Rassismus ist keine Meinung.
Leugnung der Shoah ist keine Meinung.
Hasspredigten sind keine Meinungsäußerung.
Auch widerwärtige Meinungen sind Meinungen. Und Meinungen kann man nicht unter Strafe stellen, lediglich das Äußern derselben. Da frage ich mich allerdings nach dem geschützten Rechtsgut - ist es wirklich sinnvoll, Holocaustleugnung unter Strafe zu stellen? Wem nutzt es?
Dummheit und Bösartigkeit lassen sich m.E. anders sinnvoller bekämpfen.
Mitleid mit Mahler habe ich deshalb noch lange nicht. Er hat in voller Kenntnis der Rechtslage gehandelt und geradezu darum gebettelt, in den Knast gehen zu dürfen.
Geradezu ein Argument gegen die Strafbarkeit: so schafft man "Märtyrer" für die Szene.
Nicht zu vergessen: er möchte eine Haftunterbrechung aus Gesundheitsgründen, nachdem er eine solche bereits 2015 zur Flucht genutzt hat. Da müßte der zuständige Staatsanwalt schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er ihn rausließe, solange nicht gesichert ist, daß er nicht weiter Mist baut (nach den Ausführungen in dem ablehnenden Bescheid hätte er bei Amputation seines verbliebenen Beins ja noch eine Überlebenschance und könnte dann durchaus weitere straftaten begehen).
Mahler ist ein Widerling.
Gar keine Frage. Und was für einer!
Er hat einmal die Chance bekommen, das war mehr als die Menschen bekamen, deren Mord er leugnet.
S.o. Und er hat noch viel mehr Chancen bekommen - nach Raf-Mitgliedschaft, anschließendem Berufsverbot als Rechtsanwalt, welches auch wieder aufgehoben wurde, hat er jegliche Möglichkeit zur Resozialisierung entschieden verweigert.
Brenn in der Hölle, ArschIoch.
Aber, aber... wo bleibt denn da die christliche Nächstenliebe?