Nachtrag: M Bayyoud hat also die Richterin am Amtsgericht, die Staatsanwältin, verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung angezeigt. Das gegen ihn eröffnete Verfahren nennt er denn auch "rechtsbeugerisch". (Neologismen machen mich immer argwöhnisch.)
Das Thema Rechtsbeugung hatten wir hier schon einmal besprochen. Falls M. Bayyoud tatsächlich Jurist wäre, dann sollte er entweder wissen oder sich doch leicht kundig machen können, dass Rechtsbeugung ein Straftatbestand ist, den nur ein urteilender Richter oder eine Person in vergleichbarer Funktion begehen kann, und dies auch nur dann, wenn in Kenntnis dessen, dass die gefällte Entscheidung falsch ist, diese trotzdem gefällt bzw. (in einem Kollegialgericht) für diese als falsch erkannte Entscheidung gestimmt wird.
Das bedeutet aber, dass einfache Angestellte der Justiz und Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht Rechtsbeugung begehen können, Richter auch nur dann, wenn tatsächlich ein Urteil oder wenigstens eine sonstige Entscheidung vorliegt, Staatsanwälte wohl auch nur in Fällen, in denen ihr Handeln einem Urteil gleich oder wenigstens nahe kommt, also z. B. in einem Strafbefehlsverfahren.
Auch sonstige Vertrautheit des "Juristen" Bayyoud mit deutschen Gesetzen, etwa mit der Strafprozessordnung, ist seinem Geschreibsel nicht zu entnehmen.