Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 68303 mal)

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Müll Mann

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #510 am: 21. Juli 2017, 11:28:31 »
Was auffällt, ist die sehr selektive Darstellung der Fakten. Die ach so interessante Frage (im Grunde ist sie belanglos, da es um Fahren eines Deutschen in Deutschland geht) zu den Voraussetzungen der Erteilung eines Führerscheins in Paraguay wird leider nicht genannt. Wenn es den zweiten Führerschein aus Paraguay "wohl" gibt, warum hat dann die Verteidigung nicht längst einen entsprechenden Antrag gestellt? Wenn er beschlagnahmt wurde, müsste es ja zumindest ein Protokoll darüber geben, eine Aktennotiz o. dgl., und das Gericht könnte diesen Führerschein anfordern.

Den zweiten Führerschein gibt es, aber er ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens sondern eines Verfahrens in Halle. Der Führerschein wurde wohl im Rahmen der missglückten Flucht nach einem Besuch beim Zoll einkassiert
(Wir erinnern uns, Peter samt Pudel wollte beschlagnahmte Sachen zurück. Er hielt sich für extraschlau und parkte ein paar Ecken weiter. Der Zoll war aber schlauer und wollte das Fahrzeug auch gleich einsacken. Nach einer filmreifen Aktion mit seiner Impertinenz am Steuer endete die Sache dann damit, dass der Zoll Fahrzeug und Führerschein einkassierte).

Dieser zweite Führerschein tauchte schon öfter im Prozess auf, es ist der besagte Führerschein mit dem Bild mit dem roten Hintergrund. Dieser Führerschein ist deswegen wichtig, weil der zur Zeit von Zöpfchens angeklagter Fahrt noch gültig war, anders als der damals von ihm vorgelegte paraguayanische Führerschein mit blauem Hintergrund. Sprich eine neue Variante von "Der Angeklagte hatte doch eine Fahrerlaubnis".

Das mit den Vergabekriterien kam schon bei der Vernehmung des Dokumentensachverständigen zur Sprache. Es gibt Touristenführerscheine, die berechtigen aber nur zum Fahren in Paraguay und sind 1 Jahr gültig. Weiterhin gibt es Führerscheine für Personen mit ausländischer Fahrerlaubnis und Aufenthaltstitel in Paraguay (mindestens 6 Monate). Diese sind 5 Jahre gültig. Die Staatsanwätin will darauf hinaus, dass der Führerschein nicnt echt sein kann, weil Peter gar nicht die Voraussetzungen für den Erwerb eines "echten" paraguayanischen Führerscheins erfüllt hat, er war nämlich nie länger als 3 Wochen am Stück in Paraguay.
 

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #511 am: 21. Juli 2017, 12:08:03 »
Das mit den Vergabekriterien kam schon bei der Vernehmung des Dokumentensachverständigen zur Sprache. Es gibt Touristenführerscheine, die berechtigen aber nur zum Fahren in Paraguay und sind 1 Jahr gültig. Weiterhin gibt es Führerscheine für Personen mit ausländischer Fahrerlaubnis und Aufenthaltstitel in Paraguay (mindestens 6 Monate). Diese sind 5 Jahre gültig. Die Staatsanwätin will darauf hinaus, dass der Führerschein nicnt echt sein kann, weil Peter gar nicht die Voraussetzungen für den Erwerb eines "echten" paraguayanischen Führerscheins erfüllt hat, er war nämlich nie länger als 3 Wochen am Stück in Paraguay.
Fragt sich, inwieweit die Behörden in Paraguay hier einen Ermessensspielraum haben. In vielen Ländern werden derartige Regelungen nicht so starr gehandhabt wie bei uns.
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Offline hair mess

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Wahrscheinlich ist der Führerschein "auf hoher See verschollen"! Dann gilt natürlich das "Seerecht"!

Da hilft wohl nur noch eine Klage vor dem Internationalen Seegerichtshof!

 ;D
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Offline dieda

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Beendet wurde die Verhandlung im Gegensatz zu dem Unsinn im Pudelbericht, weil der Verteidiger zu diesem 2. Führerschein noch einen weiteren Beweisantrag stellen wollte. Genaueres wollte er aber noch zu Papiere bringen. Dem wurde stattgegeben, auch weil, wie die Richterin treffend bemerkte: "wir heute eh nicht fertig werden".

Vorausgegangen war dem noch eine etwas lebhafte Diskussion zwischen Staatsanwältin und Verteidiger/ Fitzek, da die Staatsanwältin sinnigerweise wissen wollte, ob der paraguayanische FS, nur auf der Grundlage der Vorlage eines gültigen FS in D ausgestellt worden ist, oder ob Fitzek dazu dann auch eine theoretische und praktische Prüfung ablegen musste. Große "Entrüstung" seitens Verteidiger und Fitzek, es ging dann ein bisschen hin und her, die Handhabung Touristenführerschein war zwar hier klar, aber bei dem 2. FS wurde man nun itzig, als ob bereits derartige Überlegungen der StA schon an "Menschenrechtsverletzung" grenzen würden. Man gab zu verstehen, dass man aber auch ohne Prüfung mindestens bei dem 2. FS von einer "echten" FE ausgegangen sei. Irgendwo in diese Richtung hin soll jetzt der neue Beweisantrag zielen. Ob das aber jetzt wieder nur ein Schuss in den Ofen wird, werden wir ja sehen, denn Fitzek und nicht der Verkehrsminister vin Paraguay sitzt gerade in Dessau auf der Anklagebank und was wir derweil auch schon vorher in der Verhandlung erfahren haben, so stammt auch der 2. FS von den gleichen totalfälschendenausstellenden Stelle in Paraguay.

Schön peinlich war übrigens zuvor auch noch die erfolglose die Suche nach einem Stempel(!) auf dem noch mal eingesehenen hiesigen FS- Exemplar im Vergleich zu anderen Beispielen in der Akte. Das war dem obersten Rechtssachverständigen bisher selbst noch gar nicht aufgefallen, obwohl unsere Kundschaft es doch sonst immer so genau nimmt... ;D

@hair mess doch so etwa war der Tenor: Fitzek tat so, als sei ER angeblich davon ausgegangen, dass man IHM in Paraguay auch ohne theoretische und praktische Prüfung eine echte Fahrerlaubnis und nicht nur einen Touristenführerschein ausgestellt hätte. Naja, kann man auch mal versuchen...

Edith sagt: Möglicherweise hat Fitzek der "ausstellenden Stelle" in Paraguay die angebliche vollendete Staatseigenschaft seines Wittenberger Pudelvereins vorgegaukelt und von denen im Gegenzug ein Stück buntes Papier erhalten, dass ihm nun wieder die "Eigenschaft" eines dortigen Diplomaten- FS oder ähnlich vorgaukelt. Das Ganze wurde dann noch im Internet als "internationale Beziehungen" des KRD hochgejubelt und der sich nun selbst als immer "rechtschaffen" bezeichnende Angeklagte will jetzt aufrichtig an eine ausgestellte Fahrerlaubnis "geglaubt haben". ;D
« Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 13:25:20 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #516 am: 21. Juli 2017, 16:42:15 »
Danke, @dieda, für die Klarstellungen. Was der neuerliche Beweisantrag letztlich bezwecken soll, wird mit nicht wirklich klar. Ob der Führerschein aus Paraguay rechtens ausgestellt wurde, ist doch eigentlich eine Rechtsfrage und damit dem Beweis nicht zugänglich. Davon abgesehen fragt sich, ob zur Beurteilung dieser Frage überhaupt die deutsche Justiz berufen wäre.
Aber davon abgesehen bleibt nach wie vor fraglich, was ein Führerschein oder eine Fahrerlaubnis aus Paraguay in Deutschland für einen Deutschen, der nie Wohnsitz in Paraguay hatte, sondern sich stets in Deutschland aufhielt, gelten soll. Selbst wenn man davon ausgeht, dass Fatzke in Paraguay fahren durfte und seine Fahrerlaubnis dort behalten hat, so ginge immer noch der Fahrerlaubnisentzug im Inland der ausländischen Fahrerlaubnis vor. Das ist übrigens im internationalen Verhältnis keine ganz unüblich Situation: Es kommt immer wieder vor, dass Leute in einem fremden Land z. B. mit stark überhöhter Geschwindigkeit erwischt werden und deswegen im betreffenden Land ein Fahrverbot erhalten. Das wird dann (zusammen mit dem eingezogenen Führerschein) den Behörden seiner Heimat gemeldet. Da nur diese über einen Führerscheinentzug bzw. einen allgemeinen Fahrerlaubnisentzug entscheiden können, braucht sich der betroffene Staat nicht mehr darum zu kümmern. In seinen Fahndungsregistern steht dann etwa, dass XY aus Z-Staat bis 31. Dezember 2019 Fahrverbot im Inland habe.
Je nach Strenge des ausstellenden Staates wird nun wegen einer einmaligen Geschwindigkeitsübertretung, auch wenn diese sehr krass war, nicht zwingend die Fahrerlaubnis entzogen, was dann dazu führt, dass XY in seinem Heimatstaat und in allen anderen Staaten, die den nationalen Führerschein anerkennen, weiter fahren darf, nur nicht in dem besagten Staat, der ihm Fahrverbot erteilt hat. Das ist halt mal wieder das berüchtigte Territorialitätsprinzip.
Es gibt auch umgekehrte Fälle, und im Internet findet man viele dubiose Angebote, die einem weis machen, man könnte für ein paar Dollar oder Pfund einen "internationalen" Führerschein erwerben, den einem der eigene Staat nicht entziehen dürfe. So weit es sich nicht um Fälschungen oder Fantasieausweise handelt, ist es dem betroffenen Staat aber eben schnurzpiepegal, ob man ein solches Dokument hat oder nicht, denn sein eigenes Recht geht zumindest im Inland immer vor.

Der langen Rede kurzer Sinn: Dass Fatzke mit seiner Paraguay-Connection durchkäme, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ich vermute eher, dass er sich auf Rechtsirrtum oder Tatsachenirrtum herausreden will: Mein Anwalt hat mich falsch beraten, mimimi, ich hatte einen echten, gültigen Führerschein aus Paraguay und wusste nicht, dass dieser in Deutschland nicht anerkannt wird, mimimi, alle sind so böse zu mir, mimimi. Etwa so.

@Müll Mann Des Besuchs beim Zoll und der eiligen Flucht seiner Impertinenz entsinne ich mich. Das war vielleicht eine der schönsten Show-Einlagen Fatzkes. Ich bin aber über das "wohl" im "Bericht" gestolpert. Dass es diesen Führerschein gegeben hat, müssten die KRDler ja wissen. Ich frage mich, warum, wenn denn nach Meinung des Verteidigers diesem eine so hohe Bedeutung für das laufende Verfahren zukommt, er nicht längst einen Beweisantrag gestellt hat. Ob wir hier wieder mal die alte Taktik "Verschleppung" beobachten? Das kannst Du sicher besser beurteilen als ich, da Du an Ort und Stelle warst.
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MZ 21.07.17, 12:18 Uhr:
Amtsgericht Dessau Urteil gegen Peter Fitzek im August
Spoiler
Wittenberg/Dessau -

Das Berufungsverfahren am Landgericht Dessau gegen Peter Fitzek, den selbst ernannten „König“ des von ihm begründeten „Königreich Deutschland“ geht zu Ende. In dieser Woche fand der letzte Verhandlungstag vor der Urteilsverkündung statt.

Am 10. August will Richterin Siegrun Baumgarten die Beweisaufnahme beenden, die Plädoyers hören und das Urteil in dem Berufungsverfahren verkünden. „Es liegen derzeit keine weiteren Beweisanträge vor“, erklärt die Vizepräsidentin des Landgerichts, welches für das Verfahren mit drei miteinander verbunden Vorwürfen zuständig ist.

Peter Fitzek ist am Landgericht Dessau in berufung gegangen

Zu größeren Überraschungen sei es an dem Prozesstag laut Baumgarten nicht gekommen. Für verschiedene Schreiben, unter anderm die Versicherungsverträge von Fitzeks Gesundheitskasse, wurde von der Richterin das Selbstleseverfahren angeordnet. „Die vorgeschriebene Verlesung der einzelnen Schreiben würde den Rahmen der Verhandlung sprengen. Da unter anderem die Schöffen aber diese Schriftsätze aufnehmen müssen, habe ich dies angeordnet“, erklärt die Richterin.

Zur vollständigen Aufklärung der Fitzek vorgeworfenen Straftaten stand ebenfalls das Thema Führerschein aus Paraguay noch einmal auf der Tagesordnung, ebenso wie die persönlichen Verhältnisse des Wittenbergers. Zwar können im August bis zur Urteilsverkündung noch weitere Anträge zur Beweisaufnahme gestellt werden, aber Baumgarten geht derzeit davon aus, dass das Verfahren abgeschlossen werden kann.

In dem derzeitigen Prozess geht es zum einen um den Verstoß gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz. Außerdem steht Fitzek wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht. Deshalb hatten ihn sowohl das Amtsgericht Wittenberg (zwei Fälle, in Tateinheit mit Urkundenfälschung) als auch das Amtsgericht Dessau (acht Fälle) verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Fitzek selbst waren in allen Verfahren in Berufung gegangen. (mz)
[close]

http://www.mz-web.de/wittenberg/amtsgericht-dessau-urteil-gegen-peter-fitzek-im-august-28008002
2 Dinge sind unendlich: das Universum und die Dummheit der Reichsbürger und Selbstverwalter. Beim Universum bin ich mir aber nicht ganz sicher. (frei nach Einstein)
 

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #518 am: 22. Juli 2017, 11:03:26 »
Dass es diesen Führerschein gegeben hat, müssten die KRDler ja wissen. Ich frage mich, warum, wenn denn nach Meinung des Verteidigers diesem eine so hohe Bedeutung für das laufende Verfahren zukommt, er nicht längst einen Beweisantrag gestellt hat. Ob wir hier wieder mal die alte Taktik "Verschleppung" beobachten? Das kannst Du sicher besser beurteilen als ich, da Du an Ort und Stelle warst.

Von den heutigen Pudel waren doch die wenigstens schon bei der legendären Showeinlage dabei. Und diese halten vielleicht auch aus anderen Gründen die Klappe.

Verschleppungstaktik gehört zum Handwerkszeug eines jeden Verteidigers. Zum einen um sich ggf in die Verjährung zu retten, andererseits aber gibt es auch einen Strafrabatt für eine lange Verfahrensdauer. Von daher verhält sich der Anwalt völlig korrekt.
Hier dürfte es aber weniger um die Verschleppung gehen als vielmehr darum, den Aufwand für den Prozess zu erhöhen, das steigert die Verhandlungsbereitschaft von Staatsanwaltschaft und Gericht imens, wenn jetzt zum Beispiel der Verteidiger die Vernehmung eines für Führerscheine zuständigen Beamten aus Paraguay anregen würde, oder die Beiziehung der Akte von dort  ;D

Was mich allerdings wundert ist, dass es da weit lohnendere Fälle für eine Verschleppung geben würde. Als Verteidiger hätte ich da doch lieber die Zahlen des LKA hinterfragt. Aber andererseits macht das dem Verteidiger dann auch Mühe, das wollt er sich vielleicht sparen. Die Urkundenfälschung ist jedoch das geringste Delikt in dem angeklagten Strauß, ausgerechnet hier auf eine Einstellung hin zu verteidigen lohnt nicht wirklich.

Als letztes noch der Hinweis, dass abgelehnte Beweisanträge eine prima Revisionsbegründung liefern. Aber die Kammervorsitzende hat es richtig gemacht die Ablehnung als Kammerbeschluss erfolgen zu lassen, hat also nicht geklappt. Die Ablehnung des Staatsgründungsantrags weil Rechtsfrage hat sich Fitzek bisher in allen Verfahren gefangen, aber er gibt nicht auf.
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #519 am: 22. Juli 2017, 11:27:00 »
Verschleppung ist, wie ich schon schrieb, eine alte, vielleicht die älteste Taktik der Welt. Dazu braucht man streng genommen noch nicht einmal einen Verteidiger, Fatzke kann das auch ganz gut selbst. Er tut ja, so weit ich das aus der Ferne einschätzen kann, so ziemlich Alles, um das Unvermeidbare hinaus zu schieben.

Die Sinnhaftigkeit des Herumreitens auf dem paraguayanischen Führerschein bleibt m. E. aber weiterhin fraglich. Verschleppung, gut, eingestanden. Aber es ist doch wohl so, dass, vereinfacht gesagt, Deutschland bestimmt, wer in Deutschland fahren darf, nicht Paraguay. Das hat die vorsitzende Richterin ja auch erwähnt. Somit bleibt eigentlich nur folgende Überlegung übrig: Fatzke und sein Verteidiger wollen auf Rechtsirrtum hinaus. Damit wäre vielleicht eine Strafmilderung beim Fahren ohne Fahrerlaubnis in zehn Fällen denkbar. Angesichts der Vorgeschichte habe ich aber meine Zweifel, dass die Kammer Fatzke den "gutgläubigen Rechtsirrtum" abkaufen wird.
Was bleibt dann noch übrig?
Vielleicht die ebenfalls alt bekannte Taktik Diversion: Ablenken vom Wesentlichen. Je mehr auf dem Führerschein herum geritten wird, desto weniger denken StA und Kammer an die übrigen Vorwürfe. Doch selbst wenn die Urkundenfälschung am Ende vom Tisch wäre, blieben die übrigen Vorwürfe, die happig genug sind.

Nun muss ich allerdings meine Überlegungen unter einen Vorbehalt stellen: Diese gehen davon aus, dass Fatzke oder wenigstens sein Verteidiger einer rationalen Strategie folgen, die mit den Mitteln der Vernunft zu entdecken wäre. Zumindest bei Fatzke bin ich mir aber nicht sicher, ob so viel Ratio vorausgesetzt werden darf.
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #520 am: 22. Juli 2017, 12:05:07 »
...
Was mich allerdings wundert ist, dass es da weit lohnendere Fälle für eine Verschleppung geben würde. Als Verteidiger hätte ich da doch lieber die Zahlen des LKA hinterfragt. Aber andererseits macht das dem Verteidiger dann auch Mühe, das wollt er sich vielleicht sparen. Die Urkundenfälschung ist jedoch das geringste Delikt in dem angeklagten Strauß, ausgerechnet hier auf eine Einstellung hin zu verteidigen lohnt nicht wirklich. ...

Kommt drauf an. Am Strafmaß kann der Verteidiger vielleicht nicht rütteln, aber dem Fitzek die Reputation bei den Pudeln retten. Die können die hauptsächlichen Anklagepunkte sowieso nicht erfassen, eine Einstellung beim "Fahren nach Ermessen" aber schon.
« Letzte Änderung: 22. Juli 2017, 12:07:47 von dtx »
 
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Das würde aber bedeuten, dass Fitzek die Meinung der Pudel mehr interessiert als seine eigenen Interessen!
Das halte ich für "extrem unwahrscheinlich"!  :snooty:
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Die Meinung der Pudel ist für Fitzek wesentlich, weil er nichts anderes hat, auf dem er sein Ego aufbauen und was er monetarisieren könnte. Wie wir wissen, feiern die jede Einstellung, ob nun wegen Verjährung oder nach §154 StPO, als Obsiegen in der Sache.
 
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Müll Mann

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Eine Einstellung in der Fahrerlaubnissache ist nicht zu erwarten. Es kann sich allenfalls um die Frage Vorsatz oder Fahrlässigkeit drehen. Aber das macht sich im Ergebnis schon deutlich bemerkbar, ist der Strafrahmen bei Fahrlässigkleit doch halbiert. Die fortgesetzte Fahrlässigkeit wird die Richterin dem Monarchen jedoch nicht abkaufen, dass hat sie schon deutlich durchblicken lassen. Daher meine Prognose: Taten bis zum ersten Anhörungsbogen werden als Fahrlässigkeit geahndet, alles danach als Vorsatz. Bei der Urkundenfällschung könnte es sogar einen Freispruch geben, bei der Krankenkasse dagegen wird es einen heftigen Aufschlag geben.

Letztendlich ist es auch egal, weil die Pudel eh die Einzelstrafen aus den 1. Instanzen zusammenrechnen und daher schon eine Gesamtstrafenbildung als Sieg feiern werden.
 
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"Verschleppung" klingt nach Entführung, lasst uns lieber "Verzögerungstaktik" sagen!

Ein wichtiger Gesichtspunkt:
Jeder Tag, den Fitzek in U-Haft sitzt, wird ihm vom Regelvollzug abgezogen. In der U-Haft besteht keine Arbeitspflicht, im Regelvollzug schon. Da heißt es früh Aufstehen und Tütenkleben oder Schrauben sortieren (hier jedenfalls im Reich von BMW). Das ist nicht schön für einen König.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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