Autor Thema: Angela Masch  (Gelesen 56831 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Angela Masch
« Antwort #60 am: 28. Oktober 2017, 19:10:36 »
Neue verbale Diarhöe von Angela M.

Angeblich ist ein Verfahren gegen sie wegen Verleumdung im Umkreis des Falles Antonia S. gegen sie eingestellt worden. Sie mutmaßt das die Justiz sich nicht blamieren wollte... :facepalm:
Es gibt aber auch böse Nachrichten, zwei böse Frauen verleumden sie etc. etc.
Die haben auch garantiert mit dem bösen SSL zu tun...
Sie die harmlose, unschuldige und aufrechte Kämpferin für die Menschenrechte, wie kann man nur...

https://youtu.be/W9cGN8VZhlA
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Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #61 am: 28. Oktober 2017, 23:50:08 »
Vielleicht ist das Verfahren eingestellt worden, weil ihre Zeugen auch diesmal nicht aufzutreiben waren?
Das Problem gab es schon beim letzten anberaumten und geplatzten Termin, da äußerte der Staatsanwalt, Antonya S. sei nirgendwo gemeldet.

Ist jetzt wieder alles auf Anfang gesetzt und damit der Strafbefehl, gegen den Angela Einspruch eingelegt hatte, wieder gültig?

« Letzte Änderung: 29. Oktober 2017, 00:08:12 von emz »
 

Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #62 am: 29. Oktober 2017, 22:38:52 »
Damals, als sie gerade aus dem Kinderheim entflohen war, da wurde Antonya nicht müde, ein ums andere Mal öffentlich kund zu tun, was ihr an Schrecklichem dort widerfahren war und mit jedem Mal wurde es dramatischer und weitere grausame Details kamen hinzu. 

Damals, da war sie gerade 13 geworden und ihr drohten keinerlei Konsequenzen. Doch als es vorbei war mit dem Welpenschutz, da war es auch vorbei mit den Schilderungen. Aber da hatte sich ja auch Angela der Sache angenommen, plapperte das Gehörte nach und durfte nun den Kopf hinhalten. Und Antonya verkündete ganz pauschal, alles was Angela sagen würde, das entspräche der Wahrheit. In diesem Tenor hat sie sogar ein Brieflein an die Richterin geschrieben.

https://beamtendumm.wordpress.com/2017/10/29/angela-masch-schreiben-von-antonya-an-das-gericht/

Nur so weit geht Antonyas Freundschaft zu Angela dann auch nicht, dass sie sich vor Gericht persönlich einfindet.
 

dtx

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Re: Angela Masch
« Antwort #63 am: 29. Oktober 2017, 23:02:18 »
Ob das zu dem Zeitpunkt geschrieben und dann auch noch ans Gericht gelangt ist, wollen wir mal dahinstehen lassen. Davon, daß ein Verfahren stehenden Fußes eingestellt wird, wenn Freunde und Bekannte schreiben, daß er ein lieber Mensch sei, ist ohnehin jeder überzeugt. Zumindest glaubt das BD ...
 

Offline sigim

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Re: Angela Masch
« Antwort #64 am: 2. November 2017, 17:21:34 »
ich stell mir die ganze Zeit die Frage was passiert wenn die Frau sich die Hand selbst auf den Kopf legt ?

 :))
 

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Re: Angela Masch
« Antwort #65 am: 2. November 2017, 19:18:59 »
ich stell mir die ganze Zeit die Frage was passiert wenn die Frau sich die Hand selbst auf den Kopf legt ?

 :))

Kurzschluss!
 
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Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #66 am: 6. November 2017, 14:59:32 »
Die Masch hat soeben auf FB https://www.facebook.com/angela.masch?fref=ts gepostet:

Zitat
Angela Masch
1 Std ·

Anscheinend wurde der Kanal von Werner Altnickel bei Youtube entfernt. Ihr könnt es ja mal testen.
Werner hat sehr brisante Videos/Beiträge veröffentlicht. Natürlich waren diese immer sehr gut recherchiert.
Langsam sollten ihr alle begreifen, was hier wirklich abläuft. Wollt ihr immer nur noch untätig abwarten???

Und tatsächlich, hier https://www.youtube.com/user/SaubererHimmel/videos steht zu lesen

Dieses Konto wurde gekündigt, da es gegen die YouTube-Community-Richtlinien verstoßen hat.


Wer war das  :dance:
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Angela Masch
« Antwort #67 am: 15. November 2017, 11:52:02 »
Die FB-Seite von Beamtendumm ist nach eigener Aussage dichtgemacht worden

https://beamtendumm.wordpress.com/2017/11/11/hat-facebook-einen-an-der-klatsche/#more-26602

Spoiler
Vor ca. einer Woche hatte FACEBOOK meine Seite BEAMTENDUMM geschlossen, weil angeblich meine Beiträge nicht gefallen hätten, dabei hat FACEBOOK offenbar sehr merkwürdige Auswahlkriterien.
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Re: Angela Masch
« Antwort #68 am: 15. November 2017, 14:56:27 »
Die FB-Seite von Beamtendumm ist nach eigener Aussage dichtgemacht worden

https://beamtendumm.wordpress.com/2017/11/11/hat-facebook-einen-an-der-klatsche/#more-26602

Spoiler
Vor ca. einer Woche hatte FACEBOOK meine Seite BEAMTENDUMM geschlossen, weil angeblich meine Beiträge nicht gefallen hätten, dabei hat FACEBOOK offenbar sehr merkwürdige Auswahlkriterien.
[close]

Ich muss mich jetzt wirklich mal damit beschäftigen, wie man sowas ordentlich hier einstellt.
Bis dahin, bitte unter dem Link einsehen


Die Engelsgleiche sinnt auf Vergeltung:
[facebook]https://www.facebook.com/angela.masch/posts/1729990477064078?pnref=story[/facebook]
lest bitte unbedingt  die Kommentare  :facepalm:

Wurde gerade erst auf Folgendes aufmerksam:
 https://beamtendumm.wordpress.com/2017/10/30/warnung-der-schwachkopf-von-niederrheiner-hat-gerade-ben-hier-wieder-angerufen/#comment-21416
Zitat
Im Übrigen begehen ...  SONNENSTAATDEPPEN und Co, auch ganz gerne Straftaten gegen Privatpersonen, aus der Anonymität, und gedeckt vom System, weil die dazugehören. Ich habe gerade erst eine Einstellungsverfügung bezüglich eines Strafverfahrens erhalten, wo ich von den Arschlöchern persönlich bedroht und genötigt wurde.

Eine Runde Mimimitleid für Bedummen








« Letzte Änderung: 15. November 2017, 16:46:03 von emz »
 
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Re: Angela Masch
« Antwort #69 am: 15. November 2017, 15:06:10 »
Vielleicht ist er nur auf seine Tastatur gefallen und nicht mehr hochgekommen! Da kann einiges versehentlich gelöscht worden sein.  :whistle:
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Offline SchlafSchaf

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Re: Angela Masch
« Antwort #70 am: 15. November 2017, 20:15:17 »
Ist eigentlich irgendwo schon ein Termin aufgetaucht zur Berufung?
Bei unserem Verwaltungsapparat muss man die Spesenvorschüsse ja rechtzeitig genug, vorher beantragen.
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Offline Rima882

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Re: Angela Masch
« Antwort #71 am: 16. November 2017, 02:30:03 »
Vielleicht ist das Verfahren eingestellt worden, weil ihre Zeugen auch diesmal nicht aufzutreiben waren?
Das Problem gab es schon beim letzten anberaumten und geplatzten Termin, da äußerte der Staatsanwalt, Antonya S. sei nirgendwo gemeldet.

Ist jetzt wieder alles auf Anfang gesetzt und damit der Strafbefehl, gegen den Angela Einspruch eingelegt hatte, wieder gültig?

Eine endgültige Einstellung des Verfahrens wäre hier - soweit erkennbar - nur nach § 153 Abs.2 StPO möglich, also wegen geringen Verschuldens. Für ein Verfahrenshindernis, welches gemäß § 206a StPO zur Einstellung führen würde, gibt es keinen Anhaltspunkt. Die Unerreichbarkeit einer Zeugin ist jedenfalls kein Verfahrenshindernis. Allerdings habe ich arge Zweifel, dass hier wirklich nach § 153 Abs.2 StPO eingestellt wurde. Es gibt eigentlich kaum ein Gericht, das erst einen Strafbefehl gegen die in dem früheren Hauptverhandlungstermin nicht erschienene Angeklagte erlässt und dann mir nichts, Dir nichts das Verfahren einstellt, ohne dass irgendetwas Entscheidendes passiert ist, was das Verschulden der Angeklagten als gering erscheinen lässt. Und so etwas Neues haben wir hier ja nicht - im Gegenteil: die Masch lästert bei jeder sich bietenden Gelegenheit gegen das Gericht, die Staatsanwaltschaft und den Rest der Welt, der nicht auf ihrer Seite steht.

Das Ganze hört sich am ehesten nach einer Einstellung gemäß § 154 Abs.2 StPO an, und zwar im Hinblick auf die in dem Verfahren des AG Wittmund/LG Aurich zu erwartende Strafe. Gegenüber der dortigen Strafe (in erster Instanz sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung) würde die Strafe aus dem Strafbefehl des AG Syke nicht wesentlich ins Gewicht fallen, zumal aus beiden Strafen noch eine Gesamtstrafe zu bilden wäre. Das wäre allerdings erstmal eine nur vorläufige Einstellung. Die endgültige Einstellung erfolgt erst, wenn das andere Verfahren am LG Aurich rechtskräftig abgeschlossen ist. Aber unsere Schutzpatronin der geklauten Kinder wird den Fall mit der ihr eigenen, antilopenartigen Eleganz sicher auch noch irgendwie an das OLG Oldenburg treiben. Dann hätte Angela in der Beschreibung íhres Youtube-Videos aber mit der Behauptung einer "endgültigen" Einstellung die Unwahrheit gesagt. Und das würde sie doch niiiiiemals machen.

Ich persönlich finde es unerfreulich, in solchen Fällen nach § 154 StPO einzustellen. So sehr ich verstehen kann, dass die meist stark belasteten Gerichte sich mit dieser fürchterlichen Person nur ungern persönlich herumschlagen möchten, geht von der Entscheidung doch das falsche Signal für die RD-Szene aus, nämlich "wir haben gewonnen". Das ist zwar Unsinn, aber RD kann man sowas immer als Erfolg verkaufen.

Was auch immer der Grund für die Einstellung war: In jedem Fall wird der Strafbefehl damit gegenstandslos, im Fall des § 153 Abs.2 StPO sofort, bei § 154 Abs.2 StPO bei endgültiger Verfahrenseinstellung.
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #72 am: 16. November 2017, 12:09:43 »
Ich komme nicht drum rum und muss mich jetzt wirklich mal hinsetzen, die ganzen Strafbefehle und sonstigen gerichtsmäßig angefallenen Strafsachen unserer Engelsgleichen sortieren. Das ist ein solches Durcheinander, das sich da angesammelt hat. Gebt mir noch ein bisschen Zeit.

Was ich derzeit definitiv sagen kann:

Für die Berufungsverhandlung (Wittmund - 6 Monate ohne Bewährung), die in Aurich stattfinden wird, gibt es noch keinen Termin.
Ich habe diese Verhandlung zuverlässig im Blick und sobald ich hierzu etwas erfahre, veröffentliche ich das hier.

Offline emz

Re: Angela Masch
« Antwort #73 am: 16. November 2017, 17:32:29 »
Da habe ich mir ja was aufgehalst mit meinem leichtfertigen Versprechen, die Verfahren aufzulisten :o

Ich fang jetzt einfach mal mit dem Naheliegendsten an, nämlich mit dem Verfahren, von dem Angela (auch) behauptet, es sei eingestellt worden. Denn was Syke (Anzeige Polizist) anbelangt, da vermute ich mal, dass da was verwechselt wurde und der Syker Termin nur verschoben wird, weil der Polizist nicht anreisen möchte.

Hier also zu den Details des Verfahrens, das laut Angela eingestellt wurde, und nicht erkennbar ist, was dieses Einstellen eigentlich bedeutet.

- Kinderheim stellt Anzeige wegen übler Nachrede und Beleidigung. Angela erhält Strafbefehl über ca. 3.000 € und legt Einspruch ein.
- Im Herbst 2014 sollte dieser Einspruch in Diepholz verhandelt werden. Wer nicht kommt, sind Angela und ihr Zeuge Axel Schandorff (gemeldet bei BeDumm), Antonya Schandorff hat keine Anschrift, konnte nicht geladen werden, lt. Staatsanwalt.
- Angela hatte sich mit einem "Zweizeiler" krankgemeldet, die Diepholzer Richterin verweist die ganze Sache zurück zum Gericht Verden. 
- Nun würde eigentlich wieder der Strafbefehl aktiv und einen weiteren Einspruch will zunächst Verden nicht annehmen, aber Saschenbrecker schafft es dann doch.
- Es wird ein erneuter Gerichtstermin in Diepholz angesetzt - und vom Gericht abgesagt
- Und noch ein Gerichtstermin wird angesetzt - und abermals vom Gericht abgesagt.
- Jetzt soll das Verfahren eingestellt worden sein, nach drei Jahren, per Beschluss.

Hier kann man sich gleich zu Anfang anhören, wie uns das von Angela erklärt wird.
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1546864378704341&id=951497831574335
Um es festzuhalten, gegen den Heimleiter gab es nie eine irgendwie geartete Anklage.





 
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Offline Pantotheus

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Re: Angela Masch
« Antwort #74 am: 16. November 2017, 17:56:55 »
Endgültige Einstellung nach drei Jahren könnte wegen Eintritts der Verjährung vorkommen. Allerdings dürfte die Verjährungsfrist durch die Verfahrensschritte mehrfach unterbrochen worden sein, die Verjährung dürfte also eigentlich gar nicht eingetreten sein.
Da man sich auf das, was M. sagt, nicht verlassen kann, ist natürlich auch Anderes denkbar, etwa Verlegung des Termins, vorläufige Einstellung, weil in einem anderen Verfahren eine deutlich schärfere Strafe zu erwarten ist, neben der die auszufällende Strafe nicht ins Gewicht fiele usw. Ohne Kenntnis der Akten wird es wohl nicht zu entscheiden sein.
« Letzte Änderung: 16. November 2017, 19:38:21 von Pantotheus »
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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