Manfred
11. Juli 2017 um 0:50
Zitat letzter Verhandlungstag:
„Unter anderem wurde eine Akte ins Protokoll aufgenommen, die Unterlagen zur Beweisführung enthält, weshalb das Königreich Deutschland als rechtmäßiger Staat anzusehen sei.“
Hört sich an wie der letzte Strohhalm. Es bleibt dabei – die Anerkennung eines Staates obliegt der Regierung und wird durch den Bundespräsidenten vollzogen. Ein Gericht hat dies nicht zu entscheiden.
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1.1
KRD-Blog
KRD-Blog
12. Juli 2017 um 14:00
@Manfred Hast du eine Quelle für deine Behauptung?
Laut Artikel 25 GG folgt: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ Gilt auch für Richter!
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1.2
Jens
20. August 2017 um 18:24
„… die Anerkennung eines Staates obliegt der Regierung…“ (
) – Welcher Regierung soll denn die Anerkennung eines Staates obliegen, wenn Artikel 3 der völkerrechtsverbindlichen Regelung ‚Konvention über die Rechte und Pflichten der Staaten vom 26.12.1933‘ (Konvention von Montevideo) sagt: „Die politische Existenz eines Staates ist unabhängig von der Anerkennung durch andere Staaten.“ ?