Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 68295 mal)

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Offline Pirx

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Ein geschätztes öffentliches Sitzmöbel aus der schönsten $IHRWISSTSCHONWO machte mich auf diesen (einseitigen) "Schriftwechsel" zwischen Fitzek und dem Amtsgericht Dessau im März 2013 aufmerksam:
https://web.archive.org/web/20130715021820/http://neudeutschland.org/index.php/auswaertiges-amt.html

Abgesehen von den Kindereien bezüglich Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen KRD und BRD und eines albernen "Gesuchs auf Vermittlung eines Schriftstückes" durch das Auswärtige Amt der BRD an das Amtsgericht Dessau, geht es im Grunde offenbar um die schmerzhafte Beschlagnahme eines 5er BMWs durch die Wittenberger Polizei und die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung i. H. v. 800,- EUR am 07.03.2013.

Tatvorwurf war - oh Wunder - Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Nach abwegiger Begründung, warum ein paar Quadratmeter und Kindsköpfe in Wittenberg ein Staat wären (weil Montevideo) kommen die Ausführungen zur Fahrerlaubnis. Und siehe da, Fitzek argumentiert ausschließlich damit, er hätte eine Fahrerlaubnis des KRD und die BRD müsse dies anerkennen.
Zitat
Sowohl der Unterzeichner als auch der beschuldigte Fahrer [Anm.: hihi, deshalb also das "Wir"] des v.g. Kraftfahrzeuges sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Als Nachweis wurden die jeweiligen Führerscheine des Königreiches Deutschland vor Ort überreicht. Die Führerscheine entsprechen den Formvorschriften des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr.
Dass da noch eine BRD-Fahrerlaubnis vorhanden wäre, auf die er niemals verzichtet hätte, wird nicht erwähnt. Auf diesen Trip kam er vielleicht erst später. Genau wie auf die paraguayanischen Zettelchen.
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PS: Sollte das ein alter Hut sein, bitte ich um Nachsicht.
« Letzte Änderung: 1. August 2017, 01:33:02 von Pirx »
 
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Offline Chemtrail-Fan

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Genau genommen waren es 50 kg Silber, 200 kg Gold, ein Schuhkarton mit Diamanten und ein Vorratsraum voller Toastbrot!

Die Palette voller Platin-Barren, die im Keller stand, hast Du noch vergessen.

Aber mal im Ernst: Wozu legt sich jemand Silberbarren irgendwohin? Nicht umsonst hat man bis vor gar nicht so langer Zeit noch Silbermünzen gehabt: grifffest und in Maßen werthaltig. Ich meine: Bei Silber ist das Kilo aktuell nicht mal 500 Kunstgegenstände wert - bei 50kg vermisstem Silber sind das also grade mal 25TEUR. Wenn ich mich da mit einer wirklich nennenswerten Summe irgendwohin absetzen will, dann brauche ich einen LKW zum Transport...
Gut - sofern die Menge an Silber jemals existiert hat: Auch ein Wertäquivalent in Gold- oder Platin-Barren wäre ihm einfach zwischen den Fingern zerronnen.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline kairo

Aber sicher doch, Ulrike! Genau genommen waren es 50 kg Silber, 200 kg Gold, ein Schuhkarton mit Diamanten und ein Vorratsraum voller Toastbrot! Peter ist sich ganz sicher, das diese Dinge vor der Beschlagnahmung noch da waren!

Zumindest beim Toastbrot würde ich dafür meine Hand nicht ins Feuer legen.
 

dtx

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Ein geschätztes öffentliches Sitzmöbel aus der schönsten $IHRWISSTSCHONWO machte mich auf diesen (einseitigen) "Schriftwechsel" zwischen Fitzek und dem Amtsgericht Dessau im März 2013 aufmerksam:
https://web.archive.org/web/20130715021820/http://neudeutschland.org/index.php/auswaertiges-amt.html
...

Angenommen, das KRD wäre wirklich ein Zwergenstaat wie San Marino oder Monaco gewesen:
Fitzek hätte dann eine eigene Ländervorwahl anstatt der Ortsnetzkennzahl von Wittenberg gehabt (vermutlich eine der noch nicht vergebenen dreistelligen aus der Aufteilung der +42 der ehemaligen ČSSR) und er hätte innerhalb seines Landesnetzes sicherlich, ebenso wie Dänemark, auf Ortsnetzkennzahlen verzichten können. Und wozu zum Kuckuck, brauchte der bei seinen drei Häusern eine fünfstellige Postleitzahl?
Man sieht also, daß er sein Ziel, die vertraglichen Beziehungen zur BRiD aufzulösen, so wie alles, was er anpackte, einfach wieder vergaß, sobald es anfing mühselig zu werden.
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Die Palette voller Platin-Barren, die im Keller stand, hast Du noch vergessen.

Ach stimmt, ja, irgendwas war da noch  :D

Zitat
Abgesehen von den Kindereien bezüglich Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen KRD und BRD und eines albernen "Gesuchs auf Vermittlung eines Schriftstückes"
Die Kinderchen müssen mächtig stolz gewesen sein: "Peter hat uns gezeigt, wie man diplomatische Beziehungen zu anderen Staaten aufnimmt", oder so ähnlich. Dazu leuchtende Augen wie früher, als das Playmobil Piratenschiff unter dem Weihnachtsbaum lag.

Es könnte ihnen ja zu denken geben, dass Peters "Wir spielen Staat" nicht mal im Ansatz funktioniert hat. Große Hoffnungen mache ich mir da aber nicht. Apropos: Wären die "Piraten" nicht die richtige Partei für die gestrandeten Gründer der "Goldenen Mitte"?

Zitat
Und wozu zum Kuckuck, brauchte der bei seinen drei Häusern eine fünfstellige Postleitzahl?
Er findet die BRD halt so toll, dass er alles zu imitieren versucht.
Man merkt das auch an seinen Pamphleten, wenn er gerade wieder was neues entdeckt hat, was ihn begeistert.
« Letzte Änderung: 1. August 2017, 09:47:02 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #575 am: 1. August 2017, 09:56:24 »
Neuer Wahn. Ich stelle ihn mal hier ein, da er doch überwiegend das laufende Berufungsverfahren betrifft.
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/alle-verfahren-auf-einen-blick.html
Spoiler
Alle Verfahren auf einen Blick

 31.07.2017

 
Nr. Verfahren / Vorwurf
 Instanz
Status
 
Kommentar
 
1 Betreiben eines aufsichtspflichtigen Versicherungsgeschäftes Landgericht Dessau-Roßlau (Berufungsverfahren)
Laufend – Urteil am 10.08.2017 erwartet
   
2 Fälschen eines Führerscheines/Fahren ohne Fahrerlaubnis
Landgericht Dessau-Roßlau (Berufungsverfahren)
 Laufend – Urteil am 10.08.2017 erwartet wurde mit 1 zusammengelegt
3 Betreiben von aufsichtspflichtigen Bankgeschäften und Veruntreuung Landgericht Halle Urteil März 2017: 3 Jahre u. 8 Monate Gefängisstrafe Revisionsverfahren läuft

 

Erläuterung


Untersuchungshaft:

Im Juni 2016 wurde das Staatsoberhaupt des Königreiches Deutschland, Peter I., in Untersuchungshaft genommen. „Verdacht auf Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und Veruntreuung von Anlegergeldern“ lauteten die Anklagepunkte vonseiten der BRD-Staatsanwaltschaft (siehe Verfahren Nr. 3). Da man Peter zusätzlich Flucht- und Verdunkelungsgefahr unterstellte, hält man ihn bis heute in Untersuchungshaft. Die aus dem Verfahren resultierende Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten darf jedoch erst vollzogen werden, wenn der Rechtsweg vollends erschöpft ist.

Alle Beweismittel, die Gegenstand der Gerichtsverfahren sind, haben die Behörden der BRD beschlagnahmt. Auch wurden bereits die entsprechenden Zeugen vernommen. Somit ist die Behauptung der Verdunkelungsgefahr zweifelhaft. Das zweite Argument, es bestünde Fluchtgefahr, ist ebenfalls nicht haltbar: Peter ist gewillt, sich den Prozessen zu stellen und würde sich nicht einfach ins Ausland absetzen. Er hat stets den Kontakt zu den BRD-Behörden gesucht und war bemüht, einvernehmliche Lösungen zu finden.

Peter hat bereits mehrere Haftbeschwerden eingereicht und Haftprüfungsanträge gestellt, zudem wurde von den Inhaftierten der JVA Halle eine Petition gegen die menschenunwürdigen Haftbedingungen verfasst, die auch er unterzeichnet hat – bisher jedoch alles ohne Erfolg.


 
Nr. 1 - Betreiben eines aufsichtspflichtigen Versicherungsgeschäftes






Kurzüberblick:

Gegenstand der Verhandlung ist die Tätigkeit der NeuDeutschen Gesundheitskasse, die als konstruktive Alternative zum bestehenden Krankenkassensystem gegründet wurde. Erfolgreich wurden alternative Präventionsmaßnahmen und Behandlungsmethoden gefördert, die zur nachhaltigen Gesundheit der abgesicherten Mitglieder beigetragen haben. Obwohl die gemeinwohlfördernde Absicherung so ausgestaltet wurde, daß sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Versicherungsaufsicht fällt, meint die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun eine Zuständigkeit zu erkennen. Derzeit wird die Verhandlung mit Peter am Landgericht Dessau-Roßlau in zweiter Instanz fortgeführt. Nach dem ersten Urteil des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau, das bereits recht positiv ausgefallen war, hatte Peter Sprungrevision beantragt, mit völligem Freispruch als Ziel. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte eine höhere Strafe gefordert und ist in Berufung gegangen.



Ziele:
•Anerkannte alternative Gesundheitsabsicherung zu den bestehenden Krankenkassen
•Wege aus der Zwangsversicherung über konventionelle Krankenkassen, die die Pharmalobby unterstützen >>> Entscheidungsfreiheit für Menschen
•Kostengünstige Absicherung, die sich jeder leisten kann
•Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Abgesicherten >>> Zurverfügungstellung von Präventionsmaßnahmen (z.B. durch kostenfreie Seminarinhalte)
•Nachhaltige Gesundheit für den Menschen >>> Förderung ursachenbezogener Behandlungen
•Unabhängigkeit von der Pharmalobby
•Einsatz der finanziellen Überschüsse zur Realisierung von gemeinnützigen Projekten


 
Nr. 2 - Fälschen eines Führerscheines/Fahren ohne Fahrerlaubnis




Kurzüberblick:

Peter wird in zweiter Instanz weiterhin vorgeworfen, es handle sich bei seinem paraguayanischen Führerschein um eine Fälschung. Seinen bundesrepublikanischen Führerschein hatte er bei der entsprechenden BRD-Dienststelle abgegeben – jedoch ohne auf seine Fahrerlaubnis, die ihm nach bestandener Führerscheinprüfung erteilt worden war, zu verzichten. Seine Intention hierfür war, überflüssige Vertraglichkeiten mit dem BRD-System zu beenden und bestehende Fahreignung durch ein eigenes qualifiziertes Dokument, dem KRD-Führerschein, nachzuweisen.

 

Ziele:
•Anerkennung des KRD-Führerscheines als gültiges Ausweisdokument >>> Anerkennung der validen Staatlichkeit des Königreiches Deutschland
•Feststellung, daß es sich bei dem paraguayanischen Führerschein um ein Original handelt
•Schaffung eines Präzedenzfalles >>> Weiterbestehen der Fahrerlaubnis unabhängig von BRD-Führerschein-Abgabe
•Alternative zu den Vertraglichkeiten und Ausweisdokumenten der BRD


 
Nr. 3 - Betreiben von aufsichtspflichtigen Bankgeschäften und Veruntreuung


Kurzüberblick: (siehe auch „Untersuchungshaft“)

Peter folgte stets dem Ziel, eine Alternative so aufzubauen, daß sie auch nach der bestehenden Rechtsordnung den Gesetzen entspricht. Neben vielen weiteren gemeinnützigen Strukturen und Projekten gründete er die "Kooperationskasse", die rechtlich so ausgestaltet wurde, daß die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) erklärte, für diese nicht zuständig zu sein. Diese Kooperationskasse diente dem Aufbau eines alternativen Geldsystems und bot Unterstützern die Möglichkeit, gemeinnützige Projekte finanziell zu fördern und durch diverse Genußrechte davon zu partizipieren. Dafür haben die Kapitalüberlasser (Unterstützer, die ihre finanziellen Mittel zur Verfügung stellen) ausdrücklich ihren Willen erklärt und vertraglich unterschrieben, daß sie keinen unbedingten Anspruch auf Rückzahlung der Gelder haben. Eine Rückzahlung war nur unter der Bedingung möglich, wenn der Kapitalempfänger dadurch nicht den Aufbau und Erfolg der gemeinnützigen Projekte gefährdet oder in rechnerische Insolvenz gerät. Es war die Staatsanwaltschaft, die auf Anraten der BaFin die Anklage erhoben hatte. Keiner der Kapitalüberlasser sah sich durch Peter geschädigt, was auch in deren Zeugenaussagen zum Ausdruck kam. Daß erst durch die illegale Vorgehensweise der BRD-Behörden, vornehmlich der BaFin im Zusammenhang mit den Razzien – nicht etwa durch das Königreich Deutschland oder Peter – Investitionen der Kapitalüberlasser zunichte gemacht wurden, ignorierte die Richterin während der gesamten Verhandlung und berücksichtigte diesen Sachverhalt somit auch nicht in ihrem Urteil.

Ziele:
•Möglichkeit für Menschen, sich mittels Kapitalüberlassungen für gemeinnützige Projekte zu engagieren
•Mehrwert der gemeinnützigen Projekte, deren Überschüsse wiederum in den Ausbau weiterer gemeinwohlfördernder Strukturen fließen
•Ein reformiertes Wirtschafts- und Geldsystem, das dem Menschen dient, anstatt ihn auszunutzen
•Ende von Verschuldung durch Abschaffung von Zinswirtschaft, Ende von Spekulationsgeschäften, die auf Kosten von Mensch und Natur laufen
•Unabhängigkeit von Bankenkrisen/Inflation
•Förderung von Alternativen zum Euro >>> Schaffung von Regionalwährungen
•Förderung der Region
•Schaffung von Arbeitsplätzen
•Wiederherstellung der Reputation von Peter und dem KRD
[close]

Mir will scheinen, dass fürs Wiki nichts aus dieser Übersicht herausschaut.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

dtx

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Nö. Das ist nur das übliche Geseier, um den Pudeln die gerade anhängigen Strafverfahren und die daraus resultierenden Haftstrafen schönzureden. Sollte in Dessau es bei der Geldstrafe bleiben, muß die natürlich als Investition dargestellt werden, für die es Anlegergelder aufzuwenden lohnt.
« Letzte Änderung: 1. August 2017, 10:12:16 von dtx »
 

Offline KarlKlammer

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #577 am: 1. August 2017, 10:25:44 »
Anschließend zählt die Richterin nochmals auf, welche mobilen Werte, vor allem Geld und Edelmetalle, bisher sichergestellt wurden, um eventuelle Ansprüche zu befriedigen. Sie läßt sich von Peter die Auflistung bestätigen Es stellt sich heraus, daß zwar 6 Kartons mit je 10 Stück Silberbarren à 1kg beschlagnahmt wurden, aber nur 1 Karton in der Auflistung der Richterin zu finden ist. Über den Verbleib der restlichen 50 kg Silber, die bei der Razzia mitgenommen wurden, können wir jetzt spekulieren …

Na Ulrike, zu viele amerikanische Krimis geschaut?
Irgendjemand von Euch muss doch das Beschlagnahmeprotokoll unterschrieben haben? Und jetzt erzähl mal nicht, dass Euch keins vorgelegt wurde. Sowas macht man nämlich genau für solche Kandidaten wie Euch (und ähnliche kriminell arbeitende Organisationen).
Und ich kann mir (speziell in Eurem Fall) NICHT vorstellen, dass das Protokoll, das der Richterin vorliegt, andere Werte enthält als das Originalprotokoll.
Ansonsten langweilt mich Eure Gottesgläubigkeit, insbesondere weil Euer Heiland kein Gott ist, sondern ein ganz "normaler" Sektenführer. Aber vielleicht kommt Eure Erleuchtung ja noch.

Warum sollte man als Betroffener ein Beschlagnahmeprotokoll unterzeichnen wollen? Einen Anspruch auf ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände nach einer Durchsuchung hat der Betroffene ohnehin. Jede Unterschrift unter einem "Beschlagnahmeprotokoll" ist für den Betroffenen sinnlos und potentiell schädlich. Ich wüsste auch nicht, woraus sich der Anspruch der Behörden auf so eine Unterschrift ergeben sollte.
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Und wozu zum Kuckuck, brauchte der bei seinen drei Häusern eine fünfstellige Postleitzahl?

Abgesehen davon, dass die Postleitzahl nach der Privatisierung der Deutschen Post eine rein privatwirtschaftliche Angelegenheit ist (weswegen auch keine Postleitzahl auf dem Personalausweis steht). Sein Staat hätte also erst mal mit der Deutschen Post bzw. DHL Verhandlungen aufnehmen müssen, wie da in Zukunft zu verfahren ist. Und da hätte die Post mit Sicherheit, schon mal, um Verwechslungen mit dem Wittenberg, das sich in der BRiD befindet, zu vermeiden, völlig andere Postleitzahlen vergeben.
Aber das ist ja eh alles müßig, darüber zu spekulieren. Da fehlte es an so vielen Ecken, dass man selbst mit viel gutem Willen keine Staatlichkeit erkennbar war. Es sei denn, man war so verblendet wie die Pudel.



Warum sollte man als Betroffener ein Beschlagnahmeprotokoll unterzeichnen wollen? Einen Anspruch auf ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände nach einer Durchsuchung hat der Betroffene ohnehin. Jede Unterschrift unter einem "Beschlagnahmeprotokoll" ist für den Betroffenen sinnlos und potentiell schädlich. Ich wüsste auch nicht, woraus sich der Anspruch der Behörden auf so eine Unterschrift ergeben sollte.

Das hatte ich wohl mit dem Vernehmungsprotokoll verwechselt. Aber in jedem Fall erhält man als Betroffener bei einer Beschlagnahmung ein Duplikat des Protokolls, welches die beschlagnahmten Gegenstände aufführt. Und ich glaube, wir hätten es vernommen, wenn auf dem Protokoll, welches seiner Zopfigkeit vorliegt, was andres steht, als auf dem Protokoll, welches dem Gericht zur Verfügung steht.
Ich glaube ja eher, dass es so ein kurzer Schock-Moment bei Peter dem Nullten gewesen ist, so in etwa wie "Wie - 10kg? Ich hatte doch viel mehr gekauft? Wo ist das denn jetzt alles hin?". Vermutlich waren es nach seiner Erinnerung wirklich mal 60kg. Und dann hat sich halt immer mal jemand dran bedient (ob der König selbst oder seine Pudel ist ja egal - es ist weg, genauso wie das Geld).
« Letzte Änderung: 1. August 2017, 12:38:14 von Chemtrail-Fan »
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Aber das ist ja eh alles müßig, darüber zu spekulieren. Da fehlte es an so vielen Ecken, dass man selbst mit viel gutem Willen keine Staatlichkeit erkennbar war. Es sei denn, man war so verblendet wie die Pudel.

Jepp, als Steuerberater oder niedergelassener Arzt ... Dabei genügte schon ein einziger Blick auf den Briefkopf, um das ganze als mißlungenen Aprilscherz zu entlarven.
 

Offline Rima882

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #580 am: 1. August 2017, 12:48:52 »

Abgesehen davon, dass die Postleitzahl nach der Privatisierung der Deutschen Post eine rein privatwirtschaftliche Angelegenheit ist (weswegen auch keine Postleitzahl auf dem Personalausweis steht).

Ach so ist das. Ich hätte sonst vermutet, die fehlende Postleitzahl im Personalausweis ist ebenso wie die Großschreibung des Namens Ausprägung der capitis deminutio maxima und der totalen Versklavung aller Personalausweisträger. Auch im antiken Rom stand nachweislich bei den Sklaven keine Postleitzahl im Personalausweis !  ;D

Wobei eine Postleitzahl ansonsten für unsere Schützlinge ja NWO-Teufelswerk ist, welches mindestens in eckige Klammern zu setzen ist.
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau
« Antwort #581 am: 1. August 2017, 13:05:07 »
Dass da noch eine BRD-Fahrerlaubnis vorhanden wäre, auf die er niemals verzichtet hätte, wird nicht erwähnt. Auf diesen Trip kam er vielleicht erst später. Genau wie auf die paraguayanischen Zettelchen.
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Ich habe mir diese Ausführungen mal angesehen (einen gewissen Unterhaltungswert haben sie): Zur Fahrerlaubnis nimmt Fitzek in dem Schreiben schon Stellung, nur nicht an der von dir zitierten Stelle. Im vorletzten Absatz schreibt Fitzek: "Mit Rückgabe des Führerscheins hat der Unterzeichner nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.". Möglicherweise hat ihm zu diesem Zeitpunkt bereits irgendjemand mit juristischen Vorkenntnissen den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis näher gebracht.

Mod: Zitat gekürzt.
« Letzte Änderung: 1. August 2017, 13:19:29 von Tuska »
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Offline Gutemine

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Offline Neuschwabenland

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Hat da etwa jemand unsere Tabelle aus dem Wiki abgekupfert, aber den Inhalt stark gekürzt?  :))

Erzählt man jemals meine Geschichte soll man sagen, ich ging meinen Weg mit Giganten. Menschen vergehen wie des Winters Weizen, doch das Sonnenstaatland vergeht nie!