Autor Thema: Prozeß gegen Wolfgang Plan  (Gelesen 6079 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #15 am: 4. Oktober 2017, 18:37:19 »
Zitat
P.s Verteidiger Susanne Koller und Michael Haizmann stellten einen Beweisantrag mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes festzustellen, bei dem der Beamte getötet wurde. Der Durchsuchungsbeschluss, der dem Einsatz zugrunde lag, sei nicht wirksam gewesen, weil er dem Angeklagten noch nicht übergeben worden war, sagte Haizmann.
Allmählich frage ich mich auch, wie es um die Verteidigung bestellt ist. Einen Beweisantrag im Strafverfahren kann man stellen, um eine Tatsache zu beweisen. Hier käme also etwa Beweis darüber in Frage, in welcher Weise sich die Polizei bei dem Einsatz erkennbar gemacht hat und ob bzw. wie sie den Beschluss vorgezeigt oder übergeben hat. Da die Wirksamkeit oder Rechtswidrigkeit des Beschlusses aber eine Rechtsfrage ist, ist sie dem Beweis entzogen. Sollte diese Frage für die rechtliche Würdigung von Plans Handeln von Bedeutung sein, müsste das Gericht diese von Amtes wegen beurteilen.
Abgesehen davon halte ich auch die Argumentation, der Beschluss sei rechtswidrig gewesen, weil er unwirksam geblieben sei, da er dem Angeklagten noch nicht übergeben worden war, weil dieser ja alles getan hatte, genau dies zu verhindern, für absurd.
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Offline nomenklatur

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #16 am: 4. Oktober 2017, 22:25:49 »
Allmählich frage ich mich auch, wie es um die Verteidigung bestellt ist.

Ist auf Unzurechnungsfähigkeit der Verteidigung zu plädieren eine erfolgversprechende Alternative?
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Offline hair mess

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #17 am: 5. Oktober 2017, 00:18:40 »
Diese Verteidigung kann man nicht verteidigen, weil Plan einen Plan hatte und das Jedem klar ist.
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Offline Pantotheus

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #18 am: 5. Oktober 2017, 09:11:14 »
@nomenklatur Nein, das geht nicht. Schlimmstenfalls könnte das Gericht einen Verteidigerwechsel anordnen, dazu braucht es aber wohl mehr. Stichwort: Prozess gegen Zündel.

@hair mess Du sagst es.
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Offline Tuska

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #19 am: 5. Oktober 2017, 09:36:47 »
Ja, immer diese nervenden Verteidiger. Machen doch tatsächlich ihren Job. Wie unverschämt. §§ 137 & 140 StPO sofort abschaffen!
« Letzte Änderung: 5. Oktober 2017, 09:38:42 von Tuska »
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Offline hair mess

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #20 am: 5. Oktober 2017, 11:17:04 »
@hair mess Du sagst es.
Das geht soweit, dass der Plan von Ursache die Ursache für den Plan von Plan war und die Verteidiger jetzt eine Verteidigung verteidigen, die es nicht gebraucht hätte, wenn Plan und Ursache nicht so einen Schuss gehabt hätten und den Schuss noch hätten hören können, bevor sie geschossen hatten, also die Hände in den Schoß gelegt hätten oder besser, die Hände erhoben hätten, aber ohne Waffen, in welcher Weise es normalerweis jeder Normale getan hätte.
Aber von was red´ ich denn?

Und jetzt noch einer für den ganz alten Bürohengst. 
Zitat
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Offline Gutemine

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #21 am: 5. Oktober 2017, 16:38:24 »
Der Plan bezüglich der falschen Einsatzplanung könnte auch nicht aufgehen...


Spoiler
"Reichsbürger"-Prozess
Polizei verteidigt Einsatzplanung

Der Polizeieinsatz gegen den sogenannten Reichsbürger von Georgensgmünd war nie anders geplant gewesen. So die Aussage der stellvertretenden Dienststellenleiterin der Polizei in Roth. Sie sagte als Zeugin vor dem Landgericht in Nürnberg aus.

Von: Inga Pflug

Stand: 05.10.2017 |Bildnachweis

Die Polizei hat nicht in Erwägung gezogen, den sogenannten Reichsbürger von Georgensgmünd bei einer anderen Gelegenheit festzunehmen oder ihm die Waffen abzunehmen, als in Form des SEK-Einsatzes in Georgensgmünd. Das geht aus der Aussage der Stellvertretenden Dienststellenleiterin der Polizeiinspektion in Roth hervor. Sie hatte das SEK zu dem Zugriff in Georgensgmünd hinzugezogen und heute in dem Prozess zur Einsatzplanung ausgesagt.
Waffen und unkooperativer Angeklagter

Das Risiko für außenstehende Personen wäre bei einem Zugriff im öffentlichen Raum viel zu groß gewesen, so die Zeugin. Da bekannt war, dass der Angeklagte Waffen besaß und sich Beamten gegenüber im Vorfeld unkooperativ gezeigt hatte, wäre die Durchführung auch unter anderen Umständen so ausgefallen.
Vorwürfen der Verteidigung widersprochen

Die Beamtin widersprach damit den Vorwürfen der Verteidigung, die seit Prozessbeginn von einem schlecht geplanten Einsatz spricht und davon ausgeht, dass es unter anderen Umständen nicht zu den tödlichen Schüssen gekommen wäre. Der Prozess wird heute mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.
32-jähriger Polizist stirbt

Der inzwischen 50-jährige Angeklagte muss sich unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten. Im Oktober 2016 hatten Polizisten des SEK das Wohnhaus des Angeklagten gestürmt, um seine Waffen zu beschlagnahmen, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt. Wolfgang P. hatte eine schusssichere Weste getragen und sich schwer bewaffnet in seiner Wohnung verschanzt. Durch die teilverglaste Tür habe er dann elf Schüsse abgefeuert, so die Staatsanwaltschaft. Ein 32 Jahre alter Beamter war getroffen worden und einen Tag später im Krankenhaus gestorben. Zwei weitere Beamte waren beim Einsatz verletzt worden.
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http://www.br.de/franken/inhalt/reichsbuerger-prozess-georgensgmuend-aussage-einsatzleiterin-100.html

Spoiler
Georgensgmünd
Polizistin: Einsatz bei "Reichsbürger" wäre immer so geplant worden

Im Oktober 2016 ist beim Einsatz im Haus des sogenannten Reichsbürgers aus Georgensgmünd ein Polizist erschossen worden. Die Dienststellenleiterin verteidigt diesen Einsatz.

Um die Waffen des sogenannten Reichsbürgers aus Georgensgmünd zu beschlagnahmen, hätte sich die Polizei immer für einen Einsatz im Haus des 50-Jährigen entschieden. Das sagte am Donnerstag die stellvertretende Dienststellenleiterin der Polizei in Roth als Zeugin vor dem Landgericht in Nürnberg. Sie hatte den Einsatz im Oktober 2016 mit geplant. "Ein Einsatz im öffentlichen Raum birgt viel mehr Risiken", sagte sie auf die Frage, ob die Polizei anders vorgegangen wäre, wenn sie gewusst hätte, dass der Angeklagte dreimal die Woche das Haus verlässt, um Kampfsportunterricht zu geben. Das Risiko für Außenstehende wäre bei einem solchen Außeneinsatz "nicht tragbar" gewesen. dpa...
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Polizistin: Einsatz bei "Reichsbürger" wäre immer so geplant worden - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Polizistin-Einsatz-bei-Reichsbuerger-waere-immer-so-geplant-worden-id42875426.html
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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #22 am: 5. Oktober 2017, 18:29:36 »
Hoppala!

Zitat
SEK nimmt Zeugen fest

Im sogenannten Reichsbürgerprozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Polizei am Nachmittag einen Zeugen vorläufig festgenommen, um ihn vorzuführen. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks gehört der Mann der "Reichsbürger"-Szene an.

Spoiler
Der Mann wurde im Rahmen eines SEK-Einsatzes in Gunzenhausen (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen) festgenommen. Dabei kam auch ein Hubschrauber zum Einsatz. Das Gericht hatte angeordnet, den Mann vorzuführen. Dieser war am Dienstag (04.10.17) nicht als Zeuge erschienen.

Der SEK-Einsatz wurde nach BR-Informationen angeordnet, da der Mann als sogenannter Reichsbürger womöglich Waffen besitzen könnte. Nach Angaben eines Gerichtssprechers soll der Mann noch heute als Zeuge in dem Prozess gegen Wolfgang P. aussagen.
Polizei verteidigt Einsatzplanung

Am Morgen (05.10.17) hat die stellvertretende Dienststellenleiterin der Polizeiinspektion in Roth als Zeugin vor dem Landgericht ausgesagt. Sie verteidigte den Zugriff im Haus des Angeklagten. Die Polizei habe nicht erwogen, den sogenannten Reichsbürger von Georgensgmünd bei einer anderen Gelegenheit festzunehmen oder ihm die Waffen abzunehmen, als in Form des SEK-Einsatzes in Georgensgmünd. Die Beamtin hatte das SEK zu dem Zugriff in Georgensgmünd hinzugezogen.
Vorwürfen der Verteidigung widersprochen

Das Risiko für außenstehende Personen wäre bei einem Zugriff im öffentlichen Raum viel zu groß gewesen, so die Zeugin. Da bekannt war, dass der Angeklagte Waffen besaß und sich Beamten gegenüber im Vorfeld unkooperativ gezeigt hatte, wäre die Durchführung auch unter anderen Umständen so ausgefallen. Die Beamtin widersprach damit den Vorwürfen der Verteidigung, die seit Prozessbeginn von einem schlecht geplanten Einsatz spricht und davon ausgeht, dass es unter anderen Umständen nicht zu den tödlichen Schüssen gekommen wäre.
32-jähriger Polizist stirbt

Der inzwischen 50-jährige Angeklagte muss sich unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten. Im Oktober 2016 hatten Polizisten des SEK das Wohnhaus des Angeklagten gestürmt, um seine Waffen zu beschlagnahmen, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt. Wolfgang P. hatte eine schusssichere Weste getragen und sich schwer bewaffnet in seiner Wohnung verschanzt. Durch die teilverglaste Tür habe er dann elf Schüsse abgefeuert, so die Staatsanwaltschaft. Ein 32 Jahre alter Beamter war getroffen worden und einen Tag später im Krankenhaus gestorben. Zwei weitere Beamte waren beim Einsatz verletzt worden.
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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #23 am: 5. Oktober 2017, 19:11:24 »
Das ist aber nicht etwa der, der Plans Rest-Waffen im Wald ablegte?
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Offline klingsor3

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #24 am: 5. Oktober 2017, 19:24:48 »
Das ist aber nicht etwa der, der Plans Rest-Waffen im Wald ablegte?

Es könnte Sergej Hanikel sein. Der wohnt meine ich in Gunzenhausen.
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #25 am: 6. Oktober 2017, 06:42:43 »
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Offline Gutemine

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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #26 am: 6. Oktober 2017, 06:51:40 »
...und im März wanderte er in Haft, was zu einem großen Aufschrei und Betteln um Hilfe von seiner Freundin führte.  ;D

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=229.msg121437#msg121437

Nach 5 Wochen war er dann wieder draußen. Das Geld war wohl zusammengebettelt. Seitdem ist ziemlich Ruhe, wobei er auf seinem FB-Kanal noch immer jeden Mist teilt.  ;D

Die Ankündigung seiner Freundin (Maxi Schimmel / Pana Cea ) eine (millionenschwere) Entschädigung dafür zu bekommen und bis zum obersten Gericht zu klagen, hat wohl nicht geklappt. Dabei hat sie doch auch Jura bei Youtube studiert.  ;D

Hier ein Video in dem sie einen Brief aus dem Knast von Sergej vorliest.

[facebook]https://www.facebook.com/Loreelicious/videos/1445149835557220/[/facebook]
« Letzte Änderung: 6. Oktober 2017, 07:31:12 von Gutemine »
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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #27 am: 6. Oktober 2017, 07:08:25 »
Also, das ist wieder so ein Fall, da könnte ich neidisch werden!

Nicht nur, daß er eine eigene Eskorte bekommt, man ihm die Türen aufhält, Nein: auch noch mit der Flugbereitschaft zur Hauptverhandlung!

Und noch nichtmal zur eigenen!
Die Welt ist sowas von ungerecht ...

 >:D
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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #28 am: 6. Oktober 2017, 10:39:48 »
Muß jetzt nicht unbedingt mit Hanikel in Verbindung stehen, ist aber auffälligerweise wieder Gunzenhausen:
Zitat
Zwei Streifenbesatzungen der PI Gerolzhofen haben am späten Mittwochabend eine Wohnung im Stadtgebiet betreten, da eine Hakenkreuzfahne öffentlich sichtbar am Fenster aufgehängt war. Dabei kam es im weiteren Verlauf zu Widerstandshandlungen zweier Bewohner. Ein 51-Jähriger sowie ein 34-Jähriger wurden deshalb in Gewahrsam genommen. Zwei Beamte wurden dabei verletzt und konnten ihren Dienst nicht mehr fortsetzen.

Spoiler
Kurz vor 21:00 Uhr begaben sich die Polizisten in die Stadtgebietswohnung. Den vier dort anwesenden Personen wurde der Grund für das polizeiliche Einschreiten in einem längeren Gespräch erklärt. Im weiteren Verlauf ging ein 51-Jähriger ohne Vorwarnung auf die Beamten los und leistete massiven Widerstand, wobei ein Beamter verletzt wurde. Der 51-Jährige wurde in Gewahrsam genommen. Da er offenbar Alkohol und Drogen konsumiert hatte, wurde bei ihm auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt eine Blutentnahme angeordnet.

Nachdem die Beamten während des Gespräches auf offen herumliegende Betäubungsmittel aufmerksam geworden waren, erfolgte eine Durchsuchung der Wohnung. Dabei konnten insgesamt rund 13 Gramm Haschisch, 9 Gramm Cannabis, ein Druckverschlusstütchen Amphetamin sowie weitere Rauschgiftutensilien aufgefunden werden. Auch die Hakenkreuzfahne wurde sichergestellt. Hier steht eine Mitbewohnerin im Verdacht, die Fahne öffentlich sichtbar am Fenster angebracht zu haben.

Während der Durchsuchungsaktion kam ein weiterer Mitbewohner in die Wohnung, der die polizeilichen Maßnahmen erheblich störte. Nachdem auch ihm die Ingewahrsamnahme angedroht worden war, versuchte er, einen Beamten ins Gesicht zu schlagen. Der 34-Jährige musste deshalb mittels unmittelbarem Zwang überwältigt werden. Dabei wehrte er sich vehement, trat um sich und verletzte einen weiteren Polizeibeamten. Die verletzten Polizisten begaben sich noch in der Nacht in ärztliche Behandlung.

Die beiden in Gewahrsam genommenen Männer mussten die Nacht über in einer Arrestzelle der Polizeidienststelle verbringen und wurden am Donnerstagvormittag wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen die Bewohner werden nun Ermittlungen wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz geführt.
[close]
http://www.infranken.de/regional/schweinfurt/streit-um-hakenkreuzfahne-zwei-polizisten-im-landkreis-schweinfurt-angegriffen;art221,2943037
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Re: Prozeß gegen Wolfgang Plan
« Antwort #29 am: 6. Oktober 2017, 11:01:13 »
Zitat
Die Ankündigung seiner Freundin (Maxi Schimmel / Pana Cea ) eine (millionenschwere) Entschädigung dafür zu bekommen und bis zum obersten Gericht zu klagen, hat wohl nicht geklappt.
Das wäre in Deutschland auch etwas schwierig, weil es kein "oberstes Gericht" gibt. Das ursprünglich vorgesehene "Oberste Bundesgericht" wurde bekanntlich nicht errichtet, sondern durch den Gemeinsamen Senat ersetzt. Höchstgerichte sind jeweils der BGH, das Bundesverwaltungsgericht usw. in ihren jeweiligen Gerichtsbarkeiten. Das BVerfG ist ein Gericht sui generis und somit zwar letztes anrufbares Gericht in manchen Fällen, aber kein Instanzgericht.

Pana Cea scheint übrigens aus Panazee (Allheilmittel) herausgesponnen zu sein.
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