Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 68260 mal)

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Fitzek hat mit der Rückgabe des Führerscheins die Absicht verfolgt, Gerichtsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu provozieren, weil er dachte, im Gerichtsverfahren würde die Frage der Staatlichkeit des KRDs untersucht werden. Seine spätere Darstellung, er habe nur auf das Papier verzichten wollen, aber nicht auf die Fahrerlaubnis, wirkt vor diesem Hintergrund völlig unglaubhaft.

Und daran würde ein Satz seines Anwalts, er hätte fahren dürfen, nichts ändern. Ich vermute aktuell aber viel eher, daß dieser bei seinem Beratungsgespräch von alternativen Fakten ausging, weil Fitzek den Vorgang bei der Führerscheinabgabe leicht verkürzt hat.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Da die Kommentare beim Aluhut geschlossen sind:

"Ich frage mich daher, ob ich mir die nächsten Prozesstage noch antun soll. Was meint Ihr?"

Also, ich finde es nach wie vor spannend, was sich da tut, und vielen Dank an @Müll Mann für den wunderbaren Bericht und Deine viele Zeit, die Du reinsteckst; Du bist spitze!

Diese Berichte sind eine Mordsarbeit. Es wäre schon nett, wenn sich das auf mehrere Schultern verteilt und sich auch mal andere trauen. Ich hab ja zumindest einmal mitgeholfen, und das war damals mein erster Prozessbesuch überhaupt, es ist definitiv auch für juristische Laien machbar. Und es ist gar nicht schwer, genauer als die Presse zu sein.  ;D
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Zitat
Auch Zeuge G. möchte keinen Verdienstausfall oder Reisekosten vom Gericht. Die Richterin fragt jetzt doch mal nach warum. Zeuge G. erläutert, dass er im Verfahren 1. Instanz Reisekosten geltend gemacht habe. Er haben dann 2 Wochen später eine Überweisung der Freundin des Angeklagten auf seinem Konto gehabt mit dem Betreff „Bestechungsgeld Restzahlung“.
Ich hoffe doch das Sklave G ist gegen diese unerlaubte Zahlung von der Staatsflotten rechtliche Schritte eingeleitet!

Tscha... die Sache hat erhebliche Wellen geschlagen, was sich auch daran erkennen lässt, dass die BaFin jetzt zum Schutz Ihrer Mitarbeiter die Reisekosten trägt.

Aber strafrechtlich ist da nur wenig machbar, weil solch grober Unfug anscheinend nicht die Höhe vom "Vortäuschen einer Straftat" erreicht bzw. in der Größenordnung ohne echten Schaden als marginal abgetan wird.
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #63 am: 29. Juni 2017, 07:27:16 »
Ein Lebenszeichen des KRD: Prozessbericht von gestern!
Spoiler
Am 27.06.2017 wurde am Landgericht Dessau-Roßlau die Verhandlung mit Peter in zweiter Instanz fortgeführt. Nach dem ersten Urteil des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau hatte Peter Sprungrevision beantragt. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte eine höhere Strafe gefordert und ist in Berufung gegangen.
Das Verfahren hat zwei Anklagepunkte gegen Peter zum Gegenstand: Betreiben unerlaubter, aufsichtspflichtiger Versicherungsgeschäfte zum einen und zum anderen Urkundenfälschung/ Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Am zweiten Verhandlungstag wurde erneut der Vorwurf gegen Peter beleuchtet, er habe ein Versicherungsgeschäft betrieben, das unter die Zuständigkeit der BaFin (Bundestanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) falle.
Als Zeugen wurden hierzu die Mitarbeiter der BaFin, Herr Mitschke und Herr Gohr, sowie eine Mitarbeiterin der NeuDeutschen Gesundheitskasse (NDGK) angehört.

Die Vertreter der BaFin erklärten, woran sie erlaubnispflichtige Versicherungsgeschäfte erkennen würden. Herr Gohr sagte aus, Peter habe sich bei der Vertragsgestaltung der NDGK nicht viel Mühe gegeben, wohingegen Herr Mitschke sich zu erinnern meinte, Peter habe nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.
Die Mitarbeiterin der NDGK betonte, sie und Peter seien stets darum bemüht gewesen, eine Einigung mit der BaFin zu finden, es habe Rücksprache stattgefunden.

Peter stellte klar, daß seine Handlungsmotivation der Wunsch nach einem pharmalobbyfreien Gesundheitswesen war. Er habe eine alternative Absicherung im Krankheitsfall für verantwortungsbewusste, gesundheitsorientierte Menschen schaffen wollen.

Weitere Veröffentlichungen mit ausführlicher Berichterstattung folgen in den nächsten Tagen.
[close]
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/zweite-instanz-erlaubnispflichtige-versicherungsgeschaefte.html
Kommentar kann ich mir dazu wohl aus naheliegenden Gründen ersparen.  :think:

Erst dachte ich "juhu das zu lesen wird spaßig", dann war ich doch etwas entäuscht - das Schreiberlingspudel verzichtet ebenso auf das übliche Mimimi wie böse die BRiD GmbH zu Peter und auch wird darauf verzichtet Peter in alle Wolken zu loben. Er schildert bis auf ein paar Kleinigkeiten klar und sachlich das Geschehen. Auch werden weder die Aussagen der Zeugen noch die des Oberpudels bewertet. :o
Ich würde mal sagen dieser Text ist eindeutig Hochverrat am Oberpudel!(einself) - da sitzt der völlig unschuldig vor Gericht, das ignoriert ihn, wiegelt ihn ab und die Zeugen erzählen alle Mist weil Peterchen ist doch im Recht!(einself). Sobald Peterchen freigesprochen wurde wird er diesem Verräterpudel der das Schrieb sicher die Ohren langziehen!

Etwas verstehe ich nicht:
Zitat
Nach dem ersten Urteil des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau hatte Peter Sprungrevision beantragt. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte eine höhere Strafe gefordert und ist in Berufung gegangen.

Was bitte ist eine Sprungrevision? hab ich da etwas nicht richtig verstanden in dem Verfahren haben doch beide Seiten Berufung eingelegt.
Auch etwas seltsam er redet von 2 Anklagepunkten, zählt dann aber drei auf (Versicherunggeschäfte, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung).

Nungut ich hoffe mal meine Erwartungen nach Unterhaltung werden in dem Versprochenen "ausführlichen Prozessbericht" erfüllt in dem dann das Peterchen auch mit entsprechendem Mimimi ordentlich gewürdigt wird.
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Was bitte ist eine Sprungrevision?

Das erklärt der Anwalt Deines Vertrauen, Robert Liebling ausführlich:



Staatsangehörigkeit ist da, wo auf dem Reisepass steht. Heimat ist da, wo der Wohnungsschlüssel passt. Alles andere wäre zu kompliziert.
 

Offline vollstrecker

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« Antwort #65 am: 29. Juni 2017, 10:16:42 »
Lieber Mülli, Danke für den Bericht.

Ich übernehme dann die Alkoholentwöhnung, wenn du das ganze Freibier in dich geschüttet hast...  :whistle:

Im Ernst: Wenn es geht, dann bitte weiter berichten!
 

Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #66 am: 29. Juni 2017, 10:35:23 »
Auf die Gefahr hin, es zum wiederholten Mal zu erklären und zu erzählen:
Gegen ein Urteil des Amtsgerichts kann man Revision statt Berufung erklären. Dann wird das Landgericht übersprungen, die Revision geht zum Oberlandesgericht. Fatzke rauschte nach dem erstinstanzlichen Prozess wutschnaubend zur Geschäftsstelle und diktierte der Urkundsbeamtin in die Feder, er lege Rechtsmittel ein. Schon damals hatte ich darauf hingewiesen, dass diese Erklärung wohl nicht so verstanden werden kann, dass es sich um eine Revision handelt, sondern dass das Gericht von einer Berufung ausgehen muss. Abgesehen davon hat die Staatsanwaltschaft Berufung erklärt, beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch (sprich: die Höhe der Strafe). Mit Einlegen einer Berufung ist die Sprungrevision ausgeschlossen.
Der ganze Vorgang war irgendwie Fatzke-typisch.

Dass man im KRD mit dem Zählen der Anklagepunkte Mühe hat, ist auch nicht wirklich neu. Bis gestern war ja nur von den Versicherungsgeschäften die Rede, die anderen Anklagepunkte hat man unter den Tisch fallen lassen. Vielleicht wird auch der gefälschte Führerschein mit den Fahrerlaubnissachen zusammen gezogen, aber sind natürlich drei verschiedene Straftatbestände und damit drei Anklagepunkte.
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #67 am: 29. Juni 2017, 11:21:42 »
Erst dachte ich "juhu das zu lesen wird spaßig", dann war ich doch etwas entäuscht - das Schreiberlingspudel verzichtet ebenso auf das übliche Mimimi wie böse die BRiD GmbH zu Peter und auch wird darauf verzichtet Peter in alle Wolken zu loben. Er schildert bis auf ein paar Kleinigkeiten klar und sachlich das Geschehen. Auch werden weder die Aussagen der Zeugen noch die des Oberpudels bewertet. :o
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Ich bin da etwas anderer Meinung! Bereits im ersten Satz wird doch die völlige Realitätsverweigerung der Pudel offensichtlich!

Ich zitiere:
"Am 27.06.2017 wurde am Landgericht Dessau-Roßlau die Verhandlung mit Peter in zweiter Instanz fortgeführt."

NÖ!
Es wird nicht mit dem Deppenkönig verhandelt, sondern über ihn bzw. seine Straftaten! Er ist der (relativ eindeutig schuldige) Angeklagte und nicht etwa ein Verhandlungspartner wie z. B. bei der Ausarbeitung eines Vertrags zwischen zwei Vertragspartnern! Da können sich die Pudel noch so sehr Illusionen über seine Rolle machen, daran wird sich auch nichts ändern!
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #68 am: 29. Juni 2017, 11:26:32 »
(...)
Ich zitiere:
"Am 27.06.2017 wurde am Landgericht Dessau-Roßlau die Verhandlung mit Peter in zweiter Instanz fortgeführt."
(...)

Gut dieses Detail ist mir entgangen! :o - trotzdem wirkt der Text ungewöhnlich nüchtern mit wenig Mimimi, aber ich hoffe auf die ausführliche Berichtserstattung! ;)
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #69 am: 29. Juni 2017, 11:32:51 »
(...)
Ich zitiere:
"Am 27.06.2017 wurde am Landgericht Dessau-Roßlau die Verhandlung mit Peter in zweiter Instanz fortgeführt."
(...)

Gut dieses Detail ist mir entgangen! :o - trotzdem wirkt der Text ungewöhnlich nüchtern mit wenig Mimimi, aber ich hoffe auf die ausführliche Berichtserstattung! ;)

Keine Sorge, das übliche Gewinsel kommt schon noch, spätestens nach der Urteilsverkündung und hoffentlich mit einem satten "Nachschlag" für Peter I. (den vielfach Verurteilten)!  ;D
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Auch wenn ich jetzt für unnötigen Speicherverbrauch einen auf den Deckel bekomme - eines meiner Liebligszitate aus Müll Manns Bericht noch einmal in voller Länge:

Zitat
Als nächstes geht es um das Schreiben von M., in welchem dieser Fitzek angeblich bescheinigt hätte, dass die vorgelegte Vertragsversion aufsichtsfrei sei. Der Zeuge schränkt ein, dass die Formulierung im Vertrag tatsächlich keinen Rechtsanspruch beinhaltet hätte. Man müsse das jedoch im Zusammenhang mit der Werbung und dem sonstigen Auftritt sehen. Wenn der Auftritt den Eindruck vermitteln würde, dass ein Rechtsanspruch auf Leistung bestehen würde, dann wäre der Ausschluss im Vertragstext eine überraschende Klausel im Sinne der AGB-Regelungen. Diese Klausel sei dann nicht wirksam in den Vertrag einbezogen, der Rechtsanspruch und somit die Aufsichtspflicht würden dann wieder aufleben. Die Richterin liest den entsprechenden Passus aus dem Brief vor. Peter guckt irritiert, also ob der den Brief noch nie bis zu dieser Stelle gelesen hätte.
Tja. Hätt er mal den Brief ganz gelesen.!

Das ganze KRD hätte es ohne die neue Struktur "Mangelndes Leseverständnis" wohl nie gegeben.

@Müll Mann Danke für den, wie immer, wunderbaren und detaillierten Bericht.
Obwohl ich ahne, dass es keinen adäquaten „Schanersatz“ für drei weitere Tage (mit einem bedröppelten Angeklagten) im Gerichtssaal verbrachte Lebenszeit geben kann, in der jeweils ersten Instanz schon fast alles zum Thema gesagt wurde und keine neue Verteidigungsstrategie erkennbar ist - über weitere Berichte würde ich mich sehr freuen!
Etwas Würze erwarte ich von den Aussagen der Amtpudel, verbunden mit der Hoffnung, dass auch deren Mitwirken mehr in den Fokus der Justiz gerät. Auch die weitere Entwicklung seiner Obersten Durchschnittlichkeit bleibt spannend. „Irritation“ anstatt, bis zum Bluten der Ohren seiner Zuhörer, verteidigter Fehlinterpretationen ist zwar kein Hinweis auf Einsicht,  aber sein Selbstbild zeigt offenbar Risse, die nicht mehr zuverlässig durch interdimensionale Eingebungen gekittet werden.
Die Ruhe der Zelle scheint heilende Wirkung, gerade auf Stimmen im Kopf, zu haben.

Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #71 am: 29. Juni 2017, 19:06:19 »
@Autsch ! Dass die "Amtsleute" in den Fokus der Strafjustiz gelangen, ist sehr zu hoffen. Auch bei einigen Anderen wäre wünschbar, dass ihr Tun nicht folgenlos bliebe. Nun ja, wie war das wieder mit der bekannten "Bräsigkeit" ...? Man wird sehen.

Ob Fatzke durch die Haft etwas lernt, wage ich nicht zu beurteilen. Natürlich wäre es zu hoffen.
Wenn ein Narzisst scheitert und dieses Scheitern nicht mehr irgendwie überspielen kann, dann ist ein Zusammenbruch möglich, auch ein Selbstmord ist denkbar.

Davon abgesehen könnte Fatzke längst aus der Untersuchungshaft heraus gelangt sein. Er brauchte nur die Revision zurückzuziehen und könnte dann die Untersuchungshaft gegen den Strafvollzug eintauschen. Dadurch wäre er schlagartig einige der Nachteile los, die er lauthals beklagt. Er ist aber wohl noch nicht so weit.
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Müll Mann

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So, Hotel für Monatg ist gebucht. Bericht für die nächsten 2 Verhandlungstage läuft also.

Wäre übrigens schön, wenn ich dann mal meinen Außendienst-Orden kriegen könnte. Schon zweimal beantragt, bisher ohne Erfolg  :(
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Schliesse mich vorbehaltlos an.
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