Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 273737 mal)

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dtx

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1905 am: 20. Oktober 2019, 15:36:15 »
Während ich der Meinung bin, daß jeder Straftäter einen guten Verteidiger finden muß, finde ich es auf gar keinen Fall ehrenrührig, zivilrechtliche Mandate abzulehnen.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1906 am: 20. Oktober 2019, 23:33:21 »
Während ich der Meinung bin, daß jeder Straftäter einen guten Verteidiger finden muß, finde ich es auf gar keinen Fall ehrenrührig, zivilrechtliche Mandate abzulehnen.

Die namentliche Kanzlei scheint nicht zimplerlich zu sein, wen sie als Mandanten vertritt.
Zitat
Jörg Kachelmann, Recep Tayyip Erdogan, Heidi Klum. Die Marken- und Medienrechtskanzlei Höcker vertritt bekannte Namen. Aber eben auch Parteien. Zuletzt machten vor allem die Aufträge der Alternative für Deutschland, kurz AfD, Schlagzeilen […]

„Wir sind da vollkommen schmerzfrei. Wir vertreten jeden, der sich an uns wendet, egal welche politische Gesinnung er hat.

[…]

„Ein Anwalt mit Berufsethos muss bereit sein, Hitler gegen Stalin und Stalin gegen Hitler zu vertreten, und zwar je nachdem, wer als Erster anruft.“
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/der-medienanwalt-ralf-hoecker-rechtssuche-wo-rechts-ist.862.de.html?dram:article_id=395903

Ob man die Sache mit dem Berufsethos so sehen kann, ob man sie als Anwalt so sehen kann oder muss, kann ich nicht beurteilen. Ich habe dabei jedenfall ein flaues Gefühl im Magen.

Maaßen wird jedenfalls mit offenen Armen empfangen.
Zitat
„Er ist wirklich ein Glücksfall für uns“, findet Ralf Höcker, Gründer der Anwaltskanzlei – und berühmt-berüchtigt unter Journalisten. Der Rechtsanwalt ist bekannt dafür, Medien prophylaktisch mit juristischen Konsequenzen zu drohen, um sie von einer Berichterstattung abzubringen. Seine Mandanten, darunter Prominente wie Model Heidi Klum oder Politiker wie der türkische Präsident Erdogan, sind dankbar für seine häufig erfolgreiche Arbeit.

[…]

Man könnte die Entscheidung als Provokation lesen oder als spektakulären PR-Coup. Doch Ralf Höcker, in dessen Kanzlei der 56-Jährige arbeiten wird, winkt ab: „Herr Maaßen passt sehr gut in dieses Dezernat, weil er Öffentlich-Rechtler ist, also weil er sich genau mit diesem Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts sehr, sehr gut auskennt.“

Und ergänzt: Außerdem habe Maaßen sehr große Erfahrung in politischer Kommunikation.
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/vom-verfassungsschutz-ins-medienrecht-maassen-kuemmert-sich.2907.de.html?dram:article_id=460622

Naja, gerade mit der Kommuniktion war's bei Maaßen zuletzt ja nicht so prickelnd …
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2019, 23:36:26 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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dtx

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1907 am: 22. Oktober 2019, 21:25:09 »
PI-news verkündet heute, daß die JA eine Trefferquote von ca. 1,2% erzielte, als sie ein Lokal für das Ostbayernfest suchte. Alle diese so mühsam ausgehandelten Veranstaltungsverträge (fünf an der Zahl) seien von den Wirten dann trotz hoher Vertragsstrafen gekündigt worden. So kann man auch Geld verdienen.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1908 am: 22. Oktober 2019, 23:43:58 »
Seit Stolpe, Kurt Naidoo und der "glühenden Else" sollte man vielleicht bei solchen Äußerungen:

Zitat
Roth, der auch Staatsminister im Auswärtigen Amt, hat der Rechtspartei jetzt eine Verantwortung für rechtsterroristische Taten zugeschoben. Er nannte die AfD den "politischen Arm des Rechtsterrorismus" in Deutschland.

Dafür bekam Roth eine Abmahnung der Kölner Kanzlei Höcker im Auftrag der AfD-Bundestagsfraktion. Es ist ausgerechnet jene Kanzlei, deren Chef für die "Werte-Union” der CDU spricht und bei der jüngst Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen anheuerte.

lieber die verwendeten Worte zuerst ganz genau prüfen. Vielleicht geht es ja noch um ganz was anderes, als wir vielleicht denken und die AfD stößt sich vielmehr beleidigt am Begriff "Arm".
 :whistle:

Aber was weiß ich.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1909 am: 24. Oktober 2019, 08:35:26 »
Paßt jetzt nicht ganz zum BT, aber einen Faden zur afd im EP haben wir nicht, also poste ich es mal hier.

Ist eigentlich selbsterklärend. Es geht um diejenige Partei, die öfter als alle anderen an den Sitzungen teilnehmen wollte ....



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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1910 am: 24. Oktober 2019, 08:48:56 »
Der liebe Herr Wölken sollte, um solche Beiträge rund zu machen, vorher einen Blick auf die Anwesenheitslisten geworfen haben, auf Grund derer das Sitzungsgeld gezahlt wird.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1911 am: 24. Oktober 2019, 18:26:20 »
Ach ...?   ???



Zitat
24. Oktober 2019, 18:03 Uhr
Spendenaffäre
:
Parteispende an AfD war wohl illegal

Nach einer mutmaßlich illegalen Parteispende droht der Alternative für Deutschland eine Strafzahlung von 396 000 Euro an die Bundestagsverwaltung.
Zwar zahlte der Kreisverband Bodensee, in dessen Vorstand Alice Weidel sitzt, die Spende zurück, nach Ansicht der Bundestagsverwaltung aber viel zu spät.
Die Partei soll sich nun zu dem Vorgang sowie einer weiteren Spende aus den Niederlanden äußern.
Von Nicolas Richter, Katja Riedel und Sebastian Pittelkow

In der Affäre um eine mutmaßlich illegale Parteispende aus der Schweiz droht der AfD eine Strafzahlung in Höhe von 396 000 Euro. Die Bundestagsverwaltung hat ihr Prüfverfahren zu der Spende abgeschlossen und die Partei per Brief darüber informiert, dass sie eine gestückelte Zahlung aus der Schweiz im Jahr 2017 für illegal halte und eine Strafe verhängen wolle. Entsprechende Erkenntnisse von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR bestätigte die Bundestagsverwaltung auf Anfrage. In dem Brief wird die Partei um Stellungnahme gebeten, es handelt sich also noch nicht um den endgültigen Bescheid.

Die AfD reagierte nicht auf eine Anfrage. Ein Sprecher Alice Weidels bestätigte den Eingang des Briefs der Bundestagsverwaltung, wollte sich jedoch nicht zum Inhalt äußern.

Vor fast einem Jahr war bekannt geworden, dass der Kreisverband Bodenseekreis der AfD im Jahr der Bundestagswahl 2017 eine mutmaßlich illegale Parteispende in Höhe von 132 000 Euro in 18 Tranchen von einer Zürcher Pharmafirma erhalten hatte. Parteispenden aus einem Land außerhalb der EU sind in Deutschland nicht erlaubt. Wie sich herausstellte, stammte das Geld nicht von der Pharmafirma; der Firmenchef hatte es im Auftrag eines Bekannten überwiesen, der anonym bleiben wollte.
Spoiler
Später übersandte die Firma an die AfD eine Liste angeblicher Geldgeber, die sich nach Recherchen von SZ, NDR und WDR aber überwiegend als Strohleute entpuppten. Über diese Strohleute führte die Spur zu einem möglichen Geldgeber, dem Milliardär Henning Conle senior, der in Zürich und in Großbritannien lebt. Diese offenbar fingierte Spenderliste wies personelle Überschneidungen zu Spenderlisten in zwei weiteren dubiosen Finanzierungsfällen auf: Parteichef Jörg Meuthen und der heutige Europaabgeordnete Guido Reil hatten Wahlkampfhilfen der Schweizer Werbeagentur Goal AG erhalten. In diesen beiden Fällen hat die Bundestagsverwaltung in den vergangenen Monaten bereits Strafbescheide an die Partei versandt - über rund 400 000 Euro insgesamt. Die Partei hat Rückstellungen in Höhe von etwa einer Million Euro für Strafzahlungen veranschlagt und damit offenbar schon den Fall Bodensee berücksichtigt. Sie hat angekündigt, gegen die Bescheide zu klagen.

Der AfD-Wahlkreis am Bodensee hatte das Geld im Sommer 2017 erhalten. Die bis zum Frühjahr des Wahljahres noch weitgehend unbekannte Weidel hatte mit Alexander Gauland im Frühjahr 2017 die Spitzenkandidatur der Partei für die Bundestagswahl übernommen. Kurz darauf begannen die Geldflüsse auf das Konto des Kreisverbandes, in dem Weidel zum Vorstand gehört. Bei den Zuwendungen wurde als Verwendungszweck "Wahlkampf Alice Weidel Social Media" genannt.


 
Die Bundestagsverwaltung fordert von der AfD nun den dreifachen Betrag dessen, was diese wohl zu Unrecht eingenommen hatte, nämlich 396 000 Euro. Dass der Kreisverband das Geld ein Dreivierteljahr später an die Schweizer Firma zurücküberwiesen hatte, bleibt unberücksichtigt. Nach Ansicht der Bundestagsverwaltung wurde die Spende von der AfD angenommen und zu spät zurückgezahlt.

Die Bundestagsverwaltung war über den gesamten Vorgang nicht von der Partei unterrichtet worden, sie erfuhr erst aus den Medien davon. Zu einer weiteren Spende aus den Niederlanden in Höhe von 150 000 Euro von einer Stiftung namens "Stichting Identiteit" soll die Partei gegenüber der Bundestagsverwaltung offenbar ebenso Stellung nehmen. Diese Spende war Anfang 2018 auf demselben Konto des Kreisverbandes am Bodensee eingegangen und nach einer mehrmonatigen Prüfung an den Absender zurücküberwiesen worden. Ob und wann die AfD in beiden Fällen gegenüber der Bundestagsverwaltung Stellung nehmen wird, ist unklar.

Auch die Staatsanwaltschaft Konstanz führt Ermittlungen gegen Weidel und weitere Kreisvorstände. Hierzu hat sie die Schweiz um Rechtshilfe ersucht. Nach langem juristischem Streit wurde inzwischen der Firmenchef vernommen, der das Geld an die AfD überwiesen hatte, bestätigte dessen Anwalt auf Anfrage von SZ, NDR, WDR und dem Schweizer Tages-Anzeiger. Anwesend war dabei auch ein deutscher Ermittler. Der Inhalt der Vernehmungen wurde jedoch noch nicht an die deutschen Ermittlungsbehörden übergeben.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-spenden-strafe-1.4655156
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1912 am: 24. Oktober 2019, 20:32:56 »
lieber die verwendeten Worte zuerst ganz genau prüfen. Vielleicht geht es ja noch um ganz was anderes, als wir vielleicht denken und die AfD stößt sich vielmehr beleidigt am Begriff "Arm".


Tja!
Die Fraktion läßt jetzt von ihrem Begehren ab, weil die Rechtsvertretung bedroht wurde … ja, nee is klar …

Es wird wohl eher so gewesen sein, daß die Fraktion von der Kanzlei mit Zahlungsverpflichtung bedroht wurde, weil das Beehren nicht durchzusetzen ist, schätze ich.

Es folgt: *Mimimi*



Zitat
Anwalt der AfD: “Michael Roth wirft uns der Antifa zum Fraß vor”

Die AfD-Bundestagsfraktion nimmt die Abmahnungen gegen den SPD-Vorsitzkandidaten Michael Roth zurück.

Grund sei eine Drohung gegen die Kanzlei.
Anwalt Ralf Höcker ist erbost - er hätte den Fall weiterverfolgt, und er macht Roth schwere Vorwürfe.

Jan Sternberg

Berlin. Der Kandidat für den SPD-Vorsitz und Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, darf die AfD-Fraktion weiter als den „politischen Arm des Rechtsterrorismus“ bezeichnen. Die Fraktion zog die Abmahnungen zurück. Als Grund nennt Fraktions-Justiziar Stephan Brandner eine anonyme Drohung gegen die Kölner Kanzlei Höcker, die von der AfD beauftragt wurde.
Spoiler
Der bekannte Medienanwalt Ralf Höcker bestätigte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) die Drohung. "Wir haben eine Mail an die allgemeine Büroadresse erhalten mit dem Text: „Wenn Sie die Abmahnung gegen Michael Roth nicht zurücknehmen, werden wir einen Befreiuungsanschlag auf Ihr Büro verüben.“"

Höcker erhob schwere Vorwürfe gegen Roth, der den Briefkopf der Kanzlei - allerdings mit geschwärzter Adresse - getwittert hat. "Wenn Michael Roth Organe der Rechtspflege unmittelbar angreift und unseren Briefkopf auf Twitter postet, wirft er uns der Antifa zum Fraß vor", sagte er dem RND.

Aus welcher Richtung die Drohung kam, ist nach Höckers eigenen Angaben völlig unklar. Die Kanzlei hat den Staatsschutz informiert. Höcker betont, dass der Anstoß, die Abmahnungen zurückzuziehen, von der AfD-Fraktion und nicht von der Kanzlei kam. "Wir hätten weitergemacht. Mich ärgert das, dass die AfD den Antrag zurückgezogen hat, denn das schafft einen Präzedenzfall. Durch das vermeintliche Einschüchtern von Anwälten wurde die Rechtsverfolgung zurückgenommen, das ist für den Rechtsstaat fatal."

Höcker betonte, dass er sich die Ansichten seiner Mandanten nicht zu eigen mache. "Wir vertreten unsere Mandanten nur." Das Vorgehen gegen Roth verteidigte er mit den Worten: "Es ist das gute Recht von Politikern, darauf zu achten, dass die Sprache nicht eskaliert. Man muss sich nicht als Terroristen bezeichnen lassen."

Im Bundestag hatte am Donnerstag die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch den FDP-Politiker Marco Buschmann "Terrorist" genannt und kassierte dafür einen Ordnungsruf.
Roth erklärte: "Zu keiner Zeit habe ich Angriffe auf die Kanzlei provoziert oder gar zu Gewalt aufgerufen. Das ist absurd. Ich scheue die politische - und notfalls auch die juristische - Auseinandersetzung mit der AfD nicht, aber Hass und Gewalt lehne ich im politischen Wettstreit strikt ab." An seinen Attacken gegen die Rechtspartei hielt er fest: "Die AfD ist definitiv kein Opfer. Sie ist mitverantwortlich für ein vergiftetes gesellschaftliches Klima, in dem Hetze, Demagogie, Diskriminierung, Rassismus und Nationalismus immer mehr zur "Normalität" zu werden drohen. Offenkundig hat die AfD-Fraktion aber auch erkannt, dass sie sich mit ihrer Strategie verrannt hat, kritische Stimmen mit juristischen Mitteln zum Schweigen zu bringen."

[close]
https://www.rnd.de/politik/anwalt-der-afd-michael-roth-wirft-uns-der-antifa-zum-frass-vor-7TBKMXKF3BCEDEL72UZOLRRNKA.html



Apropos
 "Es ist das gute Recht von Politikern, darauf zu achten, dass die Sprache nicht eskaliert. Man muss sich nicht als Terroristen bezeichnen lassen."

Wer hat da heute im BT jemand als Terroristen bezeichnet?

Zitat
Abgeordneter als "Terrorist" bezeichnet 
Heftiger Streit im Bundestag – von Storch sorgt für Eklat
24.10.2019, 11:51 Uhr


Im Bundestag sind die AfD und die Liberalen heftig aneinandergeraten: Auslöser des Zoffs war die gescheiterte Wahl des AfD-Bundestagsvizepräsidenten. Am Ende musste Wolfgang Schäuble schlichten.

Im Bundestag ist es am Donnerstagmorgen zu einem heftigen Streit zwischen der AfD und Vertretern der anderen Parteien gekommen. AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch bezeichnete einen Parlamentarier als "Terroristen": Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hatte alle Mühe, die erhitzten Gemüter wieder zu beruhigen.

Hintergrund war ein Antrag der AfD, die Tagesordnung zu ändern und erneut über ihren Kandidaten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten abstimmen zu lassen. Der AfD-Abgeordnete Paul Viktor Podolay war Ende September im ersten Wahlgang durchgefallen. Vor ihm hatten sich für die AfD schon drei andere Kandidaten erfolglos um den Vizepräsidenten-Posten beworben. Sie alle waren jeweils dreimal bei den Abstimmungen durchgefallen.
"Attentat auf die Arbeitsfähigkeit" des Bundestages

Die Mehrheit des Bundestages lehnte den AfD-Antrag zur Änderung der Tagesordnung ab. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, warf den anderen Parteien politische Willkür vor. Der FDP-Politiker Marco Buschmann nannte das Vorgehen der AfD im Gegenzug ein "Attentat auf die Integrität und Arbeitsfähigkeit" des Bundestages, weil diese angekündigt habe, das Parlament mit Wahlanträgen zu fluten.

Daraufhin bezeichnete von Storch Buschmann als "Terroristen". Sie wurde dafür von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) zur Ordnung gerufen.

Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus ging das Vorgehen Schäubles nicht weit genug. Für von Storchs Entgleisung sei ein Ordnungsruf zu wenig, rief er dem Bundestagspräsidenten zu. Brinkhaus kritisierte in seinem Zwischenruf weiter eine Verrohung der Sitten im Parlament. Schäuble drohte daraufhin auch Brinkhaus einen Ordnungsruf an und belehrte ihn, nicht außerhalb der Rednerliste das Wort zu ergreifen.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_86676220/afd-beatrix-von-storch-sogt-mit-terrorismus-vorwurf-fuer-eklat-im-bundestag.html



(Bei 12:10)
Leider nur bei Epoch Times, so sehr es mir auch widerstrebt, von denen etwas zu ziteren.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1913 am: 24. Oktober 2019, 20:50:16 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1914 am: 26. Oktober 2019, 13:58:16 »
Zitat
taz-Recherche zu rechtem Netzwerk

Risiko im Reichstag

Gegen den Bundeswehr-Offizier Maximilian T. wurde wegen Terrorverdachts ermittelt. Heute ist er AfD-Mitarbeiter im Parlament.

Sebastian Erb, taz am 26.10.2019

Schlecht kann einem werden! :puke:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1915 am: 27. Oktober 2019, 11:10:10 »
Sebastian Erb, taz am 26.10.2019

Kann mir jemand mit mehr Informationen zum im Artikel angesprochenen Reichsbürger-Vater weiterhelfen? Speziell interessiert mich, ob der seinerzeit beim Stammtisch Halle dabei war. Hier Zitat aus dem Artikel:

Spoiler
Zitat von: taz Artikel
Thomas T. wohnt in einer der Straßen in der Haller Innenstadt, in die viel Nachwende-Geld geflossen ist. Schon in den 90er Jahren ist er von Hessen in die neuen Bundesländer gezogen. In Magdeburg hat er mit Immobilien Geschäfte gemacht, in Halle gastronomische Einrichtungen vermietet, Fertighäuser verkauft, mit Edelmetallen gehandelt. So zumindest lautet der offizielle Geschäftszweck seiner Firmen.

Zuletzt hat er vor allem daran gearbeitet, zusammen mit einem alten Weggefährten eine deutsche Siedlung in Russland aufzubauen. Oder wie es in einem Werbetext heißt: „Die Idee einer sicheren Arche im Königsberger Gebiet nimmt weiter Gestalt an!“ Die Rückkehr nach Ostpreußen, das hatten schon in den 90er Jahren deutsche Neonazis vor.

Thomas T. trat Mitte der Nullerjahre in Ostdeutschland als „Inspekteur des Deutschen Reichs“ auf, war für ein „Reichsverwaltungsamt“ in Magdeburg tätig, das mit „Staatsanleihen“ des „Deutschen Reiches“ Geschäfte machte. In Vorträgen führte er aus, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um ein illegales Gebilde handele, weswegen man auch keine Steuern zahlen müsse. Thomas T. ist ein Reichsbürger. Und in Halle nicht zu finden.

An seiner letzten Adresse wohnt er nicht mehr, aus dem Melderegister ist er ausgetragen. Als wir Geschäftsadressen aufsuchen, erinnern sich Nachbarn, die seit Jahrzehnten dort leben, nicht an ihn. Wir fragen bei der Kreisgeschäftsstelle der AfD in Halle nach. Man kennt ihn, aber hat ihn lange nicht gesehen, Monate mindestens, er sei ja auch viel unterwegs, in Russland etwa.

Wir finden Thomas T. in einem Buch. Der Autor Tobias Ginsburg hat monatelang undercover in der Reichsbürger-Szene recherchiert und dabei Thomas T. mehrmals getroffen, zum ersten Mal 2017 bei einer Veranstaltung im thüringischen Kahla, bei der der neurechte Verleger Jürgen Elsässer sprach. Ginsburg hat die Gespräche teilweise aufgezeichnet. Wir konnten sie anhören.

Ginsburg beschreibt Thomas T. als einen Mann, der konservativ erscheint, schnell aber prahlt, früher bei den „Re­publikanern“ und der NPD gewesen zu sein, der die Wehrsportgruppe Hoffmann gut findet, und wie er die weiße Rasse retten will. Von seinem Sohn, der damals als Terrorverdächtiger in Untersuchungshaft sitzt, erzählt er nicht. Dafür über seine politische Ideologie: „Du kannst die Welt nur noch mit einer ganz radikalen Maßnahme retten. Wenn du Milliarden biologisch und den ganzen Nahen Osten atomar vernichtest.“
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Offline dieda

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1916 am: 27. Oktober 2019, 12:44:21 »
@rtk Ich erlaube mir mal  :-[ :

Hier geht es aber um seine Kalinigrad- Aktivitäten, die schon einen legendären Vorgänger hatten:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg256244#msg256244
Manfred Röder: https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Roeder_(Rechtsextremist)

Wer sich dann noch etwas weiter bei dem Kritiker über die Reichsbürger- Kalinigrad- freunde um den Thomas Tischer reinliest, findet auch einiges zu bedenklichen "Firmenanmeldungen" ohne echten Geschäftsbetrieb in der o.g. russischen Enklave.

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1917 am: 28. Oktober 2019, 00:45:16 »
Landeswahlleiter - Vorläufiges Ergebnis - Thüringen

LINKE - 31,0% - 29 Sitze
CDU - 21,8% - 21 Sitze
SPD - 8,2% - 8 Sitze
GRÜNE - 5,2% - 5 Sitze
FDP - 5,0005%*** - 5 Sitze
Partei mit Faschist als Spitzenkandidaten - 23,4% - 22 Sitze

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1918 am: 28. Oktober 2019, 01:05:25 »
Höcke hat in seinem Wahlkreis Eichsfeld I das Direktmandat mit 21% gegenüber 49% (T. König, CDU) klar verpaßt, steht aber auf Platz 1 der Landesliste - so mutig wie damals die CDU in S-H war er dann doch nicht.

https://www.zeit.de/2019/44/cdu-thueringen-landtagswahl-afd-bjoern-hoecke-thadaeus-koenig
 

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1919 am: 28. Oktober 2019, 02:27:20 »
Vielleicht geht es ja noch um ganz was anderes, als wir vielleicht denken und die AfD stößt sich vielmehr beleidigt am Begriff "Arm".

Du meinst die wollen nicht als "politischer Arm des Rechtsterrorismus" bezeichnet werden, sondern als "politisches Reich des Rechtsterrorismus"? Da hab ich aber leichte Zweifel ;)
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