Autor Thema: Bürgerinitiative Prozessbeobachter / Warnglocke.de  (Gelesen 5099 mal)

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Bürgerinitiative Prozessbeobachter / Warnglocke.de
« am: 22. September 2017, 11:18:33 »
Josef Nägele und seine "Bürgerinitiative Prozessbeobachter" hatten wir schon mal hier. Nachdem die im lokalen Anzeigenblättchen eine Anzeige drin hatten, habe ich mich nochmal auf die Homepage getraut. Mir scheint, die vollziehen gerade den Schritt vom Querulanten zum Reichsbürger, was das Gerede über den "Amtsausweis" bei Richtern nahelegt.
Hat noch jemand was dazu?
 
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Offline Finanzbeamter

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Re: Bürgerinitiative Prozessbeobachter / Warnglocke.de
« Antwort #1 am: 22. September 2017, 11:55:31 »
Wenn man die Homepage so ansieht, glaub ich, der Kerl ist echt ne arme Sau und hat meiner Meinung nach ein echtes psychisches Problem.
Verfolgungswahn auf jeden Fall. Der sieht bei allen Politikern Verbrechen und was weiß ich nicht alles. Reichsbürgertum sehe ich eher wenig:
Das Meiste wird wohl durch seine Schicksalsschläge entstanden sein. 

http://www.warnglocke.de/bundestagswahl-2017-wen-waehlen-oder-nicht-waehlen/

Zitat
Der Kandidatentest: Der Test ging an die Vertreter/innen der großen Parteien in der Region.  Entgegen anonymen Fragestellungen zu Klimaveränderung, Innere Sicherheit usw. wurden speziell die Straftaten und Verbrechen durch  namentlich bekannte Personen staatlicher Organe aufgelistet und  mit namentlich bekannten Opfern benannt. Der Test forderte dazu auf, sich vorab mit einer Eidesstattlichen Versicherung  und danach mit einer notariellen Erklärung wie folgt zu verpflichten:

„Ich verpflichte mich im Falle der Wahl in den Bundestag, innerhalb der Frist von 100 Tagen den Stopp, die Rückabwicklung und Wiedergutmachung  gegenüber den namentlich  genannten Opfern zu veranlassen. Im Weiteren verpflichte ich mich im Falle der  Verweigerung dieser Forderung mein Mandat als Bundestagsabgeordneter/in innerhalb eines Monats als Zeichen von Zivilcourage, Geradlinigkeit und Gerechtigkeit als öffentlicher Protest gegen die Justiz und fehlender Rechtsgewähr zurückzugeben.“

Weiterhin wurden die Kandidaten aufgefordert, mit Ihrem Insider- und Fachwissen die strafrechtliche Verfolgung  der Straftaten und Verbrechen  durch Personen staatlicher Organe  und die ihnen bekannten Justizverbrechen zu veranlassen und der Kontrolle durch das Parlament zu unterziehen.

Als Termin für die Bestätigung der Verpflichtung wurde die  „Lange Nacht der Kandidaten“ der „Schwäbischen Zeitung“  am 15.9.2017 bestimmt.

Zitat
: Bei Gericht  behauptete Axel Müller, dass er im Besitz eines Amtsausweises sei, doch kann er den Nachweis hierzu nicht erbringen.

Zitat
Hinweis?

Wußten Sie, dass diese Wahl zum Bundestag womöglich rechtsungültig und nichtig ist?
 Das Bundesverfassungsgericht hat am 25.07.2012 zum Wahlgesetz
 2BvE 9/11, 2BvE 3/11, 2BvR 2670/11
http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725 2bvf000311.html

Im Urteil für Recht bekannt: § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des
 Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25.November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind im Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. …“

Der Kreiswahlleiter Landrat Harald Sievers und der Innenminister Thomas Strobl konnten bisher nicht erklären, auf welcher Rechtsgrundlage die Bundestagswahl 2017 gültig ist.
« Letzte Änderung: 22. September 2017, 12:00:36 von Finanzbeamter »
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Offline Das Chaos

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Re: Bürgerinitiative Prozessbeobachter / Warnglocke.de
« Antwort #2 am: 3. Dezember 2017, 16:16:06 »
Zuweilen spuckt das Fax sowas aus:



In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Bürgerinitiative Prozessbeobachter / Warnglocke.de
« Antwort #3 am: 3. Dezember 2017, 17:08:01 »
Natürlich nutzen rückwärtsgewandte Menschen Faxgeräte - war völlig klar!
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Offline Brüllaffe

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Re: Bürgerinitiative Prozessbeobachter / Warnglocke.de
« Antwort #4 am: 4. Dezember 2017, 09:32:46 »
Also ich liebe Faxgeräte. Aus Faxgeräten kommt Papier und Papier kann man dan zu einem Schredder tragen und zusehen wie klein gemacht wird. Einfach toll. Bei E-Mails drückt man nur auf den löschen butten  das ist im Vergleich echt öde.
„These are attacks by Democrats willing to do anything to stop the almost 75 million people (the most votes, by far, ever gotten by a sitting president) who voted for me in the election—an election which many people, and experts, feel that I won. I agree!“ anonymous
 
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Igor Strawinski

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Re: Bürgerinitiative Prozessbeobachter / Warnglocke.de
« Antwort #5 am: 4. Dezember 2017, 10:01:11 »
Ich hasse Faxgeräte! ich wollte mal einem Kunden die Rechnung zufaxen, aber die Rechnung kam unten immer wieder zurück. Nach ca. 200 Versuchen hat er angerufen und gebrüllt, dass er nie wieder was bei mir bucht wenn ich zu blöd zum faxen sei. Ich hätte schon 4 Rollen verbraucht. Was für Rollen meinte er?

Schlussendlich habe ich ihm die Rechnung mit der guten alten Post geschickt.
« Letzte Änderung: 4. Dezember 2017, 10:44:33 von Igor Strawinski »
 
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Re: Bürgerinitiative Prozessbeobachter / Warnglocke.de
« Antwort #6 am: 4. Dezember 2017, 10:17:20 »
Vielleicht ist unserer "Kundschaft" nicht ganz klar, welchen Stellenwert Faxe, auf gut Deutsch auch "Fernkopierer" genannt (gut, "Kopierer" ist eigentlich ein lateinisches Wort), besitzen. Wie das deutsche Wort "Fernkopierer" eigentlich schon sagt, wird durch Faxübertragung nur eine Kopie des Originals erzeugt. Das Wort "Fax" ist eigentlich von "Facsimile" abgeleitet.
Die Rechtsprechung in Deutschland schwankt etwas in der Bewertung von Faxen. Wenn es um einfache Mitteilungen geht, ist gegen den Faxgebrauch nichts einzuwenden. Die Schriftform ist aber nicht immer gewahrt, vor allem dann nicht, wenn erhöhte Anforderungen an diese gelten. Eine eigenhändige Unterschrift ist auf einem Fax grundsätzlich nicht vorhanden, sondern eben nur eine Kopie.
Die Rechtsprechung in Deutschland schwankt da teilweise etwas, es finden sich teils einander widersprechende Urteile verschiedener Gerichte. Wenn man bedenkt, dass in Deutschland das Beglaubigen normaler Kopien weithin üblich bzw. ausdrücklich gefordert ist, müsste konsequenterweise auch die Benutzung von Faxen als Original-Ersatz abgelehnt werden.
Ganz anders verhält sich die Rechtsprechung in der Schweiz zu Faxen: Mittels Fax übertragene Dokumente werden durchwegs als Kopien behandelt, Man kann damit nichts erledigen, was eine eigenhändige Unterschrift erfordert. Dabei werden in der Schweiz einfache Kopien ohne Beglaubigung in aller Regel als getreue Abbilder der Originale angesehen, falls nicht Zweifel an deren Übereinstimmung bestehen oder eine Vorschrift ausdrücklich die Beglaubigung verlangt.
Wenn man die Paradoxien beider Rechtsordnungen betrachtet und den Formalismus der RD bedenkt, ist es eigentlich sehr erstaunlich, dass sie sich auf Faxe einlassen, wo sie doch überall eigenhändige Unterschriften, Stempel, Siegel, Daumenabdrücke, Beglaubigungen, Apostillen usw. als notwendig erachten. 
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Offline daishi

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Re: Bürgerinitiative Prozessbeobachter / Warnglocke.de
« Antwort #7 am: 10. März 2023, 11:42:02 »
Ah ich hab da auch noch was von besagtem welchem..

Er wurde aufgrund eines Bauvorhabens in der Nachbarschaft angehört und hat so herausgefunden, dass ein Stück Straße auf seinem Grundstück verläuft. Hat jahrelang keinen interessiert..

Daher hat er die sog. "Klagemauer" errichtet (zu sehen auf Google Maps 47.77115418854737, 9.449643814042588 ), also die Straße gesperrt und mit irgendwelchen Schriftsätzen versehen.

Blöd nur dass dadurch der Krankenwagen, den er selber gerufen hatte, aufgrund des Umweges später ankam - da hatte er sich dann auch beschwert.. -.-
 
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