Autor Thema: beamtendumm - Bernhard Schreiber  (Gelesen 108542 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #405 am: 1. Mai 2015, 17:41:40 »
Unterdessen wurde der "Bericht" von gestern vervollständigt:
Spoiler
Ein kleiner, und ein mittlerer Erfolg beim LSG

Veröffentlicht am 30. April 2015 von beamtendumm    
 

Heute ist Donnerstag. Daraus schließe ich, dass morgen Freitag sein könnte. Freitag, der Tag, an dem die ARSCHKRAMPE vom SonennStaSSiLand gerne nach Essen fährt, um an unserer Montags-/ bzw. Dienstagsdemo teilzunehmen.

Ich habe heute mal versucht mich auf das geistige Niveau dieser Ideologen hinab zu beamen, Morgen ist Freitag und Feiertag. Könnte es sein, dass dann unsere ARSCHKRAMPE am heutigen Donnerstag zur Montags- bzw. Dienstagsdemo kommen würde? Ich konnte es nicht ausschließen. Deshalb fuhr ich heute nach Essen. Natürlich nahm ich ARSCHKRAMPE eine Rolle Klopapier mit, wollte doch das ♥♥♥rchen würdig empfangen. Vergeblich, wenn er heute da war, dann haben wir uns wohl verpasst. Das liegt vielleicht daran, dass ein Macher wie ich, einfach zu  früh für ASCHKRAMPE unterwegs ist. Seine Statistik belegt, dass er vor 12 Uhr kaum auf oder nüchtern ist.

Ich fuhr dann zum Landessozialgericht, dort gab es eine Gerichtsverhandlung zu beobachten. Ich war ungefähr eine Stunde vor dem Termin dort. Ok, ich habe einen Blog, der sich kritisch mit dem Thema Beamte, Behörden und Justiz beschäftigt, aber heute hatte ich mich ja auf das geistige Niveau dieser SonnenStaSSiNAZIS herab gebeamt, deshalb habe ich ausnahmsweise auch geglaubt, dass diesen Blog überhaupt niemand zur Kenntnis nimmt, außer ARSCHKRAMPE, NIEDERHEINI und andere SonnenStaSSiNAZIS.

Ich war von daher völlig überrascht, was so abging beim LSG. Warum sollten die mich kennen, ich war ja zumindest seit 2 Jahren nicht mehr da. Und die StaSSiDeppen aus dem SonnenStaatLand erklären mir ja immer, dass keiner auf diesen Blog geht.

Zunächst wurde ich von einer Justizwachfrau gefragt was ich wollte. Ich erklärte, dass ich zunächst in die Kantine will. Es wurde zwei jüngere Justizwachleute gerufen. Die waren bei meinem letzten Besuch vor über 2 Jahren noch nicht da. Dennoch kannten sie mich, ich wurde namentlich angesprochen. (Die werden doch nicht etwa zu den begeisterten heimlichen Lesern meiner Seite gehören?)



Ich wurde natürlich durchsucht, und dann wurde mir mitgeteilt, dass mich die beiden Justizwachmänner begleiten würden. Gleich zwei? Da sollte sich doch das Amtsgericht Gelsenkirchen mal ein Beispiel dran nehmen. Da wird meine “Gefährlichkeit” völlig unterstützt, da bekommen ich nur einen Begleiter. (Aber vielleicht liegt das ja daran, dass beim AG Gelsenkirchen die Aufzüge kleiner sind.) Ich habe bei meinem letzten Besuch am AG schon angeregt, dass ich bei dem neuen Justizzentrum auch 2 Begleiter bekommen.

Mit den beiden Justizwachleuten fuhr ich dann zunächst zur Kantine. Wieder wurde mir der VIP-Service zu teil. An der Kantine gab es ein Schild, dass vor 10 Uhr nur Mitarbeiter des Gerichts die Kantine betreten dürfte. Ich bin natürlich kein Mitarbeiter, aber die beiden Wachleute schon. Mit ihnen zusammen gelang es mir also die Kantine schon vor 10 Uhr zu betreten, und ich wurde dort auch bedient.

Nach einer halben Stunde fuhr ich dann aber Richtung Sitzungssaal 1115. Problemo. Die beiden Aufzüge waren zu klein, der Elektrorollstuhl (Elektromobil) war zu goß. Ich musste das Gebäude wieder verlassen, und dann mit dem Lastenaufzug in die richtige Etage gebracht werden.

Vor dem Sitzungssaal wartete bereits der Kläger. Später kam noch jemand von BG45 aus Essen dazu. (Der berühmte Daniel war es nicht.) Nach dem Aufruf zur Sache fuhr ich in den Sitzungssaal. An Rollstuhlfahrer hatte man dort nicht unbedingt gedacht. Zwar wäre es möglich gewesen als Kläger oder Beklagter die Plätze zu erreichen, aber als Öffentlichkeit war es schlecht, weil es dort Stuhlreihen gab, die man nicht verschieben konnte. Ich stand somit mit dem Rollstuhl im Türbereich, und musste etwas rangieren, damit man die Tür überhaupt wieder schließen konnte. Solange ich dann vor der Tür stand, war diese dann nicht mehr vollständig zu öffnen, aber es reichte, dass andere noch rein konnten. Es kamen noch Unterstützer vom Verein AUFRECHT E.V. Am Ende gab es 6 Zuschauer, und “meine” beiden Wachmänner waren auch dort.

Über die eigentliche Verhandlung werde ich in einem extra Beitrag berichten, hier nur kurz über die Ergebnisse.

Die Anwesenheit der beiden Justizwachleute stört mich persönlich zwar nicht, aber ich sehe es aus rechtlicher Sicht als etwas problematisch an. Die Entscheidung von irgendjemand, mich durch zwei Wachleute zu begleiten wurde mir ja nie schrfitlich mitgeteilt, und schon gar nicht begründet. Eine Begründung dürfte auch schwer möglich sein, da ich dort nie auffällig wurde. Vermutlich würde man dies mit den mindestens drei Strafanzeigen gegen mich rechtfertigen wollen. Dumm nur, die drei Anzeigen waren so blöd, dass sich diese allesamt, ohne jegliche Verhandlung, in Luft aufgelöst haben. Außer Kosten für die Staatskasse ist da nichts passiert.

Die Peinlichkeit der drei angeblichen Straftaten kann ich hier nicht ersparen, weil ich ja weiß, dass hier unsere SonnenStaSSiDeppen mitlesen. Es macht mir immer eine besondere Freude diesen ARSCHKRAMPEN und Arschkriecher mit der Dummheit und Willkür deutscher Behörden und der Justiz zu konfrontieren.

Gerade erst gestern schrieb doch NOLDOR, einer der es vorzog nicht in diesem Land zu wohnen,


Wir wissen auch, dass viel Mist passiert, in der Wirtschaft, in der Umwelt, im Gesundheitswesen, in der Politik…

Auch wenn NOLDOR das Thema Justiz nicht erwähnt, darf man nun sicherlich gespannt sein, über die justizkritischen Kommentare von denen. Ich erwarte diesbezüglich mindestens null von denen.

1.) Die ehemalige Präsidentin des LSG hatte mich bei der STA Essen wegen angeblicher Beleidigung angeklagt. Die Frau hat ihren Doktor-Titel angeblich im Strafrecht gemacht. Sie behauptete zwar eine Beleidigung, war aber anscheinend nicht in der Lage dies zu konkretisieren. Die Staatsanwaltschaft teilte dem LSG dann mit, dass es keine Beleidigung geben würde. Daraufhin erfolgten peinliche Bettelbriefe seitens des LSG an die Staatsanwaltschaft mit der ausdrücklichen Bitte das Verfahren gegen mich nicht einzustellen. Was wollten die, wollten die mal wieder die Verfolgung Unschuldiger betreiben?

Die Staatsanwaltschaft teilte dann mit, dass trotz erneuter Prüfung es keine Beleidigung durch mich gab.

2.) Danach gab es wohl eine zufällige Begegnung am und im Bahnhof bzw. Bahnsteig, mit der Richterin, die ich angeblich beleidigt haben sollte. Ich wartete auf dem Bahnsteig auf den Zug nach Düsseldorf. Danach betrat auch die mir vom Aussehen nicht bekannte Richterin den Bahnsteig. Sie fuhr mit dem Zug auf dem Nachbargleis nach Essen, während ich telefonierend auf dem Bahnsteig auf meinen Zug nach Düsseldorf wartete. Können sie hier eine Straftat erkennen?

Illegales befahren eines Bahnsteigs vielleicht? Die Richterin, die damalige Präsidentin und auch die Staatsanwaltschaft schon. Sie wollen aus dem Umstand, dass ich auf dem Bahnsteig auf einen Zug wartete, und den Bahnsteig nicht fluchtartig verließ, als eine mir unbekannte Richterin diesen betrat, meine ganze Gefährlichkeit erkannt haben, und fabulierten war von angeblichem Nachstellen.

3.) Bei der Berichterstattung über diese Anzeige entstand ein Gedicht, das unseren Schwarzkitteln wieder nicht gefiel. Obwohl bewusst kein Name genannt wurde, erhob die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen mich.

Das Gedicht entstand 2013, das Verfahren der Staatsanwaltschaft hatte ein Aktenzeichen aus 2012. Die Staatsanwaltschaft hätte also von der Straftat schon Monate vor der eigentlichen Straftat Kenntnis besitzen müssen. Ein tolles Ding.

Trotz Anklageerhebung kam es in dieser Sache nie zur Verhandlung. Die STA hat diesen Rohrkrepierer vorher zurückgezogen, weil es gar keinen Strafantrag in dieser Sache gab.

In keinem der drei Verfahren wurde ich jemals verurteilt. Dennoch hat das LSG offenbar angeordnet mit bei meinen Besuches des LSG von Justizwachleuten begleiten zu lassen. Schriftlich mitgeteilt, oder gar Gründe genannt, hat man natürlich nicht.

Ich betrachte diese Maßnahme als reine Willkürmaßnahme. Natürlich können die Justizwachleute nichts dafür, deshalb gehe ich gegen die auch nicht vor, solange die nicht Unverschämt werden. Die meisten machen das professionell, es gib nur wenige, die unverschämt werden.

Aber wenn schon die Maßnahme rein willkürlich erfolgt, dann nutze ich dies auch gerne dazu, um die Justiz damit zu piesacken. Bereits mehrfach habe ich in eigener Sache wegen Befangenheit abgelehnt, wenn die Richter es duldeten, dass die Anweisung des Direktors oder Präsident im Sitzungssaal durchgeführt werden. Auch gestern nutze ich eine Verhandlungspause, um das Problem zu thematisieren.


Es könnte Probleme geben, weil Zweifel an der richterlichen Unabhängigkeit begründet sein könnten. Hier sitzen zwei Justizwachleute, die nicht aus Langeweile oder persönlichen Interesse hier sind. Die sind hier im Auftrag des Präsidenten, der im Sitzungssaal aber kein Hausrecht hat.

Wenn sie nun zulassen, dass Anweisungen des Präsidenten während der Sitzung, und in ihrem Sitzungssaal befolgt werden, dann könnten hier Zweifel an der richterlichen Unabhängigkeit begründet sein. Oder haben sie die Wachleute bestellt, weil sie Angst vor mir haben?

Die Richter hatten keine Angst vor mir, und die Justizwachleute mussten den Sitzungssaal verlassen. Wieder ein Erfolg, zumindest wieder ein kleiner Erfolg für mich.

Das Ergebnis für den Kläger war dann noch ein Teilerfolg. Zwar erklärten die Richter, dass sein Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hätte, weil es einen entscheidenden Fehler gab. Ohne diesen Fehler, ein fehlender Widerspruch, hätte er aber anscheinend durchaus gewinnen können. Deshalb schlug das Gericht vor, dass das beklagte Jobcenter sich mit dem Kläger vergleicht.

Der Vertreter des beklagten Jobcenters war dazu bereit. Der Kläger bekommt noch 7 Monate lang fast 50 Euro nachbezahlt. Das sind ca. 50 % seiner ursprünglichen Forderungen. Neben meinem kleinen Erfolg bezüglich der Wachleute, war dies sicherlich nochmals ein mittlerer Erfolg für den Kläger.

Ein erfolgreicher Tag also, auch wenn die Montagsdemo am Donnerstag wieder ausfallen musste, weil ARSCHKRAMPE wieder nicht erschien. Gegen 12 Uhr war der Termin dann beendet, normalerweise die richtige Zeit für den verarmten ARSCHKRAMPE um endlich aufzustehen.

Auch wenn ich mit Verhandlung gegen das Jobcenter ansehe, bedeutet dies nicht, dass ich von Hartz4 lebe, wie das ARSCHKRAMPE und seine irren Freunde gerne unterstellen.

Immerhin sehe ich mir auch Verhandlung von Mördern an, obwohl ich noch niemand umgebracht habe.
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Über das Verfahren selbst (und dessen Ausgang) nichts, dafür über alle unmöglichen anderen Themen.
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Müllmann

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #406 am: 1. Mai 2015, 18:03:26 »
Nein, Bernd ist nicht auf Hartz VI, dazu müsste er ja arbeitsfähig sein. In Anbetracht der ausführlich bei Vera am Mittag dargelegten diversen gescheiterten Selbständigkeiten dürfte die Berufsunfähigkeitsrente nicht der Rede wert sein. Bleibt also nur die Grundsicherung. Und die könnte wohl jeder hier von uns aus dem Forum mit seinen monatlichen Steuerzahlungen ganz locker alleine bestreiten. Also soll der beamtendumme mal nicht so die Fresse aufreißen. Ich habe schon einmal darauf hingewiesen, dass es nicht schicklich ist, die fütternde Hand zu beißen.
 

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #407 am: 1. Mai 2015, 20:40:09 »
Nein, Bernd ist nicht auf Hartz VI, . . . .  Bleibt also nur die Grundsicherung. Und die könnte wohl jeder hier von uns aus dem Forum mit seinen monatlichen Steuerzahlungen ganz locker alleine bestreiten. . . .  Ich habe schon einmal darauf hingewiesen, dass es nicht schicklich ist, die fütternde Hand zu beißen.
Sonst gerne, aber ich habe mir schon ausgesucht, wessen Grundsicherung ich von meinen Steuern zahle. Der Rest meiner Steuer soll für schwierige Kinder beim Jugendamt verwendet werden. Vielleicht kommt es dann gleich gar nicht so weit.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Alois

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #408 am: 2. Mai 2015, 11:10:47 »
Es gibt lauter neue Berichte wie von der Seifenblasenpistole geschossen und die scheinheilige Beamtendumm-Frage:

Zitat
Ob unsere Blockwarte, Ideologen und Neurechten jetzt mal ihr dämliches Maul halten?

Ich als Altlinker fühle mich da gar nicht angesprochen, Herr Beamtendumm.
Staatsangehörigkeit ist da, wo auf dem Reisepass steht. Heimat ist da, wo der Wohnungsschlüssel passt. Alles andere wäre zu kompliziert.
 

Offline Pantotheus

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #409 am: 2. Mai 2015, 11:19:02 »
Eructatio Ambitustulti prima:
Spoiler
Hirnsimulanten: MÜLLMANN von den SonnenStaSSiDeppen

Veröffentlicht am 2. Mai 2015 von beamtendumm    
 

Am 1.5.2015 um 01:11 schrieb der SonennStaSSiDepp FOTTZILLA:


Ich will auch ein Poliosimulant sein!

Wen könnten die mit POLIOSIMULANT wohl meinen. Ein Poliosimulant müsste ja jemand sein, der vorgibt akut Polio zu haben, oder diese Krankheit mal gehabt zu haben, ohne diese jemals gehabt zu haben.

Ich bin 1960 an Polio erkrankt, 2 Jahre bevor die Schluckimpfung in der BRD eingeführt wurde. Von daher kann ich eigentlich gar nicht gemeint sein.

Vermutlich meinen die aber auch niemand von sich, auch wenn von denen tatsächlich keiner an Polio erkrankt ist. Trotzdem können die kein Poliosimulant sein, weil bisher keiner von denen behauptet, dass er Polio hat, oder mal hatte.

Man kann aber davon ausgehen, dass dort einige HIRNSIMULANTEN unterwegs sind. Leute, die glauben, dass sie Hirn hätten, aber dieser Nachweis bisher nicht geführt werden konnte. Und Hirnsimulanten scheinen dort einige unterwegs zu sein.

Z. B. ein MÜLLMANN, der auch ganz offensichtlich glaubt, dass er eine Menge Hirn hätte, aber dieses höchstens unter einem Mikroskop nachgewiesen werden könnte.



Und dieser MÜLLMNANN schrieb am 1.5.2015 um 18:03


Ich habe schon einmal darauf hingewiesen, dass es nicht schicklich ist, die fütternde Hand zu beißen.

So stellen sich die Hirnsimulanten eine Kreuzung aus einem Poliopatienten und einem Hirnsimulanten vom SonnenStaSSiLand vor. Mein Körper, und deren Arschgesicht. Ich finde, das haben die mal wirklich gut hinbekommen. Hoffen wir, dass ich mich niemals mit solch einem SonnenStaSSi-Weibchen paare.
 
Es wäre mir nun aber überhaupt nicht bekannt, dass mich die Hand eines MÜLLMANN jemals gefüttert hätte. Doch wenn er es getan hätte, dann wäre dies kein Grund sich aufzuregen, sondern er müsste doch mal stolz auf sich sein. Endlich mal hätte er was vernünftiges gemacht, über das er dann noch seinen Enkeln erzählen könnte.

Im Normalfall kommt ja nicht viel brauchbares von dem Hirnsimulant.

Am 27. November 2014, 16:22:21 brachte er noch seine Hoffnung zum Ausdruck:


Das AG Gelsenkirchen-Buer ist für Humorlosigkeit und harte Strafen bekannt, …

Von daher habe ich begründete Hoffnung, dass Beamtendumm ein paar Monate Erholung buchen kann.

Damals ging es um die wiederholte willkürliche Verfolgung meiner Person. Er hatte also nicht die Hoffnung, dass ein Unschuldiger freigesprochen wird, sondern wollte lieber einen Unschuldigen hinter Gittern sehen.

Der Wunsch des SonnenStaSSiDepp erfüllte sich nicht. Ich wurde natürlich wieder freigesprochen. Meine Unschuld war so offenkundig, dass die Richterin noch nicht einmal die Zeugen geladen hatte.

Der hirnsimulierende MÜLLMANN war also nachweislich auf der falschen Seite.

Und nach der Verhandlung müllte er am 29. November 2014, 06:34:26 im SonnenStaSSi-Forum




War es nicht eher ein Freispruch nach § 20 StGB? Wäre mal so mein Verdacht.

Nein, das war es nicht. Erneut war also der Hirnsimulant von der Müllabfuhr auf der völlig falschen Seite.

Am 30. November 2014, 06:18:18 setzte er dann auf der völlig falschen Seite auch noch zum Überholen an.


Also ich sehe meine § 20 StGB Vermutung bestätigt. Wozu lange Beweis erheben, wenn es eh an der Schuld fehlt. Aber warum dann überhaupt erst die Klage zulassen?

Der Hirnsimulant sieht also seine unstimmige Vermutung auch noch bestätigt. Aber was ist das? Ein Hinweis auf das Vorhandensein von Resthirnaktivitäten? Ist das am Ende etwa eine kritische Frage?

Und wie kann man eine § 20 StGB Vermutung als bestätigt betrachten, wenn die Richterin schon nach einer Minute erklärt, dass sie den Beschuldigten freisprechen will, ganz ohne Gutachten oder Gutachter?

Hier noch ein Kleinod unseres Hirnsimulanten 23. Januar 2015, 16:01:44


Aber auch das gehört zu seiner allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 3 GG, sich selbst ganz tief in die Kaka zu reiten.

Offensichtlich ist für diesen Hirnsimulanten eins und ein gleich 3.

Auf entsprechenden Hinweis musste er dann seinen Beitrag entsprechend ändern. Er war also erneut auf der falschen Seite unterwegs.

Am 24. Januar 2015, 12:27:43 gab es einen Beitrag:


Der Plöngler denkt:
 Der Rechtsmeister ist Herr Dumm persönlich.

Und darauf antwortete der müllende Hirnsimulant am 25. Januar 2015, 22:47:59


Nach der geistigen Defäkation gerade stimme ich dem zu.

Natürlich stimmt er dem zu, weil es natürlich völlig falsch ist. Und falsch ist immer richtig bei unseren Hirnsimulanten. Also war er wieder auf der falschen Seite unterwegs.

Immer noch im Glauben, ich sei der Andere schrieb der Hirnsimulant:


Liest Du die Urteile die Du zitierts eigentlich auch Beamtendumm? …

Da ich nicht der Andere bin, habe ich auch keine Urteile zitiert. Und deshalb habe ich die (nicht von mir) zitierten Urteile tatsächlich nicht gelesen. Kann halt passieren, wenn so ein Hirnsimulant ständig auf der falschen Seite unterwegs ist. Ist so was wie Gewohnheitsrecht.

Auch noch von ihm:


Irgendwie steht da bei mir was anderes. Kann aber auch daran liegen, dass ich das ganze Urteil lese und nicht nur die paar Sätze die mir grad in den Kram passen.

Oder es kann daran liegen, dass er seine Tabletten nicht alle geschluckt hat, oder die blauen nicht gut verträgt, oder er ein Hirnsimulant ist.

Was schrieb der Hirnsimulant dann am 26. Januar 2015, 22:38:54


Also der B(eamtendumm) wollte einem Kumpel den Knast ersparen, der dort eine Ersatzfreiheitsstrafe abzubrummen beabsichtigte. Schlau wie unser B nun einmal ist wollte er dazu nicht den gesamten von der Staatsanwaltschaft aufgerufenen Betrag bezahlen, sondern nur den unbedingt nötigen Betrag.

Da muss der Hirnsimulant aber wieder auf der falschen Seite unterwegs gewesen sein. Ich war das jedenfalls nicht, auch wenn so ein Hirnsimulant das bis heute glaubt.


Dabei schwebte ihm der § 43 Satz 3 StGB vor, nachdem das Mindestmaß einer Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag ist. In den Kommentaren (BeckOK zu § 43 Rn 5; MüKo StGB zu § 43, Rn. 9) wird aber betont, dass die Anordnung der Freiheitsstrafe zu unterbleiben hat, wenn die Restschuld geringer als ein Tagessatz ist. Von der Aussetzung einer bereits angeordneten Freiheitsstrafe ist dort nichts zu finden.

Aber es steht im Gesetz, dass nur volle Tagessätze vollstreckt werden dürfen. Wie sollte ein Hirnsimulant das aber auch wissen. Wenn er das wüsste, dann könnte er ja kaum noch ein Hirnsimulant sein.

weiter schrieb er:


Von daher hat sich der Rechtsmeister hier auf sehr dünnes Eis begeben,

Wie jetzt? Rechtsmeister? Wieso denn jetzt Rechtsmeister? Bisher wurde doch immer behauptet, dass ich das gemacht oder gesagt hätte.

Weiter schrieb der Hirnsimulant:


die (im Strafrecht wohl nicht so bewanderten Richtert des VG Arnsberg) sind hier aber seiner Rechtsauffassung gefolgt.

Mag sein, dass die Richter des VG im Strafrecht nicht so bewandert sind, aber zum Glück sind sie es mehr, als so ein Hirnsimulant. Auch hier war er also wieder auf der falschen Seite unterwegs.


Insgesamt hat es sich für B bezahlt gemacht, dass das Zivilgericht den Rechtsstreit an das VG verwiesen hat.

Falsche Seite, B hatte damit gar nichts zu tun.

Was schreibt denn der MÜLLMANN sonst noch so?


… was die Rückzahlung des letzten Tagessatzes bis auf 1 Ct dagegen halte ich es nicht vereinbar mit der herrschenden Meinung bezüglich § 43 StGB.

Deswegen ist er ja auch kein Jurist, sondern nur ein hoffnungsloser Hirnsimulant, der natürlich wieder auf der falschen Seite unterwegs ist.


Jedenfalls nicht festgestellt hat das Gericht die von B behauptete absichtliche Täuschung

B an Hirnsimulant, ich habe gar nichts behauptet. Ich hatte mit der Sache gar nichts zu tun.


Eine entsprechende Behauptung von Herrn B ist nicht richtig.

Da es keine Behauptung von mir gab, konnte auch keine Behauptung von mir falsch oder richtig sein. Der Typ ist immer noch auf der falschen Seite unterwegs.

Was kommt als nächstes?


Das Beamtendumm(e) Zitat findet sich in Randnummer 21.

Das glaube ich dem Hirnsimulant aber nicht, dass es von mir überhaupt kein Zitat gab.

Natürlich behauptet der Hirnsimulant auch weiter, dass ich etwas gesagt bzw. geschrieben hätte, was gar nicht von mir stammt. Ich erspare mir dies aber an dieser Stelle.

Am 28. Januar 2015, 11:30:36 wirft mir dieser Hirnsimulant vor:


Wieder typisch. Erst rumzetern, dass keiner mit ihm diskutieren will und wenn dann Gegenargumente von uns kommen, dann geht er auf Tauchstation. War im August ja genauso. So ein Turnbeutelvergesser.

Ja, wenn man als chronischer Hirnsimulant nicht bemerkt, dass er sich die ganze Zeit gar nicht mit mir unterhalten hat, dann kann man schon mal auf so eine Idee kommen.

Manchmal beschweren sich diese Hirnsimulanten darüber, dass andere nicht jeden Satz richtig schreiben. Deshalb mal dieser Text vom MÜLLMANN. Am 28. Januar 2015, 13:47:05 schrieb er:


Ja, das berümte “Frau mit Hut” Urteil. Das kenn eich als eifriger Mitschreiber in Gerichtsverhandlungen natürlich auch. Erwartungsgemäß ist es natürlich etwas anders, als der gute Beamtendumm(e) verstanden hat/verstehen möchte. Die Entfernung einer Person aus der verhandlung, allein gestützt auf die Begründung “Mitschreiben”, verletzt laut BGH die Öffentlichkeit der verhandlung und ist somit ein revisionsgrund. Der BGH hat aber nicht darüber entschieden, dass sonstige Zwangsmittel wie Ordnungsgelder oder Einkassieren der Schreibutensilien unzulässig sind. Diese Handlungen führen nicht zu einer Verletzung der Öffentlichkeit und sind daher kein revisionsgrund. Genauso verhlät es sich mit der Entfernung eines störenden beamtendumm(en). Denn wer soll glauben, dass er sich still und leise verhalten hat in der Verhandlung.

Gar nicht mal schlecht für einen Hirnsimulanten.


Der BGH hat aber nicht darüber entschieden, dass sonstige Zwangsmittel wie Ordnungsgelder oder Einkassieren der Schreibutensilien unzulässig sind.

Doch hat er. Der Richter hat das hinzunehmen, auch wenn er sich dadurch gestört fühlt. Aber wie soll ein Hirnsimulant das wissen.

Immer auf der falschen Seite unterwegs, und nichts ist ihm zu peinlich. Typisch für einen Hirnsimulanten.


Das ist eine weitere Seite vom Beamtendumm(en) höchstpersönlich. Wie peinlich, Webseiten über sich selbst zu machen.

man, es gibt Millionen von Seiten über sich selbst. Manche schreiben sogar Tagebücher über sich selbst. Über wen sonst. Was soll daran peinlich sein, außer die Dummheit eines Hirnsimulanten.

Am Montag und Dienstag haben wir regelmäßig eine Demo in Essen gemacht. Was schreibt so ein Hirnsimulant am 8. März 2015, 22:07:58 dazu?




Ich hätte Freitag wohl doch den Abstecher nach Essen machen sollen und ihn mir mal live angucken bei seinen tollen Demos.

BRÜLLER. Ein Hirnsimulant will am Freitag zur Montags-oder Dienstagsdemo nach Essen fahren. Das kann nur ein Hirnsimulant sein.

Ich habe nun die ersten 14 Seiten durch. Dieser Hirnsimulant war nun wirklich immer auf der falschen Seite unterwegs. Aber der merkt das nicht. Der ist nicht nur lernresident, sondern hält sich wahrscheinlich sogar noch für schlau. Das liegt daran, dass Dummheit selten weh tut. Der Typ ist nicht nur ein geistiger Tiefflieger, sondern auch noch ein notorischer Geisterfahrer. Immer auf der falschen Seite unterwegs. Auf der Seite der Loser, und da gehört er auch hin.
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Eructatio Ambitustulti secunda:
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Ob die SonnenStaSSiDeppen jetzt mal das Maul halten?

Veröffentlicht am 2. Mai 2015 von beamtendumm    
 

Ob unsere Blockwarte, Ideologen und Neurechten jetzt mal ihr dämliches Maul halten? Jetzt wo nach DIE STORY auch MONITOR über skandalöse Vorfälle beim Jugendamt berichtet, und wir dies hier natürlich thematisieren?

Zur Erinnerung, in dem ersten Beitrag dieser Naziideologen ging es bekanntlich um Antonya. Antonya ist ja auch ein Jugendamts- und Justizopfer, auch wenn unsere Blogwarte und Naziideologen dies natürlich nicht wahr haben wollen.


Alles ist gut,

und wer was anderes sagt, der ist ein Reichsdeutscher. Ja, so funktionieren unsere SonnenStaSSiDeppen. Das wären wirklich gute Braunhemden geworden. Und wer weiß, vielleicht waren das ihre Eltern und Großeltern ja auch.

Hier wurde über Antonya und ihre Geschichte berichtet, hier wurde für Antonya und ihre Eltern gekämpft. Erfolgreich gekämpft. Den SonnenStaSSiDeppen und Konsorten hat das gar nicht gefallen.

Jetzt geht es also wieder um aufgedeckte Missstände. Jugendämter bringen Kinder ins Ausland. nach Griechenland, Polen und Ungarn, damit sich dann hier einige an den Geldern bereichern können. Denn für so ein Kind gibt es locker über 7000 Euro, und nur ein kleiner Teil davon geht in das Ausland.



Kasse machen auf Kosten von Kindern, machen ist halt nichts schäbig genug. Und bestimmt werden unsere SonnenStaSSiDeppen auch hier wieder was über die Berichterstattung zu meckern haben, oder etwa doch nicht?
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Nil novi, itaque nullus commentarius scribendus mihi videtur.
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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #410 am: 2. Mai 2015, 11:24:48 »
Eructatio Ambitustulti prima:
Ich hatte kein Latein in der Schule, aus den Asterix-Heften kenne ich nur das Gängigste und auch "Das Leben des Brian" hat meine Kenntnisse nicht besonders befördert
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Offline Pantotheus

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #411 am: 2. Mai 2015, 11:37:43 »
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Müllmann

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #412 am: 2. Mai 2015, 11:46:59 »
Unsere Texte der letzten Tage scheinen ein paar Wirkungstreffer gesetzt zu haben, immerhin wiederkäut er nur ganz alte Kamellen.
 

Offline Alois

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #413 am: 2. Mai 2015, 11:48:47 »
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Ach so, deshalb hat der Google Translator bei mir versagt
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Offline Pantotheus

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #414 am: 2. Mai 2015, 18:08:26 »
Der BEAMTENDUMME geht ja wieder schön ab:
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beamtendumm schreibt:   
 
 2. Mai 2015 um 11:36 vormittags   
 

Keine Stunde ist vergangen, und schon kommt die Antwort. Die Antwort, die zu erwarten war.

Die letzte Behauptung von NOLDOR dürfte damit eindeutig widerlegt sein.


Da kann ich nur noch sagen: Ein totaler Depp. Der soll doch mal einen Beweis bringen wo wir sagen: ALLES IST GUT, zumindest angeblich.

Wir wissen auch, dass viel Mist passiert, in der Wirtschaft, in der Umwelt, im Gesundheitswesen, in der Politik…

Natürlich haben die das nie genau so gesagt, aber sie belegen es doch täglich, dass meine damalige Aussage:


Für die gibt es in Deutschland keine Jugendamtsopfer, Justizopfer oder andere Opfer von Banken und Behörden. ALLES IST GUT, zumindest angeblich.

absolut korrekt war.

Es gab mal einen Kommentar hier, wo ein Leser schreibt, dass wenn ich behaupte, dass zwei und zwei vier ist, von den SonennStaSSiDeppen dann sofort kommt, dass das nicht stimmen würde, weil es fünf ist.

Ich gehe weiter. Wenn ich hier behaupte, dass zwei und zwei fünf ist, dann schreien die Trottel sofort, dass das nicht stimmt, denn es wäre ja 6.

Und ob der Nazialois mal ein Altlinker war interessiert auch nicht. Der überholt rechts, und glaubt, dass das ganz, ganz link wäre.

Antwort   
 
 

   Erich Kalinowsky schreibt:   
 
 2. Mai 2015 um 10:50 vormittags   
 

Dieser Beitrag gefällt mir persönlich ganz besonders, vor allem im Hinblick auf das Thema. Der erste Satz, ” Ob unsere Blockwarte, Ideologen und Neurechten jetzt mal ihr dämliches Maul halten? “, erklärt vieles. Jeder weitere Kommentar ist verzichtbar. Die Meinungsfreiheit, auch geäußert, lebe hoch. So hoch, daß keiner dran kommt.

Antwort   
 
 

   beamtendumm schreibt:   
 
 2. Mai 2015 um 4:49 nachmittags   
 

Hier versucht mal wieder so ein SonenStaSSiDepp einen Kommentar z hinterlassen. Manchmal lasse ich solche Kommentare auch durch, aber eher selten.

Der SonnenStaSSiDepp versucht mich zur Veröffentlichung zu bewegen mit dem Satz:


Gib diesen Kommentar frei, wenn Du die Eier dazu hast!

Natürlich gebe ich den Kommentar nicht frei, sondern werde in als SPAM markieren, da ich der Meinung bin, die sollen ihren Schwachsinn auch bei sich veröffentlichen. Hier wird der nicht gebraucht.
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Halten wir fest: Der BEAMTENDUMME kann nicht belegen, dass im SSL-Forum gesagt wurde "ALLES IST GUT". Wieder bei einer klaren Lüge ertappt, den BEAMTENDUMMEN.
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Müllmann

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #415 am: 2. Mai 2015, 18:28:52 »
Halten wir vor allem fest: Beamtendumm bejammert die Meinungsfreiheit, weil wir uns an seinen Äußerungen reiben aber gibt auf seinem eigenen Blog keine Kommentare frei. Das ist natürlich gelebte Meinungsfreiheit.

Bist doch eh bei uns angemeldet Bernd, also trau Dich und schreib hier direkt was, dann können wir uns die gegenseitigen copy & paste Orgien sparen.
 

Offline Alois

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #416 am: 2. Mai 2015, 18:38:23 »
Halten wir vor allem fest: Beamtendumm bejammert die Meinungsfreiheit, weil wir uns an seinen Äußerungen reiben aber gibt auf seinem eigenen Blog keine Kommentare frei. Das ist natürlich gelebte Meinungsfreiheit.

Bist doch eh bei uns angemeldet Bernd, also trau Dich und schreib hier direkt was, dann können wir uns die gegenseitigen copy & paste Orgien sparen.
Dabei ist der nicht veröffentlichte Kommentar eher harmlos
Staatsangehörigkeit ist da, wo auf dem Reisepass steht. Heimat ist da, wo der Wohnungsschlüssel passt. Alles andere wäre zu kompliziert.
 

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #417 am: 2. Mai 2015, 20:05:41 »
Der BEAMTENDUMME geht ja wieder schön ab:
Spoiler
beamtendumm schreibt:   
 
 2. Mai 2015 um 11:36 vormittags   
 

Keine Stunde ist vergangen, und schon kommt die Antwort. Die Antwort, die zu erwarten war.

Die letzte Behauptung von NOLDOR dürfte damit eindeutig widerlegt sein.


Da kann ich nur noch sagen: Ein totaler Depp. Der soll doch mal einen Beweis bringen wo wir sagen: ALLES IST GUT, zumindest angeblich.

Wir wissen auch, dass viel Mist passiert, in der Wirtschaft, in der Umwelt, im Gesundheitswesen, in der Politik…

Natürlich haben die das nie genau so gesagt, aber sie belegen es doch täglich, dass meine damalige Aussage:


Für die gibt es in Deutschland keine Jugendamtsopfer, Justizopfer oder andere Opfer von Banken und Behörden. ALLES IST GUT, zumindest angeblich.

absolut korrekt war.

Es gab mal einen Kommentar hier, wo ein Leser schreibt, dass wenn ich behaupte, dass zwei und zwei vier ist, von den SonennStaSSiDeppen dann sofort kommt, dass das nicht stimmen würde, weil es fünf ist.

Ich gehe weiter. Wenn ich hier behaupte, dass zwei und zwei fünf ist, dann schreien die ♥♥♥ sofort, dass das nicht stimmt, denn es wäre ja 6.

Und ob der Nazialois mal ein Altlinker war interessiert auch nicht. Der überholt rechts, und glaubt, dass das ganz, ganz link wäre.

Antwort   
 
 

   Erich Kalinowsky schreibt:   
 
 2. Mai 2015 um 10:50 vormittags   
 

Dieser Beitrag gefällt mir persönlich ganz besonders, vor allem im Hinblick auf das Thema. Der erste Satz, ” Ob unsere Blockwarte, Ideologen und Neurechten jetzt mal ihr dämliches Maul halten? “, erklärt vieles. Jeder weitere Kommentar ist verzichtbar. Die Meinungsfreiheit, auch geäußert, lebe hoch. So hoch, daß keiner dran kommt.

Antwort   
 
 

   beamtendumm schreibt:   
 
 2. Mai 2015 um 4:49 nachmittags   
 

Hier versucht mal wieder so ein SonenStaSSiDepp einen Kommentar z hinterlassen. Manchmal lasse ich solche Kommentare auch durch, aber eher selten.

Der SonnenStaSSiDepp versucht mich zur Veröffentlichung zu bewegen mit dem Satz:


Gib diesen Kommentar frei, wenn Du die Eier dazu hast!

Natürlich gebe ich den Kommentar nicht frei, sondern werde in als SPAM markieren, da ich der Meinung bin, die sollen ihren Schwachsinn auch bei sich veröffentlichen. Hier wird der nicht gebraucht.
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Halten wir fest: Der BEAMTENDUMME kann nicht belegen, dass im SSL-Forum gesagt wurde "ALLES IST GUT". Wieder bei einer klaren Lüge ertappt, den BEAMTENDUMMEN.

Das kann er, einem die Worte im Mund herumdrehen. Das ist aber auch alles was das B-Dummerchen kann.
 
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Offline hair mess

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #418 am: 2. Mai 2015, 21:50:29 »
Anscheinend ist - Spok sei Dank - das Beamen zwischenzeitlich erfunden. Doch anscheinend macht beamen dumm. Weils sie den Bernhard beamten dumm.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Noldor

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #419 am: 2. Mai 2015, 22:56:37 »
Anscheinend ist - Spok sei Dank - das Beamen zwischenzeitlich erfunden. Doch anscheinend macht beamen dumm. Weils sie den Bernhard beamten dumm.

Nein! Berhard ist nicht dumm, nur b-dumm. Und gebeamt ist er auch nicht. Wer würde schon sowas gedummtes beamen.

Da wurde sicher wie hair mess sagt, gebeamtes verdummt.

Also zuerst gebeamt, nachher verdummt. Wobei ich mir bei Beamtendumm gut vorstellen kann, dass das Verdummen ohne jegliches Verbeamen vonstatten ging.