Autor Thema: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.  (Gelesen 28230 mal)

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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #120 am: 21. Juni 2017, 14:22:24 »
Bereits die Gefahr, bei der Tomatenernte mithelfen zu müssen, dürfte sie wirksam davon abhalten, sich für eine derartige Unterkunft bewerben zu wollen!

Außer natürlich, sie sind dämlich genug, tatsächlich zu glauben, dass "königlicher" Wahn die Tomaten veranlassen zu können, sich von den Pflanzen selbst abzureissen und in die Sammelkiste zu hüpfen. Das hat ja auch schon bei den Kartoffeln "bestens" funktioniert. :rofl:
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Offline Schattendiplomat

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #121 am: 21. Juni 2017, 14:37:38 »
wachsen tun sie ja auch von selbst, warum dann nicht auch sich selbst ernten? :whistle:
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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #122 am: 21. Juni 2017, 14:53:30 »
wachsen tun sie ja auch von selbst, warum dann nicht auch sich selbst ernten? :whistle:

 :snooty:
Du kannst mir viel erzählen! Selbstverständlich wachsen die nur, weil der "König" die Samen mit der Kraft seiner Gedanken in die Erde gezwungen hat, die Sonne scheinen und den Regen fallen lässt! Da kannst Du jeden Pudel fragen! Das sieht man doch schon daran, dass, seit der "König" im Knast ist, das Gemüse teurer ist!

http://www.brigitte.de/aktuell/gesellschaft/gemuese-ploetzlich-viel-teurer---warum-kosten-tomaten-und-co--so-viel-mehr--10896476.html

Seine Gedanken müssen sich nun erst durch die Gitterstäbe winden! #mussmanwissen
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Offline Luzifer

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #123 am: 21. Juni 2017, 16:01:14 »
Wie ist das eigentlich mit Briefen und sonstigen Schreiben an Behörden und Gerichte, wenn Absenderangabe und Unterschrift eindeutig falsch sind?

Wenn z. B. ein "Martin Freiherr von Schulz" schreibt.
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #124 am: 21. Juni 2017, 16:46:04 »
Grundsätzlich kommt es im heutigen Recht nicht auf besondere Formalitäten an, wo diese nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind. Ist etwa eine Beglaubigung oder öffentliche Beurkundung vorgeschrieben, ist ein Vertrag, der nicht diese Formen aufweist, ungültig oder sogar nichtig.
Bei Namen kommt weiter hinzu, dass die persönliche Freiheit geschützt ist. Daher ist es etwa erlaubt, eine übliche und erkennbare Kurzform eines Vornamens zu verwenden und damit auch zu unterzeichnen. Ein "Gerhard" darf sich daher grundsätzlich "Gerd" nennen, was einem "Bernd", eigentlich: "Bernhard", recht ist.
Es gibt auch keinen gesetzlichen Zwang, dass man in einer bestimmten Form zeichnen muss, sich etwa mit allen Vornamen nennen muss, wenn man mehrere trägt. Die Verwendung eines Rufnamens ist durchaus gestattet. Johann Nepomuk Kasimir Ernst Dieterich Egbert Sülz-Rübenstein darf daher gerne als Johann Sülz auftreten.
Über Unterschriften gibt es durchaus Judikatur. Verlangt wird zumindest ein individuelles Gepräge und wenigstens die Erkennbarkeit von Buchstaben im Ansatz. Mit einer Wellenlinie zu zeichnen, stellt daher keine rechtsgültige Unterschrift dar.
Auch der Gebrauch eines Künstler- oder Ordensnamens ist in vielen Fällen statthaft. Sogar ein Pseudonym, das man über lange Zeit immer wieder verwendet hat, kann erlaubt sein.
Das Schweizer Bundesgericht hat unter grundsätzlich gleichartigen rechtlichen Voraussetzungen ein Mal die Verwendung der Unterschrift "Euer Götti" (Götti=Pate) gebilligt und das betreffende Testament als rechtsgültig beurteilt.

Bei Schriftsätzen an Gerichte dürfte im Zweifelsfall zu Gunsten der rechtsunkundigen Person zu entscheiden sein, wenn deren Identität anderweitig gesichert ist. Wenn ein Gericht etwa eine Ladung oder eine Klage an einen "Martin Schulz" zustellen lässt und darauf ein "Martin Freiherr von Schulz" antwortet und dabei ersichtlich Bezug auf die Ladung oder Klage nimmt, so dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass es sich um dieselbe Person handelt. Die Bezeichnung eines Rechtsbehelfs ist ohnehin in aller Regel unschädlich, solange erkennbar ist, dass gegen eine bestimmte Entscheidung vorgegangen werden soll. Wenn also jemand eine "Beschwerde" einlegt oder "Revision" verlangt, wo einzig Berufung statthaft ist, wird davon ausgegangen, dass die Berufung gemeint sei. Auch bei "Zurückweisungen" von Strafbefehlen gehen die Gerichte erst einmal davon aus, dass der Strafbefehl angefochten und eine Hauptverhandlung verlangt werde. Während der Verhandlung kann es dann schon anders sehen: Wer dort darauf besteht, nicht die geladene Person zu sein, keinen Einspruch, sondern eine Zurückweisung geschrieben zu haben usw. usf., muss mit der Bestätigung des Strafbefehls rechnen. Bei diesen Gelegenheiten versuchen Richter und Staatsanwälte allerdings zunächst, den Leuten die Sachlage zu erklären. Erst wenn dies nichts fruchtet, wird wie erwähnt reagiert.

Kurz: So gerne man es den RD gleichsam mit derselben Münze heimzahlen möchte, sehe ich erst einmal keinen Grund, weshalb Gerichte auf die Eingaben eines "Freiherrn" nicht eingehen sollten. Gerade dies unterscheidet den modernen Rechtsstaat von einer Willkürjustiz ebenso wie von einem durch und durch formalistischen System, in dem jeder kleine Formfehler den Verlust des Prozesses bedeutet.
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Offline D.B.Cooper

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #125 am: 21. Juni 2017, 17:09:47 »
Bei den Tomatenleuten wird aus Vision jedenfalls wirklich Tat... :rabbit:
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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #126 am: 22. Juni 2017, 07:28:08 »
Bei den Tomatenleuten wird aus Vision jedenfalls wirklich Tat... :rabbit:

Das wird noch dadurch begünstigt dass sie, im Gegensatz zum KRD, etwas anbieten, wofür es auch Nachfrage gibt ...
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #127 am: 22. Juni 2017, 16:14:07 »
Tja, das Produkt "irrer Auftritt eines selbst ernannten Möchtegern-Königs vor Gericht" dürfte inzwischen etwas abgenutzt sein, auf die x-te Wiederholung hat wohl niemand mehr so recht Lust.
Immerhin soll es nächste Woche ja weitergehen. Vielleicht rafft sich das Rumpf-KRD ja noch einmal auf und berichtet wenigstens im WWW oder veröffentlicht einen Aufruf.
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Offline Gerntroll

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #128 am: 22. Juni 2017, 17:56:07 »
Wer weiß ob sie überhaupt noch zur Verhandlung erscheinen. Wenn sie sich schon kein Internet leisten können, woher soll dann das Fahrgeld kommen? Und zum "trampen" werden sich die edlen Herren nicht herablassen.
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Offline Oberstes_souterrain

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #129 am: 22. Juni 2017, 17:57:28 »
Sogar ein Pseudonym, das man über lange Zeit immer wieder verwendet hat, kann erlaubt sein.

Ich unterschreib nur noch mit OS


Bei Schriftsätzen an Gerichte dürfte im Zweifelsfall zu Gunsten der rechtsunkundigen Person zu entscheiden sein, wenn deren Identität anderweitig gesichert....

Aha!!!!11! Da das Gericht nicht zu gunsten von Zuchthaus-piet entschieden hat, ist er nachweislich rechtskundig, weshalb die Anklage überhaupt ...menschenrechtswi....
Seerech.....





 

Offline BlueOcean

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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #130 am: 22. Juni 2017, 19:49:40 »
Selbstverständlich wachsen die nur, weil der "König" die Samen mit der Kraft seiner Gedanken in die Erde gezwungen hat, die Sonne scheinen und den Regen fallen lässt! Da kannst Du jeden Pudel fragen! ...

Urks! :-X Ich möchte gar nicht so genau wissen wohin der König die Samen mit der Kraft seiner Gedanken gezwungen hat... :snooty:

Zitat
Seine Gedanken müssen sich nun erst durch die Gitterstäbe winden!

Da hab ich ja den Verdacht, dass dem seine Gedanken sich fortgesetzt um die Gitterstäbe winden bis sie verblassen.
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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #131 am: 22. Juni 2017, 20:50:05 »
Bei den Tomatenleuten wird aus Vision jedenfalls wirklich Tat... :rabbit:

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Ich hatte gestern Morgen eine Tomate auf dem Brot, die war so dermaßen fad... wie Benjamins Gefasel.

Solche Tomaten will ich weder auf den Ohren, noch auf dem Gaumen haben.
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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #132 am: 22. Juni 2017, 21:53:27 »
Apropos Tomate, bei der Wahl zur Wittenberger Tomatenkönigin wurde ich leider aufgrund meines Geschlechts diskriminiert!

Wäre das in der "überlegenen Ordnung" des Königreichs auch passiert? Oder gibt es dort analog zur Bevölkerung  nur Männerbeauftragte?
« Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 23:42:16 von Königlicher Hofnarr »
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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #133 am: 22. Juni 2017, 22:07:04 »
Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Im KRD lohnt auch ein Männerbeauftragter nicht.
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Re: Neues aus dem Königreich 6/2017 ff.
« Antwort #134 am: 22. Juni 2017, 22:23:34 »
Was lohnt da überhaupt?

Das KRD ist derzeit genau so existent wie die BRiD GmbH.

Die können höchstens einen Mimimi-Beautragten ernennen. Anschließend geht das Mimimi los, dass jeder besser Mimimi machen kann als der Mimimi-Beauftragte. Eine Mimimi-boostende Endlosschleife. Da bin ich eher froh, dass die Jungs das unter sich ausmachen statt mich damit zu belästigen. Möge der zu mir sprechen, der nicht zermürbt wurde und an Mimimamas Schürzenzipfel zurückgekehrt ist.
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