Es gibt ein Urteil gegen André Gröbel, aber wir wissen ja, er wird es bis zum allerallerallerallerobersten Gericht durchziehen.
Bis jetzt ist er ja relativ "billig" weggekommen. Vielleicht folgt die StA ja seinem Beispiel und geht auch in Berufung.
Spoiler
Kurioses Ende im Hetzer-Prozess Zu welcher Strafe der Hallenser verurteilt wurde
Von Oliver Müller-Lorey 27.02.20, 06:00 Uhr
Im Netz beschimpfte ein Hallenser Polizisten und Politiker als Pädophile und Faschisten.
Den Prozess habe mutmaßliche Reichbürger provozieren wollen, um Unrecht „aufzudecken“.
Nun gab es dafür die Quittung.
Halle (Saale) -
Der Prozess gegen einen 45-jährigen Facebook-Hetzer und mutmaßlichen Reichsbürger aus Halle ist am Dienstagvormittag genauso kurios zu Ende gegangen, wie er begonnen hat. Begleitet von ständigen Grimassen, Gemurmel, Augenrollen und Kommentaren des Angeklagten verkündete die Richterin am Amtsgericht das Urteil.
Geldstrafe wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht
Der Hallenser muss wegen Beleidigung in 13 Fällen und Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht 150 Tagessätze à zehn Euro, also insgesamt 1.500 Euro zahlen. Hinzu kommen die Verfahrenskosten. Der arbeitslose Hartz-IV-Empfänger hatte im Prozess zugegeben, Politiker wie den Landtagsabgeordneten Swen Knöchel (Linke), Richter und mehrere Polizisten teilweise übel beleidigt zu haben.
Von einem Polizisten veröffentlichte er unerlaubt Fotos auf seiner Facebookseite, von anderen behauptete er, sie seien pädophil, „Ober-Nazis“, NSDAP-Mitglieder und „Systemschergen“. Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte er in einer Fotomontage mit Hakenkreuzbinde. Besonders auf den Leiter eines Fachkommissariats bei der Polizeidirektion hatte sich der Mann eingeschossen. Dieser hatte eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 45-Jährigen geleitet.
Angeklagte will durch Prozess Unrecht in der Weltgeschichte aufdecken
Die Begründung für die Hasstiraden hatte schon an den ersten beiden Verhandlungstagen für Kopfschütteln im Saal gesorgt. Er wolle „Erkenntnisse“ aus diesem Prozess gewinnen und Fehlverhalten von Beamten sowie Politikern aufdecken. Andere Prozesse, von denen er fürchtete, sie könnten eingestellt werden, wolle er „am Köcheln“ halten.
Dabei ging es ihm weniger um angebliches Unrecht in Halle, sondern eher um die Weltpolitik, zum Beispiel vermeintliche Unterstützung von Neonazis in der Ukraine durch Bundeskanzlerin Angela Merkel. Durch Beleidigungen und den dadurch herbeigeführten Prozess sollten diese Zusammenhänge ans Licht kommen. Außerdem werde er ja beleidigt und müsse sich so wehren.
Angeklagte hat „ungenaue Rechtsauffassung“ und bestreitet Reichsbürger zu sein
Zwar widersprach der Angeklagte dem Vorwurf, er sei Reichsbürger. Ein als Zeuge geladener Polizist sagte jedoch, dass sich der Angeklagte mit einem „ominösen Ausweis eines keltisch-druidischen Vereins“ ausgewiesen habe. Auf dem Klingelschild oder Briefkasten habe außerdem sein Name mit dem Zusatz „a.d.F.“ gestanden, was „aus der Familie“ bedeute und oft von Reichsbürgern gebraucht werde.
Schon im Prozess hatte die Richterin ungewöhnlich deutlich auf die „ungenaue Rechtsauffassung“ des Angeklagten hingewiesen. Am Dienstag wurde Sie noch deutlicher - und ungeduldiger. Als Zeuge war jener Polizist geladen, der sich monatelangen Diffamierungen ausgesetzt sah.
Facebook-Hetzer will in Berufung gehen
Als der Angeklagte ihm Fragen stellte, die mit den vorgeworfenen Taten nichts zu tun hatten, riss der Richterin der Geduldsfaden: „Es wird langsam langweilig“, sagte sie und drohte, dem Angeklagten das Fragerecht wieder zu entziehen, wenn er weiter abschweife.
Ihn interessierte etwa, ob der Polizist vor der Hausdurchsuchung „Polizei“ gerufen hatte. Der Angeklagte sagte in seinem Plädoyer, er sei „sprachlos“ wie man mit ihm umgehe. Das sei „ähnlich wie in einem Diktatorenstaat“. Er werde in Berufung gehen. (mz)