Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 201554 mal)

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #540 am: 12. Dezember 2017, 07:50:51 »
Nochmal zur Waffe, es handelt sich mit allergrößter Wahrscheinlichkeit um einen französischen Selbstverteidigungsrevolver für Grenaillemunition oder um einen modifizierten Schreckschußrevolver mit der Grenaillemunition verschossen wurde.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #541 am: 12. Dezember 2017, 09:18:57 »
Nochmal zur Waffe, es handelt sich mit allergrößter Wahrscheinlichkeit um einen französischen Selbstverteidigungsrevolver für Grenaillemunition oder um einen modifizierten Schreckschußrevolver mit der Grenaillemunition verschossen wurde.

Und das ist wo/wie aufgezeigt worden?
Zumindest in den Artikeln konnte ich dazu nicht wirklich etwas verlässliches entdecken.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #542 am: 12. Dezember 2017, 09:24:31 »
Im Prinzip ist das wurscht!

Die Frage ist nur: erlaubnispflichtig oder nicht erlaubnispflichtig, also frei erwerbbar.

Bei letzterem dann, ob illegal "aufgebohrt" oder nicht.

Die Marke ist völlig Banane.
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Offline Gast aus dem Off

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #543 am: 12. Dezember 2017, 09:37:38 »
Meines Wissens liegt Mellrichstadt nicht in Frankreich, sondern in Bayern. Oh, Verzeihung: Unterfranken! Oder ist Napoleon auferstanden und steht wieder kurz vor Moskau?
 
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Offline nomenklatur

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #544 am: 12. Dezember 2017, 10:50:51 »
Meines Wissens liegt Mellrichstadt nicht in Frankreich, sondern in Bayern. Oh, Verzeihung: Unterfranken! Oder ist Napoleon auferstanden und steht wieder kurz vor Moskau?

Nein, der hochaufgeschossene Zwerg sitzt im Roten Ochsen.
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Offline Wittenberger

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #545 am: 12. Dezember 2017, 21:23:40 »
Nochmal zur Waffe, es handelt sich mit allergrößter Wahrscheinlichkeit um einen französischen Selbstverteidigungsrevolver für Grenaillemunition oder um einen modifizierten Schreckschußrevolver mit der Grenaillemunition verschossen wurde.

Revolver Marke Arminus, Kaliber mir unklar. Verschossene Patrone Kaliber .22 , siehe https://www.mz-web.de/28975844

Im Prinzip ist das wurscht!

Die Frage ist nur: erlaubnispflichtig oder nicht erlaubnispflichtig, also frei erwerbbar.

Spielt alles absolut keine Rolle. Die Frage ist "Anscheinswaffe"? Wenn die Waffe dem ersten Anschein nach echt aussieht, dann ist sie als lebensbedrohend eingestuft. Das gilt selbst für täuschend ähnliche Spielzeugwaffen.

Die MZ berichtet heute weiter: Die Verteidigung habe den Innenminister als Zeugen beantragt. Grund: Kein psychologisch geschulter Beamter vor Ort:

https://www.mz-web.de/29280572
 
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Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #546 am: 12. Dezember 2017, 21:39:06 »
Dem Herrn Verteidiger möchte ich doch gern ein paar naive Fragen stellen, nämlich:
  • Seit wann und warum benötigt man einen Haftbefehl, um eine Räumung durchzuführen?
  • Wie soll man einen Haftbefehl oder eine Anordnung zur Räumung jemandem aushändigen oder zeigen, der einen mit einer scharfen Waffe in der Hand bedroht?
  • Wie soll ein Gerichtsvollzieher ein zu räumendes Grundstück betreten, wenn er von diesem zuvor mit Gewalt ferngehalten wurde und sich gerade jemand mit einer scharfen Waffe bereit macht, auch die anrückende Polizei fernzuhalten?
  • Wie soll man endlich jemandem während eines Einsatzes einen Haftbefehl oder eine Räumungsanordnung mitteilen, wenn er einen zuerst mit einer scharfen Waffe bedroht und danach selbst verschuldet das Bewusstsein verloren hat?
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #547 am: 12. Dezember 2017, 22:17:14 »
...
Spielt alles absolut keine Rolle. Die Frage ist "Anscheinswaffe"? ...

Äh ... nö!

"Anscheinswaffen" gibt es im WaffG seit 2003 schon nicht mehr.

Sicher, das Bedrohungspotential ist bei erlaubnispflichtigen wie nichterlaubnispflichtigen das gleiche.

Ob er aber damit einen Menschen tatsächlich hätte schädigen können, es sich also um eine "scharfe" erlaubnispflichtige handelt, spielt beim Strafmaß sehr wohl eine Rolle!
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #548 am: 12. Dezember 2017, 23:55:19 »
Hier geht jetzt auch einiges durcheinander. @Wittenberger hat recht, dass das Vorgehen des SEK inkl. Schusswaffengebrauch aufgrund der von Ursache gezogenen Waffe wohl kaum zu beanstanden ist. Aus der Sicht also eine "Anscheinswaffe" (die auch aus Plastik hätte sein können).

Bzgl. dem Mordvorwurf und der Verurteilung hat natürlich @Reichsschlafschaf recht. Da ist die Frage, ob mit der Waffe getötet werden kann, natürlich eminent von Bedeutung. Ursache wäre auch nicht des versuchten Mordes angeklagt worden wenn er nur mit einer Spielzeugwaffe gedroht hätte.

Die Verteidigung scheint aber sichtlich Oberwasser zu verspüren und haut jetzt ganz kräftig auf die Pauke. Sie will Innenminister Stahlknecht wohl als Stallknecht antreten lassen, um zu belegen wie desorganisiert alles abgelaufen sei. Und wenigstens beim MZ-Reporter scheint die Taktik schon zu fruchten. Ich wüsste mal gern wo festgelegt sein soll, dass jeder Querulant Anspruch auf einen Polizeipsychologen hat. Zumal ein solcher bei einem gut begründeten SEK-Zugriff wohl auch nicht als Zielscheibe zu dienen hat.

Ich bin aber etwas überrascht, dass in den Berichten so gut wie nichts von Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu finden ist. Wenn die solchen Darstellungen der Verteidigung nicht entgegen tritt, muss sie sich nachher nicht wundern wenn ihnen alles entgleitet. Es ist schon seltsam und etwas bedrückend wie wenig man von deren Engagement hört, nachdem sie sich mit der Anklage wegen versuchtem Mord zuerst vollmundig weit aus dem Fenster gelehnt haben.
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2017, 23:57:37 von BlueOcean »
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #549 am: 13. Dezember 2017, 06:29:46 »
...
Spielt alles absolut keine Rolle. Die Frage ist "Anscheinswaffe"? ...

Äh ... nö!

"Anscheinswaffen" gibt es im WaffG seit 2003 schon nicht mehr.


Anscheinswaffen gibt es mindestens seit 2008 wieder, da wurde nämlich § 42a Waffengesetz eingeführt.

Zitat
(1) Es ist verboten 1.  Anscheinswaffen, ... zu führen.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Zitat
1.6
Anscheinswaffen Anscheinswaffen sind 1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #550 am: 13. Dezember 2017, 07:59:20 »
...Anscheinswaffen gibt es mindestens seit 2008 wieder, da wurde nämlich § 42a Waffengesetz eingeführt.

Zitat
(1) Es ist verboten 1.  Anscheinswaffen, ... zu führen.
...

Spielt aber auch keine Rolle, da es ein Führen auf dem eigenen befriedeten Grundstück nicht gibt.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #551 am: 13. Dezember 2017, 20:28:08 »
...
Spielt alles absolut keine Rolle. Die Frage ist "Anscheinswaffe"? ...

Äh ... nö!

Oh doch.

"Anscheinswaffen" gibt es im WaffG seit 2003 schon nicht mehr.

Dein Blick geht auf die Anlage 1 zum WaffG, dort 1.6 mit Unterpunkten.
Was steht da bitte?

In der weiteren Bewertung hat @BlueOcean natürlich recht.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #552 am: 13. Dezember 2017, 21:21:11 »
Noch einige Bemerkungen zur Berichterstattung: Man sollte nicht zu sehr auf das achten, was Journalisten über Gerichtsverfahren schreiben. Die meisten Journalisten sind keine Juristen. Ein Bekannter, ausgebildeter Jurist, der aber das Berufsfeld gewechselt hat, sagt zum Beispiel, dass Protokolle über Verhandlungen mit rechtlichem Inhalt, die von Nicht-Juristen geführt wurden, erkennbar schlechter und oft genug nahezu oder überhaupt unbrauchbar seien. Der Grund sei einfach der, dass diesen Leuten der Blick für die rechtlich bedeutsamen Punkte fehle.
Wenn wir den Bericht über die letzten Zeugenaussagen lesen, wird schnell klar, dass es sich bei den erwähnten Zeugen offensichtlich um Leute aus dem Umfeld Ursaches bzw. seiner "Unterstützer" handelt. Man darf vermuten, dass diese Zeugen von der Verteidigung benannt wurden. Es ist auch denkbar, dass die Verteidigung gezielte Fragen beigesteuert hat, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Allerdings scheint aus dem, was der Bericht kolportiert, deutlich die Gesinnung der betreffenden Zeugen durch. Zeugen, die so offensichtlich voreingenommen und parteiisch sind, können bei der Urteilsfindung allerdings ziemlich bis überhaupt wertlos sein. Ob der Anklagevertreter da noch nachhelfen muss oder sich auf entsprechende Bemerkungen im Schlussvortrag beschränken kann, mag man verschieden sehen. Richter einer Strafkammer eines Landgerichts sollten eigentlich mit solchen Aussagen umgehen können.
Dass die Verteidigung dazu neigt, grundsätzlich jedes staatliche Handeln, das für ihren Mandaten ungünstig ist, rechtlich anzuzweifeln, mag ihrer Pflicht geschuldet sein. Ich habe manchmal eher den Eindruck, dass dies seit einiger Zeit eine Art Mode sei. Es gab einmal eine Zeit, als Anwälte die Verletzung von Verfahrensrecht rügten. Heute gehört es offenbar zum guten Ton, gleich auch eine Verletzung der Grund- und Menschenrechte zu rügen. (Nun ist z. B. eine Haft an sich ein Eingriff in ein Grund- und Menschenrecht, nämlich in die persönliche Freiheit. Eine unberechtigt angeordnete Haft ist also quasi per definitionem eine Verletzung der persönlichen Freiheit, nur dass es eben genau deswegen entsprechende Gesetze gibt, die genau regeln, wann eine Haft berechtigt ist und wann nicht, um einen unberechtigten Eingriff in ein Grund- oder Menschenrecht zu verhindern, man also die mit einer unberechtigten Haft verbundene Verletzung eines Grund- oder Menschenrechts nicht eigens rügen muss.)
Wenn insbesondere Zeugen gleich auch ihre Auffassung von Recht und Unrecht kundgeben, kann dies einen eher ungünstigen Eindruck erwecken. Immerhin ist die Aufgabenteilung vor Gericht eigentlich recht klar: Die Entscheidung von Rechtsfragen ist dem Gericht vorbehalten, dieses muss von Amtes wegen etwa bestehende Rechtszweifel klären. Die Parteien dürfen ihre Ansicht über das geltende und auf den Fall anzuwendende Recht gerne vortragen, wofür insbesondere die Schlussvorträge gedacht sind. Ständige "Belehrung" des Gerichts namentlich durch Personen, die nicht Partei sind, dürften meist dem Verfahren nicht sonderlich dienlich sein.
Was letztlich zählt, sind die Tatsachen. Selbst die Ursache nahe stehenden Zeugen konnten keinen wesentlich anderen Ablauf schildern, als die Anklage ihn dargestellt hat.
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Offline Gutemine

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #553 am: 14. Dezember 2017, 17:26:00 »
"Superjournalist" Manfred Fehling gibt auch mal wieder sein "Wissen" zum Besten.  :facepalm:
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Offline Gast aus dem Off

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #554 am: 14. Dezember 2017, 17:33:51 »
Zitat
Auch hier berufen sich die Medien wieder nur auf Hörensagen, ohne Quellenangaben.

Ach! Und Du etwa nicht, Du Schwafeltünnes?