Ursache fühlt sich wahrscheinlich im Recht und glaubt, damit durchzukommen. Deswegen legt er es auf frontale Konfrontation an. Im Grunde ist das ähnlich wie bei Fitzek, nur tatsächlich noch stärker ausgeprägt.
Das Gericht lässt ihm aktuell viele Dinge durchgehen, die es bei anderen Angeklagten nicht dulden würde. Das mag sinnvoll sein, um den Angeklagten und seine Motive kennenzulernen, aber auf Dauer wird das so nicht gehen. Und wie bei jedem echten Reichsdepp läuft die totale Konfrontation darauf hinaus, dass die Justiz erst mal lange geduldig ist, aber am Ende eben zu Zwangsmitteln greift, die normale Menschen gerne vermeiden. Fängt ja schon an, mit den Fußfesseln. Irgendwann kommen Ordnungsgelder und der Prozessausschluss.
Ursache hat nicht das Problem, dass er das Unrecht nicht einsähe, das mit dem Töten eines Menschen verbunden ist, sondern er fühlt sich dazu aufgrund von seinen kruden Vorstellungen berechtigt (was ihn meiner Meinung nach in seinem Moralempfinden nochmal deutlich unter Fitzek ansiedelt).
Er wäre aber durchaus in der Lage gewesen, diese Vorstellungen zu überprüfen und zu falsifizieren. Somit war er nicht "unfähig, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln" (§ 20 StGB). Allenfalls war seine Fähigkeit, das Unrecht einzusehen, möglicherweise stark gemindert (§ 21 StGB), was dann zu einer Strafmilderung führen kann. Selbst wenn man das nicht sieht, kommt man über den vermeidbaren Verbotsirrtum zu der Möglichkeit einer Milderung.
Prinzipiell eröffnet sich damit dem Gericht sogar über die doppelte Milderung ein Strafrahmen ab 6 Monate, insofern sogar (theoretisch) im Bewährungsbereich.