Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 273714 mal)

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Offline Gutemine

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2235 am: 24. Februar 2020, 11:31:05 »
Der erfolglose Versicherungsvertreter mit russischer-Kauf-Professur sagt seinem "Volk" zwischen den Zeilen auch gleich: Opfer sind nur die "Herrenmenschen". Aber das sieht/merkt ja keiner, außer die herausragenden dichten Denker von der AfD natürlich.
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Rabenaas

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2236 am: 24. Februar 2020, 11:54:03 »
Sehen wir uns doch mal das Lagebild des BKA vom Januar bis März letzten Jahres mal an:

Zitat
Im Betrachtungszeitraum wurden 20.534 Fälle der Allgemeinkriminalität registriert, in denen Zuwanderer Opfer/Geschädigte einer versuchten oder vollendeten Straftat wurden.
In Fällen, in denen sowohl Opfer als auch Tatverdächtige Zuwanderer waren, lag der Anteil der Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit bei 73 %.

...

Im ersten Quartal 2019 wurden 67 Fälle von Straftaten gegen das Leben registriert, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde, darunter v. a. Totschlagsdelikte. In 21 Fällen richtete sich die Tat auch gegen deutsche Staatsangehörige. 
Der Großteil dieser Fälle blieb im Versuchsstadium [81 %]. Bei den vollendeten Fällen wurden insgesamt 13 Personen getötet, wobei es sich bei den Opfern um sechs Zuwanderer, fünf deutsche Staatsangehörige sowie zwei Staatsangehörige aus dem europäischen Ausland handelte.
Im gleichen Zeitraum wurden 58 Fälle von Straftaten gegen das Leben registriert, bei denen mindestens ein Zuwanderer Opfer war. Bei der Mehrheit dieser Fälle [38 Fälle] waren ausschließlich Zuwanderer auf Täter- und Opferseite beteiligt. 

Für Jahr 2018 sah es so aus:

Zitat
Im Jahr 2018 wurden 430 Straftaten18 gegen das Leben erfasst, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde. Bezogen auf alle in der PKS erfassten aufgeklärten Straftaten gegen das Leben lag der Anteil der Taten, an denen ein Zuwanderer beteiligt war, im Jahr 2018 bei 14 % (2017: 15 %).
In 61 Fällen wurde das Tötungsdelikt vollendet. Dies entspricht einem Anteil von 14 % (2017: 19 %). Demgegenüber lag der Anteil der vollendeten Taten an der Gesamtzahl aller im Jahr 2018 registrierten Straftaten gegen das Leben bei 37 % (3.007 Straftaten, davon 1.125 vollendet).
Die Gesamtzahl der aufgeklärten Straftaten gegen das Leben bewegte sich im Fünf-Jahres-Vergleich (2014-2018) zwischen 2.800 und 3.000 Straftaten jährlich. Die Zahl aufgeklärter Straftaten gegen das Leben mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen (-3,8 %).

...

Insgesamt wurden 300 Fälle des Totschlags (2017: 335) registriert, darunter 23 vollendete Taten. Somit handelte es sich weit überwiegend um Totschlagsdelikte, gefolgt von Mordfällen (2018: 105, 2017: 82). Entgegen der Gesamtentwicklung im Bereich der Straftaten gegen das Leben ist im Bereich des Mordes ein Anstieg um 28 % zu verzeichnen (2018: 105 Straftaten, 2017: 82 Straftaten), wobei die überwiegende Mehrzahl der Straftaten im Versuchsstadium (80 %) blieb.

...

Der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer an der Gesamtzahl aller registrierten Tatverdächtigen im Bereich der Straftaten gegen das Leben ist weiterhin leicht gestiegen (2018: 15 %; 2017: 14%). Wurden im Jahr 2017 noch 532 tatverdächtige Zuwanderer im Bereich der Straftaten gegen das Leben registriert, lag die Zahl dieser im Berichtsjahr 2018 bei insgesamt 550 (+3,4 %).

...

Zuwanderer, die einer Straftat gegen das Leben verdächtigt wurden, waren fast ausnahmslos männlich (97 %) und in nahezu drei Viertel der Fälle bei Tatbegehung jünger als 30 Jahre (72 %, 2017: 67 %). Rund 28 % der tatverdächtigen Zuwanderer war jünger als 21 Jahre (2017: 25 %).
Unter den tatverdächtigen Zuwanderern befanden sich zwei Kinder, 7 % waren Jugendliche und 72 % Erwachsene. Im Vergleich zum Vorjahr wurde im Berichtsjahr insbesondere ein größerer Anteil von heranwachsenden tatverdächtigen Zuwanderern festgestellt (2018: 21 %, 2017: 16 %).

...

Unter den insgesamt 550 im Jahr 2018 registrierten tatverdächtigen Zuwanderern befanden sich überwiegend Einmaltäter. Lediglich 11 Personen (2,0 %) waren mehr als einmal einer Straftat gegen das Leben verdächtig.

Leider findet sich kein Vergleich in den BKA-Lagebildern zur vergleichbaren Gruppe, nämlich jungen Männern unter den deutschen Tatverdächtigen.

Laut dem Kriminologen Christian Pfeiffer stellen sie gerade einmal zehn Prozent der Bevölkerung, seien aber für die Hälfte aller Gewalttaten verantwortlich (siehe hier).



Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2237 am: 24. Februar 2020, 12:25:16 »
Laut dem Kriminologen Christian Pfeiffer


Dezenter Hinweis: Töpfchen-Pfeiffer, dem ehemaligen Justizminister von Niedersachsen, glaube ich gar nichts.

Seinen Spitznamen hat er sich redlich verdient, als er ernsthaft (!) in den 90ern postulierte, in der Ex-DDR seien die die Jugendlichen deshalb rechtsradikal, weil sie in den KiTas nebeneinander auf Töpfchen gesetzt worden seien.  :think:

Die Statistiken des BKA sind über jeden Zweifel erhaben.

Aber Pfeiffers Versagen beim Gutachten im Fall des ertrunkenen Buben von Sebnitz war katastrophal!

Die kath. Kirche hat ihm völlig zurecht die Tätigkeit bei der Aufarbeitung der Pädophilie-Vorwürfe entzogen.

Pfeiffer ist halt ein Jurist, kein Kriminologe, wenn er sprach, verließen die wirklichen Kriminologen reihenweise den Saal, Pfeiffer hatte nie etwas Wichtiges zu sagen.

Warum ihn die Medien auch Jahre nach seiner Pensionierung immer noch heranziehen, ist mir ein Rätsel. Vermutlich, weil sie ihn kennen und Pfeiffer erfolgreich Propaganda für sich macht.
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Offline SchlafSchaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2238 am: 24. Februar 2020, 13:43:52 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Grashalm

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2239 am: 24. Februar 2020, 14:12:00 »
Zitat
Aber Pfeiffers Versagen beim Gutachten im Fall des ertrunkenen Buben von Sebnitz war katastrophal!

Darf man fragen, worum es da ging?

---------

Pfeiffer war doch auch derjenige, der in der so genannten "Killerspiel-Debatte" sein fachkundige Brillianz unter Beweis gestellt hat. Not.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2240 am: 24. Februar 2020, 14:40:17 »
Darf man fragen, worum es da ging?


Bitte sehr:
Zitat
Der „Fall Sebnitz“

Im Jahre 2000 trug ein Gutachten, das im Auftrag Pfeiffers angefertigt wurde, maßgeblich dazu bei, dass der sogenannte Joseph-Fall um den über drei Jahre zurückliegenden Tod des sechsjährigen Joseph Kantelberg-Abdullah in der sächsischen Kleinstadt Sebnitz als vermeintliche Tat von Neonazis Schlagzeilen machte. Das Gutachten attestierte die Glaubhaftigkeit der Aussage der Mutter, die bis zu diesem Zeitpunkt kein Gehör gefunden hatte. Nach dieser Aussage hätten über 200 Einwohner der Stadt zugesehen, als ihr Sohn von rechtsradikalen Jugendlichen im örtlichen Freibad im Rahmen einer so bezeichneten „Hinrichtung“ ertränkt worden sei. In den nächsten Tagen übernahmen zunächst die Bild und dann viele andere Tageszeitungen das Gutachten ohne weitere Prüfung und lösten eine Welle der Entrüstung aus. Nach einer Woche erhärtete sich die gegenteilige Annahme, dass das Kind in Wahrheit verunglückt sei. Pfeiffers Gutachten hatte bis dahin weltweite publizistische Resonanz gefunden und Betroffenheit hervorgerufen; der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte die Mutter empfangen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Pfeiffer
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2241 am: 24. Februar 2020, 15:05:17 »
Auf Pfeiffer kannst du pfeifen.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2242 am: 24. Februar 2020, 15:09:56 »
Auf Pfeiffer kannst du pfeifen.

Damit ist alles gesagt!
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2243 am: 24. Februar 2020, 15:16:21 »
In der neueren deutschen Geschichte gab es ja mehrere Pfeiffers, auf die man besser gepfiffen hätte.
Meint auch Uwe.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2244 am: 24. Februar 2020, 15:18:05 »
Pfeiffer. Mit drei f sei's getrommelt und gepfiffen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2245 am: 24. Februar 2020, 21:19:30 »
Natürlich versucht auch die Störchin über die hauseigene "Stürmer-Presse" mit Namen "freie Welt" die Worte von Meuthen und Chrupalla https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?action=thank;msg=274736;member=1404;topic=4730
unters AfD-Volk zu bringen.

Wie nicht anders zu erwarten, ist dieses schwer begeistert. Sie wollen nämlich rechtsextreme Brandstifter als "große Führer" haben, die die ganzen "Krebsgeschwüre" endgültig ausrotten. (Zu finden in den Kommentaren)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2246 am: 24. Februar 2020, 21:29:35 »
Der Malermeister sieht aus, als ob Mutti ihn angezogen hat. Er macht das aber ganz geschickt und läßt Meuthen ins Messer laufen und den Shitstorm kassieren. Meuthen kan sich langsam nach Bodyguards für seine Vorlesunngen umgucken. Dem wird es nach Ende seiner Politkarriere nicht anders ergehen als dem  Lucke.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2247 am: 26. Februar 2020, 11:50:41 »
Ach, ist die afd wieder mal vor Gericht gescheitert ...?   :lol:



Zitat
Kostenlos bis 11:56 Uhr

Verfassungsgericht: Aktuelle Stunde zu Anschlag von Hanau muss stattfinden

Der Brandenburger Landtag kann am Donnerstag über den rassistischen Anschlag von Hanau diskutieren. Der Landtagsvizepräsident der AfD, Andreas Galau, hatte diese Debatte verhindern wollen. Das Gericht entschied nach einer Intervention der CDU nun gegen ihn.
Spoiler
Potsdam

Der Brandenburger Landtag kann an diesem Donnerstag über Rechtsextremismus und den rassistischen Anschlag von Hanau diskutieren. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Die Landtagspräsidentin müsse die Aktuelle Stunde zum Thema „Walter Lübcke, Halle, Hanau - Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“ auf die Tagesordnung setzen, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die CDU hatte die Aktuelle Stunde über den rassistischen Anschlag von Hanau und die Gefahren des Rechtsextremismus beantragt, anstatt wie ursprünglich geplant über 100 Tage Kenia-Koalition zu diskutieren Der AfD-Landtagsvizepräsident Andreas Galau hatte dies abgelehnt.

Rücktrittsforderungen an Galau (AfD)

Er begründete seine Ablehnung damit, dass er keinen Bezug zu Brandenburg sieht und er eine politische Instrumentalisierung der Opfer des Anschlags befürchtet. Mit seinem Veto blockierte er die Änderung der Tagesordnung. Dagegen war die CDU mit einer einstweiligen Anordnung vor das Landesverfassungsgericht gezogen.

Das Gericht entschied nun zugunsten der CDU. Es gehöre zu den „autonomen Rechten“ der Fraktion, festzulegen, welche landespolitischen Themen sie zur Aktuellen Stunde machen wolle.
Galau soll sich im Präsidium erklären

 CDU-Fraktionschef Jan Redman reagierte in einer ersten Stellungnahme erleichtert. „Welch fatales Signal wäre es gewesen, wenn die AfD die Behandlung des Themas Rechtsterrorismus im Landtag hätte verhindern können“, sagte er.

„Wir stehen als wehrhafte Demokraten in der Pflicht, jene, die durch Rechtsterrorismus tagtäglich bedroht sind, zu schützen.“ Galau habe als Vizepräsident die notwendige Neutralität vermissen lassen und sein Amt beschädigt.

Die CDU werde eine Sondersitzung des Landtagspräsidiums beantragen, in der Galau sich erklären müsse. Danach wolle man über die Frage einer möglichen Abwahl entscheiden.

Galau sieht sich mit mehreren Rücktrittsforderungen konfrontiert. „Wir fordern seinen Rücktritt“, hatte Linksfraktionschef Sebastian Walter gesagt. „Wir sind offen für eine Abwahl.“ Galaus Verhalten habe gezeigt, „dass er dieses Amt parteipolitisch missbraucht“.
Jugendorganisationen stellen sich gegen Galau

Auch SPD, CDU und Grüne zweifeln die politische Neutralität des Vizepräsidenten an, wollen aber zu dem Fall eine Gerichtsentscheidung abwarten. Die Freien Wähler warfen Galau Amtsmissbrauch vor. AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz wies die Vorwürfe zurück.

In einem außergewöhnlichen Schritt haben die Jugendorganisationen der Parteien SPD, CDU, FDP, Linke und Grüne in einer gemeinsamen Erklärung die Abwahl Galaus gefordert. „Wir als Jugendorganisationen stehen für Demokratie und eine offene Diskussionskultur ohne Redeverbote“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. „Deshalb fordern wir einmalig gemeinsam als Jugendorganisationen alle demokratischen Fraktionen im Landtag Brandenburg auf“, Galau als Vizepräsident abzuwählen und die aktuelle Stunde zum Rechtsterrorismus durchzusetzen.
Schweigeminute im Landtag

Am Mittwoch begann der Landtag seine dreitägige Sitzung mit einer Schweigeminute für die Opfer des Anschlags. Auch die AfD-Fraktion erhob sich von ihren Sitzen.

Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke rief dazu auf, gegen rechten Terror und Ausländerfeindlichkeit vorzugehen. „Wir müssen die gesellschaftlichen und politischen Ursachen aufdecken und dem Rechtsterrorismus und Rassismus in Deutschland entschieden den Kampf ansagen“, sagte sie. „Mit allen Menschen in unserem Land, die guten Willens sind - und das ist die übergroße Mehrheit - müssen wir gemeinsam Wege finden, Rassismus in Deutschland zu überwinden.“

Ein Deutscher hatte in der vergangenen Woche in Hanau in Hessen neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Er soll auch seine Mutter und sich selbst getötet haben. Der Mann hatte nach bisherigen Erkenntnissen eine rassistische Gesinnung und war psychisch krank. In mehreren Städten, darunter auch in Brandenburg, erinnerten die Menschen an die Opfer.

Von Torsten Gellner
[close]
https://www.maz-online.de/Brandenburg/Verfassungsgericht-entscheidet-im-Streit-um-AfD-Landtagsvizepraesident-Landtag-darf-ueber-Anschlag-von-Hanau-diskutieren
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2248 am: 26. Februar 2020, 18:56:40 »
Palmer stellt sich vor die afd.
(Leider Bezahlschranke)



Zitat
Der AfD nicht voreilig Mitschuld für Hanau geben

    Von Boris Palmer


Die Behauptung, die AfD trage eine Mitschuld an den Morden von Hanau, weil sie ein geistiges Klima geschaffen habe, das solche Taten erst ermögliche, war zumindest vorschnell. Wer nun eine Stigmatisierung der AfD-Wähler propagiert, spielt der Partei in die Hände. Ein Gastbeitrag.

n der rechten Blase des Internets verbreitete sich nach den Morden von Hanau folgende Nachricht wie ein Lauffeuer: „Der politisch-mediale Komplex versucht die Tat eines Geisteskranken in Verbindung mit der AfD zu bringen. Jetzt wird bekannt: Der Täter stammt aus grünem Milieu: Der Vater war Kandidat bei den Grünen in Hanau. Der Attentäter war Fußballfan und wurde von Jürgen Klopp trainiert, als er bei der Jugendmannschaft von Eintracht Frankfurt spielte, jenem Verein, der sich so lautstark gegen Rassismus und Fremdenhass ausspricht.“

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/boris-palmer-afd-nicht-voreilig-mitschuld-an-hanau-attentat-geben-16652565.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2249 am: 26. Februar 2020, 19:01:17 »
Selbst wenn er aus "grünem Milieau" stammt kann er sich trotzdem sehr wohl mit rechtsextremen Gedankengut radikalisiert haben. Er wäre bei weitem nicht der Erste, der aus gutem haus nach ganz rechts außen gewandert ist.

Mal ganz abgesehen davon, dass das verbreiten dieser Art von Gedankengut an sich schon ein Problem darstellt.

Möchte jemand Gegenrede halten?