Also wenn schon der "Lügenpresse" auffällt, dass die Rechtsanwältin so einiges "verpasst" hat. Bei den Geistesgrößen die bei der AfD so zu finden sind, hat sie vermutlich ihr ganzes Studium irgendwie verpasst.
Bei dem "Blogger" handelt es sich übrigens um Thomas Matzke, der ist aber immer noch mit der AfD "verbandelt".
Spoiler
Belastende Zeugenaussage : AfD-Abgeordneter Stefan Keuter: "Heil Hitler" im Bundestag?
Am Landgericht Wuppertal streitet der AfD-Abgeordnete Stefan Keuter gegen einen Blogger. Nun hat in dem Prozess ein Zeuge den Politiker schwer belastet. Der behauptet, Keuter habe ihn unter anderem als "Judensau" beschimpft und mit "Heil Hitler" begrüßt.
Am Landgericht Wuppertal streitet der AfD-Abgeordnete Stefan Keuter gegen einen Blogger. Nun hat in dem Prozess ein Zeuge den Politiker schwer belastet. Der behauptet, Keuter habe ihn unter anderem als "Judensau" beschimpft und mit "Heil Hitler" begrüßt.
Auf der Website Abakus-News wird das Geschehen in der AfD zuweilen mit Verve und Biss kommentiert. Der Betreiber war früher selbst Mitglied, zählte zum rechten Rand der Partei. Heute muss er auf niemanden mehr Rücksicht nehmen.
Im März berichtete Abakus-News über den Fall des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter. Der Blog nahm dabei Enthüllungen des stern und des Recherchezentrums "Correctiv" auf und schrieb unter anderem, dass Keuter via Whatsapp eifrig Nazibilder verschickt hat. Was Keuter bei Abakus las, dürfte ihm nicht gefallen haben. Zumindest forderte der Abgeordnete aus Essen den Betreiber der Website auf, mehrere Äußerungen zu unterlassen. Weil dieser das nicht tat, beschäftigt sich nun das Landgericht Wuppertal mit der Sache.
Zur Verhandlung erschien jetzt der Blogger persönlich. Keuter ließ sich von einer AfD-Politikerin vertreten, die Rechtsanwältin ist und auch in seinem Büro im Bundestag arbeitet. Der Abgeordnete, das kann man sagen, verpasste einiges.
Die Vorgeschichte: Hitler-Filmchen und Hakenkreuze
Der stern und das Recherchezentrum "Correctiv" hatten vergangenen Herbst aufgedeckt, was für Motive Keuter versendet hat. Einem Parteifreund, der auch sein Büro im Bundestag leitete, ließ Keuter das Foto einer Dusche zukommen, in der weiße, rote und schwarze Kacheln ein Hakenkreuz bildeten. Keuter schickte über den Messengerdienst Whatsapp auch ein Foto Adolf Hitlers in Wien und das Bild einer Teelicht-Pyramide mit Hitler-Figur. "Erste Weihnachtsdeko steht", stand darunter geschrieben.
Immer wieder Adolf Hitler – der AfD-Abgeordnete Keuter verschickte auch das Foto eines Jungen, der einer fast nackten Frau den Rücken gekehrt hat und gebannt auf einen Fernseher schaut, wo Hitler zu sehen ist. Ein weiteres von Keuter versandtes Foto zeigte einen Neonazi, der ein szenetypisches T-Shirt mit dem Rückenaufdruck "muss auch DOLF sagen" trägt.
Keuter lieferte damals eine Begründung für das Versenden der neonazistischen Bilder: "Im Rahmen seiner politischen Tätigkeit" habe jener Mitarbeiter, an den die Bildchen gegangen waren, von ihm "Unterlagen zur Archivierung, Beurteilung und politischen Einordnung erhalten". Keuter erklärte sich so auch vor der AfD-Bundestagsfraktion – und kam damit tatsächlich durch. Dann allerdings berichteten der stern und "Correctiv", dass der AfD-Mann seinem Parteifreund auch schon vor der Bundestagswahl im September 2017 Bildmaterial mit rechtsextremem Inhalt geschickt hatte, darunter eine Film-Montage, in dem Hitler sich zu Technomusik bewegt. Keuter blieb bei seiner Erklärung, das Hitler-Technovideo habe er "aus Dokumentationszwecken" verschickt. Mit dieser Begründung kann seitdem wohl jeder AfD-Politiker munter Hitler-Bilder versenden.
Vor Gericht wird jetzt ein zweiter Empfänger genannt
Der Richter in Wuppertal befasste sich zuerst mit der Behauptung, dass Keuter seit Jahren Nazibildchen verbreite. "Wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung" (Schreiben seiner Anwältin) wollte der Abgeordnete diese Behauptung verboten wissen. So schnell ging es aber nicht. Der beklagte Blogger präsentierte nun als Zeugen eben jenen früheren Büroleiter, der die Nazibilder von Keuter erhalten hat. Der Mann ist AfD-Mitglied und streitet an anderer Stelle ebenfalls mit Keuter vor Gericht.
48 Bildchen mit NS- oder rassistischem Inhalt habe er von Stefan Keuter über Whatsapp bekommen, sagte der Zeuge aus. Einen Teil der Nachrichten habe er noch gut sichtbar auf dem Handy, ein Teil sei dort nur noch milchig zu sehen. 48 Bilder: Die Menge an verschicktem rechtsextremem Bildmaterial überraschte manchen Beobachter der Verhandlung. Ebenfalls überraschte, dass der angeklagte Blogger einen weiteren AfD-Mann benannte, der ebenfalls solche Bildchen von Stefan Keuter erhalten habe. Bisher wusste man nur vom ehemaligen Büroleiter.
Horst-Wessel-Lied angestimmt, "als Judensau betitelt"
Dieser gab im Landgericht Wuppertal an, nicht nur als Büroleiter, sondern auch schon früher Nazi-Nachrichten von Keuter erhalten zu haben. Eine Anweisung, sie zu archivieren, habe er allerdings nie bekommen. Die Bilder seien ihm auch ohne Quelle zugegangen und überhaupt fast immer kommentarlos. Im Grunde hätte der Büroleiter sie also nur unter "Keuter, Stefan" archivieren können.
Der Zeuge ging in der Verhandlung davon aus, dass Keuter inhaltlich hinter den Aussagen der Bildchen stehe oder diese lustig finde. Er unterfütterte diese These mit Begebenheiten, zu denen es während seiner Arbeit im Bundestag gekommen sei. Einmal, als er sich geweigert habe, eine Anweisung Keuters umzusetzen, habe der ihn erbost "als Judensau betitelt". Keuter habe im Büro auch immer mal wieder mit den Worten: "Heil Hitler" und der entsprechenden Handbewegung salutiert und dabei die Hacken zusammengeschlagen.
Am Telefon habe Keuter sich ihm gegenüber öfter mit "Reichskanzlei Hitler" gemeldet, abends nach ein paar alkoholischen Getränken schon mal das Horst-Wessel-Lied angestimmt. Nach dem gemeinsamen Besuch einer AfD-Veranstaltung am Niederrhein in der Stadt Emmerich habe Keuter im Auto ein Döschen mit Orden vergessen, auf denen Hakenkreuze und Reichsadler zu sehen gewesen seien. Keuters Anwältin äußerte sich zu diesen Aussagen des Zeugen während der Verhandlung nicht.
"Dich knall' ich ab"
Es braucht nicht viel Phantasie um sich vorzustellen, dass der AfD-Mann Keuter den Aussagen widersprochen hätte. Die Erinnerungen unterscheiden sich offenbar öfter mal von denen seines Büroleiters, wie man bei der Verhandlung erfahren konnte. Ende Oktober 2018 sahen die beiden sich in Berlin bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht. Zu einer Einigung kam es nicht, und Keuter behauptete später in einer langen E-Mail an das Bundeskriminalamt, sein früherer Mitarbeiter habe ihm beim Rausgehen aus dem Verhandlungssaal zugeraunt: "Dich knall' ich ab."
Als Zeuge vor Gericht schilderte der Ex-Büroleiter das Ende dieses Termins anders. Er habe den Saal damals gemeinsam mit einem Fotoreporter verlassen, sei dafür aber gar nicht an Keuter vorbeigekommen.
Unstrittig ist immerhin, dass Keuter dem BKA auch schrieb, der ehemalige Büroleiter habe ihm gegenüber erwähnt, er sei "zu mehreren scharfen Lang- und Kurzwaffen samt Munition gelangt" und habe im Keller seines Hauses "1 KG TNT-Sprengstoff" versteckt. Der Büroleiter bestritt vor Gericht, das jemals gesagt zu haben. Das Polizeipräsidium Duisburg nahm damals aber eine entsprechende Strafanzeige von Stefan Keuter auf. Es kam zu einer Gefährderansprache der Beamten bei dem ehemaligen Büroleiter, auch wurde sein Haus nach Waffen und Sprengstoff durchsucht. Gefunden wurde nichts.
Warum aber beantragte der AfD-Mann Stefan Keuter nun beim Landgericht Wuppertal, dem Blogger von Abakus-News die Aussage zu verbieten, er habe seinen ehemaligen Büroleiter bei der Polizei angezeigt? Die Anzeige liegt vor, erstellt und ausgestellt vom Polizeipräsidium Duisburg. Schwarz auf weiß ist Keuter darauf als Anzeigensteller genannt. Keuters Anwältin verwies darauf, dass ihr Mandant die Anzeige nicht unterschrieben habe. Die E-Mail, die er ans BKA schrieb und die ebenfalls ausgedruckt vorlag, dementierte sie nicht.
Mitte Juni will der zuständige Richter in Wuppertal verkünden, ob der Blogger Aussagen über den Abgeordneten Stefan Keuter unterlassen muss.