Es gab ja mal Zeiten, da war ein schwerer politischer Fauxpass oder gar ein Schaden für die eigene Partei ein Grund, freiwillig abzutreten. Aber jetzt wird erst mal munter geklagt und der Schaden nochmal vergrößert.
Das mag natürlich erst mal ihr gutes Recht sein, und ich kann mich irgendwie des Eindrucks nicht erwehren, dass bei dieser ganzen Vorwärzverteidigung zeitweilig auch gewisse Strategien phasenweise fast inflationär verwendet werden: da ist es mal der §5 GG mit Meinungsfreiheit aber ohne(!) den ganzen lästigen Absatz 2, oder es war mal eine Weile "in", einen falsch verstandenen Datenschutz zu bemühen, oder gleich die §1 GG- Menschenwürde selbst, mal gab es streisandeffektartige "Sie-haben-mich-ins-Gesicht-gefilmt-das-dürfen-Sie-nicht-KuHG- Streiterein, oder den versuchten "Schadensersatz" aus irgendwelcher angeblichen Beleidigung oder irgendwelchen angeblich falschen Tatsachenbehauptungen, die sich dann aber allzu oft als "Recht auf Gegenschlag" oder als wahre Tatsache herausstellen.
So weit so traurig, aber wenn bei dieser vermeintlichen Vorwärzverteidigung auch noch die letzten Moral- und Schamgrenzen fallen und sogar die obersten Häuptlinge und Professoren einer selbsternannten "Rechtsstaatspartei" wie Herr Meuthen derartig auf den
Hund §17 gekommen sind, muss man sich dann nicht langsam ernthaft Sorgen machen? Man fragt sich, was solche §17- Politiker mit nachweilich abgelegtem intellektuellem Offenbarungseid "leisten" sollen und ob sie die sonstigen Minimal- Regeln des sozialen Miteinanders kennen, geschweige einhalten können? Und man fragt sich, welche direkten und indirekten Folgen das alles für unsere Gesellschaft hat? Was kommt denn dann als Nächstes?
Der Griff
ins Klo nach dem allerletzten, aber ultimativ rettenden §21? Volxxpolitiker unter gesetzlicher Betreuung?