In mehreren Quellen stand, dass es sich um einen Revolver mit Kaliber .22 handelte, den Ursache in der Hand hielt. Dieses Kaliber sollte sich einwandfrei von einem Geschoss 9mm Parabellum unterscheiden lassen.
Was das "Geräuschgutachten" angeht, so wurde bereits mehrfach gesagt, dass das, was Ursache zu hören meint, nicht richtig sein muss. Bei Geräuschen gibt es zu viele Faktoren, die auf das, was jemand hört, einwirken.
Neben der Zuordnung der Waffen und der Geschosse zu den Waffen gibt es natürlich weitere Hinweise, die bei der Rekonstruktion des Geschehens helfen können. Zum Beispiel sagt der Schusskanal einer Wunde oder in einem Gegenstand etwas über die Richtung aus, aus der der Schuss kam. Auf kurze Distanzen ist der Schussverlauf nahezu eine Gerade. Daher braucht man nur den Schusskanal rückwärts zu verlängern. Irgendwo auf der sich ergebenden Geraden muss sich die Waffe befunden haben.
Wenn die (etwas spärliche) Darstellung einer Zeitung zutrifft, dass das Geschoss aus Ursaches Waffe das Helmvisier des verletzten Polizisten getroffen habe und von diesem abgeprallt sei, dabei den Hals gestreift habe und nur von der Schutzkleidung am Eindringen in den Hals gehindert bzw. von diesem abgelenkt worden sei, so spricht das eigentlich gegen die Behauptung, der Schuss habe sich durch den Fall gelöst. Im Fallen hätte Ursache wohl sonstwohin geschossen oder den Polizisten von unten getroffen. Das Geschoss wäre dann doch wahrscheinlich nach oben abgelenkt worden. Dass es nach unten seitlich Richtung Hals abglitt, deutet doch wohl eher darauf hin, dass der Schuss aus gleicher Höhe oder von weiter oben abgefeuert wurde.
Ursache behauptet, er habe auf gleicher Höhe mit den Polizisten gekauert. Das Bild der Wunden nach den veröffentlichten Bildern hat mich aber zu der Vermutung geführt, er könnte gestanden haben, dabei die rechte Körperseite der Polizei zugewandt und den rechten Arm mit der Waffe ausgestreckt haben. Eine solche Haltung wurde früher u. a. bei der Polizei eingeübt, um dem Gegner eine schmalere Zielfläche darzubieten. Für einen Polizisten in Schutzkleidung ist eine solche Haltung hingegen überflüssig und sogar eher hinderlich.
Gut, das sind jetzt alles Spekulationen nach spärlichen Angaben und schlechten Aufnahmen. Spuren eines Aufschlags des Geschosses auf einem Helm, Reibungsspuren an der Schutzkleidung, das Bild der Wunden usw. können Fachleute mit Zugang zu den Originalen allerdings schon zu genauen Rekonstruktionen führen. Vielleicht kommen ja noch entsprechende Gutachten. Abwarten.
In diesem Forum wurde ja verschiedentlich vermutet, dass Ursache eigentlich vorhatte, sich als Märtyrer töten zu lassen. Das hat er ja in gewisser Weise mit seiner Aussage, er hätte sich töten lassen, um den "Rechtsbankrott" offen zu legen, bestätigt. Trotzdem kann er vorgehabt haben, wenigstens den einen oder andern Polizisten gleichsam "mitzunehmen". Dies wäre dann eine Art erweiterter indirekter Suizid.
Die Staatsanwaltschaft begründet die Mordanklage mit Heimtücke und argumentiert, Ursache habe die Polizisten wahllos töten wollen und so zu Objekten degradiert. Das kann so gesehen werden, ich war mir aber seit Bekanntwerden der Anklage mit dieser Begründung nicht sicher, ob das Gericht dem folgen wird. M. E. wären auch andere Merkmale des Mordes in Frage gekommen, etwa Habsucht (ein Haus, das er aus eigener Schuld verloren hat, behalten wollen). Man wird sehen, was die Verhandlung bringt, wie das Plädoyer der Staatsanwaltschaft lautet und was das Gericht am Ende darüber urteilt.
Falls die Argumentation, dass es sich um Mord handelt, nicht sticht, bedeutet dies allerdings nicht automatisch einen Freispruch. In Frage käme zum Beispiel auch versuchter Totschlag. Man wird sehen.