Uiuiuiui... da hat aber einer mächtig gegen den Wind gepinkelt.
Da beschwert sich einer, der seit der letzten Feststellung im Februar (siehe weiter oben) bei der Steuernummer im Impressum immer noch "in der Neuvergabe" stehen hat, über unser Impressum? Also soooo langsam arbeiten die Landshuter Stellen auch nicht. Da sollte also mal einer vor der eigenen Tür kehren.
Und zu blöd zum Lesen ist er auch. Die DSGVO-Meldung hat er sicherlich über diesen Link:
https://www.datenschutz-bayern.de/service/data_breach.html abgeschickt. Und was steht da extra
fett gedruckt?
Bayerische öffentliche Stellen können mit diesem Formular dieser gesetzlichen Meldepflicht nachkommen.
Abgesehen davon stehen da ja völlig absurde Sachen drin. Was ich in den Auflistungen der "Straftatbestände" noch vermisse, wäre der sonst doch allfällige "Völkermord". Warum ihm das SSL und/oder Google das rechtliche Gehör entzogen haben soll, ist wohl nur ihm bekannt.
Ich würde mich nicht wundern, wenn ob des konfusen Schriebses selbiges in der Rundablage gelandet ist.
Irgendwie fehlt mir auch eine Erfolgsmeldung. Die Unterlassungsklage wurde ja erst in Berlin eingereicht und dann (nach offensichtlich ausbleibendem Erfolg) noch mal in Landshut (dabei nur per Copy-Paste vervielfältigt, es ist dem Herrn RA noch nicht mal aufgefallen, dass da noch das falsche Jahr drinsteht).
Interessant wäre, warum er dann plötzlich die Kanzlei gewechselt hat. Ist den Burghausenern das zu blöd geworden bzw. haben sie mitbekommen, mit was für einem Klienten sie es zu tun haben? Nachdem auch Landshut einige Rechtsanwälte in durchaus diversen Spezialisierungsrichtungen zu bieten hat, ist ohnehin die Frage, warum er sich da so weit umtun musste (OK, Burghausen ist jetzt nicht so weit weg - aber sich als nächstes jemanden in Frankfurt zu suchen?!?).
Die Klage vom 05.02.2018 (ich nehme mal an, dass dies das richtige Datum wäre) scheint jedenfalls erst mal noch nicht erfolgreich gewesen zu sein. Eine Google-Suche nach "Markus Zöhrlaut" bringt immer noch das Wiki auf der ersten Ergebnisseite.
Lustig finde ich den Absatz
Das Landgericht Landshut ist örtlich zuständig, weil der Kläger hier seinen Wohnsitz hat. Eine andere Zuständigkeit ist nicht begründet, da der Kläger hier Kenntnis von den Veröffentlichungen durch die Beklagte erlangt hat.
Und warum hat der RA dann über ein halbes Jahr vorher (am 28.07.2017) mit weitgehend identischem Schriftsatz Klage in Berlin eingereicht? Sollte das etwa die Klage abgewiesen haben?
Aber das ist vermutlich eine Spitzfindigkeit.
Wo er allerdings Recht hat, ist, dass die Quellen-Links im Wiki zu einem größeren Teil nicht mehr korrekt sind. Sollten wir da eventuell besser auf archive.org verweisen? Den Reichsbürger-Schmarrn, den er z.B. in den AGB hatte, hat er ja offenbar entfernt.
Auf jeden Fall ist wohl der Berliner Beauftrage für Datenschutz nicht der Aufforderung vom 26.07.2017 nachgekommen, das SSL-Wiki bzw. das SSL-Forum sperren zu lassen...