Andererseits: was macht man mit einem Verwaltungsangestellten/Beamten, der die Werte des Dienstherren partout nicht teilen will?
Erteilt aufgrund seiner Gesinnung ständig rechtswidrige Bescheide und verursacht auf diese Weise mehr Kosten als Nutzen?
Wenn das so einfach wäre...
Sowohl Verwaltungsfachangestellte als auch Beamte haben sich an die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu halten. Das sind die gesetzlich festgelegten Grundwerte des Dienstherren.
In politischer Hinsicht, haben sich Verwaltungsfachangestellte und Beamte (eigentlich) neutral zu verhalten. Alleine die Zugehörigkeit eines Verwaltungsfachangestellten oder eines Beamten zu einer Partei, die nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes verstößt bzw. nicht verboten wurde, kann ihm nicht nachteilig ausgelegt werden. Hier müsste man der jeweiligen Person erstmal eindeutig nachweisen können, dass ihre "politische Gesinnung" gegen das Gesetz / die Grundordnung bzw. die Dienstpflicht verstößt.
Das Ausstellen von angeblich rechtswidrigen Bescheiden muss eindeutig nachgewiesen werden. Hier müsste geprüft werden, ob die jeweilige Person den Bescheid wissentlich oder unwissentlich rechtswidrig ausgestellt hat. Auch die wissentliche Ausstellung von rechtswidrigen Bescheiden aufgrund einer bestimmten politischen Ausrichtung, muss eindeutig nachgewiesen werden.
Und das ist auch gut so. Verwaltungsfachangestellte und Beamte werden ständig mit Beschwerden von unzufriedenen Bürgern überhäuft. Viele Beschwerden basieren aber lediglich auf dem persönlichen Unverständnis, der Unzufriedenheit, der Wut, etc. des Beschwerdeführers.
Wäre jede Beschwerde, jeder Vorwurf dazu geeignet, einen unliebsamen Angestellten oder Beamten aus der Behörde / dem Dienst zu entfernen, hätten es unzufriedene Bürger, politische Gegner, Reichsbürger & Co., etc. ziemlich einfach. Daher gilt diesbezüglich ein besonderer Schutz, insbesondere für Beamte.
Kann man seinen Vorwurf, dass ein bestimmter Angesteller oder Beamter seinen Dienstpflichten nicht nachkommt bzw. "ständig" rechtswidrige Bescheide ausstellt, ausführlich und nachvollziehbar begründen und belegen, dann sollte man auch eine entsprechende Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen. Die Beschwerde wird dann geprüft, was allerdings eine ganze Weile dauern kann. Die Abläufe sind geregelt.
Die gesetzlichen Vorgaben lassen sich hier nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/ (Bundesbeamte)
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/beamtengesetze.html (Landesbeamte / die Gesetze basieren auf dem Bundesbeamtengesetz)
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/245#%C2%A78 (Verwaltungsfachangestellte / Abschnitt III)
Geht es Dir hier um einen ganz bestimmten Fall?
Das hat dann meiner Meinung nach auch nichts mit Berufsverboten zu tun.
Nein, ein Berufsverbot im herkömmlichen Sinne gibt es hier nicht. Wenn jemand aus der Behörde entfernt wurde, wird er eben nie wieder bei einer Behörde eingestellt. Einem Verwaltungsfachangestellten wird gekündigt, einem Beamten gegebenenfalls der Beamtenstatus entzogen. Der Berufsweg hat sich dann erledigt.
(Es ist allerdings weitaus einfacher, einem Angestellten zu kündigen, als einem Beamten den Beamtenstatus zu entziehen. Beamte werden daher häufiger versetzt oder in den (Vor-)Ruhestand geschickt.)