Autor Thema: Begriffsdefinition Reichsbürger  (Gelesen 3576 mal)

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Offline GeneralKapitalo

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #15 am: 13. März 2017, 00:09:39 »
Wenn wir nach deren Selbstverständnis gingen, müssten wir sie die Erwachten nennen. Das widerstrebt mir.

Selbst das wäre nun wieder streitbar. Nicht jeder "erwachte" betrachtet den Staat/BRD/Österreich/Schweiz als ilegitim. Mir habe mehrere (zum Glück nur) Online-Bekanntschaften, die sich zwar nicht mit dem Reichi Zeug identifizieren, aber an genug anderen Schwachsinn glauben. Speziell in den Bereich Esoterik und Aliens.
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Offline dieda

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #16 am: 13. März 2017, 06:54:50 »
my50ct:

Sie lehnen ja gar nicht den Staat als solchen ab, sondern unsere repräsentative Demokratie und ihre Organe, und sie haben einfach ein Problem mit Eigenverantwortung. Dahinter kommt aber nur die (infantile) Sehnsucht nach den "starken Mann" raus, der kategorisch festlegt, wo es lang legt, gern auch in der Attitüde eines "Robin Hood", auch wenn der sich dann wie Peter Fitzek nur als der besonders freche Häuptling einer modernen Räuberbande entpuppt.

Auch alle staatlichen "Ersatzkonstrutionen" zeichnen sich im Kern immer wieder durch starke Hierarchien, dikatorische Elemente, Personenkult, Neigung zur Selbstjustiz, dem Versuch, allen anderen ihren Willen aufzuzwingen sowie undemokratische Entscheidungen aus. Und da ist meiner Meinung auch nichts "wach", sonst wüssten die sehr wohl, wo sowas regelmäßig endet.

Wer da mitmacht oder damit sympatisiert, ist für mich eher ein gefrusteter oder selbstwertschwacher Autokratiesehnsüchtiger oder eben selbst verkappter Räuberhäuptling.
« Letzte Änderung: 13. März 2017, 07:11:23 von dieda »
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #17 am: 13. März 2017, 08:53:17 »
Ich werfe "Die Verwirrten" in den Topf...
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 

Offline Helvetia

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #18 am: 13. März 2017, 09:08:28 »
Neulich habe ich über einen Schweizer Szene-Exponenten ins Wiki geschrieben: "... ist ein Schweizer Reichsbürger (Anhänger von Freemen- und OPPT-Gedankengut)".

"Reichsbürger" dient dann als Sammelbegriff für alles, was in der Szene kreucht und fleucht, auch wenn es sich in der Schweiz nicht um Anhänger des Deutschen Reichs handelt. Der Begriff Reichsbürger ist in den Schweizer Medien trotzdem bereits dafür aufgetaucht.
Und dass die (wohl genau deswegen) immer so schön beleidigt sind, wenn man sie Reichsbürger nennt, gefällt mir auch  :D

Die Präzisierung, welchem Gedankengut die Betreffenden anhängen, finde ich dann aber auch notwendig.

Edit: In der Schweiz nennt man schliesslich auch jeden Tacker "Bostitsch", obwohl das (angeblich) früher nur eine bestimmte Hersteller-Marke war.  ;)
« Letzte Änderung: 13. März 2017, 09:10:46 von Helvetia »
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Offline klingsor3

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #19 am: 13. März 2017, 09:21:52 »
"Reichsbürger" war noch nie eine ganz trennscharfe Formulierung. Wir betreuen hier ja auch "Staatenlose" und Typen wie Adrian, der glaubte in der DDR zu leben.

Der Begriff "Staatsleugner" triffts da schon besser.
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Offline dieda

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #20 am: 13. März 2017, 10:11:16 »
die neueste "Mitteilung" vom Staatenbund bringt es ja noch selbst am Besten auf den Punkt:
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Offline kairo

Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #21 am: 13. März 2017, 10:59:40 »
Neulich habe ich über einen Schweizer Szene-Exponenten ins Wiki geschrieben: "... ist ein Schweizer Reichsbürger (Anhänger von Freemen- und OPPT-Gedankengut)".

Dabei sind die Schweizer ja nun seit 1291 keine Reichsbürger mehr, allerspätestens aber seit 1648.
 

Offline Helvetia

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Re: Begriffsdefinition Reichsbürger
« Antwort #22 am: 15. März 2017, 14:31:33 »
Neulich habe ich über einen Schweizer Szene-Exponenten ins Wiki geschrieben: "... ist ein Schweizer Reichsbürger (Anhänger von Freemen- und OPPT-Gedankengut)".

Dabei sind die Schweizer ja nun seit 1291 keine Reichsbürger mehr, allerspätestens aber seit 1648.

1648 triffts eher. Namhafte Exponenten der helvetischen Szene wollen ja immerhin alles auf den Zustand vor 1848 zurücksetzen, dann fehlen nur noch läppische 200 Jahre.

Aber mir kommt grade eine andere Idee: Warum könnte man die Szeneanhänger hierzulande nicht einfach

Reichsbürgerli

nennen? Das ordnet sie kurz und bündig dem Staatsverweigerer-Gedankengut zu und zeigt ausserdem, dass sie bei der Firma Schweiz registriert sind.
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