Hmm meine Gedanken kreisen seit einigen Tagen oft um folgendes Gesetz:
Verordnung über die Versorgung mit
Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen
nach dem Bundesversorgungsgesetz
(Orthopädieverordnung - OrthV)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/orthv/gesamt.pdfDarin heißt es zum Beispiel in §1 Abschnitt 1
(1) Die Ausstattung mit Hilfsmitteln (Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel,
Blindenführhunde) und Zubehör muß ausreichend und zweckmäßig sein; sie darf das Maß des Notwendigen
nicht überschreiten. Zubehör sind bewegliche Sachen, ohne die das Hilfsmittel nicht zweckentsprechend benutzt
werden kann.
Nun ein Elektrischer Rollstuhl soll ja die Bewegungseinschränkung einer Gehbehinderten oder Gehunfähigen Person kompensieren. So zum Beispiel bei einer Rückenmarksverletzung oder Lähmung aus sonstigen Gründen. Dazu muss die Person zur Bedienung eines Handbetrieben Rollstuhls körperlich oder Geistig nicht in der Lage sein.
Im Original Text §12 Abschnitt 1:
(1) Einen Rollstuhl erhält, wer wegen wesentlicher Einschränkung der Gehfähigkeit auf die Benutzung
angewiesen ist. Dem Ausmaß der Gehbehinderung entsprechend kann für den Haus- und für den
Straßengebrauch je ein handbetriebener Rollstuhl geliefert werden. Zu einem handbetriebenen Rollstuhl kann ein
Zusatzantrieb geliefert werden.
Zu Elektrorollstühlen im besonderen siehe §12 Abschnitt 3:
(3) Ein elektrisch betriebener Rollstuhl kann anstelle eines der handbetriebenen Rollstühle (Absätze 1 und 2)
geliefert werden, wenn dieser vom behinderte Menschen nicht selbst bedient werden kann und ein Zusatzantrieb
nach Absatz 1 Satz 3 nicht ausreicht. Elektrisch betriebene Rollstühle dürfen nur geliefert werden, wenn sie
bauartbedingt nicht mehr als 6 km/h erreichen. Insgesamt darf nicht mehr als ein elektrisch betriebener Rollstuhl
geliefert werden; wer dringend darauf angewiesen ist, kann ausnahmsweise für beide Verwendungsbereiche je
einen elektrisch betriebenen Rollstuhl erhalten.
Leider steht in diesem Gesetz nicht drin, wie zu verfahren ist wenn die Gründe für die Verordnung wegfallen oder sich ändern.
Kennt da wer dass dafür zuständige Gesetz? Den wer regelmäßig Aufstehen und längere Zeit stehen kann, bedarf keines Elektrischen Rollstuhls. Ich bin ja geneigt ihm zu Glauben dass das gehen schwer fällt oder nur eingeschränkt möglich ist. Welche Erkrankung dafür nun ursächlich ist, ob Polio oder Fettleibigkeit, ist eine andere Frage die man per Fernblick nicht beantworten kann.
Aber ich hätte gut Lust beim Versorgungsamt und der KK nachzufragen ob sie dies wissen.
Wer weiß ob dann nochmal ein neuer Genehmigt wird