Autor Thema: Neues aus dem Königreich 3/2017  (Gelesen 32891 mal)

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Offline BlueOcean

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #150 am: 20. März 2017, 21:08:49 »
Mir leuchten die Zusammenfassungen und Aufteilungen auch nicht ein. Das legt wohl der Amtsschimmel nach Posteingang fest. Zumal ich noch skurriler finde, dass die Versicherungsgeschichte eine Berufung ist, wohingegen ich in Sachen Führerschein von keiner passenden Berufung wüsste. Kann man auch eine Berufung mit einer Erstverhandlung mischen?

Dass eine Berufung in weniger Tagen verhandelt wird, als die Erstverhandlung ist aber nachvollziehbar und üblich.
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #151 am: 20. März 2017, 21:51:11 »
Weshalb sollten diese 10 Führerscheingeschichten beim Landgericht angeklagt werden, wenn soeben 27 Schwarzfahrten beim Amtsgericht verhandelt wurden und dort mit weniger als drei Jahren zu Buche schlugen? Da hätte man die doch in Wittenberg mit draufgepackt und dafür ein paar Monate mehr ausgelobt.
« Letzte Änderung: 20. März 2017, 21:53:42 von dtx »
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #152 am: 20. März 2017, 22:15:24 »
Immerhin gibt es eine Berufung der StA vom 25. 2. 2016, die am 21. 3. 2016 auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt und begründet wurde (unangemessene Milde). Es geht darin um die Verurteilung in der Fahrerlaubnissache vom 25. 2. 2016 in Wittenberg (man erinnert sich: Fatzkes "Sprungrevision"). Es gibt also in mindestens zwei Fällen nachweislich eine Berufung ans Landgericht Dessau-Rosslau. Was sich sonst noch angesammelt hat, darüber ist mir der Überblick verloren gegangen.
Berufungsverhandlungen sind im Allgemeinen meist etwas kürzer, zumal wenn wie hier nicht Tatsachen, sondern Rechtsfragen im Vordergrund stehen.

Üblicherweise kann ein erstinstanzliches Strafverfahren nicht von einem Amtsgericht zu einem anderen verschoben werden, denn es gilt das Tatortprinzip.
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Offline Luzifer

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #153 am: 20. März 2017, 22:44:45 »
Ein paar Artikel der Lügenpresse. Das unqualifizierte Gesäusel einiger Reichsdeppen und -deppinen. Sollte das wirklich schon alles gewesen sein?

Kam die Verurteilung so überraschend, dass man sie erst gar nicht in´s Kalkül gezogen hat?

Die Pudel machen nach dem Motto weiter: "Es wird schon niemand bemerkt haben, dass uns der König abhanden gekommen ist."
 

Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #154 am: 20. März 2017, 22:51:49 »
Immerhin gibt es eine Berufung der StA vom 25. 2. 2016, die am 21. 3. 2016 auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt und begründet wurde (unangemessene Milde).
Zitat von: Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Diese Einzelstrafe erscheint aufgrund der Vorstrafen des Angeklagten unvertretbar milde.
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Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #155 am: 20. März 2017, 22:59:38 »
Das Gericht erreicht damit auf jeden Fall, sich nicht zweimal mit dem Dödel hinsetzen zu müssen.

Dir ist aber schon klar, dass es um die Versicherung geht?

Die Bedingungen hat Fitzek unendlich oft geändert. Wenn das Gericht das Thema ernst nimmt, ist das ein Prozess, der genau wie der um diese Kooperationskasse 23 Prozesstage geht. Die Führerscheinverstöße noch nicht eingerechnet.

Zu seinen angeblich noch gültigen Führerscheinen gibt es ja jetzt ein Sachverständigengutachten, was man nur beizuziehen braucht. Und wenn man wollte, könnte man den Gutachter auch noch einmal befragen - das würde das Gericht auch nicht allzu lange aufhalten.

Das hat mir @Pantotheus genau anders herum erklärt:
Das Gericht hat mündlich zu verhandeln und die Beweise zu erheben. Da gibt es kein "ach, das ist schon in den Akten des anderen Gerichts". Ich weiß auch nicht, wie Du die drei Prozesstage rechnest: Allein schon die Führerscheinsache kommt nicht mit drei Tagen aus. Und von der Versicherung wollen wir mal gar nicht reden: Da stehen zig Versionen von "Verträgen" im Raum. Da werden Beamte des BAFin einvernommen. Da werden vermutlich die einvernommen, auf die Fitzek die Schuld abwälzen will - er hatte sich ja aus dem Verein zurückgezogen.

Üblicherweise kann ein erstinstanzliches Strafverfahren nicht von einem Amtsgericht zu einem anderen verschoben werden, denn es gilt das Tatortprinzip.

Praktisch heißt das, dass ihm auf der A9 sowie in und um Dessau auch zig Verkehrsverstöße nachgewiesen werden können, soweit es nach der Staatsanwaltschaft geht.

 
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Offline BlueOcean

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #156 am: 21. März 2017, 00:51:26 »
- nwo prison red ox, handel town - interdimensional channel intercept -

- initiating contact: FITZEK PETER, nwo prison red ox, incarcerated -
- receiving contact: MILCHSCHNITTE(?), krd prison, cannot find exit -

- begin of transcript -

Hör mal bitte ganz genau zu und wiederhole alles was ich sage, damit Martin es aufschreiben kann und Benjamin und Florian es dann korrigieren. Nach §7 Abs. 1 StPO ist der Gerichtsstand bei dem Gericht begründet, wo die Straftat begangen wurde. Und nach §32 ZPO ist ein fliegender Gerichtsstand für die Orte begründet an denen eine Straftat zur Kenntnis gelangt. Wegen den angeblichen Verkehrsverstößen am Tatort A9 ist also denklogisch zwingend ein fliegender Gerichtsstand über der A9 begründet. Meine Einlassung dazu an das Amtsgericht habe ich auf 137 Seiten kurz begründet und sie muss akzeptiert werden.

Es ist aber sehr wichtig sicher zu stellen, dass für die Verhandlung in dem fliegenden Gerichtsstand ein Flugzeug der Fluglinie Germanwings genutzt werden muss. Ich buchstabiere: G E R M A N W I N G S. Sobald der Termin steht, müsst ihr also dafür sorgen, dass an dem Tag nur Flugzeuge von Germanwings gechartert werden können. Das ist wichtig! Vielleicht kann man alle Tickets der anderen Fluglinien aufkaufen. Einfach online. Oder ihr ruft am Tag vorher von Telefonzellen bei den Flughäfen an und ruft, "Alhambra Akbar! Alle Charter morgen Bumm außer Germanwings!" Macht es so oder lasst euch was einfallen!

Sobald ich in dem Flugzeug sitze kann ich mich darauf berufen, dass Germanwings mich völkerrechtlich als "Peter I, König von Deutschland" anerkannt hat. Dann werde ich Kraft des mir verliehenen Amts das fliegende Gericht in ein Standgericht des Königreichs Deutschland nach den Gemeinschafts- und Königsschutz-Richtlinien umwandeln, das den hohen Herren und Damen aber mal ganz mächtig einheizen wird.

- end of transscript -

- required action: none -
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Offline Resting Bench

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #157 am: 21. März 2017, 04:42:07 »
Die Presse:
 
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Offline hotztheplotz

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #158 am: 21. März 2017, 05:15:44 »
Wer ist denn der Verteidiger? Das kann dann eigentlich nur Rico the Shoe sein.
 

dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #159 am: 21. März 2017, 08:44:39 »
Das Gericht erreicht damit auf jeden Fall, sich nicht zweimal mit dem Dödel hinsetzen zu müssen.

Dir ist aber schon klar, dass es um die Versicherung geht?

Ich hatte den Terminkalender aus dem Presseportal für den Monat März eingestellt, Fitzeks Termine rot markiert und das, was da steht (und von wetter.com abgeschrieben und umformuliert wurde), auch gelesen. Da stand nirgends, daß - wenn da im letzten Monatsdrittel an drei Tagen Termine angesetzt sind - am letzten dieser Tage das Urteil verkündet werden muß. Schließlich war das nicht der Terminplan des Verfahrens, sondern der des Gerichts für den Monat März.
Ich verstehe nicht, wieso wir uns hier über Pressemitteilungen streiten. Die kannst Du Dir auf der Seite selber ansehen und die Deiner Meinung nach bestehenden Unzulänglichkeiten mit den beiden Pressesprechern des Gerichts diskutieren.

Fakt ist, daß es - so wie @Pantotheus klargestellt hat - um die Berufungen aus zwei Verfahren geht und man sich durchaus überlegen kann, ob man dafür zwei Verhandlungen ansetzt oder nur eine, wenn der Angeklagte nicht zu Fuß ins Gericht kommt, sondern aus Halle herangekarrt werden muß.

Zu seinen angeblich noch gültigen Führerscheinen gibt es ja jetzt ein Sachverständigengutachten, was man nur beizuziehen braucht. Und wenn man wollte, könnte man den Gutachter auch noch einmal befragen - das würde das Gericht auch nicht allzu lange aufhalten.

Das hat mir @Pantotheus genau anders herum erklärt:
Das Gericht hat mündlich zu verhandeln und die Beweise zu erheben. Da gibt es kein "ach, das ist schon in den Akten des anderen Gerichts".

Kann mir trotzdem nicht vorstellen, daß man ein Gutachten, was bereits zu der Frage erstellt wurde, nicht in den Prozeß einführen kann, sondern anderweitig erneut in Auftrag geben muß und den Gutachter, der das erste erstellt hat, nicht in der mündlichen Verhandlung anhören darf. Es wird wohl nicht unendlich viele Leute geben, die für einen solchen Auftrag in Frage kommen.

Ich weiß auch nicht, wie Du die drei Prozesstage rechnest:

Gar nicht. Wenn das Gericht den Terminplan des Verfahrens nicht veröffentlicht, muß man eben warten, bis die nächsten Monatspläne online sind.

@hotztheplotz
Zwangsläufig. Rico war bei den beiden erstinstanzlichen Verfahren der Verteidiger. Da wäre es in der Regel normal, daß er auch das Berufungsverfahren begleitet. Er wurde aber kürzlich in Wittenberg als Zeuge gehört. Sich auf die Bremse zu setzen ist m. E. ein legitimes Mittel der Verteidigung. Wobei dem Fitzek das, im Gegensatz zu früher, jetzt als Untersuchungshäftling nun nicht unbedingt weiterhilft. Aber mangels wirklich entlastenden Argumenten scheint ja nichts anderes zu gehen. 
« Letzte Änderung: 21. März 2017, 09:04:17 von dtx »
 

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #160 am: 21. März 2017, 09:42:28 »
Wer ist denn der Verteidiger? Das kann dann eigentlich nur Rico the Shoe sein.
Das heißt aber auch, dass noch ein bisschen Geld in der königlichen Schatzkammer ist. Nur der alten Zeiten wegen, wird sich Rico der Prozess nicht antun und Pflichtverteidiger ist er wohl auch nicht.

...
Sobald ich in dem Flugzeug sitze kann ich mich darauf berufen, dass Germanwings mich völkerrechtlich als "Peter I, König von Deutschland" anerkannt hat.
Das heiß doch umgekehrt, dass Peter auch Germanwings anerkannt hat. Ist er damit auch Teil der Chemtrail Verschwörung? Und werden die Interdimensionalen demnächst ihre Raumschiffe zum Chemtail Einsatz abstellen? Fragen über Fragen.

 

Offline kairo

Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #161 am: 21. März 2017, 10:37:18 »
Berufungsverhandlungen sind im Allgemeinen meist etwas kürzer, zumal wenn wie hier nicht Tatsachen, sondern Rechtsfragen im Vordergrund stehen.

Nur ist es dann keine Berufung, sondern Revision.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #162 am: 21. März 2017, 13:59:33 »
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung zumindest in der Fahrerlaubnissache auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Nun ist mir nicht bekannt, was Fatzke noch unternommen hat, er hatte ja eine Sprungrevision angekündigt und dann ein nicht näher definiertes "Rechtsmittel" zur Niederschrift gegeben. Wenn er Revision angestrebt hat, dann hat er sicherlich eine entsprechende Revisionsbegründung nachgereicht.
Die Sperrberufung der StA ist seinem Vorhaben in die Quere gekommen. Wenn aber Fatzke bestimmte rechtliche Einschätzungen gerügt hat, dann ist denkbar, dass in Verbindung mit der nur beschränkten Berufung der StA eben die Tatsachen gar nicht mehr oder nur bedingt überprüft werden. Die Fahrten hat Fatzke zudem immer eingeräumt, nur behauptet, er sei dazu berechtigt gewesen.
Daher kann es schon sein, dass es sich um eine Berufung handelt, dass aber die Tatsachen nicht überprüft werden, da zwischen Anklage und Angeklagtem über die nachprüfbaren Fakten Einigkeit herrscht und sich nur die Frage der rechtlichen Bewertung (Fahrerlaubnis trotz Führerscheinrückgabe, Versicherungsgeschäft oder nicht) stellt.
Ohne genauere Informationen über die tatsächlich ergriffenen Rechtsmittel ist da eben nur Spekulation möglich.
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #163 am: 21. März 2017, 15:48:49 »
Wer ist denn der Verteidiger? Das kann dann eigentlich nur Rico the Shoe sein.
Das heißt aber auch, dass noch ein bisschen Geld in der königlichen Schatzkammer ist. Nur der alten Zeiten wegen, wird sich Rico der Prozess nicht antun und Pflichtverteidiger ist er wohl auch nicht.

Was heißt denn hier 'nur der alten Zeiten wegen'? Der Mann ist Rechtsanwalt und hat das Mandat übernommen. Solange er das nicht niederlegt - dafür gab es offenbar keinen hinreichend wichtigen Grund - und Fitzek ihn nicht entpflichtet, besteht es weiter. Ein Anwalt muß eben den § 627 Abs. 2 BGB im Auge behalten, um sich nicht schadensersatzpflichtig zu machen, wenn er ein Mandat loswerden will:

Zitat
Der Verpflichtete darf nur in der Art kündigen, dass sich der Dienstberechtigte die Dienste anderweits beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Dienstberechtigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

https://www.kanzlei-hoenig.de/2014/ein-ganz-schwieriges-ende/

Zitat von: RA Hoenig
Strafverteidiger haben es da wesentlich einfacher, jedenfalls immer dann, wenn es um die Vergütung geht. Die Dienstleistung des Verteidigers erfolgt, wenn die Gegenleistung des Mandanten erfolgt ist. Somit entfällt der häufigste Anlaß für die vorzeitige Beendigung eines Mandats gleich zu Beginn.
« Letzte Änderung: 21. März 2017, 16:00:52 von dtx »
 

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #164 am: 21. März 2017, 16:53:25 »

Zitat von: RA Hoenig
Strafverteidiger haben es da wesentlich einfacher, jedenfalls immer dann, wenn es um die Vergütung geht. Die Dienstleistung des Verteidigers erfolgt, wenn die Gegenleistung des Mandanten erfolgt ist. Somit entfällt der häufigste Anlaß für die vorzeitige Beendigung eines Mandats gleich zu Beginn.

Das heißt im Klartext, dass Fitzek schon bezahlt hat. Neben der Bezahlung gibt es aber laut RA Heonig noch zwei Kündigungsgründe die im Fall Fitzek gegeben sind:

Zitat

 z. B. bewusst fehlerhafte lnformationserteilung,

Da war die Sache mit dem gefälschten Führerschein, die Rico wohl erst durch den Staatsanwalt erfahren hat und die wohl sein Ass im Ärmel war. Fitzek hat ihm also wohl von seiner paraguayischen Fahrerlaubnis erzählt aber vergessen zu erwähnen, dass es sich dabei um ein handgemachtes Unikat handelt.

Zitat
belehrungsresistentes Festhalten des Mandanten an offenkundig aussichtslosen Rechtspositionen,

Das passt auf unseren Meisterjuristen wie die Faust auf Auge.

p.s. Funfakt am Rande, für einen Pflichtverteidiger ist Fitzek vielleicht gar kein so schlechter Kunde:

Zitat
2. Mehr Gebühren bei inhaftierten Mandanten

Ist der Angeklagte inhaftiert, so erhalten Sie einen Zuschlag. Als Pflichtverteidiger erhalten Sie Verlängerungsgebühren, wenn Sie mehr als fünf bzw. acht Stunden an der Hauptverhandlung teinehmen.
https://www.rvg-news.de/rvg-reform-2013/rechtsanwaltsverguetung-strafsachen-rvg-reform-2013/

Da kann man sich die Monologe des Mandanten wesentlich entspannter anhören.
 
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