Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 273680 mal)

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Offline Anmaron

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2745 am: 19. Juni 2020, 07:11:08 »
Dazu gehört mehr. Man bezeichnet seinen 12jährigen bastelverrückten Neffen auch nicht als Fahrzeugtechniker.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 

Offline Gutemine

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2746 am: 19. Juni 2020, 14:16:20 »
Eine wunderbare Kolumne, da werden die angesprochenen wieder ordentlich rumopfern.

https://www.fr.de/meinung/deutschland-rassismus-afd-identitaere-joerg-meuthen-alice-weidel-blut-und-boden-deutsche-13801621.html?

Zitat
AFD UND IDENTITÄRE

Blau-braune Alman-Kartoffeln im Rassismus-Wahn

Zitat
Wären da nicht Leute aus der Union, wie etwa Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther. Der empfindet die Causa als „Theoriekram“, während Andrea Lindholz vom Innenausschuss von einer „hilflosen Scheindebatte“ spricht. Fraktionsvize Thorsten Frei findet gar, dass eine „Aktualisierung“ eh nicht voran bringe.

Zitat
Oha. Ist diesen Damen und Herren Politikern nicht aufgefallen, dass Rassismus, mit dem sie alle nichts zu tun haben wollen, die Konstruktion unterschiedlicher „Rassen“ bedingt? Weil dadurch angeblich trennende Unterschiede markiert werden, die die einen abwerten, die anderen überhöhen? Und dass man diesen Begriff besser den Rassisten überlässt?

Ein Beispiel liefert der Vordenker der extrem rechten „Identitären Bewegung“ Martin Lichtmesz. Der schrieb dem in Oldenburg geborenen Journalisten Hasnain Kazim auf Twitter, „dass ein Pass aus einer Kuh kein Pferd macht, nur weil sie in einem Pferdestall geboren wird“. Auch wenn er ins Tierreich switcht, ist seine Botschaft eindeutig. Weder Geburtsort noch Staatsangehörigkeit scheinen auszureichen, um einen Deutschen als solchen anzuerkennen. Vielmehr greift hier ein „Rassen“-Schema, das an eine rassistische Blut-und-Boden-Ideologie gekoppelt ist, die ohne Ausgrenzung und Abwertung nicht auskommt.

Zitat
„Längst findet Rassismus auch gegenüber uns Deutschen statt“, heißt es auf der Facebook-Seite von AfD-Chef Jörg Meuthen, der immer noch fahrlässig als „gemäßigt“ eingestuft wird.

Er und seinesgleichen wollen unbedingt zu den Betroffenen gehören, schließlich kennen sich die Blau-Braunen mit der Opferrolle bestens aus. Interessant wäre nämlich, wen Meuthen als „deutsch“ definiert. Sicherlich keine, die Alice Weidel mit „Passdeutsche“ meint, sondern all die Michels, die auf dem Schulhof als „deutsche Kartoffel“ aka Alman beschimpft würden und „beim Fußball“ nicht mitspielen dürften.

„Rassismus gegen Deutsche“: Heiße Luft derer, die von „Herrenmenschen“-Attitüden nicht lassen können
Runtergebrochen scheinen seine Deutschen alle weiß zu sein und Teil jenes christlichen Abendlandes, das schon alleine wegen des „großen Austauschs“ („Identitäre“, AfD) bedroht sei und beschützt gehöre. Der „Rassismus gegen Deutsche“ ist somit eine leicht durchschaubare Mogelpackung, die deutsche Sinti, Roma, Muslime oder Schwarze nicht mitmeint, sondern eine weiße „Rasse“ definiert, die überhaupt die Macht zum Rassismus haben. Es ist maximal heiße Luft derer, die von „Herrenmenschen“-Attitüden nicht lassen können.

Spoiler
AFD UND IDENTITÄRE

Blau-braune Alman-Kartoffeln im Rassismus-Wahn
Katja ThorwarthvonKatja Thorwarth
Jörg Meuthen schwadroniert vom „Rassismus gegen Deutsche“. Das ist eine leicht durchschaubare Mogelpackung, die viele Deutsche nicht mitmeint. Die Kolumne.

Niemand dürfe wegen seiner „Rasse“ benachteiligt werden: So steht es seit 1949 im Grundgesetz, doch bis vor kurzem hat sich darum kaum jemand geschert. Dabei gilt „Rasse“ längst als gesellschaftliches Konstrukt, das für die Nazi-Ideologie zwingend ist.

Mittlerweile ist die Problematik jedoch bei der Exekutive angekommen, weshalb es reine Formsache sein sollte, den Gesetzestext auf den aktuellen Wissensstand zu heben. Wären da nicht Leute aus der Union, wie etwa Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther. Der empfindet die Causa als „Theoriekram“, während Andrea Lindholz vom Innenausschuss von einer „hilflosen Scheindebatte“ spricht. Fraktionsvize Thorsten Frei findet gar, dass eine „Aktualisierung“ eh nicht voran bringe.

Bei Rechten greift ein „Rassen“-Schema, das an eine Blut-und-Boden-Ideologie gekoppelt ist
Oha. Ist diesen Damen und Herren Politikern nicht aufgefallen, dass Rassismus, mit dem sie alle nichts zu tun haben wollen, die Konstruktion unterschiedlicher „Rassen“ bedingt? Weil dadurch angeblich trennende Unterschiede markiert werden, die die einen abwerten, die anderen überhöhen? Und dass man diesen Begriff besser den Rassisten überlässt?

Ein Beispiel liefert der Vordenker der extrem rechten „Identitären Bewegung“ Martin Lichtmesz. Der schrieb dem in Oldenburg geborenen Journalisten Hasnain Kazim auf Twitter, „dass ein Pass aus einer Kuh kein Pferd macht, nur weil sie in einem Pferdestall geboren wird“. Auch wenn er ins Tierreich switcht, ist seine Botschaft eindeutig. Weder Geburtsort noch Staatsangehörigkeit scheinen auszureichen, um einen Deutschen als solchen anzuerkennen. Vielmehr greift hier ein „Rassen“-Schema, das an eine rassistische Blut-und-Boden-Ideologie gekoppelt ist, die ohne Ausgrenzung und Abwertung nicht auskommt.

AfD-Chef Jörg Meuthen schwadroniert vom „Rassismus gegen Deutsche“
Entsprechend schräg ist eine Diskussion, wie sie in den sozialen Netzwerken geführt wird. „Längst findet Rassismus auch gegenüber uns Deutschen statt“, heißt es auf der Facebook-Seite von AfD-Chef Jörg Meuthen, der immer noch fahrlässig als „gemäßigt“ eingestuft wird.

Er und seinesgleichen wollen unbedingt zu den Betroffenen gehören, schließlich kennen sich die Blau-Braunen mit der Opferrolle bestens aus. Interessant wäre nämlich, wen Meuthen als „deutsch“ definiert. Sicherlich keine, die Alice Weidel mit „Passdeutsche“ meint, sondern all die Michels, die auf dem Schulhof als „deutsche Kartoffel“ aka Alman beschimpft würden und „beim Fußball“ nicht mitspielen dürften.

„Rassismus gegen Deutsche“: Heiße Luft derer, die von „Herrenmenschen“-Attitüden nicht lassen können
Runtergebrochen scheinen seine Deutschen alle weiß zu sein und Teil jenes christlichen Abendlandes, das schon alleine wegen des „großen Austauschs“ („Identitäre“, AfD) bedroht sei und beschützt gehöre. Der „Rassismus gegen Deutsche“ ist somit eine leicht durchschaubare Mogelpackung, die deutsche Sinti, Roma, Muslime oder Schwarze nicht mitmeint, sondern eine weiße „Rasse“ definiert, die überhaupt die Macht zum Rassismus haben. Es ist maximal heiße Luft derer, die von „Herrenmenschen“-Attitüden nicht lassen können.

Ergänzend sei erwähnt, dass seit Januar 2019 in Innenminister Horst Seehofers Statistik politisch motivierter Straftaten die Kategorie „Deutschfeindlich“ auftaucht. Wegen sagenhaft 132 Delikten („Ausländerfeindlich“: 3625) wird ein rechter Kampfbegriff in „staatliches Handeln“ (taz) überführt, ohne dessen Hintergrund zu reflektieren. Der nämlich ist rassistisch.

Eine Menge gilt es noch aufzuarbeiten – „Rasse“ aus der Rechtsprechung zu streichen, wäre mal ein Anfang.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2747 am: 19. Juni 2020, 14:42:42 »
Für mich ist Meuthen ein Wolf im Schafspelz (sorry liebe Wölfe - mir fällt leider kein besserer Vergleich ein)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2748 am: 19. Juni 2020, 15:37:00 »
Für mich ist er das Schaf im Wolfsrudel, mit dem die Wölfe beweisen wollen, wie harmlos sie sind.
Es haben schon einige Schafe den Weg alles Irdischen angetreten.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline No_DR

Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2749 am: 19. Juni 2020, 15:53:23 »
Ganz so sehe ich das nicht. Nach außen gibt er sich demokratisch aber in einschlägigen Videos die das AfD-Klientel in Netz stellt, kann man sehen, dass er dort ganz anders spricht, als z.B. bei den "Sommerinterviews" im ZDF im letzten Jahr.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2750 am: 19. Juni 2020, 16:18:10 »
Ja, dann Willkommen zurück, gell?


Zitat
FREITAG, 19. JUNI 2020
Breaking News
Kalbitz klagt erfolgreich gegen AfD-Rauswurf


Der ehemalige Chef des Brandenburger Landesverbandes der AfD, Andreas Kalbitz, hat erfolgreich gegen seinen Rauswurf aus der Partei geklagt.

Der ehemalige Chef des Brandenburger Landesverbandes der AfD, Andreas Kalbitz, hat erfolgreich gegen seinen Rauswurf aus der Partei geklagt.

Das Berliner Landgericht hat einem Eilantrag des Brandenburger AfD-Politikers Andreas Kalbitz auf eine einstweilige Verfügung gegen seinen Rauswurf aus der Partei stattgegeben. Nach mündlicher Verhandlung entschied das Gericht in dem Zivilstreit, dass der bisherige brandenburgische Partei- und Fraktionschef Mitglied bleiben und an Parteigremien teilnehmen könne, bis das AfD-Bundesschiedsgericht eine Entscheidung fällt.

Kalbitz war wegen des Vorwurfs aus der AfD ausgeschlossen worden, bei seinem Parteieintritt im März 2013 eine Mitgliedschaft in der verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" verschwiegen zu haben - er bestreitet eine solche Mitgliedschaft allerdings.

Quelle: ntv.de, bdk/AFP

Quelle: ntv.de
https://www.n-tv.de/newsletter/breakingnews/Kalbitz-klagt-erfolgreich-gegen-AfD-Rauswurf-article21858618.html


Der war doch nie Mitglied? Gibt doch gar keinen Mitgliedsantrag ...?


 :doh:


Zitat
Das Berliner Landgericht hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz am Freitag für unzulässig erklärt. Damit kann Kalbitz seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben.

In Kürze mehr bei SZ.de
https://www.sueddeutsche.de/politik/landgericht-berlin-kalbitz-darf-nach-gerichtsurteil-in-afd-bleiben-1.4942145

So langsam scheint es in den Redaktionen angekommen zu sein:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/andreas-kalbitz-bleibt-vorerst-in-der-afd-16823249.html


Zitat
In diesem Fall hätte es eine Einzelfallentscheidung des Bundesvorstands geben müssen. „Aber es gab keine Einzelfallentscheidung zu Herrn Kalbitz, weil er seine Mitgliedschaften nicht angegeben hat“, betonte, Joachim Steinhöfel. Daher habe der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft für nichtig erklärt, „wegen arglistiger Täuschung und Verschweigens der Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen, bei den Republikanern und der HdJ“.

Dagegen erklärte der Prozessvertreter von Kalbitz, sein Mandant habe eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er nicht in der HdJ Mitglied gewesen sei. Dies könne der Bundesvorstand auch nicht belegen, weil der Verfassungsschutz die angebliche Mitgliederliste der HdJ nicht herausrücke. Daher beantrage sein Mandant, bis zu einer Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD seine Rechte als Mitglied und Mitglied des Bundesvorstands wieder ausüben zu können.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article209919289/Kalbitz-mit-Eilantrag-gegen-AfD-Rauswurf-erfolgreich.html


Demnach war es ein Antrag auf eine Einstweilige?
Und kein Hauptsacheverfahren?

Jo, Eilantrag.
Hat der RBB grad gebracht. Er habe "gegen seinen Ausstoß" geklagt.


Zitat
eine eidesstattliche Versicherung abgegeben

Hier hoffe ich auf eine intensive Wühltätigkeit unserer investigativen Medien.
Wenn die nämlich Beweise dafür liefern, das er eine falsche Eidesstattliche ...    :whistle:


.
« Letzte Änderung: 19. Juni 2020, 18:05:07 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2751 am: 19. Juni 2020, 18:11:22 »
...
Demnach war es ein Antrag auf eine Einstweilige?
Und kein Hauptsacheverfahren?

...

Kalbitz war erst am 15. Mai ausgeschlossen worden.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2752 am: 19. Juni 2020, 18:32:54 »




:thumb:    :clap:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2753 am: 19. Juni 2020, 19:03:33 »
Ich würde mal behaupten....3,2,1...und Meuthen ist raus. Der Gauleiter warnt schon vor ihm...


Spoiler
Deutschland
„Zersetzungstendenzen“
Gauland warnt vor Spaltung der AfD durch Meuthen
Stand: 15:33 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten


Offen wie nie kritisiert der AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland Parteichef Jörg Meuthen. Spätestens seit dem Ausschluss von Andreas Kalbitz drohe die Partei „auseinanderzulaufen“. Gauland denkt deshalb auch über persönliche Konsequenzen nach.
148

Der AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland sorgt sich vor einem Zerfall seiner Partei, der 79-Jährige will gar „regelrechte Zersetzungstendenzen“ festgestellt haben. Schuld daran, so ließ Gauland gegenüber dem „Spiegel“ durchblicken, sei vor allem Co-Parteichef Jörg Meuthen, der kürzlich im Bundesvorstand dafür gesorgt hatte, dass Andreas Kalbitz die AfD verlassen musste.

Dem Ex-Brandenburger AfD-Chef wird unter anderem vorgeworfen, eine Mitgliedschaft in der neonazistischen HDJ verheimlicht zu haben.

Kalbitz wehrt sich gegen den Rauswurf juristisch. Am heutigen Freitag wird vor dem Berliner Landgericht denn auch ein Eilantrag des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs verhandelt. Kalbitz will erreichen, dass er seine Rechte als Parteimitglied bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren wieder ausüben darf.

Gauland sorgt sich wegen dieser Querelen offenbar ernsthaft um die Zukunft der von ihm mitgegründeten AfD. Bei seiner Wahl zum Ehrenvorsitzenden im vergangenen Dezember habe er erklärt, sich zu Wort zu melden, „wenn ich den Eindruck gewinne, die Partei läuft auseinander“. Das sei dann „leider schneller eingetreten, als ich annehmen konnte“, führt Gauland in dem Interview weiter aus.

Angesichts des Streits mit Meuthen hält sich Gauland, auch AfD-Fraktionschef im Bundestag, erneute Kandidaturen für Ämter offen. Zwar sei es für eine Entscheidung „noch zu früh“, sagt der Politiker und verwies auf sein Alter.
Auch ein Spiel mit der Spitzenkandidatur

Es könne aber Entwicklungen geben, etwa eine drohende Parteispaltung, „in der ich mich gezwungen sähe, zu überlegen, ob ich noch einmal für zwei Jahre ins Geschirr gehe“.

Eine erneute Spitzenkandidatur für den Bundestagswahlkampf ließ Gauland ebenfalls offen. Es sei „leider zu viel im Fluss, was Meuthen mit seinem Schritt in der AfD ausgelöst hat“.
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https://www.welt.de/politik/deutschland/article209904067/Zersetzungstendenzen-Gauland-warnt-vor-Spaltung-der-AfD-durch-Meuthen.html

Das OVG Berlin-Brandenburg ist dazu noch der Meinung: "Verdachtsfall, Verdachtsfall, Verdachtsfall". Die AfD bleibt im Verfassungsschutzbericht.  ;)

Spoiler
OVG: AfD-Organisation darf als Verdachtsfall erwähnt werden

19. Juni 2020 - 17:43 Uhr

Das Bundesinnenministerium darf die AfD-Jugendorganisation und den rechtsnationalen "Flügel" der Partei im Verfassungsschutzbericht 2019 als Verdachtsfälle aufführen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag in zwei Eilverfahren entschieden und die Beschwerden der AfD und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen (OVG 1 S 55/20 und OVG 1 S 56/20). Ebenfalls rechtmäßig ist, das geschätzte rechtsextremistische Personenpotenzial in die entsprechende Statistik des Berichts aufzunehmen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Es lägen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen vor. Das zentrale politische Programm der JA folge dem Idealbild des "autochthonen Deutschen". Deutsche Staatsangehörige würden nach ihrer ethnischen Herkunft in Bürger erster und zweiter Klasse unterteilt. Diese diskriminierende Ausgrenzung verletze die Menschenwürde.

Äußerungen exponierter Vertreter des "Flügels" ließen ebenfalls ein rassistisches, gegen die Menschenwürde verstoßendes Volks- und Menschenbild erkennen. So stellten sie Muslime ausdrücklich rechtlos und grenzten bewusst ganze Bevölkerungsgruppen aus. Die Beschlüsse sind dem OVG zufolge unanfechtbar.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den rechtsnationalen "Flügel" der Partei im März als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die Gruppierung ist mittlerweile formal aufgelöst. Die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative gilt als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus.

Quelle: DPA
[close]
https://www.rtl.de/cms/ovg-afd-organisation-darf-als-verdachtsfall-erwaehnt-werden-4563788.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2754 am: 19. Juni 2020, 19:20:14 »
Ich würde mal behaupten....3,2,1...und Meuthen ist raus.
Fragt sich, ober eine "Alternative für Meuthen" gründet oder Aufnahme bei einem der Splitter von Widerstand2020 findet. Bodo und Ralf nehmen ihn bestimmt auf, bei Arvid wäre ich da nicht so sicher.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2755 am: 20. Juni 2020, 05:35:57 »
Die afd verfolgt verfassungsfeindliche Bestrebungen!

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!

;)


Zitat
SAMSTAG, 20. JUNI 2020
Schlappe für die AfD vor Gericht
"Flügel" und JA als Verdachtsfälle bestätigt

Sowohl den AfD-"Flügel" als auch die Junge Alternative stuft der Verfassungsschutz als Verdachtsfall ein. Das will die Partei nicht hinnehmen. Mit ihrer Klage scheitert sie nun aber vor Gericht: Es lägen Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen vor.
Spoiler
Das Bundesinnenministerium darf die AfD-Jugendorganisation und den rechtsnationalen "Flügel" der Partei im Verfassungsschutzbericht 2019 als Verdachtsfälle aufführen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zwei Eilverfahren entschieden und die Beschwerden der AfD und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative (JA) gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.

Ebenfalls rechtmäßig ist, das geschätzte rechtsextremistische Personenpotenzial in die entsprechende Statistik des Berichts aufzunehmen, wie das Gericht mitteilte. Es lägen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen vor. Das zentrale politische Programm der JA folge dem Idealbild des "autochthonen Deutschen". Deutsche Staatsangehörige würden nach ihrer ethnischen Herkunft in Bürger erster und zweiter Klasse unterteilt. Diese diskriminierende Ausgrenzung verletze die Menschenwürde.

Äußerungen exponierter Vertreter des "Flügels" ließen ebenfalls ein rassistisches, gegen die Menschenwürde verstoßendes Volks- und Menschenbild erkennen. So stellten sie Muslime ausdrücklich rechtlos und grenzten bewusst ganze Bevölkerungsgruppen aus. Die Beschlüsse sind dem OVG zufolge unanfechtbar.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den rechtsnationalen "Flügel" der Partei im März als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die Gruppierung ist mittlerweile formal aufgelöst. Die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative gilt als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus.

Quelle: ntv.de, lri/dpa
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https://www.n-tv.de/politik/Fluegel-und-JA-als-Verdachtsfaelle-bestaetigt-article21859099.html



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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2756 am: 20. Juni 2020, 07:05:54 »
Rechtsextremisten und NeoNazis werden dank der AfD vom Bundestag nicht nur unterstützt, sondern haben dort auch freien Zugang und können ihren Lebensunterhalt erwirtschaften.

Spoiler
Rechtsextreme Reservisten: Zuflucht im Bundestag

Ein Burschenschafter mit Verbindung zu rechtsextremer Preppergruppe arbeitet für die AfD-Fraktion. Ein Mitglied bemühte sich dort um einen Job.

BERLIN taz/dpa | Ein Bundeswehr-Reservist und Mitglied von Chatgruppen rechtsextremer Burschenschafter aus Sachsen und Sachsen-Anhalt hat bei der AfD-Bundestagsfraktion Anschluss gefunden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist das Mitglied der Leipziger Burschenschaft Germania Mitarbeiter der Fraktion geworden und war dort noch in dieser Woche beschäftigt. Im Mai war er bei der Erstellung eines Positionspapiers der Fraktion zum Umgang mit der Corona-Pandemie beteiligt. Vor zwei Wochen hatte die taz die rechtsextremen Umtriebe aufgedeckt.

„Zu Angelegenheiten, die Mitarbeiter betreffen, äußere ich mich grundsätzlich nicht öffentlich“, antwortete Fraktionsvize Sebastian Münzenmaier auf die Frage, ob der ehemalige Mitarbeiter der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt bis heute für die Bundestagsfraktion arbeite.

Nach Recherchen der taz wollten die Mitglieder einer 2015 gegründeten Gruppe an einem Tag X „Zuflucht“ in einem Dorf in Nordsachsen suchen und es laut Chats unterwerfen. Die Männer der Gruppe sind Reservisten der Bundeswehr, einer war jüngst im Corona-Krisenstab eines Landkreises eingesetzt.

In ihrer Facebook-Chatgruppe haben sie unter anderem über private Bewaffnung und einen möglichen „Rassenkrieg“ diskutiert. Die Mitglieder trainierten auch Schießen, unter anderem in einer Schießhalle, die zu diesem Zeitpunkt keine Betriebserlaubnis hatte. Die Staatsanwaltschaft Leipzig prüft inzwischen, ob sie Ermittlungen aufnimmt.
Umstürzlerische Überlegungen

Bei dem Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion soll es sich um Hannes R. handeln. Er war nicht Mitglied der „Zuflucht“-Gruppe, aber eng mit ihr verbunden. Ebenso hat er Kontakt zum neurechten Strippenzieher Götz Kubitschek. In einer Chatgruppe der Burschenschaft schrieb R. im Herbst 2015 über Kubitschek: „Götz baut übrigens bereits an paramilitärischen Verbänden.“ Dieser dementiert das und weitere Anhaltspunkte konnten dazu nicht gefunden werden.

Hannes R. selbst schrieb im Chat von der Überlegung, „ein neues Zeitfreiwilligenregiment aufzubauen“. Das Vorbild dieser Umsturzromantik ist das Zeitfreiwilligenregiment Leipzig, das 1920 gegen die Kommunisten kämpfte.

Auch Michael S. aus der rechtsextremen „Zuflucht“-Preppergruppe – ebenfalls Reservist und Burschenschafter – soll sich laut dpa um eine Tätigkeit im Bundestag bemüht haben. Nach Angaben aus AfD-Parteikreisen ist er aber aktuell nicht dort beschäftigt. Bis Herbst 2019 arbeitete auch er für die AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt.
Der MAD befasst sich mit den Vorfällen

Auch der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist mit den Vorfällen befasst. „Wir haben die Berichterstattung wahrgenommen und prüfen die darin geschilderten Sachverhalte gemeinsam mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz in der Arbeitsgemeinschaft Reservisten“, sagte ein Sprecher der dpa. „Einige der thematisierten Personen sind bereits dauerhaft ausgeplant. Alle anderen identifizierbaren Personen werden, solange die Prüfung andauert, nicht zu Reservedienstleistungen herangezogen.“

In der Vergangenheit hatten mehrfach Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion für öffentliche Debatten gesorgt. Das bekannteste Beispiel ist der rechtsextreme Bundeswehroffizier Maximilian T., der aufgrund von Verbindungen zum wegen Rechtsterror angeklagten Franco A. und als zeitweiliges Mitglied einer Prepperchatgruppe des „Hannibal“-Netzwerks aufgefallen ist. Maximilian T., der in Sachsen-Anhalt Vorstandsmitglied der vom Verfassungsschutz beobachteten „Jungen Alternative“ ist, hat im Bundestag eine Nebenbeschäftigung als Mitarbeiter des AfD-Verteidigungspolitikers Jan Nolte.
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https://taz.de/Rechtsextreme-Reservisten/!5696421/
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2757 am: 20. Juni 2020, 10:36:41 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2758 am: 20. Juni 2020, 11:23:56 »
Die Einstufung als Verdachtsfall hat weitere Konsequenzen

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_88084580/afd-behoerden-wollen-anhaengern-des-fluegels-die-waffen-abnehmen.html


Sehr schön!  :thumb:


Da ziehen wir uns doch mal ganz genüßlich die §§ 4, 5 und 6 WaffG rein!

Spoiler
Waffengesetz (WaffG)
§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
1.
das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
2.
die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
3.
die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
4.
ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und
5.
bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist.
(2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.
(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.


Waffengesetz (WaffG)
§ 5 Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
1.
die rechtskräftig verurteilt worden sind
a)
wegen eines Verbrechens oder
b)
wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

2.
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
a)
Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b)
mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
c)
Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,
1.
a)
die wegen einer vorsätzlichen Straftat,
b)
die wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
c)
die wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

2.
die Mitglied
a)
in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
b)
in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,
waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
3.
Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
a)
Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die
aa)
gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,
bb)
gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
cc)
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
b)
Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder
c)
eine solche Vereinigung unterstützt haben,
4.
die innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren,
5.
die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.
(3) In die Frist nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 nicht eingerechnet wird die Zeit, in welcher die betroffene Person auf behördliche oder richterliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
(4) Ist ein Verfahren wegen Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 Nr. 1 noch nicht abgeschlossen, so kann die zuständige Behörde die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aussetzen.
(5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
1.
die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
2.
die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Straftaten;
3.
die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nummer 4 ein;
4.
die Auskunft der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Verfassungsschutzbehörde, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen; liegt der Wohnsitz der betroffenen Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Erteilung der Auskunft zuständig.
Die nach Satz 1 Nummer 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden. Erlangt die für die Auskunft nach Satz 1 Nummer 4 zuständige Verfassungsschutzbehörde im Nachhinein für die Beurteilung der Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 bedeutsame Erkenntnisse, teilt sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich mit (Nachbericht). Zu diesem Zweck speichert sie Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsort, Wohnort und Staatsangehörigkeit der betroffenen Person sowie Aktenfundstelle in den gemeinsamen Dateien nach § 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Lehnt die zuständige Behörde einen Antrag ab oder nimmt sie eine erteilte Erlaubnis zurück oder widerruft diese, so hat sie die zum Nachbericht verpflichtete Verfassungsschutzbehörde hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die zum Nachbericht verpflichtete Verfassungsschutzbehörde hat in den Fällen des Satzes 5 die nach Satz 4 gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen.


Waffengesetz (WaffG)
§ 6 Persönliche Eignung
(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
1.
geschäftsunfähig sind,
2.
abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3.
auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

(4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen.
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Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2759 am: 20. Juni 2020, 15:12:43 »
Und wieder spielt eine Eidesstattliche eine Rolle:


Zitat
Spendenaffäre
Eidesstattliche Versicherung belastet AfD-Chef Meuthen

Der Machtkampf in der AfD wird immer schärfer. In Sachen Spendenaffäre mischt sich jetzt der frühere Büroleiter von Jörg Meuthen ein - und bezichtigt den Parteichef der Lüge.

Von Ann-Katrin Müller
20.06.2020, 14.09 Uhr
Spoiler
Der Druck auf AfD-Parteichef Jörg Meuthen wächst und wächst. Nachdem Meuthen in den vergangenen Wochen versucht hat, den rechtsextremen Brandenburger Landeschef Andreas Kalbitz aus der Partei zu werfen, tauchte nun eine eidesstattliche Versicherung auf, die Meuthen der Lüge bezichtigt - und ihm schwer schaden könnte.

Denn Meuthen hatte in Bezug auf seine Spendenaffäre aus dem Landtagswahlkampf 2016 in Baden-Württemberg immer gesagt: "Ich habe nichts Unrechtes getan." Er sagte, er habe von den Zuwendungen nicht gewusst, sondern "irgendwann einmal" die Plakate in seinem Wahlkreis gesehen. Er habe lediglich eine Freistellungserklärung unterschrieben, mit der er den Unterstützern gestattete, ihn auf Plakaten zu zeigen, "und das ist alles". Eine Spende sei dies nicht gewesen, so Meuthen.

Bundestagsverwaltung und das Verwaltungsgericht Berlin sehen das anders, bislang wurde eine Strafzahlung in Höhe von 269.400 Euro für die Unterstützung durch die Schweizer PR-Agentur Goal AG und dessen Chef Alexander Segert verhängt. Viele Indizien deuten darauf hin, dass das Geld für die getarnten Wahlkampfzuwendungen von dem umstrittenen Duisburger Immobilienmilliardär Henning Conle kommt. Bezahlt werden muss die Strafzahlung von der Partei, weswegen es einigen Unmut in der AfD gibt.

Nun schreibt Meuthens ehemaliger Büroleiter und späterer Fraktionsgeschäftsführer der AfD Baden-Württemberg, Ralf Özkara, in einer auf den 17. Juni datierten eidesstattlichen Versicherung, dass Meuthen sehr wohl im Vorfeld von der Wahlkampfunterstützung durch Segert und die Goal AG gewusst habe. Das Schreiben kursiert in der Partei, Özkara bestätigte dem SPIEGEL die Echtheit auf Anfrage.

Zwischen Oktober 2015 und März 2016 habe er "federführend den Wahlkampf für Jörg Meuthen im Wahlkreis Backnang" geführt, so Özkara in der eidesstattlichen Versicherung. Mehrfach hätten sich die beiden "über das Thema der Finanzierung des Wahlkampfes unterhalten, da der Wahlkampf ausschließlich aus Mitteln des Kreisverbandes und kleiner privater Spender gestemmt werden musste", schreibt Özkara. Und: "Während eines dieser Gespräche teilte mir Jörg Meuthen mit, dass in größerem Umfang Wahlkampfunterstützung in Form von Großplakaten und einer Homepage vonseiten der Goal AG, beziehungsweise deren Besitzer Alexander Segert, geleistet wurden." Meuthen hatte bislang immer bestritten, vorab von der Unterstützung gewusst zu haben.

Weiter schreibt Özkara: "Jörg Meuthen sagte: 'Alexander Segert ist ein sehr guter Bekannter von mir. Den kenne ich schon eine ganze Weile.'" Auch war sich Meuthen, wenn man der eidesstattlichen Versicherung Glauben schenkt, der Gefahren bewusst. "Gleichzeitig forderte Jörg Meuthen von mir: 'Hängen Sie das nicht an die große Glocke. Das ist ein bisschen heikel, weil diese Geschichten aus der Schweiz kommen'", so Özkara, der die Versicherung unterzeichnet hat.

Die eidesstattliche Versicherung kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt für Meuthen. Die Stimmung ist angespannt, der Parteichef hat sich in den letzten Wochen und Monaten viele Feinde gemacht mit seinen Vorstößen, den rechtsextremen "Flügel" rund um Kalbitz und den Thüringer Landeschef Björn Höcke aufzulösen, eine Debatte über eine Spaltung der AfD anzuregen sowie Kalbitz aus der Partei drängen zu wollen.

An diesem Samstag nun diskutiert der Konvent der Partei, eine Art "kleiner Parteitag", in Sachsen, unter anderem über eine Rüge wegen dieser Dinge. Und eben über einen Antrag, den zwei Delegierte aus Höckes Thüringer Verband eingebracht haben. Sie wollen, dass Meuthen vom Konvent den Auftrag bekommt, weiter gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vorzugehen. Sollte er dies nicht tun, wäre sein Schuldeingeständnis laut vernehmbar, so das Kalkül. Sollte er in Berufung gehen, steigen die Kosten für die Partei erneut, außerdem bliebe die Spendenaffäre weiter Thema, auch das würde Meuthen schaden.

Zuletzt war aus dem Bundesvorstand zu hören, dass Meuthen entgegen seinen optimistischen Aussagen doch nicht mehr in Berufung gehen wolle. Damit müsste die AfD die Strafzahlung wegen illegaler Parteienfinanzierung bald leisten. Im Fall Meuthen geht es dabei um 269.400 Euro. 

Dass die eidesstattliche Versicherung nun ans Tageslicht kommt, ist kein Zufall. Özkara, der vergangenes Jahr aus der AfD ausgetreten ist, bezeichnet sich auch heute noch als "Freund" von Kalbitz und Höcke. An dem aktuellen Machtkampf läge es aber nicht, beteuert Özkara, ihm gehe es vor allem um die Spendenaffäre. "Ich hatte mit solchen Geschichten immer schon meine Schwierigkeiten", sagt er. Deswegen sei er auch vor einem Jahr aus der Partei ausgetreten. Tatsächlich begründete er den Schritt damit, dass die AfD versuche, Spendenaffären "wegzureden" und jeder nur noch nach gut bezahlten Posten hechele. "Diese Partei wird von ♥♥♥en geleitet", so Özkara damals.

Meuthen bestreitet die Aussagen der eidesstattlichen Versicherung auf SPIEGEL-Anfrage: "Ich kann mich in keiner Weise erinnern, diese Aussagen jemals gegenüber Herrn Özkara gemacht zu haben." Und: "Sie ergäben auch keinerlei Sinn. Herr Segert ist Deutscher, die Goal AG befindet sich nach meiner Kenntnis in seinem Eigentum."

Der Sitz der Goal AG ist in Andelfingen im Schweizer Kanton Zürich.
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https://www.spiegel.de/politik/deutschland/eidesstattliche-versicherung-belastet-afd-chef-meuthen-a-99bbdc87-a4b7-42af-aa6d-3fe5fa2d4c59
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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