Taschenpfändung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens? Hat der Kerl nach der Eröffnung schon wieder Schulden gemacht? Weil sonst würde ja Pfändungsschutz bestehen, also für die Schulden bis zur Eröffnung des Verfahrens, oder nicht?
Denkbar ist da Vieles.
Neben der insolventen Firma kann auch der ehemalige Eigentümer selbst Steuerschuldner sein.
Mehrere Haftungstatbestände sind denkbar. Und wer nicht mitspielt bekommt die ganze Bandbreite der Möglichkeiten zu spüren.
Es ist zu wenig wirkliche Information in dem ganzen Filmchen. Wenn ich nur die Information rausfiltere bleibt:
1. Eine Zwangsversteigerung fand statt.
2. Der Zuschlag wurde nicht erteilt. Das heißt nicht, dass dieser auch versagt worden wäre. Das wird an anderer Stelle entschieden. Für den Meistbietenden eine ungute Situation. Der muss das Geld weiterhin bereithalten.
3. Es wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
Sogar eigentlich nicht vorgesehene.
4. Daher besteht seitens der Behörde keine Gesprächsbereitschaft mehr.
5. Es wurde über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt. Die Gegenüberstellung von aktueller Höhe der Steuerschuld und der Höhe der über einen längeren Zeitraum weiter angewachsenen Säumniszuschläge sagt gar nichts aus. Bei den abgefilmten Bescheidausschnitten sieht man den Unterschied zwischen detaillierter Darstellung und der Darstellung eines Details.