Ich kommentiere den Artikel jetzt nicht....nur soweit: Der Schreiberling zeigt wieder einmal viel Verständnis für den Schönling, ist auch empörend, dass der Richter, nachdem Mr. Tausendschon mal dem Gericht gegenüber mal wieder angekündigt hat: "Ich werde sie jagen wie Vieh", die Beweisaufnahme einfach beendet und dem armen, armen Angeklagen das Wort entzieht.
Spoiler
Ursache-Prozess in Halle „Ich werde Sie jagen wie Vieh“
Von Steffen Könau 27.08.18, 20:00 Uhr
Richter beendet nach Monolog des Angeklagten überraschend die Beweisaufnahme. Staatsanwalt beantragt acht Jahre wegen versuchten Mordes.
Halle (Saale) -
Die beiden Verteidiger Dirk Magerl und Hartwig Meyer schauen sich für einen Moment verblüfft an. Der Angeklagte, der bis eben in einem stundenlangen Monolog noch einmal Rügen gegen die Verhandlungsführung, völkerrechtliche Theorien und Beleidigungen gegen Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei verlesen hatte, erhebt die Stimme, mit der er eben noch in Richtung Gericht und Staatsanwaltschaft gedroht hatte „Ich werde Sie jagen wie Vieh!“.
Doch Jan Stengel, Vorsitzender Richter den 1. Großen Strafkammer am Landgericht Halle, hat den Satz schon gesagt. „Damit beende ich die Beweisaufnahme“, lautete der, gesprochen mitten in den von Adrian Ursache ausufernder Rede wie betäubt sitzenden Verhandlungssaal.
Adrian Ursache leugnet, bewusst und gezielt gefeuert zu haben
Kurz nur ist der Versuch des Widerspruchs der Verteidigung, die auf noch ausstehende Entscheidungen über gestellte Beweisanträge hinweist. „Das erledigen wir mit dem Urteil“, bescheidet Stengel knapp und bittet die Staatsanwaltschaft, ihr Plädoyer zu halten.
Es ist der 37. Verhandlungstag, er liegt fast auf den Tag genau zwei Jahre nach den Vorfällen, die das kleine Örtchen Reuden in der Elsteraue Ende August 2016 für einen Moment ins Blickfeld der Öffentlichkeit rückten. Adrian Ursache, heute 42 Jahre alt, verheiratet, Vater von zwei Kindern und früherer Schönheitskönig, hatte Beamte einer SEK-Einheit, die die Zwangsräumung seines Grundstückes durch einen Gerichtsvollzieher absichern sollte, aus einem Revolver beschossen.
Ursache selbst leugnet, bewusst und gezielt gefeuert zu haben, allenfalls, so behauptet er, könne sich ein Schuss gelöst haben, nachdem er selbst von zwei Kugel aus der Waffe eines SEK-Mannes mit dem Dienstkürzel ST321 getroffen worden sei.
Staatsanwaltschaft: Ursache wollte den ihm gegenüberstehenden Beamten töten
Doch diese Darstellung weist der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der wegen Drohungen des Angeklagten in seine Richtung öffentlich nicht namentlich genannt werden will, in seinem Plädoyer entscheiden zurück. Die Beweisaufnahme habe eindeutig ergeben, dass der Angeklagte den ihm gegenüberstehenden Beamten mit der Dienstnummer ST325 habe töten wollen. Dafür spreche schon die Tatvorbereitung, während der sich Ursache einen Revolver der Marke Arminus besorgt und diesen nach dem Eintreffen des Einsatzkommandos aus seiner Garage geholt habe.
Aus einem in einem Erdhaufen versteckten Munitionsvorrat habe er die Waffe mit zwei Patronen geladen und auf die Beamten gezielt. „Das allein impliziert schon, dass er schießen wollte“, so der Staatsanwalt. Alle Aufforderungen der vier ihm gegenüberstehenden Beamten, die Waffe niederzulegen, habe er ignoriert und stattdessen seinerseits gedroht, die SEK-Männer sollten „sich verpissen, sonst knalle ich Euch ab“.
Wegen dieser Drohung sei es ST321 gestattet gewesen, seinerseits zu feuern, so das Plädoyer, das über weite Strecken weniger nach einer Anklage als nach einer Verteidigung der Polizeistrategie klang. Da Ursache auch nach zwei Schüssen noch „keine Wirkung gezeigt, sondern sicher gestanden und seinerseits gezielt geschossen habe“, sei es auch zulässig gewesen, weitere Schüsse auf den Oberkörper des von den Behörden als „Reichsbürger“ eingeordneten früheren Mister Germany abzugeben.
Ursache selbst habe sich durch die Polizei bedroht gefühlt
Adrian Ursache hockt während der einstündigen Verlesung des Plädoyers vor der Anklagebank, hinter der er seit Prozessbeginn im Oktober letzten Jahren nie Platz genommen hat. Er schüttelt den Kopf und kommentiert die Sichtweise der Staatsanwaltschaft mit verzogener Miene, vor allem als der Staatsanwalt erwähnt, dass die auf ihn gezielten Schüsse des in der Situation einzige und angemessene Mittel gewesen seien, eine akute Bedrohungslage zu beenden. Ursache selbst hatte stets argumentiert, er selbst habe sich durch die Polizei bedroht gefühlt und daraus ein recht auf Notwehr abgeleitet.
Das aber hätten nur die Polizeibeamten gehabt, argumentiert die Staatsanwaltschaft, denn Ursache sei „zu allem entschlossen“ gewesen, wie die Hauptverhandlung ergeben habe, in der sich der Angeklagte weiterhin zu seinen staatsleugnenden Überzeugungen bekannt habe.
„Er wollte nicht den Rechtsweg gegen die gegen ihn laufenden Zwangsmaßnahmen ergreifen, weil er die Bundesrepublik damit aus seiner Sicht anerkannt hätte“, heißt es. Stattdessen habe er einen Rückgriff auf Gewalt für sich für legitim erachtet, um seinen Fantasiestaat „Ur“ gegen die von ihm als „Angestellte des Scheinstaates Bundesrepublik“ zu verteidigen.
Staatsanwaltschaft sieht Indiz für niedere Beweggründe
Die Staatsanwaltschaft sieht im Umstand, dass Adrian Ursache seine Wut auf das „System“ auf diese Weise gegen einen beliebigen SEK-Mann gerichtet habe, ein Indiz für niedere Beweggründe, die als Mordmerkmal gelten.
„Das ist eine Degradierung des Opfers zum bloßen Objekt und eine totale Nichtachtung des Lebensrechtes jedes Menschen aus einem nichtigen Tatanlass.“ Gerade ein Angriff auf Repräsentanten des Staates aber müsse mit aller Härte bestraft werden, zumal Ursache auch am letzten Prozesstag keine Einsicht und keine Reue gezeigt habe. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz fordert die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft für Ursache.
Ob der Prozess Anfang September mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt werden kann, ist noch unklar. Ursaches Anwalt Hartwig Meyer hat wegen eines am vorletzten Prozesstag nach Ansicht der Verteidiger noch nicht entlassenen Zeugen Widerspruch gegen das Ende der Beweisaufnahme eingelegt. (mz)