Der Bericht der MZ gibt nicht wirklich viel her. Ursache ist also offenbar wieder einmal ausgerastet. (Nach meinem ganzen bisherigen Eindruck ist er ein Fanatiker, der sich noch nie wirklich im Griff hatte. Dafür sprechen auch Einzelheiten seiner vor-RD-Biografie.)
Die Verteidigung stochert in Kleinigkeiten herum (Gerne soll mir doch der Herr M. mal erklären, wie das fragliche Geschoss ins Halstuch eines SEK-Mannes gelangte, das verformt war und dessen Zusammensetzung eindeutig dieselbe war wie in Ursaches Revolver.), aber die wesentlichen Tatsachen wird sie wohl damit nicht aus der Welt schaffen können. Vielleicht wird es am Ende nicht Mord werden, aber die Tatsache bleibt bestehen, dass Ursache mit einer illegalen, scharfen Waffe vor ein SEK getreten ist und am Ende nur durch Schüsse zu überwältigen war.
Dann gibt es einige rechtliche Heiterkeiten:
Ursache kündigte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Schadenersatzforderungen an, die in Schweizer Franken beglichen werden müssten.
Erstens kann vor dem EGMR nicht geklagt, sondern nur Beschwerde geführt werden.
Zweitens ist es bis zu einer Beschwerde an den EGMR ein langer Weg. Zuerst muss der innerstaatliche Instanzenweg ausgeschöpft werden. Dieser ist hier sogar vergleichsweise kurz: Landgericht - BGH - BVerfG. Nach ständiger Rechtsprechung des EGMR ist in der Regel auch das BVerfG anzurufen, damit der Instanzenweg ausgeschöpft ist.
Drittens wird der EGMR keine Schadensersatzforderungen behandeln. Er kann einem Beschwerdeführer eine Genugtuung zusprechen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Viertens müssen Forderungen grundsätzlich in der örtlichen gesetzlichen Währung gestellt und beglichen werden. Der Schweizer Franken mag zwar eine bedeutende Rolle im weltweiten Finanzsystem spielen und gesetzliche Währung in zwei Staaten und einem Teil eines dritten Staates sein, in Deutschland ist er allerdings nicht die gesetzliche Währung. Dies ist nach wie vor der Euro.
Was ich in der Berichterstattung etwas vermisse, ist kritische Distanz und Bearbeitung. Ursaches Aussagen hätten durchaus Anlass geboten, kritisch bearbeitet zu werden. Solche juristische Lachnummern wie die oben zitierte fordern eine Richtigstellung eigentlich heraus. Sie enthalten zudem nichts, was ein ausgebildeter Journalist nicht in kurzer Zeit selbst recherchieren könnte.