Autor Thema: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.  (Gelesen 28228 mal)

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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #90 am: 16. Juni 2017, 00:01:59 »
Ich hoffe der/die Richter/in hat diesen Artikel auch gelesen und lässt besondere Sicherheitsvorkehrungen am 27.06. einrichten.


 
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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #91 am: 16. Juni 2017, 07:48:15 »
Wozu braucht seine Soiveränität überhaupt eine Haftprüfung? Seiner Mutter zuliebe könnte Fitzek doch einfach durch die Wand gehen.

Also hopp: Man hat nur soviel von seinem Wissen, wie man auch umsetzt ...
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #92 am: 16. Juni 2017, 08:25:12 »
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Offline KarlKlammer

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #93 am: 16. Juni 2017, 08:36:01 »
Er müsste seine Haft absitzen und ein neues Leben anfangen. So wie es tausende andere Häftlinge in Deutschland auch getan haben.

[...]

Die einzige „Gefahr“ besteht darin, dass er damit nicht in die Zeitung kommt.

Das droht ihm schon jetzt. Noch zwei, drei Prozeßberichte, das war's dann aber auch.

Die Haft wird ja vermutlich nicht mehr ewig dauern. Unter Anrechnung der U-Haft und selbst bei weiteren Haftstrafen wegen der bekannten übrigen Delikte neben der Untreue/dem unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften kommt er vermutlich Ende 2018, Anfang 2019 aus der Haft, wenn die Zwei-Drittel-Regelung des § 57 StGB angewendet werden sollte und wenn das erstinstanzliche Urteil bestätigt oder rechtskräftig wird. Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, dauert es eben bis 2020. Das sind noch drei Jahre, nach denen Fitzek sich wieder nach Herzenslust mit irgendwelchen unsinnigen Aktionen in Szene setzen kann. Ich bin zuversichtlich, dass ein Narzisst wie er einen Weg findet, nicht dauerhaft völlig aus der medialen Berichterstattung zu verschwinden. Er legt allenfalls eine kurze, haftbedingte Pause ein, in der er etwas weniger in Erscheinung tritt. Ich habe aber wenig Hoffnung, dass er durch seinen Gefängnisaufenthalt nachhaltig lernt.
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Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #94 am: 16. Juni 2017, 10:41:57 »
Ich wäre da nicht so pessimistisch.

Der gesamte Themenkomplex "Königliche Reichsbank" ist noch nicht angeklagt. Die Anklage in Halle bezieht sich nur auf den Zeitraum bis zum 25.04.2013.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #95 am: 16. Juni 2017, 11:11:06 »
Wer einmal ins Wiki schaut und die dort verzeichneten Urteile erster Instanz, kann leicht rechnen:
Die Freiheitsstrafen machen zusammen gezählt rund 8 Jahre aus. Hinzu kommen 425 Tagessätze.
Bei einer Gesamtstrafenbildung werden diese Urteile, sofern sie bestätigt und rechtskräftig werden, irgendwie berücksichtigt werden müssen.
Bei diesen Verfahren und insbesondere Urteilen der ersten Instanz handelt es sich allerdings nur um diejenigen, die uns bekannt geworden sind. (Man erinnert sich des besonderen "Transparenz"-Begriffs des KRD: Fatzkes Haftbeschwerde wurde bspw. zeitnah veröffentlicht, von der Entscheidung über diese ist allerdings seitens KRD bisher kein Pieps hörbar geworden. Gut, die KRDler haben zur Zeit womöglich andere Sorgen, aber es ist halt schon bezeichnend, was jeweils verschwiegen wird.) Möglicherweise sind da noch mehr Urteile, namentlich in Rechtskraft erwachsene Strafbefehle, die auch berücksichtigt werden müssten.
Zum jetzigen Zeitpunkt ausrechnen zu wollen, welche Gesamtstrafe am Ende herausschauen wird, halte ich für gewagt.

Was die laufende Untersuchungshaft angeht, hatte ich bereits früher darauf hingewiesen, dass möglicherweise nicht die Verurteilung durch das Landgericht und die Gefahr, dass Fatzke sich dem Antritt der Strafe durch Flucht entziehen werde, dafür ausschlaggebend sein könnte, sondern dass womöglich Untersuchungshaft im Blick auf ein laufendes neues Ermittlungs-  bzw. Hauptverfahren bestehen könnte. Dass da ziemlich sicher noch einige Sachen folgen werden, ist ja bekannt. Der Verkehrsunfall mit Verletzung eines Kindes ist zum Beispiel bisher noch nicht Gegenstand eines Verfahrens gewesen. Ich glaube nicht, dass das einfach so unter den Teppich gekehrt werden kann.

Aber um einen bekannten französischen König zu zitieren: "Man wird sehen."
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #96 am: 16. Juni 2017, 11:20:24 »
Ich wäre da nicht so pessimistisch.

Der gesamte Themenkomplex "Königliche Reichsbank" ist noch nicht angeklagt. Die Anklage in Halle bezieht sich nur auf den Zeitraum bis zum 25.04.2013.

Es würde mich wundern, wenn wegen der königlichen Reichsbank noch einmal ein ordentlicher Aufschlag auf die bisherige Verurteilung käme. Zuerst müsste da mal eine Anklage stattfinden. Die Staatsanwaltschaft hat aber schon bei den bisherigen Taten sehr gezaudert. Und wenn es dann zur Anklage kommt, stellt sich die Frage, ob durch die königliche Reichsbank überhaupt ein Schaden in nennenswertem Umfang entstanden ist und inwieweit man diesen nachweisen kann. Nach den bisher veröffentlichten Dokumenten handelte es sich dabei vermutlich überwiegend um eine Fortführung des Altgeschäfts vor dem Hintergrund, dass man die zuvor eingenommenen Gelder nicht zurückzahlen wollte, zu einem großen Teil dürfte es sich also um "Altgelder" handeln. Und an die polnischen Konten scheint man derzeit auch nicht so richtig heranzukommen.

Interessant wird mE der Vorwurf des unerlaubt angebotenen Versicherungsgeschäfts und dann natürlich die Führerscheingeschichten (beziehungsweise präziser: Der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis). Ich habe aber Zweifel daran, dass diese Taten für einen mehrjährigen Zuschlag reichen.

[edit]

Okay, nach einem Blick ins Wiki aufgrund des Beitrags von Pantotheus war ich wohl deutlich zu pessimistisch. Ich hatte nicht im Kopf, dass die Freiheitsstrafen so umfangreich ausgefallen sind und habe nur die 8 Monate, die 5 Monate und noch eine weitere einbezogen.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 11:24:51 von KarlKlammer »
Bekennender Reisburger
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #97 am: 16. Juni 2017, 11:25:58 »
Interessant wird mE der Vorwurf des unerlaubt angebotenen Versicherungsgeschäfts und dann natürlich die Führerscheingeschichten (beziehungsweise präziser: Der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis). Ich habe aber Zweifel daran, dass diese Taten für einen mehrjährigen Zuschlag reichen.
Diese Fälle machen zusammen gerechnet jetzt schon rund vier Jahre aus. Gesamtstrafenbildung läuft aber nicht wie ein Rechenwerk ab, es gibt zwar Faustregeln, die aber nicht verbindlich sind. Die Gesamtstrafe sollte am Ende "angemessen" sein, und was "angemessen" sei, darüber kann man trefflich streiten.

Interessant dürfte vor allem die Frage sein, wie die Gerichte Fatzkes notorisches Delinquieren werten werden. Schaut man in sein Vorstrafenregister, so reichen Verurteilungen wegen Verkehrssachen weit in die Vergangenheit zurück, gespickt immer mal wieder mit einem Gewaltdelikt. Gerade was das Fahren ohne Fahrerlaubnis angeht, scheint da deutlich das Prädikat "unbelehrbar" auf, eine günstige Prognose hingegen eher weniger.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 11:32:39 von Pantotheus »
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Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #98 am: 16. Juni 2017, 12:32:19 »
Es würde mich wundern, wenn wegen der königlichen Reichsbank noch einmal ein ordentlicher Aufschlag auf die bisherige Verurteilung käme. Zuerst müsste da mal eine Anklage stattfinden. Die Staatsanwaltschaft hat aber schon bei den bisherigen Taten sehr gezaudert. Und wenn es dann zur Anklage kommt, stellt sich die Frage, ob durch die königliche Reichsbank überhaupt ein Schaden in nennenswertem Umfang entstanden ist und inwieweit man diesen nachweisen kann. Nach den bisher veröffentlichten Dokumenten handelte es sich dabei vermutlich überwiegend um eine Fortführung des Altgeschäfts vor dem Hintergrund, dass man die zuvor eingenommenen Gelder nicht zurückzahlen wollte, zu einem großen Teil dürfte es sich also um "Altgelder" handeln. Und an die polnischen Konten scheint man derzeit auch nicht so richtig heranzukommen.

Laut Anklageschrift hat Fitzek mit seiner KoopKa 2,3 Millionen Euro eingenommen. Die Summe der Guthaben der Reichsbank bei Abwicklung betrug 2,8 Millionen Euro, d.h. mindestens 500.000 Euro stammen von der Reichsbank. Vermutlich mehr, da es in der Zwischenzeit immer wieder Rückzahlungen gab.
 

dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #99 am: 16. Juni 2017, 15:55:31 »
Bei den Versicherungsgeschichten geht es ja derzeit nur um die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. Daß die Straftat nach ihrer damaligen Verurteilung ungerührt fortgesetzt wurde, was man zumindest bis zum Zeitpunkt der Inhaftierung Fitzek anrechnen würde, hat bislang noch gar keine strafrechtliche Würdigung erfahren. Insofern stellt sich die Frage, ob das Landgericht jetzt unter dem Aspekt neuer Erkenntnisse die damalige Strafe verschärfen, weil sich die vom Amtsgericht angenommene Prognose nun nicht bestätigt hat oder ob für die Tatfortsetzung wieder eine Anklage von der StA benötigt würde. Da sähe es für Fitzek sicherlich gut aus, denn dort mußte man ja schon in der ersten Runde von der BaFin zum Jagen getragen werden.

Bis es zu einer Gesamtstrafenbildung kommen kann, wird man in Anbetracht des Fortganges bisheriger Verfahren und der bis zur letzten Instanz noch möglichen Rechtsmittel jede Menge Geduld aufzubringen haben.
 

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #100 am: 17. Juni 2017, 15:15:48 »
Eine Bitte @Amtspudel.

Angesichts der vielen Verfahren kann die interessierte Öffentlichkeit leicht den Überblick verlieren.
Es wäre daher hilfreich noch einmal deutlich darzustellen in welchem der Verfahren und in welcher Instanz die, von Peter Fitzek angekündigte, staatliche Anerkennung des "KRD" zu erwarten ist.
Danke. :whistle:
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #101 am: 17. Juni 2017, 18:15:12 »
Das ist völlig egal. In jeder Instanz und bei jedem Verfahren.
 

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #102 am: 18. Juni 2017, 03:22:28 »
Dazu passt auch:
Die meisten Bediensteten der BRD verstehen nicht, warum Peter das alles macht. Er möchte die BRD zu Gerichtsprozessen animieren oder zwingen. Nur so kann er sie dahin bringen, unsere Führerscheine anzuerkennen.
;D

 
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #103 am: 18. Juni 2017, 12:07:04 »
Dazu passt auch:
Die meisten Bediensteten der BRD verstehen nicht, warum Peter das alles macht. Er möchte die BRD zu Gerichtsprozessen animieren oder zwingen. Nur so kann er sie dahin bringen, unsere Führerscheine anzuerkennen.
;D

Wieso? Ihr seid doch zu blöd, einen Führerschein zu malen, der länger als eine ideelle Sekunde gültig sein soll.
 

Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #104 am: 18. Juni 2017, 12:42:24 »
Die meisten Bediensteten der BRD verstehen nicht, warum Peter das alles macht. Er möchte die BRD zu Gerichtsprozessen animieren oder zwingen. Nur so kann er sie dahin bringen, unsere Führerscheine anzuerkennen.

Es bedarf ja gar keines Zwanges, die BRD tut ihm den Gefallen gerne. Von einer Anerkennung seiner Führerscheine war bisher allerdings nicht die Rede. Untreue ist sogar dann verboten, wenn man einen picobello gültigen deutschen Führerschein besitzt.