Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 68296 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Autsch !

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 1391
  • Dankeschön: 4588 mal
  • Karma: 386
  • Mitunskönnsesjamachen.
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Teil 4 des Berichtes ist veröffentlicht.
http://blog.dergoldenealuhut.de/2017/07/14/koenig-gegen-staatsanwalt-teil-4/
Nochmals Danke @Müll Mann für die viele Mühe.
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: echt?, Landgraf, Evil Dude, Tuska

dtx

  • Gast
So wie sich das liest, scheint weder die StA noch das Gericht mitbekommen zu haben, daß die NDGK bis zur Vertreibung aus dem Paradies ungeniert weiter beworben wurde  :o
 

Müll Mann

  • Gast
Das interessiert das Gericht auch nicht. Das Gericht interessiert sich nur für den angeklagten Zeitraum
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Pantotheus, physik durch wollen, Tuska

Offline Pantotheus

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 8453
  • Dankeschön: 20515 mal
  • Karma: 810
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sonnenstaatland-Unterstützer Beliebt! 50 positives Karma erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #363 am: 14. Juli 2017, 21:10:32 »
Es gilt der Anklagegrundsatz. Hier beschränkt sich die Anklage auf einen bestimmten Zeitraum. Was danach kommt, ist evtl. als "Nachtatverhalten" interessant, aber nicht Gegenstand der Anklage und somit auch nicht des Urteils.

Wie sich das liest, klingt es ganz danach, dass Fatzke sich einmal mehr um Kopf und Kragen redet. Im bei Beck veröffentlichten Urteil des LG Halle liest man auffällig oft, dass sich eine Tatsachenfeststellung auf die Einlassung des Angeklagten gründe, dass der Angeklagte in einer Einlassung ein Teilgeständnis abgelegt habe usw.

Je schlimmer die Berufungsverhandlung für Fatzke zu laufen scheint, desto weiter scheint er auf die reine RD-Schiene zu geraten, wenn ich das richtig verstehe. Ich war ja nicht dabei. Das ist auch gut so, ich hätte mich wohl tot gelacht.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Autsch !, Evil Dude, Pirx

Offline Rima882

  • Rechtskonsulent
  • *
  • Beiträge: 440
  • Dankeschön: 1265 mal
  • Karma: 122
  • Königreichseinwohner
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 -
« Antwort #364 am: 15. Juli 2017, 01:40:26 »
Theoretisch denkbar ist wegen der weiteren, noch nicht anderswo angeklagten Straftaten auch eine Nachtragsanklage nach § 266 StPO. Aber eben nur theoretisch, denn der Praxis geschieht so etwas aus zwei Gründen höchst selten.

1. Dem Angeklagten muss ausreichend Gelegenheit gegeben werden, sich zu verteidigen (§ 266 Abs.2 Satz 2 StPO). Das dürfte bei den komplexen Sachverhalten, mit denen man hier zu kämpfen hat, in der Regel zu einer Unterbrechung der Hauptverhandlung führen (§ 266 Abs.3 StPO). Das ohnehin nicht einfache Verfahren verlängert sich also und wird insgesamt komplizierter. Das ist der Grund, der mehr oder weniger im Gesetz zu finden ist.

2. Eine Nachtragsanklage dürfte in der Arbeitsstatistik des Staatsanwalts und des Gerichts nicht als neuer Fall gelten, ein neu eingeleitetes Ermittlungsverfahren mit neuer Anklage dagegen schon. Das neue Verfahren kann man ja immer noch wegen der ohnehin schon in den anderen Verfahren zu erwartenden hohen Strafe gemäß § 154 Abs.1 StPO bzw. - nach erfolgter Anklageerhebung - gemäß § 154 Abs.2 StPO einstampfen. Das ist der Grund, der nicht im Gesetz steht.
Seinlassen ist das Sicheinlassen auf das Seiende.

(Martin Heidegger)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: echt?, Pirx

Offline Tuska

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3688
  • Dankeschön: 12479 mal
  • Karma: 623
  • Auszeichnungen Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Autor im Sonnenstaatland-Wiki Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Unser bester Spieler jubelt!
    • SSL-Wiki
    • Auszeichnungen
Danke für den Prozessbericht!

Dazu wird ein Berg Unterlagen vorgelegt wie Staatsgründungsurkunde, Melderegisterauszug des KRD für die 7 Staatsgründer, Auszug aus dem Liegenschaftskataster des KRD usw. Darunter befindet sich zB auch eine Verfahrenseinstellung des Ordnungsamtes in Wittenberg bezüglich eines Verstoßes gegen das Meldegesetz. Der König hatte sich selbst angezeigt um festgestellt zu bekommen, dass der Ausweis des KRD ein offizielles Dokument sei. Da das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, sieht er das als gegeben an (Danke Wittenberg).

Bei meinem nächsten Strafzettel verweise ich auf meine königsdeutsche Staatszugehörigkeit. Anscheinend hilft das ja. Was kann diese Stadt eigentlich?
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rechtsfinder

Offline Sandmännchen

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 10017
  • Dankeschön: 31437 mal
  • Karma: 543
  • Garstiger Philantrop (m/w/d)
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 10000 Beiträge Autor im Sonnenstaatland-Wiki
    • Auszeichnungen
Natürlich hilft das, zum Beispiel bei der Begründung von Fluchtgefahr.  ;D
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Pantotheus

Offline Schattendiplomat

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3727
  • Dankeschön: 12156 mal
  • Karma: 362
  • Die besten Lügen sind der Wahrheit nahe!
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 2250 Beiträge Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Sonnenstaatland-Unterstützer Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Da das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, sieht er das als gegeben an (Danke Wittenberg)

@Tuska - das ist das Standartproblem warum Personen aus der Staatsverweigererszene sich überhaupt bestätigt sehen. Verfahren werden wegen "Nichtigkeit" von den Behörden eingestellt. Oft weil man in der betreffende Behörde oder Kommune zu wenig Personal hat und glaub das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist schlicht nicht gegeben.
Der Staatsverweigerer kann dies verstärken indem er die entsprechende Behörde mit seitenlangen Beschwerden und Ähnlichem überhäuft. Lange Zeit und vielerorts auch noch aktuell hat man dann das Verfahren eingestellt.

Der Staatsverweigerer glaubt dann seine sinnfreien Theorien sind dadurch bestätigt, dass man das Verfahren eingestellt hat weil es "unwichtiger Kleinkram ist der keinem schadet", sprich der Staatsverweigerer ein unbedeutendes Würstchen ist erkennt er nicht. Das wird schlicht durch die fehlende Lesekompentenz übersehen.
Das Problem ist, dass das wiederum als "Erfolgsgeschichte" verkauft wird wodurch man wieder Anhänger, die man abzocken kann gewinnt.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: hair mess, Autsch !, Pirx

Offline Helvetia

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3517
  • Dankeschön: 13553 mal
  • Karma: 917
  • VR-Präsidentin/Hauptgöttin der Eid-Genossenschaft
  • Auszeichnungen Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Danke für den Prozessbericht!

Dazu wird ein Berg Unterlagen vorgelegt wie Staatsgründungsurkunde, Melderegisterauszug des KRD für die 7 Staatsgründer, Auszug aus dem Liegenschaftskataster des KRD usw. Darunter befindet sich zB auch eine Verfahrenseinstellung des Ordnungsamtes in Wittenberg bezüglich eines Verstoßes gegen das Meldegesetz. Der König hatte sich selbst angezeigt um festgestellt zu bekommen, dass der Ausweis des KRD ein offizielles Dokument sei. Da das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, sieht er das als gegeben an (Danke Wittenberg).

Bei meinem nächsten Strafzettel verweise ich auf meine königsdeutsche Staatszugehörigkeit. Anscheinend hilft das ja. Was kann diese Stadt eigentlich?

Ist ja auch einfach! Schnell das Handy zücken und die KRD-Homepage ansurfen, voilà!
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: _dr

dtx

  • Gast
Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #369 am: 15. Juli 2017, 10:05:11 »
Es gilt der Anklagegrundsatz. Hier beschränkt sich die Anklage auf einen bestimmten Zeitraum. Was danach kommt, ist evtl. als "Nachtatverhalten" interessant, ...

wofür sich die Richterin, wie @Müll Mann im letzten Bericht schrieb, durchaus interessiert hatte. Und da ist das ungenierte Fortsetzen der Straftaat ein "Entlastungsmoment", auf das man sicherlich nicht kommt, wenn man die Videos vom KRD nicht gesehen hat. Ob sich die motivierteste StAin aller Zeiten darum gekümmert hat? Da habe ich meine Zweifel.

Je schlimmer die Berufungsverhandlung für Fatzke zu laufen scheint, desto weiter scheint er auf die reine RD-Schiene zu geraten, wenn ich das richtig verstehe. Ich war ja nicht dabei. Das ist auch gut so, ich hätte mich wohl tot gelacht.

Einen Fatzke-Prozeß zu beobachten, ohne des Saales verwiesen zu werden, muß schon eine Herausforderung sein. Da kann man @Müll Mann nur bewundern.

Theoretisch denkbar ist wegen der weiteren, noch nicht anderswo angeklagten Straftaten auch eine Nachtragsanklage nach § 266 StPO. Aber eben nur theoretisch, denn der Praxis geschieht so etwas aus zwei Gründen höchst selten.

Der zweite Grund dürfte wohl das häufigere Motiv sein, wenn man sich die - aus meiner Sicht recht sinnfreie - Arbeitsstatistiken zumindest in Hamburg ansieht. Da käme kaum jemand auf die Idee, ein entscheidungsreif werdendes Verfahren ohne wirkliche Not zu verkomplizieren und über den Monatsletzten hinauszuziehen.

Im konkreten Fall stellt sich mir aber auch noch die Frage, ob eine Nachtragsanklage in der Berufungsinstanz zulässig wäre, denn dem Angeklagten würde damit für diese Taten eine Instanz abgeschnitten.

@Tuska - das ist das Standardproblem warum Personen aus der Staatsverweigererszene sich überhaupt bestätigt sehen. Verfahren werden wegen "Nichtigkeit" von den Behörden eingestellt. Oft weil man in der betreffende Behörde oder Kommune zu wenig Personal hat und glaubt, das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist schlicht nicht gegeben. Der Staatsverweigerer kann dies verstärken, indem er die entsprechende Behörde mit seitenlangen Beschwerden und Ähnlichem überhäuft. Lange Zeit und vielerorts auch noch aktuell hat man dann das Verfahren eingestellt.

Das griff der brandenburgische VS auf, indem er im Handbuch forderte, die Verfahren gegen Reichsbürger konsequent durchzuziehen. In der einen oder anderen Verwaltung dürfte da inzwischen ein Umdenken stattgefunden haben (in WB wohl eher nicht), bis aber die Gerichte darauf kommen, daß es im Sinne der Generalprävention nicht völlig unsinnig wäre, für die aus ihrer Sicht nicht ins Gewicht fallenden, aber aus Deppensicht essentiellen Straftaten dann doch noch einen Sack weiterer Tagessätze bzw. Knastwochen auszuloben, wird es wohl noch dauern.

Der Staatsverweigerer glaubt dann seine sinnfreien Theorien sind dadurch bestätigt, dass man das Verfahren eingestellt hat. Dass es "unwichtiger Kleinkram ist, der keinem schadet", sprich der Staatsverweigerer ein unbedeutendes Würstchen ist, erkennt er nicht. Das wird schlicht durch die fehlende Lesekompentenz übersehen.

Ob die Lesekompetenz in jedem Falle fehlt, ist die Frage. Denn ...

Das Problem ist, dass das wiederum als "Erfolgsgeschichte" verkauft wird, wodurch man wieder Anhänger, die man abzocken kann, gewinnt.

Zumindest, wenn man es mit einem Szenemanager zu tun hat und nicht mit einem verirrten Mitläufer, müßte jede noch so geringe Regung mit aller Konsequenz verfolgt werden. Fitzek hat sich ja nun lange genug ganz offen und lautstark auf die Untätigkeit der Justiz berufen, wenn er potentielle Jünger zum Mitmachen anstachelte, so daß diese Zusammenhänge nun wirklich keine neue Erkenntnis mehr sein dürften.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 10:39:47 von dtx »
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Schattendiplomat

Offline Schattendiplomat

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3727
  • Dankeschön: 12156 mal
  • Karma: 362
  • Die besten Lügen sind der Wahrheit nahe!
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 2250 Beiträge Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Sonnenstaatland-Unterstützer Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Habe nun es nun geschafft den 4. Prozessbericht vollständig zu lesen und mein Lieblingsabschnitte ist folgender:

Zitat
(...) Interessant waren die Stellen an denen überall Geld gefunden wurde, zB ein Fernsehschrank oder die Catering-Kasse. (...)

Da hatte der Königspudel wohl wenig Vertrauen in seine treuen Anbeter, wenn er sein Geld an meheren Orten verstecken muss damit falls einer entdeckt und geplündert wird nicht Alles weg ist.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 10:50:00 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 

dtx

  • Gast
Da hatte der Königspudel wohl wenig Vertrauen in seine treuen Anbeter, wenn er sein Geld an mehreren Orten verstecken muss, damit, falls es einer entdeckt und geplündert wird, nicht alles weg ist.

Ein Betrüger eben: Was ich selber denk und tu ...
Das erinnert mich an einen Alkoholiker, der nach einem Sturz in die Chirurgie des örtlichen Krankenhauses eingeliefert wurde. Allerdings waren seine Verstecke nie gut genug, daß sich nicht andere Patienten über das Bier gefreut hätten.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Evil Dude, Schattendiplomat

Offline Pantotheus

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 8453
  • Dankeschön: 20515 mal
  • Karma: 810
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sonnenstaatland-Unterstützer Beliebt! 50 positives Karma erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #372 am: 15. Juli 2017, 13:09:33 »
Vielleicht waren das auch nur die "Handkassen", von denen immer wieder die Rede war. Fatzke selbst verfügte angeblich ja über einen Tresor, dessen Schlüssel nur er allein hatte bzw., falls er weg war, das holde Töchterlein. Er ist ja auch ein "König", und die Thronfolge darf daher nur innerhalb der Familie erfolgen.  :P

Interessant ist ja, dass Fatzke einen Anfall bekam, als da nicht so viel Silber gefunden wurde, wie drin sein sollte. Entweder lügt er, oder er hat ein schlechtes Gedächtnis, oder aber er ist mal selbst beklaut worden.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Evil Dude, Pirx

dtx

  • Gast
Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #373 am: 15. Juli 2017, 14:36:35 »
Vielleicht waren das auch nur die "Handkassen", von denen immer wieder die Rede war.

Vermutlich. Es gab ja deren mindestens zwei.

Fatzke selbst verfügte angeblich ja über einen Tresor, ...

... der in dem einem Video zu sehen ist, das in den Räumen nach Oppis Amtsübernahme gedreht wurde. Da hat er auch auf dem Boden einen Karton mit Comicheften gefunden.

Interessant ist ja, dass Fatzke einen Anfall bekam, als da nicht so viel Silber gefunden wurde, wie drin sein sollte. Entweder lügt er, oder er hat ein schlechtes Gedächtnis, oder aber er ist mal selbst beklaut worden.

Vielleicht auch alles zusammen. Interessant in @Müll Mann 's Report übrigens auch die Tatsache, daß es durchaus ein Beschlagnahmeprotokoll der BaFin gab und sich das nun in der Prozeßakte wieder angefunden hat. Es besteht also noch Hoffnung ...
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Evil Dude

Offline BlueOcean

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 8846
  • Dankeschön: 34029 mal
  • Karma: 1382
  • Proud maritime merchandise
  • Auszeichnungen Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Geheimnisträger, Sir!
    • Auszeichnungen
Darunter befindet sich zB auch eine Verfahrenseinstellung des Ordnungsamtes in Wittenberg bezüglich eines Verstoßes gegen das Meldegesetz. Der König hatte sich selbst angezeigt um festgestellt zu bekommen, dass der Ausweis des KRD ein offizielles Dokument sei. Da das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, sieht er das als gegeben an (Danke Wittenberg).

Zu dieser Geschichte hatte Fitzek zwei klägliche Dokumente veröffentlicht, die aber auch seine völlige Inkompetenz im Lesen und Verstehen belegen. Zuerst teilte die Stadt Wittenberg mit, dass sie auf seinen Widerspruch diese (anscheinend höchst diffizile) Angelegenheit einem externen Rechtsgutachter vorlegen wollten. Und ein paar Monate später erfolgte die Mitteilung, dass das Verfahren wegen Verjährung eingestellt werden würde.

Wie man eine Einstellung wegen Verjährung als Beweis für die Gültigkeit von handgefummelten Dokumenten interpretieren kann, erschließt sich mir nicht.
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Autsch !, Evil Dude