Autor Thema: Neues aus dem Königreich 4/2017  (Gelesen 37180 mal)

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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #240 am: 21. April 2017, 12:02:31 »
So weit mir bekannt ist, handelt es sich um ihn:

http://www.pfo-anwaelte.de/index.php?option=com_flexicontent&view=item&cid=11&id=31&Itemid=158

Und ja, falls eine Zwangsräumung nötig wird, dürfte auch ohne gültigen Mietvertrag der Wahnhaften einige Zeit vergehen, bis es zur Räumung kommt.
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #241 am: 21. April 2017, 12:20:52 »
Allerdings - Haar in der Suppe - fand hier keine Zwangsversteigerung statt, sondern der Verkauf erfolgte freihändig.

Wie die anderen Immobilien auch. Ergo sollte der Verkäufer vertragsgemäß zu liefern haben. Die Pudel zählen sicherlich nicht zum vom Käufer zu übernehmenden Inventar.

Die Frage stellt sich jedoch anders herum: Nach eigener Aussage hat Oppermann alle Mietverträge gekündigt. Konnten denn seither neue entstehen?

Wozu denn? Man wird doch wohl die Kündigungen "zurückgewiesen" haben.
 

Offline Aughra

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #242 am: 21. April 2017, 12:38:35 »

Die Pudel zählen sicherlich nicht zum vom Käufer zu übernehmenden Inventar.


Das könnte doch wieder ein schöner Brief geben. Das großzügige Angebot, die neue Eigentümer zu dulden, wenn man ein kleines Stück weiter besetzen darf, das ihnen aufgrund interdimensionaler, konkludente Verträge eh zusteht.
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Offline Happy Hater

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #243 am: 21. April 2017, 13:05:26 »
Die Pudel vom Gelände zu entfernen, ditte wäre massiva Willensbruch im interdimensionalen Seerecht!!!

Wer wusste es...? Wieder keiner!  :dance:
 
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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #244 am: 21. April 2017, 13:07:45 »
Das muss alles geprüft werden!  :P
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Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #245 am: 21. April 2017, 14:36:09 »
Hätte eigentlich Oppermann statt des freihändigen Verkaufs auch eine Zwangsversteigerung veranlassen können? Dann wären etwaige Mietverträge sowieso kündbar geworden.
 

Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #246 am: 21. April 2017, 14:41:53 »
Hätte eigentlich Oppermann statt des freihändigen Verkaufs auch eine Zwangsversteigerung veranlassen können? Dann wären etwaige Mietverträge sowieso kündbar geworden.

Vermutlich schon, aber der freihändige Verkauf dürfte üblicherweise mehr einbringen und man weiß schon vorher, was rausspringt. Sicher (hoffentlich) hat er nur verkauft, weil dabei mehr rausspringt. Die Öffentlichkeit bezahlt sicher auch so schon genug für die KRDeppen.
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Offline dieda

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #247 am: 21. April 2017, 15:02:05 »
Hätte eigentlich Oppermann statt des freihändigen Verkaufs auch eine Zwangsversteigerung veranlassen können? Dann wären etwaige Mietverträge sowieso kündbar geworden.

Oppermann hat nun mal den Auftrag, für die Gläubiger den noch höchst möglichen Gewinn zu erzielen und Versteigerungen sind mit Sicherheit hier das deutlich höhere Risiko, als das Delogieren einer wenig cleveren und schon an der Sakkoknopffrage scheiternden Rest- Pudelcombo aus den nur etwas verwinkelten Gängen  bzw. dem verwilderten Gelände mit ruinlösen Nebengebäuden eines ausgemusterten Krankenhauses.

Welche Interessenten sollte es denn sonst für diese Immobilie geben, die die G&L ja auch schon mal sehr günstig erwerben konnte? Außerdem wäre das ja nicht das erste Mal, dass bei solchen Versteigerungen dubiose Strohmänner der Alteigentümer am Werke sind, die entweder auf ein richtiges Schnäppchen für ihren Auftraggeber hoffen oder dann nicht zahlen und abtauchen. Dann wäre außer Spesen nichts gewesen.
« Letzte Änderung: 21. April 2017, 15:04:54 von dieda »
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #248 am: 21. April 2017, 15:07:31 »
Hätte eigentlich Oppermann statt des freihändigen Verkaufs auch eine Zwangsversteigerung veranlassen können?

Um damit das Verfahren um mindestens zwei, drei Jahre in die Länge zu ziehen? Und dann am Ende nichts in der Hand zu haben, weil da nur Geier sitzen, die etwas geschenkt haben wollen - wenn überhaupt. Wenn er sich aber schon darum kümmern muß, daß wenigstens ein für ihn diskutabler Erwerber mitbietet, dann kann er auch gleich an den verkaufen.
 

Offline Happy Hater

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #249 am: 21. April 2017, 15:23:45 »
Aber wenn eines klar ist, dann dass die physische Räumung des Krankenhausgeländes nun wirklich nicht mehr lange auf sich warten lässt.

Der Investor wird das Grundstück nämlich kaum gekauft haben, um es jahrelang brach liegen zu lassen, sondern wohl eher um relativ zeitnah zu benutzen.

Die verzweifelten Pudel, die sich statt auf ihre angebliche "staatliche Souveränität" nun ganz schnöde auf das Mietrecht der BRD berufen, werden mit diesem Quatsch niemals durchdringen.
Immerhin hat Oppermann bekanntlich alle möglicherweise früher bestehenden Mietverträge vorsorglich schon lange gekündigt, für das Entstehen eines neuen Mietvertrages hätte es wohl seiner Zustimmung bedurft, die er natürlich niemals gegeben hätte.

Ich bin zwar nun wahrlich kein Experte für das deutsche Mietrecht, aber für einen "konkludenten Mietvertrag" hätten die Pudel wohl so etwas tun müssen wie Miete an Oppi zahlen und dieser hätte die Miete annehmen müssen. So etwas könnte eine konkludente Handlung sein, die einen Mietvertrag begründet. Aber die Pudel haben keine Miete gezahlt und Oppi hätte auch keine Miete von denen angenommen, im Gegenteil, er hat ja offen zum Ausdruck gebracht, dass er keine Mietverträge mit den Pudeln will.

Also können wir uns nun darauf freuen, dass der Vorhang für das Krankenhausgelände, die "KRD-Hochburg", die ironischerweise laut "KRD-Verfassung" nie Staatsgebiet war, nun bald endgültig fällt.
 
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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #250 am: 21. April 2017, 15:28:54 »
Aber wenn eines klar ist, dann dass die physische Räumung des Krankenhausgeländes nun wirklich nicht mehr lange auf sich warten lässt.

Schön wäre es, und ich hoffe, dass die Pudel dann zu unserer Unterhaltung auch brav alles filmen, aber wenn ich richtig informiert bin, kann es schon mal 6 Monate oder auch deutlich länger dauern bis es von der Räumungsklage zur Räumung kommt. Und Einsicht ist ja bislang nicht unbedingt eine Stärke der KRDeppen.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #251 am: 21. April 2017, 15:34:07 »
Wenn den Oberpudeln das engültige Fitzen ihres Lebenstraumes und ihre Perspektivlosigkeit (wer gibt jemandem, dessen Name öffentlich in einer Wirtschaftsstrafsache gefallen ist, einen Job?) bewusst wird, befürchte ich, dass denen so richtig die Sicherungen durchbrennen..
Da muss ich leider zustimmen. Ich habe die RD schon immer für zumindest potenziell gewalttätig angesehen. Wer mit dem Rücken zur Wand steht wie die KRDler jetzt, ... Den Rest darf sich jeder selbst denken.
Streng genommen ist schon die Vertreibung des berechtigten Eigentümers eine Form der Gewaltanwendung gewesen.
Noch ein Nachtrag: Man sieht auch wieder, was das KRD unter "Transparenz" versteht. Über den erfolgten Verkauf und die Vertreibung des Eigentümervertreters kein Wort!

Die Gefahr der kurzfristigen Radikalisierung in Richtung Gewaltbereitschaft sehe ich bei den Zwergen nicht. Das sind alles leere Hemden, halbe Portionen, die bislang keinerlei entsprechende Anzeichen aufgewiesen haben. Es wurde noch nicht einmal angedeutet, daß sie sich mit dem Thema Selbstverteidigung befaßt haben. Der einzig offen gewaltbereite Zwerg war das Fitzelchen, dem aber bis auf weiteres im wahrsten Sinne des Wortes die Hände gebunden sind.
Sonst ist da niemand. Die Prügelrussen, die Neue Deutsche Garde, wurden -wenn es sie überhaupt gegeben hat- dort seit Jahren nicht mehr gesichtet.

Meiner Einschätzung nach wird es bei der endgültigen Entmietung bitteres mimimi-Gewinsel geben, mehr nicht.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #252 am: 21. April 2017, 15:34:08 »
Ist eine Räumungsklage überhaupt notwendig, wenn kein richtiges Mietverhältnis bestand und/oder es sich eigentlich um gar keine Wohneinheiten handelt?
Werkschutz durchschicken, Eindringlinge raustragen, Klamotten hinterher vor das Tor schmeißen und fertig.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #253 am: 21. April 2017, 15:40:57 »
Ist eine Räumungsklage überhaupt notwendig, wenn kein richtiges Mietverhältnis bestand und/oder es sich eigentlich um gar keine Wohneinheiten handelt?
Werkschutz durchschicken, Eindringlinge raustragen, Klamotten hinterher vor das Tor schmeißen und fertig.

Ich muss gestehen, dass ich keine Ahnung habe. Aber im Zweifel dürfte nur durch das Gericht zu klären sein, ob der Mietvertrag tatsächlich existiert oder nur auf Wahnvorstellungen beruht.

Und wenn ich das richtig deute
https://de.wikipedia.org/wiki/Hausbesetzung#Deutschland_2
muss auch gegen Hausbesetzer (was sie wohl ohne Mietvertrag wären) erst mit einer Räumungsklage eine Zwangsräumung durchgesetzt werden. Die Dauer wird im Ernstfall dann wohl unabhängig davon sein, ob ein Mietvertrag vorhanden ist.

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #254 am: 21. April 2017, 15:44:43 »
Ja, aber da ist wieder der Punkt, dass es um Wohnhäuser geht, oder?

Mal abwarten, was unsere geschätzten Juristen dazu sagen.
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