Autor Thema: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht  (Gelesen 13680 mal)

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Offline Evil Dude

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #15 am: 13. Juli 2017, 13:10:03 »
Mhm, ich komm hier rein. Das liegt wohl daran das mein Brötchengeber einen Zugang hat.
Schön für Dich! Kannst Du es nicht wenigstens als PM rüberwachsen lassen. Ich behalt es auch für mich! :pray:
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Offline hair mess

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #16 am: 13. Juli 2017, 13:18:25 »
Ich hab das Urteil jetzt quergelesen.
Klasse.
Fast so gut wie ein Prozessbericht von Mülli.
Wo kann man der Richterin Karma geben?
Wie heißt die bei uns nochmal?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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dtx

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #17 am: 13. Juli 2017, 13:26:11 »
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2017%2Fcont%2Fbeckrs.2017.115889.htm&pos=5

Da gibt's das ganze Urteil

Da muss man eingeloggt sein!  :thumbdown:

Ja, dachtest Du, der Beck Verlag ist die Heilsarmee?

Ich würde gerne das vollständige Urteil lesen. Gibt es eine Möglichkeit, das Urteil vom LG Halle zu erhalten? An wen könnte ich mich wenden, fallen Gebühren an?

An die StA mit Nachweis eines berechtigten Interesses (als  geschädigter Anleger bspw.)

EDIT: Ich werde am nächsten Freitag etwa fünf Minuten entfernt vom LG Halle sein und könnte einen Umweg einlegen. Würde das irgendetwas vereinfachen?

Nein.

Ich ebenso, zumindest für umme!

Dann mußt Du warten, ob bspw. Juris damit um die Ecke kommt.

Zitat
So zahlte der von dem Angeklagten beauftragte ... aus der Handkasse in den Jahren 2011 und 2012 an Mitglieder der Gemeinschaft sog. milde Gaben von insgesamt 186.721,62 € aus.

Das Leben im KR muss ja so was von "asketisch" gewesen sein, wenn man in 2 Jahren 180.000 EUR verprasst hat, also 7500,-- EUR im Monat, was für mehr als 15.000 Packungen Toastbrot reicht! :o

Na ja, die von F. verwirkten und bezahlten Geldstrafen haben ja auch keinem Pudel was gebracht. Ich vermute mal, daß auch die unter "milde Gaben" verzeichnet wurden.
« Letzte Änderung: 13. Juli 2017, 13:39:13 von dtx »
 

Offline Evil Dude

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #18 am: 13. Juli 2017, 14:01:52 »
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2017%2Fcont%2Fbeckrs.2017.115889.htm&pos=5

Da gibt's das ganze Urteil

Da muss man eingeloggt sein!  :thumbdown:

Ja, dachtest Du, der Beck Verlag ist die Heilsarmee?


Nein, aber bei einem Link, bei dem "Da gibt's das ganze Urteil" steht, erwarte ich auch keine Bezahlschranke! Ist ja schließlich nicht so, dass es Gerichtsurteile ausschließlich gegen Entgelt zu sehen gibt! Danke für Deinen "hilfreichen" Kommentar!
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Offline Stief

Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #19 am: 13. Juli 2017, 14:04:32 »
Ich würde sogar erwarten, dass alle Urteile anonymisiert und frei abrufbar auf die Webseite des Gerichts gestellt werden, aus Transparenzgründen. Aber bei der technischen Rückständigkeit unserer Justiz dauert das wohl noch ein paar Jahrzehnte.
 
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dtx

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #20 am: 13. Juli 2017, 14:09:13 »
Nein, aber bei einem Link, bei dem "Da gibt's das ganze Urteil" steht, erwarte ich auch keine Bezahlschranke!

Bei Beck schon. Und das war aus dem Link ersichtlich.

Ist ja schließlich nicht so, dass es Gerichtsurteile ausschließlich gegen Entgelt zu sehen gibt!

Da hat man aber auch keinen Rechtsanspruch auf eine prompte Aktualisierung der Datenbank. Beck beliefert Leute, die die Rechtssprechung binnen sechs Wochen zur Kenntnis genommen haben müssen (StB, RAe). Davon leben die.

Danke für Deinen "hilfreichen" Kommentar!

Gern geschehen.
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #21 am: 13. Juli 2017, 14:11:39 »
Ich würde sogar erwarten, dass alle Urteile anonymisiert und frei abrufbar auf die Webseite des Gerichts gestellt werden, aus Transparenzgründen. Aber bei der technischen Rückständigkeit unserer Justiz dauert das wohl noch ein paar Jahrzehnte.

Dazu muss man erstmal Alles von Windows XP auf ein aktuelles System umstellen - selbst damit haben die Gerichte ja Probleme ;)
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #22 am: 13. Juli 2017, 14:16:17 »
Nein, aber bei einem Link, bei dem "Da gibt's das ganze Urteil" steht, erwarte ich auch keine Bezahlschranke!

Bei Beck schon. Und das war aus dem Link ersichtlich.

Und man muss natürlich erst mal hinschauen, wo er hinführt, bevor man auf den Link von jemand klickt, dem man (zumindest halbwegs) vertraut? Und wissen, dass es bei Beck nichts umsonst gibt!

Ist ja schließlich nicht so, dass es Gerichtsurteile ausschließlich gegen Entgelt zu sehen gibt!

Da hat man aber auch keinen Rechtsanspruch auf eine prompte Aktualisierung der Datenbank. Beck beliefert Leute, die die Rechtssprechung binnen sechs Wochen zur Kenntnis genommen haben müssen (StB, RAe). Davon leben die.

Und das gehört auch zum Allgemeinwissen?

Danke für Deinen "hilfreichen" Kommentar!

Gern geschehen.

Wenn man nichts sinnvolles beizutragen hat ...
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dtx

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #23 am: 13. Juli 2017, 14:18:30 »
Oder überlegen, warum irgendjemand Kritik an seinem Standpunkt vertragen sollte. Ist natürlich eine Zumutung, da hast Du Recht.
 
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Offline Evil Dude

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #24 am: 13. Juli 2017, 14:19:28 »
Ich kann mich nur wiederholen!
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dtx

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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #25 am: 13. Juli 2017, 14:25:50 »
Off-Topic:
Ich würde sogar erwarten, dass alle Urteile anonymisiert und frei abrufbar auf die Webseite des Gerichts gestellt werden, aus Transparenzgründen.

Wir sollten zufrieden sein, wenn wenigstens alle Landgerichte Terminübersichten herausgeben würden.

Dazu muss man erstmal Alles von Windows XP auf ein aktuelles System umstellen - selbst damit haben die Gerichte ja Probleme ;)

Die können ja auch nur machen, wofür ihnen der Landesvater Geld und Leute gibt. Der beschäftigt seine Richter mit Arbeiten, die eine Sekretärin viel schneller und wohl auch billiger erledigen könnte und meint, damit Steuergelder zu sparen ...

Ich kann mich nur wiederholen!

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« Letzte Änderung: 13. Juli 2017, 14:35:38 von dtx »
 
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #26 am: 13. Juli 2017, 14:42:34 »
Ich würde gerne das vollständige Urteil lesen. Gibt es eine Möglichkeit, das Urteil vom LG Halle zu erhalten? An wen könnte ich mich wenden, fallen Gebühren an?
An die StA mit Nachweis eines berechtigten Interesses (als  geschädigter Anleger bspw.)

Die Publikation von Gerichtsentscheidungen ist doch nicht Sache der StA. Da Fitzek (vor allem seit seiner U-Haft) auch überregional in den Medien vertreten ist, reicht das imho. schon, um öffentliches Interesse zu begründen. Also fix beim LG um Audienz betteln und unterwürfigst um eine anonymisierte Abschrift bitten.  ;D

Zum Lesen und um die Gemüter etwas abzukühlen (@Evil Dude  ;) ): Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 1997, Az. 6 C 3.96
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #27 am: 13. Juli 2017, 14:46:13 »

Ich kann mich nur wiederholen!

Danke für das Minuskarma. Soll ich Dir das Geld für ein Abo bei Beck schicken? (Strafrecht Premium online kostet für einen Nutzer 144,- plus MwSt im Halbjahr)
[/ot]

Es gibt auch andere Module, in denen der Abruf möglich ist, muss ja nicht gleich jeder Strafrecht bestellen ;-):

Das Dokument BeckRS 2017, 115889 aus dem Werk BeckRS ist in folgenden Modulen enthalten:
    Bank- und Kapitalmarktrecht PREMIUM
    Strafrecht (Ergänzungsmodul Anwalt PREMIUM)
    Strafrecht PREMIUM
    Zivilrecht (Grundmodul Anwalt PREMIUM)
    Zivilrecht PREMIUM

Für mich als Nicht-Abonnent eines der Module (aber Beck-Kunde) gilt für den Einzelabruf:
 Die Kosten hierfür betragen 3,60  € zzgl. MwSt.*

Da das Dokument lt. Beck rund 62 Druckseiten beinhaltet ist nicht mit einer Veröffentlichung in Printmedien zu rechnen.
Ich warte aber auch lieber ab, ob nicht ein anderes Portal einen freien Zugang anbietet, würde das auch sehr gerne lesen, aber so eilig finde ich das dann auch nicht, Fitze wird sicherlich nicht schon morgen wieder die Gegend unsicher machen können, da haben seien Pudel noch genügend Zeit, ggf. selbst ein Exemplar ins Netz zu stellen um sich dann darüber im Detail auszulassen...

Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #28 am: 13. Juli 2017, 14:46:43 »
Streitet auch nicht, schließlich hat es der oberste Souverän, seine Majestät Peter, Sohn von Horst und Erika sowie der Interdimensionale das Urteil nicht mit blauer nasser Tinte unterschrieben, somit ist das Urteil


ungültig
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
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Re: Für Vorsichtige: Urteil des Landgerichts Halle veröffentlicht
« Antwort #29 am: 13. Juli 2017, 14:48:15 »
Ich habe durch intensive wissenschaftliche Recherche eine Theorie entwickelt, warum es da diese Bezahlschranke gibt:

Der Beck-Verlag ist wahrscheinlich in Wirklichkeit eine eingetragene Firma !
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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