auch Manfred Fehling muss auf Facebook seine Meinung zum 9. Prozesstag kundtun:
- Bei seinen Ausführungen (A. Ursache) brachte er seine Wortgewandtheit immer wieder zum Ausdruck. Dabei zitierte er aus dem Grundgesetz sowie juristischer Fachliteratur.
- Für diese Maßnahme (die Zwangsräumung) gab es keine schriftlichen Beschlüsse. [warum auch, einer reicht doch]
- Eigentlich war für den 24.08.2016 ein Termin des Gerichtsvollziehers angemeldet, der unbegründet und unentschuldigt nicht stattfand.
- Diese Aktion am 25.08.2016 wurde unangemeldet durch das SEK durchgeführt.
- ein Sachverständiger des LKA (Landeskriminalamt) hat ,,NUR“ 5 Schallimpulse auf den Datenträgern des SEK festgestellt. Sollte sich das bestätigen, kann der Angeklagte Adrian U. keinen Schuss am Tattag abgegeben haben.
Spoiler
9. Prozesstag gegen Adrian Ursache am Landgericht Halle/Saale am 21.11.2017
Wieder sind die Plätze für Zuhörer im Verhandlungssaal gut ausgelastet. Eine der interessantesten Fragen dürfte sein, wie es zu erklären ist das fünf Schüsse abgegeben wurden aber am Tatort angeblich sechs Hülsen gefunden wurden. Nach dem Verhandlungstag kann man sagen, die Inszenierung geht in die nächste Runde.
Adrian U. brachte gleich vom Anfang an, seine kämpferische Haltung für Gerechtigkeit und seiner Unschuld er beim neunten Gerichtstermin am Dienstag wieder voll zum Ausdruck.
Die Anwesenden im Gerichtsaal erstaunt es immer wieder, wie professionell Adrian referiert, weshalb die Anklagepunkte, Adrian wird versuchter Mord vorgeworfen, haltlos sind.
In der Anklageschrift werden Fehlinformationen zur Person Adrian Ursache aufgeführt die Adrian veranlassten, zum Einwand veranlasste, dass er gar nicht der Mensch Adrian sein kann, gegen den im Landgericht verhandelt wird. Die Begründungen zur Ablehnung seiner Anträge, wegen Befangenheit der Richter, sind aus seiner Sicht falsch und somit nicht rechtmäßig.
Ein weiterer Grund ist:
,,Die Abschrift der Ablehnung, die er erhalten hatte, weise keine Unterschriften auf“. Nach den Ausführungen schließt sich eine ca. 60 minütige Diskussion bzw. ein Frage und Antwortspiel an.
Hierbei hat Adrian U. so ziemlich alles in Zweifel gezogen was das gesamte Verfahren betrifft. Wie z.B. die Mängel bei der Feststellung seiner Identität sowie zur Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Auch gestern war der Angeklagte modisch elegant gekleidet und trug dabei einen dunklen Anzug. Bei seinen Ausführungen brachte er seine Wortgewandtheit immer wieder zum Ausdruck. Dabei zitierte er aus dem Grundgesetz sowie juristischer Fachliteratur.
Vom August 2016 bis Anfang Juli 2017 musste Adrian eine Haftstrafe absitzen, weil er nicht den willkürlich von der Staatsanwaltschaft gegen ihn erstellten Strafbefehle in Höhe von über 12.000,00 Euro anerkannte und somit nicht bezahlte. Seit Anfang Juli 2017 sitzt Adrian U. nun in Untersuchungshaft in JVA ,,Roten Ochsen“ in Halle/Saale.
Zu den Geschehnissen, die sich in den Morgenstunden des 25. August 2016 in Reuden Sachsen-Anhalt abgespielt hatten, wirft die Staatsanwaltschaft Adrian vor, auf mindestens einen Polizisten geschossen zu haben und somit den Paragraph des versuchten Mordes erfüllt hat. Diese schwarzen Männer gehörten zu einem Sondereinsatzkommando von ca. 200 schwerbewaffneten und maskierten Uniformierten. Das Ziel sollte sein, eine Zwangsräumung des Hauses bei der Familie Ursache in Reuden.
Für diese Maßnahme gab es keine schriftlichen Beschlüsse. Haftbefehle gegen Personen waren auch Fehlanzeige. Unbeteiligte fremde Objekte wurden gewaltsam durch die Einsatzkräfte betreten und teilweise beschädigt. Eigentlich war für den 24.08.2016 ein Termin des Gerichtsvollziehers angemeldet, der unbegründet und unentschuldigt nicht stattfand. Diese Aktion am 25.08.2016 wurde unangemeldet durch das SEK durchgeführt.
Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurden nacheinander drei Zeugen gehört, die sich am 25. August 2016 vor Ort des Geschehens aufhielten.
Die anwesenden Zeugen sagten aus, dass sie zum Tatgeschehen in Reuden gewesen sind. Bereits am 24.08.2016 hatte Adrian mehrere Gäste auf dem Grundstück dazu angehalten, nicht in das Geschehen einzugreifen falls der Gerichtsvollzieher gewaltsam die Zwangsräumung des Hauses vornimmt. Die Aussagen der Zeugen deckten sich inhaltlich zum Ablauf des Geschehens am 25.08.2016. Alle befragten Zeugen waren erschüttert über diese vom SEK angewendete Brutalität gegenüber unbeteiligten Menschen.
„Ich wusste nicht, wer die sind“, sagte eine Zeugin. Sie wurde aus dem Zelt gerissen, gefesselt, gestoßen und getreten. Bei den Vernehmungen sagte ein Zeuge, ,,Er ist vom Aussehen der Waffe davon ausgegangen, dass Adrian U. hatte eine ,,Spielzeugwaffe“ in der rechten Hand hielt". Weitere Zweifel bestehen hinsichtlich der Schussfähigkeit der vom Angeklagten am Tattag geführten Waffe. Der Zeuge sagte weiter aus, ,,Er habe im Lauf der Waffe einen roten Ring wie bei einer Schreckschusswaffe oder einer Spielzeugwaffe gesehen“.
Das ballistische Gutachten soll Anfang Dezember klären, aus welchen Waffen geschossen wurde. Wenn am Richtertisch Dokumente in Augenschein genommen wurden,
nutzte Adrian die Zeit, um mit seiner Frau Sandra zu sprechen und Zärtlichkeiten auszutauschen.
Zwischendurch meldete er sich noch einmal zu Wort, mit einem deutlich kürzeren Statement. „Ich habe zu keinem Zeitpunkt wissentlich einen Schuss abgegeben“.
Es passt auch zu einem Antrag, den sein Verteidiger am Ende des Gerichtstermins vortrug. Da das Gutachten des Ballistikers bereits in den Akten vorhanden ist, formulierte der Rechtsanwalt auch gleich schon einige Fragen diesbezüglich. Auf Grund der schweren Schussverletzungen die Adrian zugefügt wurden, muss davon ausgegangen werden, dass ihn 5 Schüsse der vermummten Kräfte des SEK getroffen haben und dabei lebensgefährliche Verletzungen verursachten. Weshalb aber am Ort des Geschehens 6 Patronen gefunden wurden, wirft weitere Fragen auf.
Fünf sollen zu den Waffen der Polizei gehören und eine zur Pistole von Ursache. Außerdem gehe aus den Aufnahmen hervor, dass die Polizisten mindestens für die ersten beiden Schüsse verantwortlich sind - vielleicht sogar für alle fünf wahrnehmbaren Knallgeräusche. Die sich daraus ergebenden Fragen werden aber erst am 5. Dezember thematisiert, wenn der Ersteller des Gutachtens aussagen wird. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 2016 gegen 2 SEK Leute ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese später wegen angeblicher ,,NOTWEHR“ eingestellt. Ein Schelm, wer hier etwas Schlechtes denkt!
Ein Anwalt stellte den Antrag, die Akten von den eingestellten Verfahren gegen den beiden Polizisten, im Verfahren gegen Adrian Ursache mit einzubeziehen.
Für die Verteidigung könnten sich daraus noch wichtige Kenntnisse ergeben, die im Verfahren große Aufmerksamkeit erfordern könnten. Was noch in den Akten steht, ein Sachverständiger des LKA (Landeskriminalamt) hat ,,NUR“ 5 Schallimpulse auf den Datenträgern des SEK festgestellt. Sollte sich das bestätigen, kann der Angeklagte Adrian U. keinen Schuss am Tattag abgegeben haben. Um auszuschließen, dass sich auf dem ausgewerteten Tonmaterial ein sechster Schallimpuls, verursacht durch einen Schuss aus der Waffe des Angeklagten, "versteckt" hat, wurde die Einholung eines ergänzenden Sachverständigengutachtens von einem der Verteidiger mit insgesamt 10 Fragen beantragt. Dem will das Gericht nachkommen !!
Der nächste Verhandlungstag ist am 28.11.2017 im LG Halle/Saale.
Kommentar von Bianca Hecht: sehr spannend! klingt ja fast als wurde die 6.Hülse dazudrapiert..
Mit der 6. Hülse wird wohl der Keim für die nächste Verschwörungstheorie gelegt.