Die Partei der Wahrheit hat wieder mal eher keinen Mut zur Wahrheit und flippt völlig quer, wenn ein General die Wahrheit sagt.
DEUTSCHLAND
BESCHWERDE ÜBER BUNDESWEHR
AfD verlangt Suspendierung von Generalmajor Zudrop
Stand: 16.08.2019
Die AfD wirft dem Kommandeur des Zentrums Innere Führung der Bundeswehr vor, gegen das Soldatengesetz verstoßen zu haben. Der Grund: Er habe die AfD vor „versammelter Mannschaft“ als für Soldaten nicht wählbar bezeichnet.
Spoiler
Der Streit um die Haltung aktiver und früherer Bundeswehroffiziere zur AfD wird schärfer. In einem Schreiben an das Verteidigungsministerium verlangt die AfD die Suspendierung des Kommandeurs des Zentrums Innere Führung (Koblenz), Generalmajor Reinhardt Zudrop.
Laut einer Eingabe an den Wehrbeauftragten habe der Offizier die AfD „vor versammelter Mannschaft“ sinngemäß als keine „von Soldaten wählbare Partei“ bezeichnet, schrieb der AfD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen, Obmann im Verteidigungsausschuss, in seinem Brief, der WELT vorliegt.
Zudrop habe damit gegen das im Soldatengesetz verankerte Verbot der politischen Betätigung im Dienst verstoßen. Der Generalmajor wird auch mit der Begründung zitiert, es gebe „in der AfD Rechtsextremisten“. Eine Eingabe ist mehr als ein Brief: Sie ist gedacht, um den Wehrbeauftragten auf mögliche Missstände und Vorfälle in den Streitkräften hinzuweisen.
Auf Anfrage von WELT erklärte das Verteidigungsministerium der Fall würde nach den Vorschriften der Geschäftsordnung geprüft. Das Büro des Wehrbeauftragten, Hans-Peter Bartels, teilte der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage mit, zu einzelnen Eingaben gebe es keine Äußerungen.
Nach Spiegel-Informationen bestreitet das Zentrum Innere Führung die Darstellung der AfD. Demnach habe Zudrop bei einer „internen Dienstversammlung mit Weiterbildung unter Leitung des Kommendeurs“ stattgefunden eine Aussage des CDU-Politikers Friedrich Merz aufgegriffen. Der hatte in einem Interview im Juni gesagt: „Wir verlieren offenbar Teile der Bundeswehr an die AfD.“
Diese Aussage habe Zudrop angegriffen und ausgeführt, dass ihn die Schlagzeile verärgert habe. Es habe es sich aber um eine als ausdrücklich als „persönliche Auffassung“ gekennzeichnete Stellungnahme gehandelt. Die AfD sei demokratisch in den Bundestag gewählt, er persönlich könne die Partei aber nicht wählen. Als Grund soll er angeführt haben, dass die AfD im sogenannten Flügel "eindeutig extremistische Positionen" vertrete. Der Generalmajor habe eine "kritische Auseinandersetzung mit allen Parteiprogrammen, so auch dem der AfD" empfohlen
Jüngst hatte Joachim Wundrak, Generalleutnant a.D. und bis Herbst 2018 Kommandeur des „Zentrums Luftoperationen der Luftwaffe“ in Kalkar, Schlagzeilen gemacht. Als erster Drei-Sterne-General will er für die AfD bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover kandidieren. Brigadegeneral a.D. Klaus Wittmann kritisierte dies in einem offenen Brief, über den die „FAZ“ berichtet hatte, scharf.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article198632247/Bundeswehr-AfD-verlangt-Suspendierung-von-Generalmajor-Zudrop.htmlSehen wir ins Soldatengesetz!
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 8 Eintreten für die demokratische Grundordnung
Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.
Da die afd keine demokratische Partei ist und auch nicht für Werte des GG eintritt wie Art 1, ist sie für Soldaten nicht wählbar.
Hat der General also recht.
§ 15 Politische Betätigung
(1) Im Dienst darf sich der Soldat nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. Das Recht des Soldaten, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt.
(2) Innerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen findet während der Freizeit das Recht der freien Meinungsäußerung seine Schranken an den Grundregeln der Kameradschaft. Der Soldat hat sich so zu verhalten, dass die Gemeinsamkeit des Dienstes nicht ernstlich gestört wird. Der Soldat darf insbesondere nicht als Werber für eine politische Gruppe wirken, indem er Ansprachen hält, Schriften verteilt oder als Vertreter einer politischen Organisation arbeitet. Die gegenseitige Achtung darf nicht gefährdet werden.
(3) Der Soldat darf bei politischen Veranstaltungen keine Uniform tragen.
(4) Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen.
„Betätigen“ ist nicht „äußern“, außerdem ist in Abs. 1 ausdrücklich das Recht auf freie Meinungsäußerung auch innerhalb der Truppe festgehalten.
Die afd kennt das SG ebenso gut wie das Sächsische Landeswahlgesetz …
Offziere, die politisch indifferent sind, keine eigene Meinung haben und auch keine eigene äußern wie im Dritten Reich brauchen wir NICHT. Definitiv NICHT.