Klaus Ziel
18. August 2017 um 14:54
die meisten, die hierzulande als „Reichsbürger“ diffamiert werden, sind gar keine, sondern nur „unbequeme Hinterfrager“, die mit dieser Bezeichnung belegt werden, um ihnen gleich mal jegliche Kompetenz einfach so abzusprechen und sie in die rechte Ecke zu drängen
Diese betroffene Gruppe wird ja oft genug durch falsche und fadenscheinige Argumente (meist: weitere Schreiben werden nicht beantwortet … oder … nicht zielführend) aus dem Erwerbsleben rausgemobbt, habe in den letzten Jahren genug Zwangsvollstreckungen miterlebt und gesehen, wie willkürlich dort agiert wird …
Recherchiert einfach selbst mal, wie viele Gesetze aus der NS-Zeit immer noch angewendet werden, obwohl das Tribunal General de la Zone francaise d´occupation im Januar 1947 eine ganz klare Aussage dazu getroffen hatte.
Stichworte: Tillessen-Erzberger-Entscheidung oder auch hier etwas detaillierter nachzulesen:
https://grundrechtepartei.de/rechtsstaa…/tribunal-general/
Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Präsidentin Prof. Dr. Jutta Limbach) urteilte am 31.7.1973 [BVerfGE Bd. 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058] and on the 21st of October in 1987 [Bd.77, S.137,150,154,160,167] einstimmig und wunschgemäß, daß das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, sondern fortbestehe. Hier S.15-16: … „Das Grundgesetz — nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. …
Das Deutsche Reich (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f); 5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig … Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“(= Deutsches Reich) tragen — auch — die vier Mächte. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, — in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anbelangt, nicht das ganze Deutschland unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich) … und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich) … anerkennt. Sie (= die Bundesrepublik) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.
„Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, d. h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt ist“.
Bundeskanzleramtprotokoll zur Verhandlung vom 17.07.1990 in Paris, Anlage Nr. 354 B.
(Weiter dazu Dissertation von Dr. Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland)
Aber wer tut es sich schon an, sich so weit in diese Materie reinzuarbeiten …