Autor Thema: Beschluss des OVG Thüringen 2 EO 887/16 - Entzug der Fahrerlaubnis  (Gelesen 2734 mal)

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dtx

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Re: Beschluss des OVG Thüringen 2 EO 887/16 - Entzug der Fahrerlaubnis
« Antwort #15 am: 28. März 2017, 10:48:06 »
Heerlein war niemals Busfahrer.
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Mike_Heerlein.

Der Sachverhalt passt auch hinten wie vorne nicht auf Heerlein ...

Zumal der betreffende Depp ja auch im Urteil mit „Der Mensch ... das geistig sittliche Wesen aus der Familie b...“ zitiert wird. Das könnte zwar ein Tippfehler sein, ich halte das aber nicht für sehr wahrscheinlich.

Ansonsten zeigt der Beschluß aber auch, daß "Fleppen weg" durchaus kein Selbstläufer ist. Da muß sich die Fahrerlaubnisbehörde sich ganz schön ins Zeug legen, wenn sie beim VG nicht gleich durchkommt. Ob sie das macht, wenn sie bspw. nur von anderen angepißten Behörden auf die Fährte gesetzt wurde, ist die Frage. Und es muß ja zudem noch einiges an Verkehrsvergehen vorliegen.

Auch wenn das natürlich Karmaabzug bringt:
Einige feiern viel zu früh. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht kommt erst noch. Wenn sich der Reichsdepp in dessen Folge begutachten ließe und das Ergebnis wider Erwarten für ihn positiv ausfiele, hätte er wohl die  Fleppen wieder. Das ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht völlig unmöglich. Ich tippe darauf, daß er sich wie Fitzek um nichts schert und irgendwann beim Schwarzfahren erwischen läßt. Dann war es das wirklich.
 
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Offline Altenkrankenpfleger

Re: Beschluss des OVG Thüringen 2 EO 887/16 - Entzug der Fahrerlaubnis
« Antwort #16 am: 28. März 2017, 11:36:51 »
Ich werde das Wochenende einfach nochmal nachfragen. Ich will nicht ausschließen, dass ich etwas falsch verstanden habe.
 

Offline Das Chaos

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Re: Beschluss des OVG Thüringen 2 EO 887/16 - Entzug der Fahrerlaubnis
« Antwort #17 am: 28. März 2017, 11:54:03 »
...
Einige feiern viel zu früh. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht kommt erst noch. Wenn sich der Reichsdepp in dessen Folge begutachten ließe und das Ergebnis wider Erwarten für ihn positiv ausfiele, hätte er wohl die  Fleppen wieder. ...

Das schon, aber den Prozess verliert er dann dennoch, denn das wäre ein klassisches Beispiel für eine Fortsetzungsfeststellungsklage, §113 VwGO, denn das Führerscheinamt als Berufungskläger hätte ein Recht darauf, im Hauptsacheverfahren zu erfahren, ob sein Vorgehen rechtmäßig war. Die Kosten trägt der Reichssepp sowieso.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3