Autor Thema: Ingo Schulz Verhandlung  (Gelesen 38506 mal)

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Müll Mann

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #105 am: 18. Juli 2017, 13:18:11 »
Das mit der Strafantragsfrist sollte er so langsam wissen, schließlich ist das nicht die erste Anzeige von ihm, die deswegen zum Rohrkrepierer wird. Ich verweise nur auf den Besuch von kieselnator und mir im NSL-Forum, den er nach fast zwei Jahren anzeigen wollte. Wegen meiner Laudatio beim Aluhut wollte er mich ja auch anzeigen, nachdem ich für die netten Worte vor der Tür Strafantrag wegen Beleidigung gestellt habe. Da aber die zuständigen Polizisten so schlau waren, Dingo die Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erst nach Ablauf der Antragsfrist zukommen zu lassen, ists seine Gegenanzeige mal wieder nichts als eine lauwarme cerebrale Flatulenz.
 
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dtx

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #106 am: 18. Juli 2017, 13:39:26 »
DINGO ist nicht intellektuell so schwach ausgestattet, das er die ihn umgebende Welt gar nicht verstehen kann und aus diesem Unverständnis heraus Straftaten begeht.

Meinst Du, daß das Sürmelmonster dafür ein passendes Beispiel wäre?
 

Offline Der-Mond2

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #107 am: 18. Juli 2017, 14:14:48 »
DINGO ist nicht intellektuell so schwach ausgestattet, das er die ihn umgebende Welt gar nicht verstehen kann und aus diesem Unverständnis heraus Straftaten begeht.

Meinst Du, daß das Sürmelmonster dafür ein passendes Beispiel wäre?

Also bei Intelligenzminderung fällt mir zuerst Mahjo ein. Den Sürmeli hab ich nicht so intensiv verfolgt, aber intelligenzgemindert wirkte der auf nicht eher nicht. Da scheint dann doch entweder was Wahnhaftes oder was in Richtung Persönlichkeitsstörung vorzuliegen.
Achso und natürlich verfügt so jemand dann auch nicht mehr über sein vollständiges intellektuelles Potential, aber das ist dann eher eine Folge einer anderen Störung
« Letzte Änderung: 18. Juli 2017, 14:16:20 von Der-Mond2 »
 

Offline tobias-vom-rias

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #108 am: 18. Juli 2017, 17:38:08 »
Also bei Intelligenzminderung fällt mir zuerst Mahjo ein. Den Sürmeli hab ich nicht so intensiv verfolgt, aber intelligenzgemindert wirkte der auf nicht eher nicht. Da scheint dann doch entweder was Wahnhaftes oder was in Richtung Persönlichkeitsstörung vorzuliegen.
Achso und natürlich verfügt so jemand dann auch nicht mehr über sein vollständiges intellektuelles Potential, aber das ist dann eher eine Folge einer anderen Störung

Definition einer Intelligenzminderung:
Zitat
ICD-10-GM-2017 > F00-F99 > F70-F79
F70-F79 Intelligenzstörung
   
Info:
   

Ein Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten; besonders beeinträchtigt sind Fertigkeiten, die sich in der Entwicklungsperiode manifestieren und die zum Intelligenzniveau beitragen, wie Kognition, Sprache, motorische und soziale Fähigkeiten. Eine Intelligenzstörung kann allein oder zusammen mit jeder anderen psychischen oder körperlichen Störung auftreten.

Der Schweregrad einer Intelligenzstörung wird übereinstimmungsgemäß anhand standardisierter Intelligenztests festgestellt. Diese können durch Skalen zur Einschätzung der sozialen Anpassung in der jeweiligen Umgebung erweitert werden. Diese Messmethoden erlauben eine ziemlich genaue Beurteilung der Intelligenzstörung. Die Diagnose hängt aber auch von der Beurteilung der allgemeinen intellektuellen Funktionsfähigkeit durch einen erfahrenen Diagnostiker ab.

Intellektuelle Fähigkeiten und soziale Anpassung können sich verändern. Sie können sich, wenn auch nur in geringem Maße, durch Übung und Rehabilitation verbessern. Die Diagnose sollte sich immer auf das gegenwärtige Funktionsniveau beziehen.

Sollen begleitende Zustandsbilder, wie Autismus, andere Entwicklungsstörungen, Epilepsie, Störungen des Sozialverhaltens oder schwere körperliche Behinderung angegeben werden, sind zusätzliche Schlüsselnummern zu benutzen.
   
Info:
F70.- Leichte Intelligenzminderung
F71.- Mittelgradige Intelligenzminderung
F72.- Schwere Intelligenzminderung
F73.- Schwerste Intelligenzminderung
F74.- Dissoziierte Intelligenz
F78.- Andere Intelligenzminderung
F79.- Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
Quelle:http://www.icd-code.de/icd/code/F70-F79.html

Wie man dem eingangstext schon entnehmen kann, wird eine Intelligenzstörung nicht nur, anhand des Verhaltens der Person festgemacht. Viel mehr muss die betroffene Person in standasierten und reproduzierbaren Tests defizite Aufweisen. Um aufgrund einer Intelligenzminderung Schuldunfähig zu sein, muss die Person aufgrund dieser Diagnose, die Kreterien der Schuldunfähigkeit erfüllen. Zur Erinnerung im Spoiler:
Spoiler
Zitat
Nach § 20 StGB handelt ohne Schuld, „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Schuldunfähig kann also sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern. Die aufgezählten psychischen Ursachen (sogenannte „Eingangskriterien“ oder „-merkmale“) einer geminderten oder nicht vorhandenen Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit stellen Kategorien dar, die in der Psychologie und Medizin ungebräuchlich sind und im Grunde nur im Rechtswesen für die Beurteilung einer Affekthandlung verwendet werden.

Folgende Eingangsmerkmale werden unterschieden:

1. Unter einer krankhaften seelischen Störung werden hirnorganisch bedingte Zustände – auch verursacht durch psychotrope Substanzen wie Alkohol (Vollrausch) – oder Psychosen verstanden.

2. Als tiefgreifende Bewusstseinsstörung gelten Erscheinungen, die Bewusstseinsveränderungen oder -einengungen darstellen, die keine Störung von psychopathologischer Relevanz konstituieren. Hierzu zählen Erschöpfung, Ermüdung, Schlaftrunkenheit, speziell Parasomnie und vor allem emotionale Zustände der Verwirrtheit, die dazu führen können, dass eine Tat im Affekt begangen wird (zum Beispiel unter Verlust der Steuerungsfähigkeit). Ein Versuch, derartige Zustände dennoch psychiatrisch diagnostizierbar zu machen, besteht in der Klassifizierung als akute Belastungsreaktion. Die Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt ist ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vorliegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung. Ab 2,0 Promille wird im Allgemeinen eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten ab 2,2 Promille. Ab 3,0 Promille wird im Allgemeinen eine Schuldunfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten wegen der höheren Hemmschwelle im Allgemeinen erst ab 3,3 Promille.

3. Als Schwachsinn werden Stufen angeborener Intelligenzschwäche ohne nachweisbare Ursache bezeichnet (Intelligenzminderung). Intelligenzschwächen, die im Zuge einer Demenz entstehen, werden indessen dem ersten Eingangskriterium zugeordnet. Für die Feststellung einer geistigen Behinderung wird unter anderem auf den Intelligenzquotienten (IQ) abgestellt. Dabei wird zwischen leichter geistiger Behinderung (IQ 50 bis 70), einer mäßigen geistigen Behinderung (IQ von 35 bis 49), einer schweren geistigen Behinderung (IQ 20 bis 34) und einer schwersten geistigen Behinderung (IQ unter 20) unterschieden.
   
4. Unter das Eingangskriterium schwere andere seelische Abartigkeit (häufig SASA abgekürzt) fallen eine ganze Reihe psychopathologischer Diagnosen. Darunter werden Persönlichkeitsstörungen, Paraphilien, Störungen der Impulskontrolle, Alkoholismus und andere substanzgebundene Abhängigkeiten sowie nicht-substanzgebundene Abhängigkeiten verstanden.
[close]

Ingo ist teilweise aus unserer Sicht "Blöd", so zum beispiel weil er wiederhohlt nicht Fristgerecht Anzeigen schreibt, obwohl er über die Fristen bescheid wissen sollte oder diese leicht zu erfahren sind. Auch scheint sein Verhalten im Vergleich zu anderen Personen "Dumm" oder nicht nachvollziehbar. Aber sind sie Folge einer Intelligenzminderung? Dass müsste untersucht werden, halte ich aber erstmal für unwahrscheinlich. Sein Verhalten im Internet in den sozialen Medien, vor Gericht und so weiter ist ja dem Anlass und dem von Ingo gewünschten Ergebniss bzw gewünschtem Bild hin moduliert, gesteuert und durch Ihn auch spontan veränderbar.
Dass er in einem frühren Verfahren den §21 bekommen hat, bedeutet nicht dass er Ihn wieder bekommt. Den betrachtet wird imm die einzelne Tat, und "die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden."
Mahjo hat auch keine Intelligenzminderung da musst du ehr Richtung Wahn schauen ;)
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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #109 am: 18. Juli 2017, 21:07:54 »
Aus Dingos E-Mail:
Zitat
Ich bitte also um Verständnis,
da Sie (die Poizei) nicht für meine Sicherheit garantieren können, weil Sie mit
Pimmel-Bingo spielen, Hehlerware verticken, rassistische Prügel-Orgien sich liefern,
Tabledance tanzen, Blowjobs an Polizeikollegen mit Migrationshintergrund praktizieren,
und/oder Donuts mampfen beschäftigt sind.
Ob derartige Beleidigungen folgenlos bleiben?

Wenn sie ins laufende Vefahren eingeführt würden, könnten sie es dem Anwalt erschweren, eine positive Sozialprognose zu erreichen. Ich glaube aber nicht, daß er das überhaupt vorhat. Inwieweit Dingo damit nicht nur um Beifall bei seinen Entenküken buhlt, sondern auch auf einen 20er zielt, ...

Allerdings ist das schon ein heftiger Angriff, wenn das eine pers. Konversation mit einem Beamten in einer Mail ist, dann kann der das auf sich beziehen und dann kann es wieder sehr leicht Beleidigung sein.

Eine Konversation kann man es kaum nennen, denn die Polizei hatte sich nicht an Dingo gewandt und das als Antwort erhalten. Zudem ist Dingo eben helle genug gewesen, die Rechtsprechung zu berücksichtigen und mit dem Ausdruck "... Sie (die Polizei) ..." das nicht auf den lesenden Beamten zu beziehen, der als Berliner Kriminalbeamter persönlich ja sowieso nicht für irgendwelche Aufgaben im Chemnitzer Umland zuständig wäre.

Im Übrigen frage ich mich, wer da in HOT den Richter dazu brachte, seinen Saal zur Pilgerstätte von Dingo-Fans machen zu wollen. Vielleicht kann @Brüllaffe etwas dazu sagen, vielleicht geht es um den Typen, den wir in dem Fred https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4415.0 fälschlicherweise in Wittenberg verortet hatten?

Und schließlich hätte Dingo auch erst seine JobCenter-Tante fragen müssen, ob er dahin fahren darf, denn der §7 Abs. 4a SGB II differenziert nicht nach wichtigen oder unwichtigen Reisen fernab des Briefkastens (das hatten wir grade im Fred von Sürmeli). Die Ladung hat er lange genug vorher gehabt, so daß ihm der Antrag durchaus zuzumuten wäre. Dingo bekäme dann nicht nur kein Geld für die Zeit der Abwesenheit, sondern müßte zusätzlich noch freiwillige Beiträge an seine Krankenkasse entrichten.

Ich bin momentan im Urlaubsmodus. Bedeutet vor allem ich verfolge das Forum über Tapatalk, habe aber momentan keine Internetverbindung, die mir das Ansehen von Videos oder das ansehen größerer Screenshots erlaubt. Das finde ich momentan auch sehr erholsam. Kann also zu der Thematik AG Ernstl nix sagen. Wenn sich die Gelegenheit ergibt werde ich aber nachforschen. Pfadfinderehrenwort.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #110 am: 20. Juli 2017, 10:47:44 »
So ich hatte jetzt Gelegenheit das Video zu sehen und kann Bestätigen, dass es sich bei dem Angeklagten um den, fälschlich als Wittenberger verorteten, Reichsbürger und Neonazi Enrico Bohnet aus Limbach-Oberfrohna handelt. Ich vermute mal, dass die angeklagten Taten im Rahmen eines HO´s geschehen sind und so Dingos Reise in die Geburtsstadt des erfolgreichsten deutschen Lügners zu erklären ist. Das die Abladung in irgendeinem Zusammenhang mit seinem unverschämten Pamphlet an die Berliner Polizei steht, wage ich zu bezweifeln. Im Gegenteil, das Schreiben wird wohl gleich in seine Ermittlungsakte gewandert sein und das zuständige Amtsgericht erst Gar nicht erreicht haben. Ich warte also auf eine Neuladung nach der Sommerpause und die Reise eines erfolglosen Lügners und Geschichtenerzählers und den Ursprungsort eines erfolgreichen.
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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #111 am: 22. Juli 2017, 14:25:54 »
Dennis hat dem amerkikanischen Heimatschutzministerium geschrieben. Weil Antifa.  :D



Er liest den Wisch (auf deutsch) vor und ab 5:30 fügt er als Schlusswort hinzu:

"Während der Rüdiger Klasen immer noch redet, habe ich schon längst gehandelt."  :))

edit:

Zitat
Jason Bilevitz vor 2 Stunden
Blocksatz statt Linksbündig sonst siehts wie ♥♥♥ aus.


   Dennis Ingo Schulz vor 20 Minuten
   Sag das meinem Anwalt. Dies ist/war sowieso die sog. Rohfassung von Ihm.

Is klar.
« Letzte Änderung: 22. Juli 2017, 14:28:12 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Müll Mann

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #112 am: 22. Juli 2017, 14:55:45 »
Tja, dann darf ich wohl nicht mehr in die USA fliegen, sonst werde ich nach Guantanamo verschleppt  :think:

Aber dass ich Verleger bin war mir neu. Wenn er sich jetzt noch entscheiden könnte, wie man meinen Namen schreibt könnte das fast was werden.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #113 am: 22. Juli 2017, 21:53:52 »
Tja, dann darf ich wohl nicht mehr in die USA fliegen, sonst werde ich nach Guantanamo verschleppt  :think:

Aber dass ich Verleger bin war mir neu. Wenn er sich jetzt noch entscheiden könnte, wie man meinen Namen schreibt könnte das fast was werden.

Das mit Guantanamo ist nicht so einfach. Bei den letzten Einreisen habe ich demonstrativ mit verdächtigen Gegenständen
 
http://www.spiegel.de/politik/ausland/geheimdokumente-schon-casio-uhr-reichte-fuer-terrorverdacht-a-758901.html

vor den Überwachungskameras herumgehampelt, ohne daß etwas passiert ist.


Daß Schlabbermäulchen um Deine Verlegertätigkeit weiß, beweist wieder einmal seine exzellenten Kenntnisse über uns und seine Vernetzung in wichtigste Kreise. Da kommen wir SSL-Trollos nicht heran.
So wußte einer seiner Fanboydödel auch, daß bei mir das SEK eingeritten ist und meine Bude auf links gekrempelt hat.
Das hatte ich noch gar nicht mitbekommen  :dunce:
 

Offline kairo

Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #114 am: 23. Juli 2017, 12:19:10 »
Sitzt das Ministerium wirklich in Trenton (N. J.)? Das wäre doch recht weit weg von Washington.

Sollte der Brief ankommen, was nicht sicher ist, so wird man dort nicht anders reagieren als bei uns: Lesen - lachen - (evtl.) lochen.
 

Offline Arthur Dent

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #115 am: 23. Juli 2017, 12:36:41 »
Sitzt das Ministerium wirklich in Trenton (N. J.)? Das wäre doch recht weit weg von Washington.
Ja, das sitzt schon da, ist aber nur eine Regionalbehörde des Staates New Jersey.
 

Offline kalizzy

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #116 am: 24. Juli 2017, 13:21:47 »
Dennis hat dem amerkikanischen Heimatschutzministerium geschrieben. Weil Antifa.  :D



Er liest den Wisch (auf deutsch) vor und ab 5:30 fügt er als Schlusswort hinzu:

"Während der Rüdiger Klasen immer noch redet, habe ich schon längst gehandelt."  :))

edit:

Zitat
Jason Bilevitz vor 2 Stunden
Blocksatz statt Linksbündig sonst siehts wie ♥♥♥ aus.


   Dennis Ingo Schulz vor 20 Minuten
   Sag das meinem Anwalt. Dies ist/war sowieso die sog. Rohfassung von Ihm.

Is klar.

Gibt es da noch irgendwo ein Video, das funktioniert? Thx!
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #117 am: 24. Juli 2017, 13:24:12 »
(...)
Gibt es da noch irgendwo ein Video, das funktioniert? Thx!

Das Video kann in Tschechien zumindest nicht angezeigt werden. Interessant ist aber die Kategorie "Komödie" die der Ersteller gewählt hat. :o
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 

Offline kairo

Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #118 am: 24. Juli 2017, 13:25:12 »
Dennis hat dem amerkikanischen Heimatschutzministerium geschrieben. Weil Antifa. 

Gibt es da noch irgendwo ein Video, das funktioniert? Thx!

Wohl nur noch in Trenton, New Jersey.
 

Offline kalizzy

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #119 am: 24. Juli 2017, 13:32:45 »
Das ist wirklich schade! Bis nach Tschechien oder New Jersey reicht der Geltungsbereich meines Bahn-Tickets leider nicht.