Eine Haftstrafe kann er erst antreten, wenn ein Urteil rechtskräftig wird, das eine solche verhängt. Zeitlich am ehesten rechtskräftig werden könnte, wie bereits hier bemerkt wurde, das Urteil des LG Halle. Dort steht ja nur noch die Revision beim BGH aus. Da das Urteil inzwischen schon veröffentlicht wurde, kann man ungefähr abschätzen, wann der BGH entschieden haben könnte. Nach unserer Schätzung könnte ein Entscheid bis Ende dieses Jahres vorliegen, wenn die Dinge in üblicher Geschwindigkeit gehen.
Dann stellt sich natürlich die Frage, wie schnell man Fatzke in die Strafhaft überstellen kann, die ja vermutlich nicht im "Roten Ochsen" vollzogen werden wird. Ein anderer Aspekt ist der weiterer Verfahren, die noch ausstehen. Je nach dem wäre es nicht sinnvoll, ihn irgendwo in eine auf den Regelvollzug eingerichteten JVA unterzubringen, wenn er anderswo noch vor Gericht zu erstinstanzlichen Verhandlungen oder in Berufungsverfahren erscheinen sollte. Je nach dem ist es dann vielleicht sogar sinnvoll, ihn in Halle zu belassen.