Vielleicht ist unserer "Kundschaft" nicht ganz klar, welchen Stellenwert Faxe, auf gut Deutsch auch "Fernkopierer" genannt (gut, "Kopierer" ist eigentlich ein lateinisches Wort), besitzen. Wie das deutsche Wort "Fernkopierer" eigentlich schon sagt, wird durch Faxübertragung nur eine Kopie des Originals erzeugt. Das Wort "Fax" ist eigentlich von "Facsimile" abgeleitet.
Die Rechtsprechung in Deutschland schwankt etwas in der Bewertung von Faxen. Wenn es um einfache Mitteilungen geht, ist gegen den Faxgebrauch nichts einzuwenden. Die Schriftform ist aber nicht immer gewahrt, vor allem dann nicht, wenn erhöhte Anforderungen an diese gelten. Eine eigenhändige Unterschrift ist auf einem Fax grundsätzlich nicht vorhanden, sondern eben nur eine Kopie.
Die Rechtsprechung in Deutschland schwankt da teilweise etwas, es finden sich teils einander widersprechende Urteile verschiedener Gerichte. Wenn man bedenkt, dass in Deutschland das Beglaubigen normaler Kopien weithin üblich bzw. ausdrücklich gefordert ist, müsste konsequenterweise auch die Benutzung von Faxen als Original-Ersatz abgelehnt werden.
Ganz anders verhält sich die Rechtsprechung in der Schweiz zu Faxen: Mittels Fax übertragene Dokumente werden durchwegs als Kopien behandelt, Man kann damit nichts erledigen, was eine eigenhändige Unterschrift erfordert. Dabei werden in der Schweiz einfache Kopien ohne Beglaubigung in aller Regel als getreue Abbilder der Originale angesehen, falls nicht Zweifel an deren Übereinstimmung bestehen oder eine Vorschrift ausdrücklich die Beglaubigung verlangt.
Wenn man die Paradoxien beider Rechtsordnungen betrachtet und den Formalismus der RD bedenkt, ist es eigentlich sehr erstaunlich, dass sie sich auf Faxe einlassen, wo sie doch überall eigenhändige Unterschriften, Stempel, Siegel, Daumenabdrücke, Beglaubigungen, Apostillen usw. als notwendig erachten.