Autor Thema: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)  (Gelesen 47379 mal)

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Offline contra legem

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #45 am: 15. August 2017, 20:34:18 »
Die jetzt ins Visier der Bafin geratene DeGeKa beruft sich laut Auskunft der Bafin auf den inhaftierten Rechtsaktivisten.
Zitat



Die DeBeKa VVaG, Koblenz, hat sich da ebenfalls dahintergeklemmt (u.a. wegen Verwechslungs- und Rufverschlechterungsgefahr) - ansonsten wäre die BaFin wieder so 'zügig' wie bei Impertinator Verdutziar 'vorgegangen' ...
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Offline Gerntroll

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #46 am: 15. August 2017, 20:43:18 »
Zitat
Laut Internetseite ist die DeGeKa am 24. April 2017 gegründet worden. Sie sei eingetragen beim „Deutschen Reichsgericht“ und bereits seit dem 1. Juli aktiv. Als zuständige Aufsichtsbehörde wird ein „Reichs-Versicherungsamt“ benannt. Unter dessen auf der Seite angegebenen Adresse finden sich in Wahrheit allerdings das Berliner Schloss Bellevue und das Bundespräsidialamt. 

Jetzt wissen wir wer hinter alledem steckt. Geheimdienste, Regierung und natürlich das SSL als Drahtzieher allen Übels.  ;D ;D ;D
Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 

Offline kairo

Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #47 am: 15. August 2017, 22:02:39 »
Jetzt wissen wir wer hinter alledem steckt. Geheimdienste, Regierung und natürlich das SSL als Drahtzieher allen Übels. 

Und der Bundespräsident. Kommt alles von ganz, ganz oben.
 

Igor Strawinski

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #48 am: 15. August 2017, 23:20:28 »
Jetzt wissen wir wer hinter alledem steckt. Geheimdienste, Regierung und natürlich das SSL als Drahtzieher allen Übels.  ;D ;D ;D

Und der Bundespräsident. Kommt alles von ganz, ganz oben.

Auf gut deutsch: Die üblichen Verdächtigen.
 

Offline Noldor

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #49 am: 15. August 2017, 23:32:42 »
Es soll wohl Schlag auf Schlag gehen. Die Bafin hat eindeutig dazugelernt und lässt sich offensichtlich nicht wieder wie bei Fatzke jahrelang am Nasenring herumführen.  ;D

Wenn ich aber lese:

Zitat
Allerdings sei die Bafin gar nicht zuständig: „Eine Anfrage bei dieser nicht rechtsfähigen Firma ist unnötig“, heißt es über die Finanzaufsicht lapidar. Die DeGeKa-Seiten stellen zudem in Aussicht, auch in anderen Versicherungssparten aktiv werden zu wollen.

Das sagt die Finanzaufsicht

Die Mitteilung sei zunächst als Warnung an Verbraucher herausgegeben worden, erläutert ein Sprecher der Finanzaufsicht auf Anfrage. Derzeit finde eine Anhörung der Portalbetreiber statt. Kommt die Bafin zu dem Schluss, dass illegal Geschäft betrieben wird, folgt darauf eine sogenannte Einstellungsanordnung. Für den Fall, dass Betreiber illegaler Finanz- oder Versicherungsgeschäfte ihre Tätigkeit trotzdem fortführen, können  polizeiliche Zwangsmaßnahmen angeordnet werden.

Also nicht zuständig aber dann doch Anhörungen mit dem Portalbetreiber? Und dann eine Einstellungsanordnung und nachher Zwangsmassnahmen?

Wieso kann man solche unerlaubten Geschäfte nicht direkt der Staatsanwaltschaft übergeben und die lässt dann die "Anhörungen machen?

Ich habe doch langsam das Gefühl, dass die Bafin ein antiquitierter Beamtensatftladen ist.
 

dtx

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #50 am: 15. August 2017, 23:34:50 »
Es scheint, dass Gerntrolls freundliche Frage gewirkt habe.  :clap:

Möglich. Schließlich bekam er ja immerhin eine Antwort auf seine Hinweise. Wahrscheinlicher scheint mir aber, daß die BaFin  Druck von der Debeka bekam. Und da sie auch von deren Umlagen lebt, ...

Jetzt wo Fitzek abgefrühstückt ist ...

Ist er das? Nach der Internet-Seite des Königreiches zu urteilen, lassen die Pudel die Geschäfte der Reichsbank und der Krankenkasse doch ungerührt weiterlaufen.

http://dg.koenigreichdeutschland.org/de/
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Offline Rima882

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #51 am: 15. August 2017, 23:50:17 »
Wieso kann man solche unerlaubten Geschäfte nicht direkt der Staatsanwaltschaft übergeben und die lässt dann die "Anhörungen machen?

Ich habe doch langsam das Gefühl, dass die Bafin ein antiquitierter Beamtensatftladen ist.

Das ist vielleicht eine etwas zu harte Beurteilung. Bei dem Verfahren der BaFin geht es erstmal darum, dass die unerlaubten Geschäfte behördlich untersagt werden, um z.B. weitere potentielle Kunden der DeGeKa vor Schaden zu bewahren. Das ist die verwaltungsrechtliche Seite.

Davon zu unterscheiden ist die strafrechtliche Seite mit der Verordnung von Geld- oder Freiheitsstrafen. Die kann später folgen, wenn der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wird. Da solche Vergehen jedenfalls bisher relativ selten begangen werden und in der Regel nicht zum Kerngeschäft einer Staatsanwaltschaft gehören, wird letztere froh sein, wenn eine etwaige Anzeige der BaFin mit fachlichen Anmerkungen und Erläuterungen der Behörde sowie Einzelheiten des Verwaltungsverfahrens angereichert ist, das erleichtert die Ermittlungsarbeit. Manchmal kann es für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren auch hilfreich sein, wenn der verwaltungsrechtliche Vorgang bereits bestands- oder rechtskräftig abgeschlossen ist. Als Beispiel sei hier die Fahrerlaubnisangelegenheit des bezopften Möchtegern-Monarchen aus Wittenberg genannt, wo mindestens in einem Fall ein Strafverfahren bis zum Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zur Fahrerlaubnis ausgesetzt wurde. Bei der derzeitigen Belastungssituation der deutschen Verwaltungsgerichte und der daraus resultierenden Verfahrensdauer sollte dieses Vorgehen allerdings wohl bedacht werden, denn sonst kommt man bei einer solchen Aussetzung eventuell der strafrechtlichen Verjährung bedrohlich nahe. 
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Offline Noldor

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #52 am: 16. August 2017, 00:06:00 »
@Rima882

Es wird wohl so sein, dass die Bafin natürlich  wie du schreibst "fachliche Anmerkungen und Erläuterungen der Behörde sowie Einzelheiten des Verwaltungsverfahrens" zuerst mal feststellen muss.

Das heisst also ich kann ein unerlaubtes Versicherungsgeschäft betreiben, bis mir die Bafin auf die Pelle rückt.

Und wenn ich dann wie Fitzek mit Antworten jahrelang herumschwurble antwortet mir die Bafin wie sie das Versicherungsgeschäft denn haben möchte, damit es erlaubt sei. Und ich schwurble weiter herum.

Das ist was mir sauer aufstösst. Gibt es da keine Möglichkeit solchen "Geschäften" früher den Riegel zu schieben.

Wenn jetzt die GeDeKa dasselbe macht wie Fitzek können sie noch einige Leute abzocken.

Ich möchte einfach nur fragen ob es seitens der Bafin nicht eine Möglichkeit gibt früher mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zusammen zu arbeiten.
 

Offline Rima882

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #53 am: 16. August 2017, 01:23:46 »
@Rima882

Ich möchte einfach nur fragen ob es seitens der Bafin nicht eine Möglichkeit gibt früher mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zusammen zu arbeiten.

Die gibt es - und auch wieder nicht. Natürlich könnte die BaFin schon beim ersten Anzeichen eines verbotswidrigen Versicherungs- oder Bankgeschäftes die Staatsanwaltschaft hinzuziehen. Sie tut dies nach eigenen Angaben auf ihrer Webseite spätestens dann, wenn sie selbst formelle Maßnahmen ergreift, also z.B. eine Untersagungsverfügung erlässt. Die Staatsanwaltschaft kann im Übrigen auch unabhängig von den Maßnahmen oder Mitteilungen der BaFin tätig werden, denn verbotene Bank- oder Versicherungsgeschäfte sind keine Antragsdelikte, sondern werden von Amts wegen verfolgt.

Aaaber: Die Staatsanwaltschaft hat nur eingeschränkt die Möglichkeit, dem Treiben ein baldiges Ende zu setzen. Natürlich kann sie den Betrieb deutlich erschweren oder behindern, wenn wie bei Fitzek bei einem Hausbesuch der Wortmarke die Datenbestände samt Hardware "geplündert" werden. Aber vor weiteren Taten, also dem Anwerben neuer Kunden, schützt das nicht unbedingt. Für einen Haftbefehl gegen die Beschuldigten wird es in den meisten Fällen nicht reichen. Fluchtgefahr ist bei zu erwartenden Geld- oder Bewährungsstrafen (mehr dürfte bei Ersttätern in der Regel nicht rauskommen) schwer zu begründen. Wiederholungsgefahr begründet bei diesen Delikten keinen Haftgrund und ist auch sonst von den rechtlichen Voraussetzungen her weitaus schwerer feststellbar, als es sich dem Begriff nach anhört.

Das Verwaltungsverfahren ist meist leider auch kein Schnellverfahren. Wir haben in Deutschland (im Land der Eidgenossen ist es sicherlich sehr ähnlich) nun mal verfassungsrechtlich geschützte Berufs- und Gewerbefreiheit. Nur für bestimmte Berufe bzw. Gewerbe benötigt man eine behördliche Erlaubnis. Wer dabei erwischt wird, dass er ohne Erlaubnis so einen Beruf oder so ein Gewerbe ausübt, bekommt behördlichen Ärger. Aber bevor die Behörde rechtlich wirksame Schritte ergreifen kann, muss der Betroffene angehört werden und das kann sich eben, insbesondere wenn der Betroffene sich ein wenig geschickt anstellt, leider hinziehen. Hinzu kommt eine auch im Verwaltungsrecht geltende Faustregel: Je komplexer der Sachverhalt, um so länger dauert das Verfahren. Und die Dinge, um die es hier geht, sind nun mal leider recht komplex. Es ist oftmals gar nicht so eindeutig, ob ein verbotenes Geschäft vorliegt oder nicht. Selbst bei Fitzek gab es ja einige Versicherungsverträge, die nicht verboten waren. Es bedarf also sorgfältiger Ermittlungen der Behörde und die sind häufig zeitaufwändig. Und es gibt eigentlich keine derartige Behörde, bei der zahlreiche Bedienstete den ganzen Tag tatenlos in ihren Büros hocken und auf Arbeit warten. Meist ist die Personaldecke dünn und die Arbeitsbelastung hoch. Auch das verlängert die Verfahren.

Die schnellste Möglichkeit, einem verbotenen Treiben ein Ende zu setzen, ist dann noch eine von der BaFin erlassene Untersagungsverfügung, bei der nach § 80 Abs.2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten besonders angeordnet wird. Dann hat auch ein Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung keine aufschiebende Wirkung. Ich gehe mal davon aus, dass die BaFin in der Regel die sofortige Vollziehung anordnet. Aber bis so eine Anordnung ergeht, kann es eben schon etwas dauern.
« Letzte Änderung: 16. August 2017, 01:36:03 von Rima882 »
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

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dtx

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #54 am: 16. August 2017, 02:05:25 »
Dafür, daß die StA davon erfährt, wenn es schon in der "Zeitung" steht, ist gesorgt. Aber wie wir von Fitzeks Verfahren wissen, hängt die Strafzumessung nicht nur davon ab, ob ein verbotenes Versicherungsgeschäft beabsichtigt ist - was mit der Verwendung der plagiierten Antragsformulare zweifelsfrei der Fall sein dürfte, sondern auch davon, ob es gelinkte Opfer gab, in welchem Umfang Gelder vereinnahmt und ggf. veruntreut wurden.
 

Offline Gutemine

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #55 am: 16. August 2017, 05:31:01 »
@Noldor

Zitat
Allerdings sei die Bafin gar nicht zuständig: „Eine Anfrage bei dieser nicht rechtsfähigen Firma ist unnötig“, heißt es über die Finanzaufsicht lapidar. Die DeGeKa-Seiten stellen zudem in Aussicht, auch in anderen Versicherungssparten aktiv werden zu wollen.

Dir ist schon klar, dass da nicht die BaFin, sondern die Homepage der "DeGeKa" zitiert wird?  :o
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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #56 am: 16. August 2017, 12:07:40 »
Dir ist schon klar, dass da nicht die BaFin, sondern die Homepage der "DeGeKa" zitiert wird?  :o

Uups, da hatte ich einen Knoten im Gehirn.  ;D
 

Offline Gutemine

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #57 am: 16. August 2017, 12:46:15 »
Je nachdem wie aufmerksam Ärzte ihre Zeitung lesen, dürfte es jetzt auch schwierig werden das von Uwer wohl ausgegebene Plastikkärtchen der "DeGeKa" zu verwenden.

https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/w_specials/special-versicherungen/article/941003/pkv-bafin-warnt-policen-deutschen-gesundheitskasse.html
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dtx

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #58 am: 16. August 2017, 12:58:18 »
Je nachdem wie aufmerksam Ärzte ihre Zeitung lesen, dürfte es jetzt auch schwierig werden das von Uwer wohl ausgegebene Plastikkärtchen der "DeGeKa" zu verwenden.

Nö. Der Unterschied in den Abrechnungsmodalitäten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen scheint einigen nicht geläufig zu sein. Privatversicherte erhalten vom Leistungserbringer eine Rechnung und haben die Wahl, die selbst zu zahlen, beim Versicherer zum Begleichen einzureichen oder sich den geleisteten Vorschuß erstatten zu lassen. Krümel zahlt man in der Regel selber, wenn sie einen vereinbarten Selbstbehalt nicht überschreiten oder wenn man sich die Beitragsrückerstattung nicht versauen will.

Der Arzt oder eine Einzugsstelle, an die er ggf. seine Forderungen abgetreten hat, haben nur dann die A-Karte, wenn der scheinbar privatversicherte Reichsdepp die Rechnung schuldig bleibt und von ihm dann auch nichts zu holen ist.

Die Ärztezeitung warnt hier vielmehr die Ärzte, selbst mit einem Versicherungsvertrag auf Lorenz reinzufallen.
« Letzte Änderung: 16. August 2017, 13:01:16 von dtx »
 

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Re: Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa)
« Antwort #59 am: 16. August 2017, 13:05:55 »
Es scheint, dass Gerntrolls freundliche Frage gewirkt habe.  :clap:
Möglich. Schließlich bekam er ja immerhin eine Antwort auf seine Hinweise. Wahrscheinlicher scheint mir aber, daß die BaFin  Druck von der Debeka bekam. Und da sie auch von deren Umlagen lebt, ...

Ja, sie bekam Druck von der Debeka. Das weiss ich zufällig sehr genau ...  :-X
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