Minden/Lübbecke (WB/HjA) - Zum Auftakt der Sitzung des Kreisausschusses am Montagabend im Mindener Kreishaus hat es einen Zwischenfall gegeben. Thomas Röckemann, Fraktionssprecher der Alternative für Deutschland (AfD), ist wegen Verletzung der Maskenpflicht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie von Landrätin Anna Katharina Bölling des Saales verwiesen worden.
Der AfD-Politiker, der nach Ansicht der übrigen Ausschussmitglieder einen nicht regelkonformen und völlig durchgeweichten Mund-Nase-Schutz trug, war zuvor aufgefordert worden, eine sterile Maske aufzusetzen, die ihm von Bölling auch angeboten wurde. Röckemann weigerte sich jedoch, diese zu nutzen.
Daraufhin erfolgte der Verweis, den der AfD-Mann mit einem bereits vorformulierten Beschwerdeschreiben an die Landrätin quittierte.Die AfD hat sich inzwischen mit einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Darin wird Röckemann zitiert mit dem Satz: „Die von mir gewählte Mund-Nasen-Bedeckung entspricht exakt den Vorgaben der Landesregierung.“ Er verwende diese Art Mund-Nase-Bedeckung seit geraumer Zeit im Landtag, und da sei man näher am Quell der Erkenntnis.
Fraktionsgeschäftsführer Sebastian Landwehr stellt fest: „Die AfD wurde durch den Ausschluss von Thomas Röckemann von der demokratischen Willensbildung ausgeschlossen. Dies wiegt umso schwerer, da der Kreistag während der Coronazeit praktisch abgemeldet ist.“ Die Landrätin habe „der Demokratie einen Bärendienst erwiesen.“ Die AfD-Kreistagsfraktion beabsichtige, die Rechtswidrigkeit des Ausschlusses gerichtlich prüfen zu lassen.
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