Autor Thema: beamtendumm - Bernhard Schreiber  (Gelesen 108519 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #105 am: 10. Februar 2015, 19:22:02 »
Wie ich gerade höre, haben die heute vor dem AG Essen demonstriert (oder sind gerade dabei). Polizei war auch schnell da. Auf dem Blog gab es keine Ankündigung. Wozu auch, es kommen ja eh immer nur die drei gleichen Leute.

https://beamtendumm.wordpress.com/2015/02/10/muss-ich-kotzen-oder-werde-ich-schwul/


Zitat
Muss ich kotzen, oder werde ich schwul?
Veröffentlicht am 10. Februar 2015 von beamtendumm

Ich habe heute vor dem Amtsgericht Essen alleine eine Spontandemo veranstaltet. Grund dafür ist die gestrige Entwicklung in der politisch motivierten Strafsache gegen Prof. Bayyoud.

Die von Frank Engelen angemeldete Demo, die sonst vor dem AG stattfand, durfte nicht mehr vor dem Amtsgericht aufmarschieren, sondern musste auf einem kleinen Plätzchen auf der anderer Straßenseite durchgeführt werden. Als Grund dafür gab die Polizei an, dass sich das Amtsgericht beschwert hätte.

Meine Einzeldemo ist nicht anmeldepflichtig, deshalb habe ich trotzdem vor dem AG gestanden. Aber auch das gefiel nicht. Ein Mitarbeiter des Amtsgericht hat mir aus lauter Frust angeboten seinen Pimmel zu zeigen. Ich werde dies demnächst veröffentlichen, weil das auf Video aufgezeichnet wurde. Natürlich gibt es dazu auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde, und evtl. einen Strafantrag.

Nein, also mit Benehmen und Sittlichkeit haben es Juristen ja mal gar nicht so...   ???
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #106 am: 11. Februar 2015, 23:02:07 »
Details zur fabulösen Massendemo vorm AG Essen:

https://beamtendumm.wordpress.com/2015/02/10/demobeginn-vor-dem-amtsgericht-essen/

Spoiler
Zitat
Demobeginn vor dem Amtsgericht Essen
Veröffentlicht am 10. Februar 2015 von beamtendumm

Ich habe mir gerade das Video von der heutigen Demo vor dem AG Essen angesehen. Dank dem Video kann man also nun noch einige zusätzliche Details veröffentlichen. Der erste Teil des Videos dauert 8 bis 9 Minuten.

Der Rollstuhl wurde als Kamerawagen benutzt, und es ging natürlich nicht darum Besucher oder Mitarbeiter des Amtsgericht zu filmen, sondern die Kamera wurde im Wesentlichen dazu benutzt um mich und meinen Beitrag aufzunehmen, damit dieser dann im Internet veröffentlicht werden kann.

Natürlich ist in so einem Fall nicht auszuschließen, dass auch andere Personen aufgenommen werden. Dies gilt auch in der Aufbauphase. Das ist rechtlich auch kein Problem. Zwar gibt es grundsätzlich ein Recht am eigenen Bild, das betrifft aber grundsätzlich nicht das Filmen oder Fotografieren, sondern nur das Veröffentlichen solcher Aufnahmen.

Zusätzlich muss dann auch noch unterschieden werden, wo solche Aufnahmen erfolgen. Es ist also ein Unterschied, ob solche Aufnahmen, wie hier geschehen, in der Öffentlichkeit gemacht werden, oder im Privaten.

Lt. der Uhr an der Straßenbahnhaltestelle war es ungefähr 12:20 Uhr als ich mit dem Aufbau der Demo begann. Heute sollte ich alleine vor dem Amtsgericht Demonstrieren, weil die angemeldete Demo von Frank Engelen nicht mehr vor dem Amtsgericht genehmigt wurde. Meine Demo wurde aber erst gar nicht angemeldet, was bei einer Demo von einer einzelnen Person auch nicht nötig ist. Es gab damit heute 2 Demonstrationen. Die angemeldete Demo von Frank auf der anderen Straßenseite mit ca. 10 Personen, und meine Demo von mir alleine.

Als ich mit den Vorbereitungen für die Demo begann, und die Kamera bereits eingeschaltet war, meldete sich ab ca. 1:40 Minute aus einer Gruppe eine männliche Person. Ohne dass ich ihm das Du angeboten hätte, meinte er:

    Mich filmst du nicht mit der Kamera, neh.

ich habe der Person dann mitgeteilt, dass wir in der Öffentlichkeit sind, und bekam die Antwort:

    Das glaube ich weniger.

Eigentlich völlig egal was der glaubt. Aber dass man vor dem Amtsgericht in der Öffentlichkeit ist, oder nicht, das sollte man schon wissen.

Ich machte ihn dann darauf aufmerksam, dass das für ihn noch immer Sie heißt, nachdem ich mich allerdings kurzfristig auf sein Du herabließ.

Er begriff es aber offenbar nicht, und meinte:

    Hörst du mal auf zu filmen Kollege.

Ich kann versichern, dass ich nicht sein Kollege bin, und dies auch nie war.

Da ich nicht vorsätzlich ihn, oder diese Gruppe filmen wollte, wäre es ein leichtes für ihn oder die Gruppe gewesen dem Filmen zu entgehen, in dem man sich an eine andere Stelle platziert hätte. Man sieht aber zu einem späteren Zeitpunkt, dass die tatsächlich bewusst gefilmt werden wollten.

Ich habe ihn erneut aufgefordert mich nicht zu duzen. Ich habe ihm erklärt, dass dies als Beleidigung gewertet werden kann, und die Polizei in unmittelbarer Nähe ist. Er meinte dann, dass man die Polizei mal fragen könnte, ob ich ihn filmen dürfte. Eine gute Idee.

Ich habe ihm vorgeschlagen, dass er dann auch die Polizei gleich fragen kann, ob er mich duzen darf.

Der Polizist schien allerdings nur begrenztes Wissen zu haben. Er meinte, dass ich die Leute schon fragen sollte. Was für ein Quatsch. Wie bereits erwähnt war der Mann, bzw die Gruppe gar nicht mein Ziel, sondern eben nur zufällig auf dem Bild. Normalerweise wäre der erste Teil des Videos auch geschnitten worden, weil das Video normalerweise für mich erst ab Beginn meiner Rede von Interesse gewesen wäre.

Ich hätte aber viel zu tun, wenn ich jeden fragen müsste, der zufällig, oder absichtlich durch das Bild läuft, ob ich ihn filmen darf, bzw, ob ich ihn wieder rausschneiden darf.

Der arme Polizist hat sich dann noch beschwert, dass ich ihn nicht habe ausreden lassen. Ein fast guter Einwand. Allerdings zieht der nur, wenn er sich zuvor von mir angehört hat, um was es denn eigentlich geht. Denn dass mich der Gefilmte ständig geduzt hatte, war ihm doch gar nicht bekannt. Bevor er also verlangt, dass ich ihn ausreden lassen sollte, wäre es doch angebracht gewesen, dass er erst mich ausreden lässt, dann wäre ich bestimmt auch in der Lage gewesen ihn ausreden zu lassen.

Als ich vom Polizeifahrzeug zurück zum Eingang des AG fuhr, meinte der Filmscheue bei Minute 3:12:

    Komm her, ich filme dich auch du Arsch.

ich habe ihn dann dazu ermuntert, denn immerhin waren wir ja in der Öffentlichkeit, und das ist das nun mal statthaft. Wenn ich bei einer Demo nicht gefilmt werden wollte, dann wäre es halt angebracht, dass ich erst gar nicht dahingehe.

Meine Zustimmung hat ihm anscheinend nicht gefallen. Ich habe dann meinen Rollstuhl so hingestellt und aufgebaut, dass die Gruppe nicht im Blickfeld war.

Der Typ, der sich die ganze Zeit aufgeregt hatte meinte nun:

    Ich kann dir mein Pimmel zeigen.

Da ich ihn nun nicht mehr im Bild hatte drehte ich den Rollstuhl mit der Kamera wieder zu der Gruppe und fragte, wer mir da seinen Pimmel zeigen wollte.

Bei 3:48 Minute meldete er sich wieder zu Wort:

    Ich

ich habe mir erlaubt die Personen zu pixeln. man möchte ja niemand erschrecken.

Da ich vermute, dass der so dumm und hässlich ist, wie der Rest der Person, habe ich dann großzügig darauf verzichtet.

Meine Kamera und Rollstuhl wurden dann wieder Richtung Polizeipräsidium aufgebaut. Noch bevor ich mit den Vorbereitungen ganz fertig bin, und mit meiner Rede anfange, sieht man die Burschen ab 6:30 Minute wieder durch das Bild rennen. Merkwürdig, wo die doch vorher angeblich so kamerascheu waren.

Ab 6:35 Minuten fängt mein Redebeitrag an. Ich hatte meinen mobilen Verstärker dabei, den ich auch nutzte. Ich ging aber davon aus, dass die Polizei dies heute nicht lange duldet. Von 6:35 Minute bis 7:30 Minute bin ich nur zu hören, erst dann trete ich in das Bild.

Schon um 7:49 Minute sieht man die Polizei, die aus ihrem Einsatzfahrzeug aussteigt, und sich mir nähert. Bei 8:18 war die Polizei dann bei mir. Ich hatte damit gerechnet, dass man mir die Nutzung der Sprechanlage untersagen würde, das war für mich auch kein Problem. Ein Problem war allerdings das Verhalten eines Polizisten. Um 8:24 Minute vergreift sich ein Uniformierter an meiner Kamera, und dreht die einfach weg. Dreist.

Von diesem 8:35 Minute Video wären ohne das kamerascheue Reh die ersten 6:35 Uhr geschnitten worden, und nur 2 Minuten übrig geblieben.

Ich hatte zunächst gedacht, dass es sich bei der Gruppe evtl. um Mitarbeiter des Amtsgericht gehandelt hätte, die eine Raucherpause gemacht haben, aber ich vermute im Moment nicht, dass dieser erster Eindruck richtig war.
[close]

Ach so, wir waren das. Ja dann...

Zitat
2 Antworten zu Demobeginn vor dem Amtsgericht Essen

    nic.schooldyk schreibt:   
    11. Februar 2015 um 12:08 vormittags   

    Was waren die ‘Voegel’ denn dann ? Die neue SA-Staffel-Provokanten ?
    Antwort   
        beamtendumm schreibt:   
        11. Februar 2015 um 12:36 vormittags   

        Waren wahrscheinlich Deppen vom SonnenstaSSiLand, oder unsere Freisler von morgen.

        Ich glaube, die waren da um zwei wesentliche Sätze auswendig zu lernen.

            Irgendwas wird schon dran sein.

            irgendwas wirst schon gemacht haben.

        Und am Nachmittag sollte dann im Fortgeschrittenen-Kurs gelernt werden:

            Sie sind ja …


Kundige Kommentare zum Stuß von gestern. Ganz amüsant, daher verspoilere ich mal nicht.

Zitat
3 Antworten zu Muss ich kotzen, oder werde ich schwul?

    Resistant schreibt:   
    10. Februar 2015 um 9:53 nachmittags   

    Sie scheinen dich wirklich “zu mögen”, die Knechtarbeiter des Amtsgerichts Essen. Mit höchst Wahrscheinlichkeit hat dieser Mitarbeiter gedacht: ” 1945 hätte man dich erschossen, Schade dass wir 2015 schreiben! “.
    Es scheint tatsächlich, dass diese kleine mutige Gruppe eine Geschichte in Essen schreibt. Belege dafür sind die zahlreichen Bürger, die bei unseren Demos kurz halt machen, unsere bürgerliche Pflicharbeit hoch schätzen und versprechen, das sie sich uns anschliessen werden. Insbesondere, die Namen: Bayyoud, Schreiber, Engelen und Sobottka werden, und das ist meine persönliche Einschätzung, in wenigen Monaten bei einem größen Teil der Essener Bevölkerung bekannt sein.
    Antwort   
        beamtendumm schreibt:   
        10. Februar 2015 um 10:23 nachmittags   

        Wir sind keine riesige Gruppe, aber eine kleine sehr aktive Gruppe.

        Was ist wohl besser, eine kleine aktive Gruppe, oder ein großer Haufen von Schlafschafen?

        Die Antwort dürfte klar sein.

        Und ja, wir schreiben bereits Geschichte. Mit so etwas haben die nicht gerechnet. Die kleine Gruppe ist denen riesig lästig, und das schon seit Wochen.

        Und wir werden natürlich auch noch weiter machen. Egal wie oft sie das Verfahren vom AG zum LG und wieder zurück verschieben wollen.

        Übrigens, ein Bernd Schreiber, Frank Engelen, oder Winfried Sobottka sind schon berühmt im Internet. Es besteht daher für mich kein Zweifel, weshalb dies in Essen nicht auch passieren sollte. Man sieht doch schon das rege Interesse auch bei der Neuen Montagsdemo und den Passanten, wenn dort das Thema Justiz zur Sprache kommt.

        Ich bin übrigens nicht mehr sicher, dass das tatsächlich Mitarbeiter des Amtsgericht waren. Vielleicht waren das Typen mit einem IQ wie die ehemaligen Nazinachbarn von Prof. Bayyoud.

        Der Blonde hinter dem Filmscheuen habe ich wahrscheinlich später wieder gesehen. Da war er am Telefon am Flennen, dass er jetzt wohl über 12.000 Euro bezahlen soll. Ging da eine Verhandlung nicht so aus, wie geplant? Mein Mitleid hält sich in diesem Fall in Grenzen.
        Antwort   
    nic.schooldyk schreibt:   
    10. Februar 2015 um 8:01 nachmittags   

    Nungut, ob Sie schwul werden/sind/ oder sein wollen, ist Ihnen ueberlassen. Das ist IHR Recht und ich will und darf Ihnen DAS nicht uebelnehmen. Mehr aber doch, den Beamtenschwanz-Zipfel……!!! Ausgerechnet !!! (Das muesste ich ja gleich beim Zentralrat der Gay und Lesbienorg. melden)
« Letzte Änderung: 11. Februar 2015, 23:06:31 von A.R.Schkrampe »
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #107 am: 13. Februar 2015, 00:07:15 »
Belanglose Laberei über die Örtlichkeiten in Essen, die Preßluftlaberer-Bernhard zum Demonstrieren beansprucht.

https://beamtendumm.wordpress.com/2015/02/12/demo-vor-dem-polizeiprasidium/

Belanglos, weil die Demos eh hart am Rande der Nachweisgrenze entlangschrammen. Ein deppisches Dreigestirn war m.W. das höchste der Gefühle.



Kleiner Tipp für Diejenigen, die dort mal parkplatzsuchend unterwegs sein sollten: entlang der Wittekindstraße im Bereich des Alfried-Krupp-Krankenhause kostet Parken nichts und es wird auch kein Anwohnerausweis benötigt. Von dort aus ist es etwa 1 km Fußmarsch zum Gerichtsgebäude. 
 

Offline Noldor

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #108 am: 13. Februar 2015, 00:15:43 »
Zitat
Von dort aus ist es etwa 1 km Fußmarsch zum Gerichtsgebäude.

Mit dem Elektrorollstuhl ist doch das ein Klacks.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #109 am: 17. Februar 2015, 17:53:14 »
Zitat
Von dort aus ist es etwa 1 km Fußmarsch zum Gerichtsgebäude.

Mit dem Elektrorollstuhl ist doch das ein Klacks.

Der ist aber kaputt:

https://beamtendumm.wordpress.com/2015/02/15/pc-kaputt-rollstuhl-kaputt-rucken-kaputt/

Sein Computer zum Glück auch.   :clap:   
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #110 am: 20. Februar 2015, 19:35:30 »
Ganz neu:

gauck2null.wordpress.com

soeben vom beamtendummbeutel verlinkt

beamtendumm.wordpress.com/2015/02/19/gauck-2-0-die-internetseite-fur-echte-burgerechtler/


Könnte zukünftig was zu unserer Klientel beibringen, meiner Einschätzung des Ansatzes nach.
 

Müllmann

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #111 am: 20. Februar 2015, 19:42:21 »
https://XXX.wordpress.com/

Könnte zukünftig was zu unserer Klientel beibringen, meiner Einschätzung des Ansatzes nach.

Das ist eine weitere Seite vom Beamtendumm(en) höchstpersönlich. Wie peinlich, Webseiten über sich selbst zu machen.

Zitat
Verfasst von beamtendumm - Februar 18, 2015 in Uncategorized
 

Offline tobias-vom-rias

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #112 am: 27. Februar 2015, 03:54:20 »
Unser Elektro-Rolli-Nutzer schreibt die letzten Tage recht wenig.
Ein älterer Beitrag über die diversen Mängel und Defekte seines Rollstuhls sowie die endlosen Reparaturen.
Interesanter ist der Beitrag über seine, nun als Dauerdemo angemeldete Veranstaltung, bzgl. der Inhaftierung von "PROF. BAYYOUD".
Link: https://beamtendumm.wordpress.com/2015/02/24/prof-bayyoud-seifenblasenpistole-verboten/#more-18872
Erschreckend finde ich wiedermal die künstlerische Interpretation von Fakten, mit freier Auslegung.
Nun will er, aufgrund des Verbotes einer Seifenblasenpistole vor dem Verwaltungsgericht klagen. Den diese wurde Verboten?! Jaja er hat Beschränkende Verfügung bekommen. Baseballschläger is nicht, und die Seifenblasenpistole nicht weil sie ja mit einer echten Waffe verwechselt werden könnte (Anscheinwaffe).
In seinem Bericht benennt er diesen Baseballschläger auch Diplomatisch "Moslemkiller".
Zitat
Der angemeldete “Moslemkiller”, ein Baseballschläger, wurde nicht genehmigt, obwohl er bereits bei früheren Demos angemeldet, eingesetzt, und genehmigt war.

Ein Baseballschläger bei einer Demo kann durchaus ein Problem sein. Das wird nicht in Abrede gestellt, aber mit dem bereits eingesetzten und genehmigten Baseballschläger gab es in der Vergangenheit keine Probleme bei der Demo. Aber richtig grotesk wird es mit der zweiten Auflage.
Ja bei so einem Sprachgebrauch kann ich das verstehen  :facepalm: :facepalm: :facepalm:
Spoiler
[close]


Viel schlimmer finde ich folgende Textpassage:
Zitat
Gegenüber dem Knast gibt es eine Schule. Da wir auf dem Gehweg gegenüber dem Knast regelmäßig stehen, hatten wir in der Pause wieder die Kids als interessierte Zuhörer und Zuschauer, die wir natürlich gleich mit eingebunden haben.

Vielleicht stelle ich auch noch ein Video vom heutigen Tag ein.
Ich denke mal die armen Kinder  :o :o :o :doh: :hand: :snooty:

Sonst das übliche ;)
Btw. Ich hasse ungeplante Doppeldienste, SD und ND im Krankenhaus :(
Ich geh jetzt Raptoren streicheln, Löwen sind mir zu kuschelig!

"Seit ich meine Tabletten wieder nehme, reden die Möbel kein Wort mehr mit mir. Eingeschnapptes, zickiges Pack!"
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #113 am: 6. März 2015, 22:23:34 »
Alle haben unseren Mülli lieb, auch das beamtendummdödelwürstchen    :love1:

https://beamtendumm.wordpress.com/2015/03/06/am-ende-gewinnt-halt-immer-der-beamtendumm-fordervereinmmm/


Zitat
← Prozess-Dieter: Eine Nachricht.
Am Ende gewinnt halt immer der Beamtendumm-Fördervereinmmm
Veröffentlicht am 6. März 2015 von beamtendumm

Will mich heute mal wieder beliebt machen bei meinen neuen “Freunden” vom Sonnenstassiland, besonders bei diesem Forum, und dem Müllmann.

Schrieb doch einer:

    Das Angedickte ist von mir. Weil ich die Aussage so geil finde.

Was war das bloß, was er so geil fand?

    Der Richterin  ist anscheinend das Motto des Beamtendumm-Förderverein noch gar nicht bekannt. Dieses lautet:

    “Am Ende gewinnt immer der Beamtendumm-Förderverein”.

Zu dieser geilen Aussage kam nun Post.

Es kam Post von der Staatsanwaltschaft Essen. Ein kleines Anschreiben, und 2 Seiten eines Urteils des Amtsgericht Gelsenkirchen.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat mich mal wieder freigesprochen, Das war so Ende November 2014. Das Amtsgericht hat das Urteil gesprochen. Und die Staatsanwaltschaft Essen hat nun das Verhandlungergebnis vorgelesen, und mir geschickt.

Und das Ergebnis der Verhandlung kam jetzt pünktlich abgerufen werden.

davor:

https://beamtendumm.wordpress.com/2015/03/06/prozess-dieter-eine-nachricht/

Zitat
Prozess-Dieter: Eine Nachricht.
Veröffentlicht am 6. März 2015 von beamtendumm

Über den neuesten Beitrag im EXPRESS war ich schon einigermaßen erstaunt. Demnach musste Prozess-Dieter noch immer unter den Lebenden sein. Eigentlich hatte er mir berichtet, dass er bereits 2014 nicht mehr überleben würde/wollte. Er wollte auch nur noch seine Ruhe.

Sein Ableben 2014 hat nicht geklappt, seine Ruhe hat er auch nicht, denn sonst hätte der EXPRESS kaum über ihn was neues berichten können.

Erstaiunt war ich auch, dass der EXPRESS am 9.2.2015 geschrieben hatte, dass Prozess-Dieter erst vor 10 Tagen aus dem Knast kam. Knast, wieso Knast? Nach meinen Informationen waren doch die Strafverfahren letztendlich doch noch eingestellt worden, wegen Schuldunfähigkeit.

Nach dem Beitrag im EXPRESS meldete sich jemand bei mir, und wollte Kontakt mit Dieter haben, um ihm evtl. zu helfen. Ich habe auf den AB seiner mit bekannten Nummer gesprochen, aber telefonisch keine Antwort erhalten. Heute kam ein Schreiben. 4 Sätze. Ich werde das Schreiben im Moment nicht veröffentlichen, weil eine Veröffentlichung vermutlich nicht gewollt wäre.

Der Tenor entspricht seinen letzten Schreiben aus Ende 2013/Anfang 2014. Er rechnet weiter mit seinem baldigen Tod, und will mit NIEMAND reden!!! Ein Kontakt zwischen Dieter und der Kontaktperson wird es also nicht geben. Für eine Diskussion, ein Gespräch etc. über die Themen Behörden/Justiz/Knast und Willkür stehe ich, oder andere gerne zur Verfügung. Das kann auch gerne in Düsseldorf stattfinden.


Sorry, habe mich geirrt  :-[  Er mag unseren Mülli nicht, er findet ihn doof.

Weil dezidiert auf uns, speziell auf Mülli eingegangen wird, jetzt kein Spoiler, auch wenn es nicht wenig ist. Aber es geht ja um einen von uns!  :3some:


https://beamtendumm.wordpress.com/2015/02/27/fremdbeitrag-faceboook-vertrauen-in-justiz-verloren/comment-page-1/#comment-15225

Zitat
beamtendumm schreibt:   
4. März 2015 um 10:34 vormittags   

Die Sendung mit dem Haftbefehl in Sachen ist mir auch bekannt. Ich hatte mich damals gefragt, wie man nur so unfähig sein kann, und so einen kriminelle Akt vor laufender Kamera zu begehen. Das was damals dort passiert ist, passiert aber in der Republik fast täglich so.

Das mit den (nur vollen) Tagessätzen wurde hier auch bereits mehrfach thematisiert.

Unsere mitlesende “Freunde”, besonders der “Müllmann” mit Rechts-UN-kenntnissen haben die Entscheidung aus Arnsberg auch kommentiert und kritisiert. Dazu meint der Müllmann:

    Also der B(eamtendumm) wollte einem Kumpel den Knast ersparen, der dort eine Ersatzfreiheitsstrafe abzubrummen beabsichtigte. Schlau wie unser B nun einmal ist wollte er dazu nicht den gesamten von der Staatsanwaltschaft aufgerufenen Betrag bezahlen, sondern nur den unbedingt nötigen Betrag. Dabei schwebte ihm der § 43 Satz 3 StGB vor, nachdem das Mindestmaß einer Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag ist. In den Kommentaren (BeckOK zu § 43 Rn 5; MüKo StGB zu § 43, Rn. 9) wird aber betont, dass die Anordnung der Freiheitsstrafe zu unterbleiben hat, wenn die Restschuld geringer als ein Tagessatz ist. Von der Aussetzung einer bereits angeordneten Freiheitsstrafe ist dort nichts zu finden. Von daher hat sich der Rechtsmeister hier auf sehr dünnes Eis begeben, die (im Strafrecht wohl nicht so bewanderten Richtert des VG Arnsberg) sind hier aber seiner Rechtsauffassung gefolgt. Ich warne aber Nachahmer vor diesem Trick. Vor Antritt der Strafe funktioniert er, wobei natürlich die üblichen Zwangsmittel gegen säumige Schuldner trotzdem zur Anwendung kommen.

Also der Beamtendumm hatte mit der Sache da gar nichts zu tun. Der Müllmann kapiert gar nicht, dass Beamtendumm uns Justizfreund/Justiz♥♥♥ von 2 völlig unterschiedlichen Personen betreut wird.

Immerhin erkennt der Müllmann aber

    Schlau wie unser B nun einmal ist….

Ein Lob aus dem berufenen Munde eines juristisch “versierten” Müllmann
Danach setzt er seine Begriffsstutzigkeit aber weiter fort.
Er zitiert dann einen Kommentar, aber sein Oberstübchen ist nicht in der Lage den Sinn zu verstehen.


    In den Kommentaren (BeckOK zu § 43 Rn 5; MüKo StGB zu § 43, Rn. 9) wird aber betont, dass die Anordnung der Freiheitsstrafe zu unterbleiben hat, wenn die Restschuld geringer als ein Tagessatz ist.

Der Müllmann meinte dann:

    Von der Aussetzung einer bereits angeordneten Freiheitsstrafe ist dort nichts zu finden. Von daher hat sich der Rechtsmeister hier auf sehr dünnes Eis begeben,…

Nei der Rechtsmeister hat einfach nur Recht. Ist die restlihe Geldstrafe geringer als ein Tagessatz, darf kein Haftbefehl erlassen werden.

Ist die Reststrafe höher als ein Tagessatz, dann darf man zwar einen Haftbefehl erlassen, vollstrecken darf man aber nur volle Tagessätze. Und wenn unser Müllmann also meint, dass die VG-Richter nicht besonders im Strafrecht bewandert gewesen wären, mag er Recht haben, sicher scheint aber, dass die VG-Richter doch deutlich mehr im Strafrecht bewandert waren, als der Müllmann von den Sonnenstassideppen.

    …Ich warne aber Nachahmer vor diesem Trick. Vor Antritt der Strafe funktioniert er

Oh Müllmann, laber nicht so einen Müll man. Vor Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe funktioniert er, und danach auch.
Antwort   

dito der Justizfreund:


Zitat

Justizfreund schreibt:   
5. März 2015 um 7:41 vormittags   
Vor allem hat der Müllmann aus dem SonnenStaSSiland gar nichts verstanden, denn es wurde in meinem Fall über 900 EUR bezahlt obwohl es nur um 300-10= 290 EUR Strafe ging. Ob der letzte Tagessatz also gezahlt hätte werden müssen war damals vor Ort also völlig egal.
Aber beim Staat arbeitende Müllmänner verstehen gar nichts, weil der Staat immer Recht hat, egal welches Schwachmatentum die darin agierenden obrigkeitshörigen Marionetten wie auch er tätigen (wie im Dritten Reich oder der DDR, wobei er sich mit seinen Sonnenkollegen ja gerade weit vom Dritten Reich distanziet was aber auch die im Dritten Reich agierenden Menschen getan haben was ich an Stalin erläutere.)

Bei Stalin war es so, dass er Quoten für das Gute herausgegeben hat wie viele Menschen zum Tode verurteilt werden müssen, damit das Gute eintreten kann.
Ein armer Bauer erklärte, dass Stalin genau das herausgegeben hat. Wegen dieser Aussage wurde er zum Tode verurteilt (etwa gleich wie im Dritten Reich oder der DDR).
Und das ist auch so beim StaSSiMüllmann, denn dieser leugnet vollkommen selbstverständlich dass, was er selbst vollkommen selbstverständlich praktiziert.

Lutz-Meyer Gossner StPO §459e:
“Absehen von der Vollstreckung (Abs. 4): Geht der Geldstrafenbetrag durch Zahlung oder Beitreibung nach der Anordnung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ein, so entsteht ein Vollstreckungshindernis (OLG Düsseldorf NJW 80, 250; OLG Zweibrücken MDR 87, 782). Befindet sich der Verurteilte zu diesem Zeitpunkt bereits im Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe, so muss er sofort entlassen werden, auch wenn noch kein voller Tag verbüsst ist (vgl §51 IV StVollstrO). Geht ein Teilbetrag ein, so wird die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe entsprechend gekürzt (Isak/Wagner 274).”

Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen kennt also nur volle Tage. Für bereits verbüsste Teiltage erhält man auch keinen Rabatt, weil die Ersatzfreiheitsstrafe nicht nach Stunden, Minuten und Sekunden erfolgt, sondern nach ganzen Tagen.
Leistet man auf den letzten “Tages”satz nur eine Anzahlung, so ist auch nicht festgelegt für welchen Tag die Anzahlung gelten soll.

Es ist in dem Sinne ja auch gar kein “Trick”. Sondern es geht einfach nur darum wieviel rein rechtlich bezahlt hätte werden müssen um eine Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden oder aus dieser entlassen zu werden, denn die Erklärung des Dritten war, dass nur so viel eingezahlt werden sollte wie zur Freilassung unbedingt notwendig ist.
Das ganze als sogenannten “Trick” anzuwenden macht auch wenig Sinn, da die Strafe nicht aus dem BZR gelöscht wird bis diese nicht vollständig bezahlt ist (Irgendwann wird diese dann auch gelöscht nur eben evtl. nicht zu dem normalen Termin) und diese kann auch fortlaufend weiterhin bis zur Vollstreckungsverjährung (§79 StGB) eingetrieben werden und man muss demgemäss immer damit rechnen, dass bei einem geklingelt wird.
In meinem Fall sind die 9,99 EUR bis heute nicht bezahlt worden. Die vollständige Löschung im BZR wurde nie Rückgängig gemacht und es ist nie wieder jemand zwecks Vollstreckung erschienen.

Desweiteren muss man ja auch bei einer Anzahlung auf den letzten Tagessatz befürchten einen ganzen Tag abzusitzen, weil keiner weiss was zu machen ist.

Im vorliegenden Fall haben die Radeberger Polizisten mindestens ganz eindeutig eine Nötigung betrieben was die Kosten anbelangt.

§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Gewalt gemäss Abs. 1:
“Als Gewalt angesehen worden sind Einsperren in einen umschlossenen Raum (RG 13, 49; BGH 20, 194) oder unterlassen des Aufsperrens (Bay OLG NJW 63, 1261).” Rn 23

Empfindliches Übel:
“Stets ausreichend ist die Ankündigung eines Verhaltens, das würde es verwirklicht, Gewalt im Sinne des Abs. 1 ist.” Rn 33

Verwerflichkeit Abs. 2:
“Auch ein Anspruch nach bürgerlichem Recht auf die erzwungene Handlung berechtigt den Täter nicht zur Nötigung” Rn 39

“So handelt nach h.M. verwerflich, wer den Vorrang staatlicher Zwangsmittel ausser Acht lässt und sich anmaßt, den Staat mit Nötigungsmitteln zu vertreten (BGH 39, 137 uvam.)
Thomas Fischer StGB §240 55.Auflage

Auch der Gerichtsvollzieher darf einem also nicht erklären, dass er einem die Finger abhackt oder unendlich lange einsperrt etc., wenn man nicht zahlen kann.

Die alte Frau ist auch zumindest was die Kosten anbelangte gegen Ihren Willen bedroht worden, denn diese brachte mehrfach zum Ausdruck, dass ihr ja dann gar kein Geld mehr zum Leben verbleiben würde.
Dabei frage ich mich schon welchen Betrugstatbestand ich bei ihr mit Absicht vermuten sollte?

Und der Polizist erklärte noch einmal ganz eindeutig bei 213 EUR, dass der Betrag nicht ausreicht um die Inhaftierung abzuwenden und noch weitere Zahlung von Kosten fehlen, damit diese nicht inhaftiert wird.

Die Frau ist auch nicht nach ihrem Einkommen befragt worden um festzustellen ob diese überhaupt über pfändungsfreies Einkommen verfügt, so dass die Kosten überhaupt vollstreckt werden dürfen.
Ich schätze es sind 15 Tagessätze zu je 10 EUR (oder 10 Tagessätze zu je 15 EUR) verhängt worden. In der BRD werden bei Hartz 4 Empfängern Tagessätze von 5-20 EUR verhängt aber in der Regel 10 oder 15 EUR. Daraus liess sich insoweit als Indiz bereits feststellen, dass diese mittlerweile wahrscheinlich ebenfalls über kein pfändungsfreies Einkommen verfügt.

In meinem Fall war eine Strafe von 300 EUR wegen Betrugs verhängt worden, weil ein Anwalt bei Anwaltszwang beauftragt worden ist, den der Verurteilte unterstellterweise nicht hat bezahlen können. Hier lag der Beweis darin, dass der Angeklagte 2 Jahre zuvor eine Vermögensauskunft (EV, Offenbarungseid) abgegeben hatte. (In dem Verfahren wurde sogar ein PKH Antrag mit dem in dem Zeitpunkt vorhandenem Vermögen gestellt, dessen Inhalt aber gar keine Rolle spielte so wie alles andere auch nicht).
Entscheidend war alleine, dass eine EV abgegeben worden ist, weil er gemäss Alltagsweissheit und Stamtischwahrheit eine solche abgibt (für immer) und für immer Mittellos ist, weil er sozusagen ein niederer Mensch ist.
In der EV bzw. jetzt Vermögensauskunft stehen aber nur die Vermögenswerte und nicht die Schulden!
Aus der EV, die 2 Jahre zuvor abgegeben wurde, gingen Vermögenswerte von etwa 200-300.000 EUR hervor. Wie will man jetzt aufgrund der EV beweisen, dass 300 EUR Strafe nicht zahlbar sind? Es ist aber damit bewiesen worden.

Demgemäss wäre es nach vorstehender Juristenlogik also sogar so, dass für die Frau also auch noch 2 Jahre später nach der Verurteilung mit einem Tagessatz von 10-15 EUR der Beweis erbracht ist, dass diese über kein pfändungsfreies Einkommen verfügt.
Diese Juristenlogik wird sich aber in diesem Fall ganz schnell wieder in das Gegenteil verdrehen.

Es wird immer deutlich wie von vielen Juristen und Staatsbediensteten mit zweierlei Mass aber immer zum Nachteil des kleinen Bürgers agiert wird.

Am besten gefällt mir aber, dass der rechtskundige Staatsanwalt in meinem Fall, der ausdrücklich noch einmal auf seine unerlaubte Handlung hingewiesen wurde, nur einen Irrtum begangen haben kann, weil zusätzlich auch noch aus dem Haftbefehl ausdrücklich hervorging, dass die Kosten nicht bezahlt werden brauchten.
Einmal wusste er das als nach dem Gesetz rechtskundiger Staatsanwalt, denn es ist auch Tagesgeschäft. Zweitens wurde von einem Dritten (bzw. Vierten, der dann ein weiterer Dritter ist.) bei der Polizei ausdrücklich noch einmal erklärt, dass 290 EUR (10EUR wurden mal bezahlt) ausreichend sein müssten.
Der Polizei lag der Haftbefehl noch nicht vor und auch daher wurde telefonisch beim zuständigen Staatsanwalt, dem der Haftbefehl vorlag, nachgefragt ob das Zahlen der Strafe ausreichend sei was dieser ausdrücklichst verneinte.

Mit unserer hiesigen Polizei bzw. dem Landrat (der sich auch schon mal in einer anderen Sache bezügl. der KfZ-Zulassungsstelle beim mir entschuldigt hat wobei dann auch Besserung eintrat) bin ich grundsätzlich zufrieden:

Schreiben der Kreispolizeibehörde Minden vom 24.08.2009:
“Alle in Frage kommenden Beamten der hiesigen Behörde sind bzw. werden aus Anlass dieses aktuellen Vorfalls informiert, dass die Zahlung der Geldstrafe zur Abwendung der Verhaftung ausreichend ist (Anzahl Tagessätze minus 1 plus Anzahlung des letzten Tagessatzes).”

Fehler geschehen! Der Umgang damit ist eine andere Geschichte.

Auch mit unserer Polizei bin ich sehr zufrieden. Die Poliziei kam 2 mal zur Vollstreckung vorbei und traf niemanden an, bei dem diese vollstrecken konnte (Die Geschichten sind teils schon im Nchhinein recht lustig). Daraufhin erklärte der zu vollstreckende Verurteilte schriftlich den Beamten warum… Und es erfolgte kein einziger Vollsteckungsversuch mehr über 2 Jahre! (Dabei erklärte ein Polizeibeamter einer dritten Person sogar, dass diese daher keine Vollsteckungsversuche mehr unternehmen werden aber er halt selbst wissen muss auf welches Risiko er sich einlasen möchte, wenn er zB mal in eine Polizeikontrolle kommt.
Er musste dann aber in anderer Sache nach knapp 3 Jahren in das Amtsgericht…

§ 51 StVollstrO Ladung zum Strafantritt. Aufnahmeersuchen
(1) In der Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe (§ 27) und in dem
Aufnahmeersuchen (§ 30) ist anzugeben, welchen Betrag die verurteilte Person zu
zahlen hat, um die Vollstreckung abzuwenden.

Und so war es auch in dem ihm vorliegenden Haftbefehl geschehen und so kann es sich nur um einen Irrtum gehandelt haben.

Dem rechtsunkundigen Bürger wird bei Gericht gerne erzählt, dass “nicht Wissen” vor Strafe nicht schützt und derjenige würde sogar eine besonders hohe Strafe erhalten, wenn andere Menschen diesen extra ausdrücklich noch einmal erklärt haben, dass sein Handeln nicht erlaubt ist.

zB.
OStA Harald Körner, StA Frankfurt: Drogenstrafrecht, endlose Liste von Strafbestimmungen und Ausnahmeregelungen, die kein Mensch mehr überblicken und verstehen kann, 29.01.1998

Polizei und Justiz versehen das Drogenstrafrecht selbst nicht mehr!
Gegenüber dem Angeklagten oder dem Bürger wird es aber im Einzelfall stets als absolut korrekte einwandfreie Grösse von Juristen festgestellt anerkannt.
Stafrecht, soweit es jemand glaubt ist keine absolute Grösse!
Auch Strafrecht ist zu 100% relativ!

beamtendumm schreibt:   
5. März 2015 um 12:48 nachmittags   

Unsere SonnenStasiJungs sind ja sooooo schlau. Nur so einen Beitrag mit Hand und Fuß, der auch noch stimmt, kriegen die nie hin.

Ob denen inzwischen ein Licht aufgegangen ist, dass Beamtendumm NICHT Rechtsmeister ist?
« Letzte Änderung: 6. März 2015, 22:34:34 von A.R.Schkrampe »
 

Offline StanktNimmer

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #114 am: 7. März 2015, 09:55:17 »
momentan wärmt er mal wieder die Antonya-Story wieder auf (mit uralten Blogkommentaren). :dance:

Ansonsten ist sein Blog ziemlich tot, von den Rollstuhl-Status Meldungen mal abgesehen.

 

Offline A.R.Schkrampe

Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #115 am: 8. März 2015, 21:59:36 »
Immerhin ist die Erwägung einer Klage gegen die Polizeipräsidentin wegen des gesetzwidriges Verbotes einer Seifenblasepistole aktuell:


https://beamtendumm.wordpress.com/2015/03/08/essen-seifenblasenpistole-klage-gegen-die-polizeiprasidentin/#more-18958


Zitat
ESSEN: SEIFENBLASENPISTOLE: Klage gegen die Polizeipräsidentin
Veröffentlicht am 8. März 2015 von beamtendumm

Bis Ende des Jahres wurde für jeden Dienstag unsere KNASTDEMO als Dauerdemo vor dem Amtsgericht/Landgericht Essen, der Satansanwaltschaft (Staatsanwaltschaft) und dem Folterknast Krawehle angemeldet.

Zu der Anmeldung der Dauerdemo gehörte auch die Verwendung von SEIFENBLASENPISTOLEN. Doch da hatten wir die Rechnung ohne die Polizei gemacht.

Das Kinderspielzeug sei eine Anscheinswaffe und daher mit einer echten Schusswaffe zu verwechseln, deshalb wurde dies nicht genehmigt.

Ähhhh, ja. Und liebe Polizei, natürlich habe ich auch gar keinen Waffenschein für diese Seifenblasenpistole, und der Sachkundenachweis für den Umgang mit einem Seifenblasenbehälter fehlt mir auch.

Statt der Seifenblasenpistole wurde ein Bild davon zur Demo geschleppt. Um die Polizei von der Ungefährlickeit der Laugenwaffe zu überzeugen, wurde dieses Bild sogar öffentlich gezeigt. Es kam keine Panik bei den Umstehenden auf. Deshalb bestand die Hoffnung, dass für die nächste Demo die Seifenblasenpistole genehmigt werden würde. Ich hatte kein Interesse daran, wegen eines Kinderspielzeugs das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu bemühen, und die Polizeipräsidentin zu verklagen.

Die Hoffnung erfüllte sich nicht. Auch für die nächste Woche wurde die Blasenwaffe wieder nicht bestätigt.

Am Freitag dem 6.3.32015 wurde dann bei der Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgericht eine Klage zur Niederschrift aufgegeben. Die Klage richtete sich gegen die bisherige Nichtgenehmigung der Seifenblasenpistole. Außerdem gibt es ein Eilverfahren bezüglich der kommenden Demo am 10.3.2015.

Der Richter hatte noch am Freitag versucht die zuständige Mitarbeiterin der Polizei zu erreichen, was ihm aber in meinem Beisein nicht mehr gelang. Er will spätestens am Montag erneut versuchen die Frau zu erreichen. Bei einer gewissen Einsicht der Behörde könnte dann die Klage auch noch zurückgenommen werden, wobei natürlich die Kosten die Polizei zu tragen hat.

Es besteht also die Möglichkeit, dass schon bei unserer nächsten Demo die Seifenbasenpistolen eingesetzt werden dürfen, und sich das ganze nicht noch zu einem Aprilscherz entwickelt.


Aber Du hast schon recht, außer uns guckt keine Sau in sein Gemülle. Deswegen versucht er immer wieder, unsere Aufmerksamkeit zu wecken, indem er sich einen von uns oder das SSL an sich vornimmt und irgenwelchen wirren Scheiß dazu textet. Was soll er auch machen, er hat doch nur uns.
 

Müllmann

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Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #116 am: 8. März 2015, 22:07:58 »
Aber Du hast schon recht, außer uns guckt keine Sau in sein Gemülle. Deswegen versucht er immer wieder, unsere Aufmerksamkeit zu wecken, indem er sich einen von uns oder das SSL an sich vornimmt und irgenwelchen wirren Scheiß dazu textet. Was soll er auch machen, er hat doch nur uns.

Ich hätte Freitag wohl doch den Abstecher nach Essen machen sollen und ihn mir mal live angucken bei seinen tollen Demos.
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #117 am: 8. März 2015, 22:17:35 »
Aber Du hast schon recht, außer uns guckt keine Sau in sein Gemülle. Deswegen versucht er immer wieder, unsere Aufmerksamkeit zu wecken, indem er sich einen von uns oder das SSL an sich vornimmt und irgenwelchen wirren Scheiß dazu textet. Was soll er auch machen, er hat doch nur uns.

Ich hätte Freitag wohl doch den Abstecher nach Essen machen sollen und ihn mir mal live angucken bei seinen tollen Demos.

Oh, warst Du in unserer Gegend? Hättste mal was gesagt.
 

Müllmann

  • Gast
Re: beamtendumm - Bernhard Schreiber
« Antwort #118 am: 8. März 2015, 22:32:43 »
 

Offline Fottzilla

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Prof. Bayyoud: Am 17.3.2015 geht es weiter
« Antwort #119 am: 12. März 2015, 14:58:15 »
Zitat
Am 17.10.2014 wurde Prof. Bayyoud verhaftet und kam in Untersuchungshaft. Die Verhandlung sollte am 24.10.2014 beginnen, wurde dann aber gleich mehrfach verschoben. Erst ab dem 20.1.2015 wurde dann mal verhandelt. Es gab aber nur 3 Termine, dann wurde das Verfahren wieder unterbrochen.

Am 17.3.2015 beginnt das Verfahren wieder von vorn. 5 Monate nach der Inhaftierung sind wir also noch keinen Schritt weiter. Unter Beschleunigungsgebot verstehe ich da irgendwie was anderes.

Jetzt ist nicht mehr das Amtsgericht für das Verfahren zuständig, sondern das Landgericht. Nachvollziehbar erscheint das gar nicht. Hier wurde garantiert im Vorfeld gekungelt bis zum Geht-nicht-mehr.

17.3.2015 – 11 Uhr

30.3.2015 – 10 Uhr

31.3.2015 – 10 Uhr

20.4.2015 – 10:30 Uhr

24.4.2015 – 10 Uhr

Bisher sollen alle Termine im Sitzungssaal 290 stattfinden.

Der erste Termin beginnt um 11 Uhr. Der Termin am 20.4.2015 beginnt um 10:30 Uhr, während die restlichen Termine bereits um 1 Uhr anfangen sollen. Warum ist das am 20.4.2015 nicht so? Warum soll der Termin dort 30 Minuten später starten? Sind die Richter an diesem Tag etwas später dran, weil sie zuvor noch eine kleine Geburtstagsfeier abhalten wollen?

https://beamtendumm.wordpress.com/2015/03/11/prof-bayyoud-am-17-3-2015-geht-es-weiter/

Vielleicht wird Schreiber ja auftauchen und Sperenzchen machen, wobei mir bei dem das Spektakel etwas abgeht. Am ersten Termin hätte ich sogar u.U. Zeit.
"Ich klaue doch nicht von mir selbst" - Fitzek über das Geld anderer Leute

Spirituelle Geistvernetzung durch Neugeborenenopfer ist eine Mechanik.