann, wenn er auf wiederholte, sehr deutliche Aufforderung hin die Waffe nicht niederlegt.
Die Entscheidung muss jeder Polizist für sich treffen, wann und wie wird eingegriffen. Ich habe das zum Beispiel auch schon so erlebt: Mandat wird angeklagt wegen versuchter Körperverletzung, soll auf einer Demo einen Polizisten angegriffen haben. Aussage des Beamten bei Gericht: „der Angeklagte stand mit dem Rücken zu meinem Kollegen, drehte sich dann um. Ich weiß nicht, ob er attackieren wollte, hielt das aber für möglich und habe ihn darauf hin sofort fixiert.“
Ähnlich könnte das bei Ursache sein, dafür sickert zu wenig durch.
Es gibt bei YouTube z.B. das Video von Kinski bei den Dreharbeiten zu Fitzcarraldo. Da schreit er den Produzenten aus Leibeskräften an, mehrfach, „ich schlag dir in die Fresse!“. Wenn man den Ausbruch sieht, denkt man auch, gleich langt er hin. Macht er aber nicht.
Der BGH geht davon aus, dass es beim Menschen eine Hemmschwelle gibt, die er überschreitet, wenn er tötet oder zum töten ansetzt. Und es ist nicht einfach, zu entscheiden, wann es bei dem einzelnen so weit war oder ob der zwar äußerst erregt, aber immer noch nicht zum letzten entschlossen war.
Das Gericht wird es sich nicht einfach machen, das ist es nie, wenn über solche Taten zu befinden ist. Aber genau wie die Polizei vor Ort muss auch der Richter die äußeren Umstände bewerten und eine eigene Meinung bilden. Ohne Geständnis kann der Vorsatz des Täters nur aus den Umständen gefolgert werden.
Jetzt habe ich schon wieder mehr geschrieben, als ich wollte, mein Fazit jedenfalls: ich weiß von dem Inhalt des Prozesses zu wenig, um einen soliden Tipp für den Ausgang zu wagen.