Spoiler
Ein kleiner, und ein mittlerer Erfolg beim LSG
Veröffentlicht am 30. April 2015 von beamtendumm
Heute ist Donnerstag. Daraus schließe ich, dass morgen Freitag sein könnte. Freitag, der Tag, an dem die ARSCHKRAMPE vom SonennStaSSiLand gerne nach Essen fährt, um an unserer Montags-/ bzw. Dienstagsdemo teilzunehmen.
Ich habe heute mal versucht mich auf das geistige Niveau dieser Ideologen hinab zu beamen, Morgen ist Freitag und Feiertag. Könnte es sein, dass dann unsere ARSCHKRAMPE am heutigen Donnerstag zur Montags- bzw. Dienstagsdemo kommen würde? Ich konnte es nicht ausschließen. Deshalb fuhr ich heute nach Essen. Natürlich nahm ich ARSCHKRAMPE eine Rolle Klopapier mit, wollte doch das ♥♥♥rchen würdig empfangen. Vergeblich, wenn er heute da war, dann haben wir uns wohl verpasst. Das liegt vielleicht daran, dass ein Macher wie ich, einfach zu früh für ASCHKRAMPE unterwegs ist. Seine Statistik belegt, dass er vor 12 Uhr kaum auf oder nüchtern ist.
Ich fuhr dann zum Landessozialgericht, dort gab es eine Gerichtsverhandlung zu beobachten. Ich war ungefähr eine Stunde vor dem Termin dort. Ok, ich habe einen Blog, der sich kritisch mit dem Thema Beamte, Behörden und Justiz beschäftigt, aber heute hatte ich mich ja auf das geistige Niveau dieser SonnenStaSSiNAZIS herab gebeamt, deshalb habe ich ausnahmsweise auch geglaubt, dass diesen Blog überhaupt niemand zur Kenntnis nimmt, außer ARSCHKRAMPE, NIEDERHEINI und andere SonnenStaSSiNAZIS.
Ich war von daher völlig überrascht, was so abging beim LSG. Warum sollten die mich kennen, ich war ja zumindest seit 2 Jahren nicht mehr da. Und die StaSSiDeppen aus dem SonnenStaatLand erklären mir ja immer, dass keiner auf diesen Blog geht.
Zunächst wurde ich von einer Justizwachfrau gefragt was ich wollte. Ich erklärte, dass ich zunächst in die Kantine will. Es wurde zwei jüngere Justizwachleute gerufen. Die waren bei meinem letzten Besuch vor über 2 Jahren noch nicht da. Dennoch kannten sie mich, ich wurde namentlich angesprochen. (Die werden doch nicht etwa zu den begeisterten heimlichen Lesern meiner Seite gehören?)
Ich wurde natürlich durchsucht, und dann wurde mir mitgeteilt, dass mich die beiden Justizwachmänner begleiten würden. Gleich zwei? Da sollte sich doch das Amtsgericht Gelsenkirchen mal ein Beispiel dran nehmen. Da wird meine “Gefährlichkeit” völlig unterstützt, da bekommen ich nur einen Begleiter. (Aber vielleicht liegt das ja daran, dass beim AG Gelsenkirchen die Aufzüge kleiner sind.) Ich habe bei meinem letzten Besuch am AG schon angeregt, dass ich bei dem neuen Justizzentrum auch 2 Begleiter bekommen.
Mit den beiden Justizwachleuten fuhr ich dann zunächst zur Kantine. Wieder wurde mir der VIP-Service zu teil. An der Kantine gab es ein Schild, dass vor 10 Uhr nur Mitarbeiter des Gerichts die Kantine betreten dürfte. Ich bin natürlich kein Mitarbeiter, aber die beiden Wachleute schon. Mit ihnen zusammen gelang es mir also die Kantine schon vor 10 Uhr zu betreten, und ich wurde dort auch bedient.
Nach einer halben Stunde fuhr ich dann aber Richtung Sitzungssaal 1115. Problemo. Die beiden Aufzüge waren zu klein, der Elektrorollstuhl (Elektromobil) war zu goß. Ich musste das Gebäude wieder verlassen, und dann mit dem Lastenaufzug in die richtige Etage gebracht werden.
Vor dem Sitzungssaal wartete bereits der Kläger. Später kam noch jemand von BG45 aus Essen dazu. (Der berühmte Daniel war es nicht.) Nach dem Aufruf zur Sache fuhr ich in den Sitzungssaal. An Rollstuhlfahrer hatte man dort nicht unbedingt gedacht. Zwar wäre es möglich gewesen als Kläger oder Beklagter die Plätze zu erreichen, aber als Öffentlichkeit war es schlecht, weil es dort Stuhlreihen gab, die man nicht verschieben konnte. Ich stand somit mit dem Rollstuhl im Türbereich, und musste etwas rangieren, damit man die Tür überhaupt wieder schließen konnte. Solange ich dann vor der Tür stand, war diese dann nicht mehr vollständig zu öffnen, aber es reichte, dass andere noch rein konnten. Es kamen noch Unterstützer vom Verein AUFRECHT E.V. Am Ende gab es 6 Zuschauer, und “meine” beiden Wachmänner waren auch dort.
Über die eigentliche Verhandlung werde ich in einem extra Beitrag berichten, hier nur kurz über die Ergebnisse.
Die Anwesenheit der beiden Justizwachleute stört mich persönlich zwar nicht, aber ich sehe es aus rechtlicher Sicht als etwas problematisch an. Die Entscheidung von irgendjemand, mich durch zwei Wachleute zu begleiten wurde mir ja nie schrfitlich mitgeteilt, und schon gar nicht begründet. Eine Begründung dürfte auch schwer möglich sein, da ich dort nie auffällig wurde. Vermutlich würde man dies mit den mindestens drei Strafanzeigen gegen mich rechtfertigen wollen. Dumm nur, die drei Anzeigen waren so blöd, dass sich diese allesamt, ohne jegliche Verhandlung, in Luft aufgelöst haben. Außer Kosten für die Staatskasse ist da nichts passiert.
Die Peinlichkeit der drei angeblichen Straftaten kann ich hier nicht ersparen, weil ich ja weiß, dass hier unsere SonnenStaSSiDeppen mitlesen. Es macht mir immer eine besondere Freude diesen ARSCHKRAMPEN und Arschkriecher mit der Dummheit und Willkür deutscher Behörden und der Justiz zu konfrontieren.
Gerade erst gestern schrieb doch NOLDOR, einer der es vorzog nicht in diesem Land zu wohnen,
Wir wissen auch, dass viel Mist passiert, in der Wirtschaft, in der Umwelt, im Gesundheitswesen, in der Politik…
Auch wenn NOLDOR das Thema Justiz nicht erwähnt, darf man nun sicherlich gespannt sein, über die justizkritischen Kommentare von denen. Ich erwarte diesbezüglich mindestens null von denen.
1.) Die ehemalige Präsidentin des LSG hatte mich bei der STA Essen wegen angeblicher Beleidigung angeklagt. Die Frau hat ihren Doktor-Titel angeblich im Strafrecht gemacht. Sie behauptete zwar eine Beleidigung, war aber anscheinend nicht in der Lage dies zu konkretisieren. Die Staatsanwaltschaft teilte dem LSG dann mit, dass es keine Beleidigung geben würde. Daraufhin erfolgten peinliche Bettelbriefe seitens des LSG an die Staatsanwaltschaft mit der ausdrücklichen Bitte das Verfahren gegen mich nicht einzustellen. Was wollten die, wollten die mal wieder die Verfolgung Unschuldiger betreiben?
Die Staatsanwaltschaft teilte dann mit, dass trotz erneuter Prüfung es keine Beleidigung durch mich gab.
2.) Danach gab es wohl eine zufällige Begegnung am und im Bahnhof bzw. Bahnsteig, mit der Richterin, die ich angeblich beleidigt haben sollte. Ich wartete auf dem Bahnsteig auf den Zug nach Düsseldorf. Danach betrat auch die mir vom Aussehen nicht bekannte Richterin den Bahnsteig. Sie fuhr mit dem Zug auf dem Nachbargleis nach Essen, während ich telefonierend auf dem Bahnsteig auf meinen Zug nach Düsseldorf wartete. Können sie hier eine Straftat erkennen?
Illegales befahren eines Bahnsteigs vielleicht? Die Richterin, die damalige Präsidentin und auch die Staatsanwaltschaft schon. Sie wollen aus dem Umstand, dass ich auf dem Bahnsteig auf einen Zug wartete, und den Bahnsteig nicht fluchtartig verließ, als eine mir unbekannte Richterin diesen betrat, meine ganze Gefährlichkeit erkannt haben, und fabulierten war von angeblichem Nachstellen.
3.) Bei der Berichterstattung über diese Anzeige entstand ein Gedicht, das unseren Schwarzkitteln wieder nicht gefiel. Obwohl bewusst kein Name genannt wurde, erhob die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen mich.
Das Gedicht entstand 2013, das Verfahren der Staatsanwaltschaft hatte ein Aktenzeichen aus 2012. Die Staatsanwaltschaft hätte also von der Straftat schon Monate vor der eigentlichen Straftat Kenntnis besitzen müssen. Ein tolles Ding.
Trotz Anklageerhebung kam es in dieser Sache nie zur Verhandlung. Die STA hat diesen Rohrkrepierer vorher zurückgezogen, weil es gar keinen Strafantrag in dieser Sache gab.
In keinem der drei Verfahren wurde ich jemals verurteilt. Dennoch hat das LSG offenbar angeordnet mit bei meinen Besuches des LSG von Justizwachleuten begleiten zu lassen. Schriftlich mitgeteilt, oder gar Gründe genannt, hat man natürlich nicht.
Ich betrachte diese Maßnahme als reine Willkürmaßnahme. Natürlich können die Justizwachleute nichts dafür, deshalb gehe ich gegen die auch nicht vor, solange die nicht Unverschämt werden. Die meisten machen das professionell, es gib nur wenige, die unverschämt werden.
Aber wenn schon die Maßnahme rein willkürlich erfolgt, dann nutze ich dies auch gerne dazu, um die Justiz damit zu piesacken. Bereits mehrfach habe ich in eigener Sache wegen Befangenheit abgelehnt, wenn die Richter es duldeten, dass die Anweisung des Direktors oder Präsident im Sitzungssaal durchgeführt werden. Auch gestern nutze ich eine Verhandlungspause, um das Problem zu thematisieren.
Es könnte Probleme geben, weil Zweifel an der richterlichen Unabhängigkeit begründet sein könnten. Hier sitzen zwei Justizwachleute, die nicht aus Langeweile oder persönlichen Interesse hier sind. Die sind hier im Auftrag des Präsidenten, der im Sitzungssaal aber kein Hausrecht hat.
Wenn sie nun zulassen, dass Anweisungen des Präsidenten während der Sitzung, und in ihrem Sitzungssaal befolgt werden, dann könnten hier Zweifel an der richterlichen Unabhängigkeit begründet sein. Oder haben sie die Wachleute bestellt, weil sie Angst vor mir haben?
Die Richter hatten keine Angst vor mir, und die Justizwachleute mussten den Sitzungssaal verlassen. Wieder ein Erfolg, zumindest wieder ein kleiner Erfolg für mich.
Das Ergebnis für den Kläger war dann noch ein Teilerfolg. Zwar erklärten die Richter, dass sein Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hätte, weil es einen entscheidenden Fehler gab. Ohne diesen Fehler, ein fehlender Widerspruch, hätte er aber anscheinend durchaus gewinnen können. Deshalb schlug das Gericht vor, dass das beklagte Jobcenter sich mit dem Kläger vergleicht.
Der Vertreter des beklagten Jobcenters war dazu bereit. Der Kläger bekommt noch 7 Monate lang fast 50 Euro nachbezahlt. Das sind ca. 50 % seiner ursprünglichen Forderungen. Neben meinem kleinen Erfolg bezüglich der Wachleute, war dies sicherlich nochmals ein mittlerer Erfolg für den Kläger.
Ein erfolgreicher Tag also, auch wenn die Montagsdemo am Donnerstag wieder ausfallen musste, weil ARSCHKRAMPE wieder nicht erschien. Gegen 12 Uhr war der Termin dann beendet, normalerweise die richtige Zeit für den verarmten ARSCHKRAMPE um endlich aufzustehen.
Auch wenn ich mit Verhandlung gegen das Jobcenter ansehe, bedeutet dies nicht, dass ich von Hartz4 lebe, wie das ARSCHKRAMPE und seine irren Freunde gerne unterstellen.
Immerhin sehe ich mir auch Verhandlung von Mördern an, obwohl ich noch niemand umgebracht habe.
Über das Verfahren selbst (und dessen Ausgang) nichts, dafür über alle unmöglichen anderen Themen.