Autor Thema: Horst Mahler 2017  (Gelesen 29201 mal)

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Offline BlueOcean

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #60 am: 23. November 2018, 01:48:12 »
Der Kerl hat sein Leben lang unzählige Chancen erhalten und sie immer in den Wind geschlagen. Wie passend, dass er jetzt auch noch den Rat der Ärzte in den Wind schlägt. Mitleid ist da wirklich fehl am Platz. Man sollte ihn eher an den Kommentar erinnern, den er seinen Ex-Kollegen von der RAF bzgl. ihrer Haftbeschwerden hämisch hinterher gerufen hat: "Ein Indianer heult nicht."
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Offline Neubuerger

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #61 am: 23. November 2018, 07:08:00 »
An dem ewigen Gegreine der Szene über angeblich folterähnliche Zustände kann also nicht viel wahres sein.

Da ist sowieso nichts wahres dran, aber das wissen wir alle. Wäre das anders, dann wäre El Horst da schon lange tot, da er weder seine Diabeteserkrankung behandelt bekäme, noch wäre er anderweitig angemessen medizinisch behandelt worden (Amputation des anderen Fusses, jetzt die Lungenentzündung). Das ist im Grunde erheblich mehr, als den Opfern des Regimes, das er verherrlicht und die er verleugnet je zu Teil wurde.
Das ist halt nur das Geheule der Rechten, die nicht akzeptieren können, das Gesetze auch für sie gelten.

Und nein, kein Mitleid mit Mahler, der hatte wahrlich genug Chancen im Leben.
« Letzte Änderung: 23. November 2018, 07:23:38 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline kairo

Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #62 am: 23. November 2018, 08:57:15 »
Oh, das wird wohl nichts werden. Gnadengesuche sind an den Bundespräsidenten oder an den Ministerpräsidenten des Bundeslandes zu richten, je nach dem Gericht, von dem er verurteilt worden ist. Watt'n Jammer, watt'n Jammer.

Ist die StA in München vielleicht die zuständige Vollstreckungsbehörde?
In dem Falle müsste für das Gnadengesuch eine Stellungnahme von dieser eingeholt werden....

Dann wäre das Gnadengesuch also auf dem Weg. Wollen wir mal sehen, wie sich seine Zeit als Flüchtling auf die Entscheidung auswirkt.

Die StA hat den Antrag aber abgelehnt. Also war es kein Gnadengesuch, denn zu dem könnte sie höchstens Stellung nehmen, wie schon gesagt, aber nicht darüber entscheiden.

Im Übrigen ist in dem Bericht seines Gesinnungsgenossen über den Besuch bei ihm nichts davon zu lesen, dass er sich in einem permanenten Halbschlaf befindet.
« Letzte Änderung: 23. November 2018, 09:00:02 von kairo »
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #63 am: 23. November 2018, 09:24:48 »
Wenn man noch mit 73 eine Straftat nach der anderen begeht und völlig uneinsichtig ist, kann man wohl kaum erwarten, dass man dann freikommt, wenn man alt und klapperig wird. Zumal diese Art von Straftaten ja nun auch mit geringer körperlicher Fitness möglich sind.

Das Gejammer ist ja völlig absurd.

Wenn der rechte Arm amputiert und er nicht mehr sprechen könnte, würde Mahler noch immer etwas einfallen, um weiter zu hetzen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Müll Mann

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #64 am: 23. November 2018, 09:34:43 »
Wenn der rechte Arm amputiert und er nicht mehr sprechen könnte,
Langsam verstehe ich, warum die Nazis so Angst vor der Sharia haben. Die befürchten einfach, dass es beim nächsten Ärmchenheben nicht bloß eine Geldstrafe gibt, sondern dass der Arm ganz einfach abgehackt wird.  :think:
 
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Offline Rabenaas

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #65 am: 23. November 2018, 10:14:09 »
Rassismus ist keine Meinung.
Leugnung der Shoah ist keine Meinung.
Hasspredigten sind keine Meinungsäußerung.

Auch widerwärtige Meinungen sind Meinungen. Und Meinungen kann man nicht unter Strafe stellen, lediglich das Äußern derselben. Da frage ich mich allerdings nach dem geschützten Rechtsgut - ist es wirklich sinnvoll, Holocaustleugnung unter Strafe zu stellen? Wem nutzt es?

Dummheit und Bösartigkeit lassen sich m.E. anders sinnvoller bekämpfen.

Mitleid mit Mahler habe ich deshalb noch lange nicht. Er hat in voller Kenntnis der Rechtslage gehandelt und geradezu darum gebettelt, in den Knast gehen zu dürfen.

Geradezu ein Argument gegen die Strafbarkeit: so schafft man "Märtyrer" für die Szene.

Nicht zu vergessen: er möchte eine Haftunterbrechung aus Gesundheitsgründen, nachdem er eine solche bereits 2015 zur Flucht genutzt hat. Da müßte der zuständige Staatsanwalt schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er ihn rausließe, solange nicht gesichert ist, daß er nicht weiter Mist baut (nach den Ausführungen in dem ablehnenden Bescheid hätte er bei Amputation seines verbliebenen Beins ja noch eine Überlebenschance und könnte dann durchaus weitere straftaten begehen).

Mahler ist ein Widerling.

Gar keine Frage. Und was für einer!

Er hat einmal die Chance bekommen, das war mehr als die Menschen bekamen, deren Mord er leugnet.

S.o. Und er hat noch viel mehr Chancen bekommen - nach Raf-Mitgliedschaft, anschließendem Berufsverbot als Rechtsanwalt, welches auch wieder aufgehoben wurde, hat er jegliche Möglichkeit zur Resozialisierung entschieden verweigert.

Brenn in der Hölle, ArschIoch.

Aber, aber... wo bleibt denn da die christliche Nächstenliebe?

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline emz

Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #66 am: 23. November 2018, 10:20:31 »
Rechts aufgewachsen, Schwenk nach links, aber nun back to rechts, auch wenn ich seine Geschichte kenne, ich kann diesen letzten Gesinnungswandel nicht begreifen.
Alle Chancen in den Wind zu schlagen, das war einfach nur dämlich, aber zumindest stand er bislang zu seinen Ansichten, wissend, welche Konsequenzen das nach sich ziehen würde. 

Aber das Mimimi, was jetzt veranstaltet wird, das ist einfach nur unwürdig.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #67 am: 23. November 2018, 10:24:57 »
Da frage ich mich allerdings nach dem geschützten Rechtsgut - ist es wirklich sinnvoll, Holocaustleugnung unter Strafe zu stellen? Wem nutzt es?

Ja, ist es!

Denn zum einen ist gemäß Art. 1 GG die Würde der Ermordeten zu schützen.

Dann ist die Würde derer zu schützen, die nach Ansicht der Holocaustleugner "noch drankommen sollen". Denn schließlich "ist nach deren Denken das Werk noch nicht vollendet".

Und außerdem ist Holocaustleugnung nun einmal eine Lüge und Lügen muß bestraft werden.

Es wurde also durch die Tat des Leugnens das Recht verletzt.

Holocaustleugnung ist also unter allen Aspekten sinnvoll und richtig, weshalb sie praktisch bei allen zivilisierten Staaten unter Strafe steht.
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Offline Rabenaas

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #68 am: 23. November 2018, 10:38:08 »
Denn zum einen ist gemäß Art. 1 GG die Würde der Ermordeten zu schützen.

Die sind tot, was schadet es ihnen bzw. ihrer Würde, wenn die Morde bestritten werden?

Dann ist die Würde derer zu schützen, die nach Ansicht der Holocaustleugner "noch drankommen sollen". Denn schließlich "ist nach deren Denken das Werk noch nicht vollendet".

Dem ist durch das Verbot der Holocausleugnung wohl kaum beizukommen.

Und außerdem ist Holocaustleugnung nun einmal eine Lüge und Lügen muß bestraft werden.

Es wurde also durch die Tat des Leugnens das Recht verletzt.

Lügen als solches ist nicht strafbar. Anderenfalls säßen wir alle im Knast.

Zitat von: Reichsschlafschaflink=topic=4142.msg201687#msg201687date=1542965097
Holocaustleugnung ist also unter allen Aspekten sinnvoll und richtig, weshalb sie praktisch bei allen zivilisierten Staaten unter Strafe steht.

Tatsächlich ist sie nur in wenigen Staaten, hauptsächlich in Europa strafbewehrt.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #69 am: 23. November 2018, 10:56:21 »
Denn zum einen ist gemäß Art. 1 GG die Würde der Ermordeten zu schützen.

Die sind tot, was schadet es ihnen bzw. ihrer Würde, wenn die Morde bestritten werden?


Ich werf hier mal den 189er StGB rein.

Im Übrigen - diese unselige Diskussion hatten wir an anderer Stelle schon vor kurzem einmal.
Fakt ist - Holocaustleugnung steht unter Strafe, was ich persönlich begrüße.
Das ist mMn auch keine Meinungsäußerung sondern der klägliche Versuch die Verbrechen des Dritten Reiches zu verharmlosen und Geschichtsklitierung zu betreiben und damit geeignet den öffentlichen Frieden massiv zu stören.
Im Übrigen empfehle ich zum Art 5 auch mal den Abs 2 zu lesen
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #70 am: 23. November 2018, 10:57:18 »
Es haben in der Neuzeit auch nicht so viele Staaten eine solche Mordorgie hingelegt.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline kairo

Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #71 am: 23. November 2018, 11:01:45 »
Auch widerwärtige Meinungen sind Meinungen. Und Meinungen kann man nicht unter Strafe stellen, lediglich das Äußern derselben.

In der Tat stellt ja der §130 StGB auch nicht die Meinung an sich unter Strafe, sondern die Störung des öffentlichen Friedens durch Äußerung derselben.

Grundsätzlich gilt aber, dass jemand, der eine offenkundige Lüge ausspricht, sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen kann, denn es wäre erstens eine Tatsachenbehauptung und keine Meinung und zweitens eben falsch.

Nun ist allerdings das Lügen an und für sich nicht strafbar nach StGB oder einem anderen Gesetz. Es kommt darauf an, ob man mit der Lüge einen strafbaren Zweck verfolgt.

Dummheit und Bösartigkeit lassen sich m.E. anders sinnvoller bekämpfen.

Nein, denn gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens. Man kann nur darauf achten, dass dadurch nicht mehr Schaden als unvermeidbar angerichtet wird.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #72 am: 23. November 2018, 11:03:23 »
Die sind tot

Das ändert nichts an ihrer Würde.

Im GG steht "Die Würde des Menschen".

Nicht "die Würde des deutschen Menschen", auch nicht "die Würde des lebenden Menschen".

Durch Totengedenken ("Heldengedenktag") machen die Rechtsexkremente ja selbst deutlich, daß sie die Würde von Toten anerkennen.

Dem ist durch das Verbot der Holocausleugnung wohl kaum beizukommen.
Oh, doch!


Lügen als solches ist nicht strafbar

Doch, ist es!
Schon in den 10 Geboten, auch als uneidliche oder eidliche Falschaussage bzw. als Vortäuschen einer Straftat.

in wenigen Staaten

Insuffiziente Liste. Kanada zum Beispiel fehlt.
Leuchter wollte sich darauf verlassen und wurde dennoch verurteilt.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #73 am: 23. November 2018, 11:08:17 »
Die Diskussion hatten wir schon einmal. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass nicht singulär die Holocaust-Leugnung verboten ist, sondern die Volksverhetzung allgemein. Und die Notwendigkeit einer Regulierung kann man aus meiner Sicht auch daran erkennen, dass mittlerweile einige Staaten die in Deutschland historisch begründete Gesetzgebung übernommen haben. Selbst in den USA, die - ebenfalls historisch begründet - an einer fast uneingeschränkten Redefreiheit festhalten, gibt es mittlerweile Mechanismen, um sich gegen "hate speech" zu wehren und gegen "hate crimes" vorzugehen.

In einer längeren Diskussion mit Jugendlichen hatte ich vor einer Weile übrigens auch erhebliche Probleme das Konzept zu vermitteln. Bis ich ein Tablet heraus gekramt habe und zum einen die Fritjof-Meyer-Diskussion als Beispiel für einen völlig legalen Disput über den Holocaust gezeigt habe (da waren manche erstaunt was man alles offen sagen kann). Und dann hab ich einen der Texte von Alfred Schaefer vorgezeigt. Da waren dann plötzlich alle damit einverstanden, dass solch eine Hetze unter Strafe steht.
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Offline Leela Sunkiller

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #74 am: 23. November 2018, 11:15:36 »
Aber, aber... wo bleibt denn da die christliche Nächstenliebe?

Nicht vorhanden durch mangelnde religiöse Indoktrination in der Kindheit. Und es fühlt sich gut an. Bei so einem Widerling wie Mahler braucht es keine einprogrammierte Instant-Vergebung.
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