Ursache ist wegen der Verachtung seines mögliches Todes, schon wirklich ungewöhnlich.
Ist er das? Gehört das nicht zu den Grundeigenschaften eines jeden Märtyrers?
Ansonsten möchte ich in die Diskussion einwerfen, dass strikt zu trennen ist zwischen der Frage, ob die Schüsse des SEK gerechtfertig waren und der Frage, ob Ursache schuldig eines versuchten Mordes ist.
Nicht schuldig des Mordversuches bedeutet noch nicht automatisch, dass dann die Schüsse des SEK nicht gerechtfertig gewesen wären. Das geht hier in der Diskussion alles etwas durcheinander.
Weiterhin möchte ich anmerken, dass Mord nur vorsätzlich begangen werden kann und es den Versuch eines Fahrlässigkeitsdelikts nicht geben kann. Daher spielt es für die Mordanklage keien Rolle ob es fahrlässig war, dass Mr. Ur mit einer geladenen Waffe vor der Polizei rumgehampelt ist. Entscheidend ist aber was er sich dabei gedacht hat:
"Wird schon nichts passieren" -> Fahrlässigkeit -> Keine Strafbarkeit des Versuchs der fahrlässigen Tötung aber Strafbarkeit der vollendeten fahrlässigen Körperverletzung (Die Differenzierung in einfache oder gefährliche Körperverletzung gibt es bei § 229 StGB nicht).
"Wenn ich jemanden treffe ist es auch egal" -> billigende Inkaufnahme -> Eventualvorsatz -> Strafbarkeit eines versuchten Tötungsdeliktes gegeben.