Autor Thema: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht  (Gelesen 13682 mal)

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Müll Mann

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #60 am: 13. Juli 2017, 22:56:25 »

Aus Fitzeks Perspektive mag das stimmen. Zum einen sind das die Einnahmen von zwei Jahren, zum anderen würden noch 19% USt weggehen (die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 UStG griff nicht, Vorsteuer kann man bei einem Dozenten vernachlässigen) - bleiben durchschnittliche 2.860 pro Monat. Davon gehen die Pflichtversicherungen der Freiberufler (in 2011 und 2012 rund 1.070 bzw. 1.060 Euro mtl.) weg. Mit dem Unterhalt der Staatsflotte ließ § 850c StPO noch 250 Euro zum Abzug zu.

Du meinst sicher § 850c ZPO.

Und als ob Fitzek Umsatzsteuer oder Versicherungen zahlen würde.
 
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #61 am: 13. Juli 2017, 23:19:53 »
Interessanterweise gibt es bei der Urteilsdarstellung bei Beck online einen Unterschied zwischen der angezeigten Seite und der Druckversion. In der Druckversion sind Faksimile einiger der verwendeten "Verträge" bzw. "Sparbücher" enthalten. Diese kommentieren sich, meine ich, wieder einmal selbst. Dann ist auch noch immer die Rede davon, man habe ja alle diese Schriftstücke mit der BaFin abgestimmt ...  :facepalm:
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #62 am: 14. Juli 2017, 08:08:55 »
Zitat
Die Zeugin ... bekundete, dass es dem Angeklagten darauf angekommen sei, ein Meister- und Schülerverhältnis, ähnlich der tantrischen Tradition aus Indien, zu den Mitgliedern der Gemeinschaft zu haben. Sie selbst habe sich dem Angeklagten nicht hingeben wollen.

Kopfkino aus  :banghead:
(...)

In erster Näherung hat Tantra zum Glück erstmal mit nix zu tun das Kopfkino erzeugen müsste ;) - ich will aber eigentlich auch nicht wissen was der Pudelkönig darunter insbesondere bei seinen "Schülern" weiblichen Geschlechts verstanden hat.
Das Gutachten lässt da leider wenig Gutes erahnen. Mich hat eh immer gewundert, dass in der "Verfassung" nicht auch irgendwas im Stile des "Rechtes auf die este Nacht" stand.
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Müll Mann

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #63 am: 14. Juli 2017, 08:45:52 »
Naja, von Fitzeks Begeisterung für Crowley wissen wir doch. Und der hat Tantra doch sehr auf die sexuelle Komponente verkürzt.
 

dtx

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #64 am: 14. Juli 2017, 08:46:44 »

Aus Fitzeks Perspektive mag das stimmen. ...

Du meinst sicher § 850c ZPO.

Ja.

Und als ob Fitzek Umsatzsteuer oder Versicherungen zahlen würde.

Natürlich nicht. Nur ging es hier ja um den Vergleich zwischen Abzockerei und ehrlicher Arbeit. Und letztere sollte, zumindest wenn es um qualifizierte Arbeit geht, mehr einbringen als Fitzeks Blödsinn. Den gegenteiligen Eindruck erwecktest Du ja nur, weil Du die Einnahmen von zwei Jahren in den Raum gestellt hast.
 

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #65 am: 14. Juli 2017, 09:48:01 »
...
Ich habe die Ochsentour gemacht und mich bei Beck online für den Dienst "treffer" angemeldet. Das braucht zwar etwas Geduld und Nerven, aber ich habe das gesamte Urteil kostenlos erhalten.

Das ist äußerst erfreulich!
Da können wir von einem unserer Weisen künftig ausgewählte und kommentierte Glanzlichter der Urteilsausarbeitung erwarten.

Dem Chaos (also mir) geht der Fitzel seit seiner Außerdienstsetzung außerordentlich am Hinterteil vorbei, ich freue mich aber wenn Ihr Spass habt.
Wenn ich das Urteil hätte, vom Beck oder nicht, würde ich es hier reinstellen, wenn es nicht 62 Seiten wären. Wir hatten bereits ein Urteil gegen Fitzek aus dem Beckverlag (erinnert Ihr die Rübenberge?),  ohne dass der Verlag die russische Maffia losgeschickt hätte.

Selbst für einen Profi sind 62 Seiten Urteilsbegründung eine Qual, für die Nicht-Juristen unter uns dürfte das komplette Urteil eh uninteressant sein.
Schöner finde ich es deshalb, wenn unsere Star-Juristen (ohne Ironie) die relevanten Stellen zitieren und ihren Senf (jetzt endlich ironisch) beifügen.
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #66 am: 14. Juli 2017, 10:00:19 »
Bei Fatzkes Schwurbelseminaren, "Vorträgen" u. dgl. liegt der Vergleich mit einem lehrenden Beruf nahe.
Nehmen wir einen qualifizierten Gymnasiallehrer im Anstellungsverhältnis (gut, immer noch sind die meisten Lehrkräfte verbeamtet, aber da haben wir die Schwierigkeit der unterschiedlichen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen).

Im Bereich des TVöD VKA (Kommunen) West sagt mir der Gehaltsrechner für eine Lehrkraft in Vollzeit, mit Zusatzversorgung und Steuerklasse I Folgendes:
Zitat
Jahres-Brutto:              69597.99 €
netto bleiben:         37166.62 € (Steuerjahr 2017)

Da es Gymnasien in kommunaler Trägerschaft wohl nur selten gibt, schauen wir besser beim TV-L:
Zitat
Jahres-Brutto:              64721.88 €
netto bleiben:         35181.08 € (Steuerjahr 2017)

Gymnasien in Trägerschaft des Bundes dürften auch eher selten sein, aber schauen wir auch den TVöD Bund an:
Zitat
Jahres-Brutto:              69597.99 €
netto bleiben:         37322.08 € (Steuerjahr 2017)

Dann können wir zum Vergleich auch eine Professur W3 beim Bund anschauen:
Zitat
Jahres-Brutto:              76071.12 €
netto bleiben:         52606.87 € (Steuerjahr 2017)

Wie eingangs erwähnt, gibt es einige Vorbehalte bei diesen Vergleichen. Dennoch denke ich, dass sich zumindest eine Dimension in Bezug zu Fatzkes Einnahmen setzen lässt. Das Ergebnis eines solchen Vergleiches mit Fatzkes Einnahmen brauche ich wohl nicht zu kommentieren.

Allerdings gilt es, folgenden Unterschied zu beachten: Wer handelt wie Fatzke, also der Schwurbelseminaranbieter oder einfach nur Kriminelle, sucht nicht den nachhaltigen Erfolg, sondern das schnelle Geld. Wie das Urteil festhält, handelte es sich bei Fatzkes Konstrukten letztlich um Schneeballsysteme, die dann, wenn nicht mehr laufend ausreichend neue Geldgeber gefunden werden können, zusammenbrechen müssen. Je nach Art eines solchen Systems kann es über einige Monate, ein Jahr, vielleicht zwei Jahre laufen, bevor es zusammenbricht.
Vorausschauende Abzocker machen sich mit den ergaunerten Gewinnen rechtzeitig aus dem Staub und fangen woanders mit derselben, einer ähnlichen oder sogar mit einer deutlich verschiedenen Masche nochmal an, kassieren ab und gehen weiter. Das konnte (und wollte vermutlich) Fatzke nicht. Sein Narzissmus machte ihn blind für die Folgen seines Tuns und band ihn an die Gefolgschaft seiner Anbeter, auf deren Applaus er nicht verzichten konnte. Zudem erwähnt das Urteil aus dem psychiatrischen Gutachten auch Fatzkes Anspruchsdenken: Er glaubte offenbar immer, dass ihm ein leichtes Leben ohne Anstrengung zustünde und somit auch das Geld, das dazu notwendig ist. Dieses müsse man ihm einfach geben. "Ich klau' doch nicht von mir selbst", sagt eigentlich schon alles aus.
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #67 am: 14. Juli 2017, 10:54:22 »
Ich habe zwar die 62 Seiten Originaltext noch nicht durch, aber vielleicht schon einige Juristen hier.

Geht es Euch auch so, dass man den Eindruck nicht los wird, dass die diese ganze Staatsgründung 2012 mit dümmlichem Pomp und Trallala aber ohne ordentliche sanitäre Einrichtungen für die Gäste, dafür mit nachfolgenden Sparbuch- Umbuchungen eigentlich nur wie eine besonders kreative Form der Insolvenzverschleppung vorkommt?

Wir ist unter diesem Gesichtspunkt (kreative Insolvenzverschleppung) und bei offensichtlichen anderweitig bereits 2012 existierenden finanziellen Engpässen der Fitzekkonstrukte und bei gleichzeitig massiver Einschüchterung anderer Auszahlungswilliger eine einzelne Auszahlung von 90.000€ plus 110.000€ an die mysteröse Kundin X und das ausgerechnet auch noch im September 2012 (!) eigentlich rechtlich zu bewerten, zumal die "buchhaltungsbefugten" Zeugen selbst angaben, dass sie gar nicht mal richtig nachprüfen konnten (und/oder sollten), ob die, z.B. in den Sparbüchern vermerkten "Zahlungseingänge" überhaupt existierten? In welchem Verhältnis stand diese mysteriöse Dame denn zu dem obersten Willkürausübenden, dass sie auf den Schlag und vorfristig (!) mehr Geld erhalten konnte, als je in der Baukasse war, oder für die Immobilienanzahlung ausgegeben wurde. Aus welchem Topf kam denn das Geld und wer sagt denn, dass diese Frau die im September 2012 erhaltenen, zusammen 300.000€ überhaupt je zuvor eingezahlt hat? Die nicht existierende Buchhaltung? Die Begünstigte? Der oberste Veruntreuer himself?
Das sollte durchaus mal geprüft werden!

Und wie sind die durch die Renovierungsarbeiten erfolgten "Aufwertungen von Vermögenswerten und Immobilien Dritter" verbunden mit den wiederum mit so genannten "mildtätigen Gaben" aus der Vereinskasse entgoltenen, aber für den Empfänger unentgeltlichen Arbeitsleistungen, der diese Renovierungen in seiner(n) Immobilie(n) offensichtlich nicht nur stillschweigend und zähneknirschend "in Kauf" genommen hat ggfls. auch strafrechtlich zu bewerten?

Bekommt man eigentlich als kleines Lieschen Müller, und nicht als Anwalt oder Beteiligter oder Nebenkäger oder Geschädigter auf Anfrage bei Gericht, hier z.B. wegen dringendem Anfangsverdacht auf weitere Straftaten ggfls. auch eine nichtanonymisierte (!) Ausfertigung des Urteils?

THX
« Letzte Änderung: 14. Juli 2017, 11:03:25 von dieda »
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #68 am: 14. Juli 2017, 11:00:02 »

Bekommt man eigentlich als kleines Lieschen Müller, und nicht als Anwalt oder Beteiligter oder Nebenkäger oder Geschädigter auf Anfrage bei Gericht, hier z.B. wegen dringendem Anfangsverdacht auf weitere Straftaten ggfls. auch eine nichtanonymisierte (!) Ausfertigung des Urteils?

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Justiz ist Ländersache.

Zitat von: Eduard Schnitzler, Das weite Land
Sicherheit ist nirgends

Probieren!
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #69 am: 14. Juli 2017, 11:14:12 »
Wir ist unter diesem Gesichtspunkt (kreative Insolvenzverschleppung) und bei offensichtlichen anderweitig bereits 2012 existierenden finanziellen Engpässen der Fitzekkonstrukte und bei gleichzeitig massiver Einschüchterung anderer Auszahlungswilliger eine einzelne Auszahlung von 90.000€ plus 110.000€ an die mysteröse Kundin X und das ausgerechnet auch noch im September 2012 (!) eigentlich rechtlich zu bewerten, (...)
Ich kann mich erinnern, dass eine Frau gegen Fitzels Verein einen Titel erwirkt hatte und dadurch wieder an ihr Erspartes kam. Oder war das ein anderer Fall?
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #70 am: 14. Juli 2017, 11:36:23 »
Von Insolvenzverschleppung kann hier nur im übertragenen Sinne gesprochen werden. Die Gründung des "Königreiches" war vermutlich mehreren Motiven geschuldet. Zumindest eines davon bestand wohl im Wunsch, das Unvermeidliche aufschieben zu wollen. Ich wiederhole mich: Die Staatsgründungszeremonie und die Führerscheinrückgabe stehen in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang. 2012 war Fatzke wieder einmal eine Fahrtensperre auferlegt worden, kaum war diese ausgelaufen, flog er wieder zu tief und wurde erneut erwischt. Ihm drohte der nun endgültige Entzug der Fahrerlaubnis. Auch andere rechtliche Schwierigkeiten dürften ihm damals auf den Pelz gerückt sein. Sein Ausweg: einen eigenen Staat gründen!
Dass seine Impertinenz notorisch klamm war, war dagegen nicht neu. Schaut man die lange Liste seiner Projekte im Wiki durch, erhellt sogleich, dass er zwar dauernd irgendetwas anfing, aber nie dabei blieb oder es ordentlich und zielstrebig durchführte. Er wollte halt immer sofort und mühelos Geld. Besonders solvent war er also nie.
Im Sinne der Strafnorm kann aber kaum von Insolvenzverschleppung gesprochen werden. Denn auch wenn es die Privatinsolvenz gibt, so besteht eine Pflicht zur Einleitung des Insolvenzverfahrens nur für die Geschäftsführer (ich setze diesen Begriff einmal als Oberbegriff für die verschiedenen Arten Leitungsorgane) oder Abwickler juristischer Personen. Entgegen der RD-Meinung war Fatzke aber nie eine juristische Person. Ebenso ist es bei schlichtweg allen seinen Konstrukten fraglich, ob diese jemals Rechtspersönlichkeit erlangten. Für NeuDeutschland ist dies durchs Registergericht festgestellt worden (Verweigerung des Eintrages), auch das Landgericht geht offensichtlich davon aus, dass die Vereine, Kassen usw. nur vorgetäuscht und der einzige Handelnde Fatzke selbst war.
Wo es keine Pflicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt, gibt es aber auch keine Insolvenzverschleppung. Weiter dürfte dieser Tatbestand mit einer Höchststrafe von 3 Jahren Freiheitsstrafe gegenüber der schweren Untreue zurücktreten, selbst wenn er gegeben wäre.
Dass einer Gläubigerin bevorzugt Geld ausgezahlt wurde, könnte ggf. den Straftatbestand der Gläubigerbevorzugung erfüllen, verschiedene "Geschäfte" dürften unter den Tatbestand des Bankrotts fallen - immer vorausgesetzt, dass wir es mit einer Insolvenz zu tun haben.
Auch Buchführungsdelikte könnte man anklagen, aber für alle diese Straftaten gilt, dass sie minder gewichtig sind als schwere Untreue. Sie würden im Urteil also kaum oder gar nicht ins Gewicht fallen.
Die fraglichen Praktiken dürften zudem ausnahmslos durch den Straftatbestand der Untreue erfasst sein. Angenommen, dass Fatzke einer "Gläubigerin" Geld auszahlte, auf das diese tatsächlich keinen Anspruch hatte, sei es, dass er ihr zu viel zahlte (also mehr, als sie eingezahlt hatte, plus etwa vereinbarte Zinsen o. dgl.), sei es auch, dass sie gar nie etwas eingezahlt hatte, also nur eine Strohfrau-Gläubigerin war, so würde dies eine Untreue gegenüber denjenigen, von denen das Geld wirklich stammte, darstellen. Für die "mild(tätig)en Gaben" und die Grundstücksgeschäfte haben wir dies bereits durchgekaut. Untreue, wohin man auch schaut. Fatzkes Absicht war wohl nie, mit dem eingenommenen Geld wirklich etwas im Sinne der abgegebenen Versprechen bzw. genannten Ziele zu machen, sondern es für sich und seine eigenen Zwecke zu verbraten.
Dass er hartnäckigen Gläubigern dann und wann etwas ausbezahlte, scheint mir nicht dagegen zu sprechen. Alle halbwegs cleveren Betrüger seit Charles Ponzi haben es immer so gehalten, dass im Einzelfall auch zahlten, um nicht vorzeitig aufzufliegen. Wenn ein Gläubiger hartnäckig war, sich als kritisch erwies o. dgl., dann haben alle lieber gezahlt, denn statt des Einen fanden sie immer mehrere Andere, die sie noch ausnehmen konnten.

Urteile werden allen Beteiligten eines Prozesses in Ausfertigung zugestellt. Interessierte Personen können Abschriften, ggf. anonymisiert, verlangen. Man müsste es halt einfach mal versuchen. Schlimmstenfalls kriegt man halt nix oder nicht genau das, was man wollte.
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #71 am: 14. Juli 2017, 11:47:03 »
Nein, da liegt ihr richtig. Ich komme nicht auf den Namen, aber es war eine Ärztin, wenn mich nicht alles täuscht. Sie ist zivilrechtlich vorgegangen.
Das wurde natürlich in der üblichen Transparenz gar nicht kommuniziert, sondern kam bei einer Verhandlung ans Tageslicht.
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #72 am: 14. Juli 2017, 12:06:40 »
Dr. Christine W. Näheres ab diesem Beitrag: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3641.msg109236#msg109236 (Aussage im 3. Spoiler)
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dtx

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #73 am: 14. Juli 2017, 12:16:51 »
...
Ich habe die Ochsentour gemacht und mich bei Beck online für den Dienst "treffer" angemeldet. Das braucht zwar etwas Geduld und Nerven, aber ich habe das gesamte Urteil kostenlos erhalten.

Wenn ich das Urteil hätte, vom Beck oder nicht, würde ich es hier reinstellen, wenn es nicht 62 Seiten wären. Wir hatten bereits ein Urteil gegen Fitzek aus dem Beckverlag (erinnert Ihr die Rübenberge?),  ohne dass der Verlag die russische Mafia losgeschickt hätte.

Realistisch gesehen dürfte derjenige, der am Anfang der Verteilerkette steht, vor allem die nötige Tagesfreizeit gewinnen, um sich dann mit seiner vollen Kraft für das SSL engagieren zu können. Das kann man aber auch ohne den Beck-Verlag haben.

Selbst für einen Profi sind 62 Seiten Urteilsbegründung eine Qual, für die Nicht-Juristen unter uns dürfte das komplette Urteil eh uninteressant sein.

Sehe ich nicht so. Wer Fitzeks Werdegang über die Jahre verfolgt hat, wird die Lektüre sicherlich zu schätzen wissen.

Allerdings gilt es, folgenden Unterschied zu beachten: Wer handelt wie Fatzke, also der Schwurbelseminaranbieter oder einfach nur Kriminelle, sucht nicht den nachhaltigen Erfolg, sondern das schnelle Geld. Wie das Urteil festhält, handelte es sich bei Fatzkes Konstrukten letztlich um Schneeballsysteme, die dann, wenn nicht mehr laufend ausreichend neue Geldgeber gefunden werden können, zusammenbrechen müssen. Je nach Art eines solchen Systems kann es über einige Monate, ein Jahr, vielleicht zwei Jahre laufen, bevor es zusammenbricht.

Nun, bei den Finanzgeschäften trifft das notwendigerweise zu. Bei den Schwurbelseminaren nur dann, wenn man dem Publikum nichts Neues anbietet und demzufolge immer neue Deppen braucht. Dazu kommt, daß für die Lebensführung ein Vielfaches dessen anfällt, als man mit "Shice labern" erlöst - selbst unter der Voraussetzung, daß Finanzbehörde und Krankenkasse weiterhin auf anfallende Steuern und Beiträge verzichten und keine Strafverfahren einleiten.

Vorausschauende Abzocker machen sich mit den ergaunerten Gewinnen rechtzeitig aus dem Staub und fangen woanders mit derselben, einer ähnlichen oder sogar mit einer deutlich verschiedenen Masche nochmal an, kassieren ab und gehen weiter. Das konnte (und wollte vermutlich) Fatzke nicht. Sein Narzissmus machte ihn blind für die Folgen seines Tuns und band ihn an die Gefolgschaft seiner Anbeter, auf deren Applaus er nicht verzichten konnte. ...

Das kann man so nicht vergleichen. Während die Hütchenspieler immer nur ein kleines Stück verbrannte Erde hinterlassen und immer wieder einen neuen Markt finden, war die Immobilie, die ihm die Haare vom Kopf fraß, der zentrale Bestandteil von Fitzeks "Unternehmenskonzept". Mobilität hätte ihm nicht geholfen, da er sowieso schon Deppen aus dem ganzen deutschsprachigen Raum anzog. Da war es im Prinzip egal, in welcher Stadt er saß.
Und ein abrupter Wechsel der Inhalte wäre seiner Glaubwürdigkeit nicht gerade zuträglich gewesen, die Kundschaft ist zwar mall, aber nicht dumm genug, das nicht zu merken. Bislang haben die Pudel den Staat als Kartenhaus verunglimpft und ihre Staatssimulation anerkannt haben wollen. Jetzt spielen sie die Verfassungstreuen, um Gnade vor den Augen der Wahlausschüsse zu finden. Wenn sie den Reichis nicht glaubhaft machen können, daß sie nur das System trollen wollten, werden die ihnen fürderhin nichts mehr abkaufen.

Geht es Euch auch so, dass man den Eindruck nicht los wird, dass die diese ganze Staatsgründung 2012 mit dümmlichem Pomp und Trallala aber ohne ordentliche sanitäre Einrichtungen für die Gäste, dafür mit nachfolgenden Sparbuch- Umbuchungen eigentlich nur wie eine besonders kreative Form der Insolvenzverschleppung vorkommt?

Nein, wieso?

Wie ist unter diesem Gesichtspunkt (kreative Insolvenzverschleppung) und bei offensichtlichen anderweitig bereits 2012 existierenden finanziellen Engpässen der Fitzekkonstrukte und bei gleichzeitig massiver Einschüchterung anderer Auszahlungswilliger eine einzelne Auszahlung von 90.000€ plus 110.000€ an die mysteröse Kundin X und das ausgerechnet auch noch im September 2012 (!) eigentlich rechtlich zu bewerten, ...

Finanzielle Engpässe gab es nur insoweit, als Fitzek eben andere Prämissen setzte als sein Bauleiter und als es ein ordentlicher Bankkaufmann getan hätte. Sonst hätte er die Nummer ja gar nicht erst abziehen brauchen. Und die Kundin ist nicht "mysteriös", sondern namentlich bekannt und die Geschichte schließlich auch. Fitzek hatte entgegen den vertraglichen Vereinbarungen in den Bettelvorträgen stets rotzfrech behauptet, daß die Leute ihr Geld jederzeit wiederhaben könnten, was durch die Videos ja auch hinreichend belegt war. Die Frau hatte sich anwaltlich vertreten lassen, schließlich geklagt und Recht bekommen. Fitzek dürfte den Fall wohl als gefährlich eingeschätzt haben. Also hat er lieber an die Ärztin gezahlt, obwohl das natürlich eine Gläubigerbevorzugung war. Gantz war ihm dagegen nicht gewachsen, der ließ sich mit ein paar forschen Sprüchen auf Abstand halten und die anderen Gläubiger hatten nur kleinere Beträge im Feuer.

Aus welchem Topf kam denn das Geld und wer sagt denn, dass diese Frau die im September 2012 erhaltenen, zusammen 300.000€ überhaupt je zuvor eingezahlt hat? Die nicht existierende Buchhaltung? Die Begünstigte? Der oberste Veruntreuer himself?
Das sollte durchaus mal geprüft werden!

Warum? Wenn ihr Anwalt das Gericht überzeugen konnte und den Prozeß gewann, sollte das doch reichen.

Und wie sind die durch die Renovierungsarbeiten erfolgten "Aufwertungen von Vermögenswerten und Immobilien Dritter" verbunden mit den wiederum mit so genannten "mildtätigen Gaben" aus der Vereinskasse entgoltenen, aber für den Empfänger unentgeltlichen Arbeitsleistungen, der diese Renovierungen in seiner(n) Immobilie(n) offensichtlich nicht nur stillschweigend und zähneknirschend "in Kauf" genommen hat ggfls. auch strafrechtlich zu bewerten?

So, wie es das LG Halle getan hat - als nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Anlegergelder. Inwieweit sich das bei der Abwägung zur Strafbemessung ausgewirkt hat, ist eine ganz andere Frage. Vielleicht ist das Moment ja für die Bräsigkeit der Ermittlungsbehörden draufgegangen.

Bekommt man eigentlich als kleines Lieschen Müller, und nicht als Anwalt oder Beteiligter oder Nebenkäger oder Geschädigter auf Anfrage bei Gericht, hier z.B. wegen dringendem Anfangsverdacht auf weitere Straftaten ggfls. auch eine nichtanonymisierte (!) Ausfertigung des Urteils?

Vermutlich nicht, wozu auch. Sofern es sich um Offizialdelikte handelt, die eigentlich (!) von Amts wegen zu verfolgen wären, müßte die StA doch nur die Akten zur Hand nehmen, die ihr vom jetzigen Verfahren vorliegen. 

« Letzte Änderung: 14. Juli 2017, 12:30:29 von dtx »
 
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #74 am: 14. Juli 2017, 12:50:35 »
Dr. Christine W. Näheres ab diesem Beitrag: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3641.msg109236#msg109236 (Aussage im 3. Spoiler)

Danke für den link auf die betreffende Zeugenvernahme.

Der Begriff "Insolvenz" gehört nicht nur zum Tatvorwurf der fehlenden Buchhaltung, den hatte übrigens der Schilo selbst als möglichen "Ausschlussgrund von Rückzahlungen" in seinen eigenen Verträgen angeführt und ob die Reichsbank noch angeklagt wird, wissen wir ja gar nicht.
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