Finde die ursprüngliche Meldung über die SuFu nicht, aber es geht einfach seinen Gang:
Spoiler
Von Sebastian Pittelkow, NDR und Katja Riedel, WDR
Es geht um Zuwendungen einer Schweizer Pharmafirma zugunsten des Bundestagswahlkampfs der heutigen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel. Es war eine Spende von insgesamt 132.000 Euro, die im Sommer 2017 beim AfD-Kreisverband Bodensee gestückelt einging und die seither im Verdacht steht, eine illegale Auslands- und Strohmannspende zu sein.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte ein Ermittlungsverfahren eröffnet, das zuletzt aber nur schleppend vorankam. In dieses Verfahren könnte nun schon bald Bewegung kommen. Denn die Staatsanwaltschaft Zürich wird den ermittelnden Kollegen im deutschen Konstanz in Kürze Akten übersenden, die das Verfahren entscheidend voranbringen könnten.
Spendenaffäre
Die "Swiss Connection" der AfD
Auch für weitere fragliche Wahlkampfunterstützungen hat die AfD offenbar erstmals Namen von Geldgebern übermittelt. | mehr
Das geht aus einem Entscheid des Schweizer Bundesstrafgerichts von Ende März hervor, der WDR, NDR, "Süddeutscher Zeitung" und dem Schweizer "Tagesanzeiger" vorliegt. Das Material beinhaltet vor allem die Kontodaten der beiden Firmen des Schweizer Unternehmers, die das Geld an die AfD überwiesen hatten. Die Daten könnten so die Herkunft des Geldes offenbaren.
Deutschland hatte die Schweiz Ende 2018 in dem Verfahren um Rechtshilfe ersucht. Doch der Anwalt des Unternehmers, der als Zeuge vernommen worden ist, hatte in dessen Namen über mehrere Instanzen hinweg versucht, die Herausgabe beschlagnahmter Dokumente und der Vernehmung an deutsche Ermittler zu verhindern. Damit ist er nun gescheitert - das Urteil des Schweizer Bundesstrafgerichts ist rechtskräftig. Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft Konstanz mit, dass sie bis jetzt noch keine Ermittlungsergebnisse aus der Schweiz erhalten habe.
Bundestagsverwaltung: Illegale Parteispende
Die 132.000 Euro flossen damals in 18 Tranchen auf ein Parteikonto von Weidels Kreisverband am Bodensee und wurden auf einem zweiten für Weidels persönlichen Wahlkampf gesammelt. Als Verwendungszweck der Schweizer Spenden war angegeben: "Wahlkampfspende Alice Weidel". Im Frühjahr darauf war der Betrag nach längerer Prüfung und teilweiser Verwendung, etwa für Social Media und Anwaltskosten, zurücküberwiesen worden.
Dennoch wertet die deutsche Bundestagsverwaltung den Geldfluss als vollendete, zu Unrecht angenommene und damit illegale Parteispende. Das Geld floss aus dem Nicht-EU-Ausland und mutmaßlich über einen Strohmann, die Pharmafirmen des Züricher Unternehmers. Beides ist nicht zulässig. Der AfD droht darum seitens der Bundesverwaltung ein Bußgeld über den dreifachen Wert der Spende, fast 400.000 Euro, und möglicherweise noch andere rechtliche Konsequenzen.
Denn nachdem WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" den Fall im November 2018 aufgedeckt hatten, hatte die Staatsanwaltschaft Konstanz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richtet sich gegen Weidel und weitere Verantwortliche ihres Kreisverbandes, darunter die Schatzmeisterin.
Die Recherchen wie auch die Ermittlungen hatten ergeben, dass es sich bei dem Züricher Pharma-Unternehmer offenbar nicht um den wahren Gönner handelt. Vielmehr gab dieser gegenüber den Ermittlern an, das Geld im Namen eines Freundes überwiesen zu haben.
Steht ein Immobilienmilliardär hinter den Spenden?
Nach Recherchen von WDR, NDR und SZ führte eine Spur zu dem deutschstämmigen, in Zürich und London lebenden Immobilienmilliardär Henning Conle Junior. Auf einer Liste, die die Pharmafirma an die AfD verschickt hatte, wurden Namen von Personen aufgeführt, die angeblich die tatsächlichen Geldgeber der insgesamt 132.000 Euro gewesen sein sollten. Die Recherchen zeigten damals jedoch, dass es sich bei den Personen auf der Liste um Strohmänner handelte. Einige von ihnen berichteten dies auch der Polizei.
Unter den Strohleuten befand sich zudem eine Personen mit engen Beziehungen zu Conles Firmen. Und einige der Personen auf der Liste hatten gegen ein Honorar von 1000 Euro ihren Namen als angebliche Spender angegeben anstelle eines Schweizer Konzerns oder einer Schweizer Person, die nicht genannt werden wollte, wie sie sich in Vernehmungen erinnerten.
So ist es nun auch in der Begründung des Entscheids des Schweizer Bundesstrafgerichts zu lesen. Darin heißt es, dass in Zürich die Kontoauszüge der beiden Firmen, über die das Geld an die AfD floss, sichergestellt worden seien. Gelangen diese nun in die Hände der deutschen Ermittler, können diese auch Zuflüsse auf das Konto feststellen – und möglicherweise die Identität der wahren Geldgeber.
AfD-Spendenaffäre
Wer ist der anonyme Geldgeber?
Was wusste Alice Weidel?
Ob sich aus diesen Dokumenten eine Spur zum wahren Geldgeber der brisanten Parteispende ergibt, wird in dem Entscheid nicht thematisiert. Sehr wohl geht es aber um die Frage, ob es Kontakte zwischen AfD-Verantwortlichen und den wahren Geldgebern gab. Weidel hat das bisher stets bestritten.
Das Gerichtsdokument zeichnet die Argumentation des deutschen Rechtshilfeersuchens nach und damit deutsche Ermittlungsergebnisse. Demnach sieht die Staatsanwaltschaft Konstanz offenbar Anhaltspunkte, dass zumindest eines der beiden Unternehmen, die jeweils Teile der Tranchen überwiesen hatten, wohl nicht operativ am Markt tätig und auch über keine Homepage erreichbar gewesen sei. Man sehe darum Anhaltspunkte für direkte Absprachen zwischen dem Spender und einem Verantwortlichen der Partei über eine systematisch gestückelte Überweisung.
AfD-Spendenaffäre
Staatsanwaltschaft will gegen Weidel ermitteln
Die Staatsanwaltschaft Konstanz strebt ein Ermittlungsverfahren gegen AfD-Fraktionschefin Weidel an. | mehr
Das ist ein Verdacht, den auch eine interne E-Mail erhärtet, die WDR, NDR, SZ und dem "Tagesanzeiger" vorliegt. Darin deutet die AfD-Kreisschatzmeisterin dem damaligen Landesschatzmeister der AfD Baden-Württemberg im November 2017 an, dass es eine Rücksprache mit allen Spendern des Weidel-Wahlkampfes gegeben habe. Sie habe noch auf deren Okay warten müssen, um auch nach dem Ende des Bundestagswahlkampfes das Geld weiter für die Partei zu verwenden. Auf diese Weise können Parteien Spenden von einer eigentlich bestehenden Zweckbindung befreien.
Diese Mail deutet darauf hin, dass es Klarheit über die Identität des wahren Geldgebers gegeben haben muss. Weidel wollte sich aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht äußern, Sie hatte in der Vergangenheit jedoch stets bestritten, die Identität des Geldgebers zu kennen. Auch zu Henning Conle habe sie keinen Kontakt. Mit den Zahlungen konfrontiert, hatte sie zunächst ausgesagt, im September 2017 von der ungewöhnlich hohen Spende erfahren zu haben, später hatte sie dies auf August korrigiert.