Autor Thema: Neues aus dem Königreich 3/2017  (Gelesen 32890 mal)

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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #135 am: 19. März 2017, 19:51:57 »
I wo. Der Aldi gibt die Kartoffeln nur in handelsüblichen Mengen ab.
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #136 am: 20. März 2017, 13:18:38 »
Falls das schon behandelt wurde, bitte löschen.
Kann mich aber nicht erinnern, das schon gelesen zu haben. Konnte aber leider auch nicht alles lesen in den letzten Tagen... :-(

"König von Deutschland" vor Landgericht Dessau-Roßlau: Prozess gegen Peter Fitzek beginnt
(Quelle: wetter.de)

http://www.wetter.de/cms/koenig-von-deutschland-vor-landgericht-dessau-rosslau-prozess-gegen-peter-fitzek-beginnt-4104321.html

Spoiler
Der selbst ernannte "König von Deutschland" beschäftigt die Justiz weiter - auch nach seiner Verurteilung zu fast vier Jahren Haft wegen schwerer Untreue in der vergangen Woche. Am Montag beginnt für den 51-jährigen Peter Fitzek ein Prozess am Landgericht Dessau-Roßlau. Dabei geht es gleich um mehrere Vergehen. So wird ihm - wie schon in mehreren Prozessen zuvor - Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Dabei geht es um zehn Fälle aus den Jahren 2012 bis 2014, wie Gerichtssprecher mitteilte. In einem Fall soll Fitzek einen gefälschten Führerschein aus Paraguay vorgezeigt haben.

Zudem geht es in einem Berufungsverfahren um einen Verstoß gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz. Fitzek soll über einen Verein mehrere Jahre lang ohne die nötige Erlaubnis Krankenversicherungsgeschäfte betrieben und damit rund 360.000 Euro eingenommen haben. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft wie auch Fitzek Berufung eingelegt, so dass nun das Landgericht entscheiden muss.

Quelle: DPA

(Quelle: wetter.de)
[close]

Dem falschen König wird also nicht langweilig die nächste Zeit.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #137 am: 20. März 2017, 13:56:35 »
Dass heute, morgen und übermorgen in Dessau verhandelt wird, ist bereits bekannt. Der kurze Bericht war es in concreto bisher noch nicht.
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Offline Noldor

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #138 am: 20. März 2017, 14:08:49 »
Dem falschen König wird also nicht langweilig die nächste Zeit.

Und wo wird er seine Nichtlangweile absitzen? In U-Haft oder einfach als Betrüger Verurteilter in einer JVA?

Die Frage schwamm schon seit der Verurteilung in meinem Kopf herum.

Da können mir die juristischen Koniferen Koryphäen sicher weiterhelfen. ;)
 

dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #139 am: 20. März 2017, 14:10:49 »
@Pantotheus
Zitat
Der kurze Bericht war es in concreto bisher noch nicht.

Doch, schon. Da steht ja nicht mehr drin, als das Landgericht schon in der Terminankündigung bekanntgab.

@Noldor
In U-Haft, solange noch nirgendwo ein rechtskräftiges Urteil zu einer Haftstrafe ergangen ist. Auch diese Woche wird ja schließlich nichts anderes bringen, als neue Arbeit für den BGH.
« Letzte Änderung: 20. März 2017, 14:15:33 von dtx »
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #140 am: 20. März 2017, 14:20:21 »
@Noldor Eine Haftstrafe muss er erst antreten, wenn ein Urteil rechtskräftig wird. Das Landgericht hat aber die U-Haft aufrecht erhalten. Diese wird ja auf die Strafe angerechnet werden.
Einen wohl nicht ganz kleinen Teil seiner Zeit wird er aber wohl im Verschub und auf der Anklagebank des jeweiligen Gerichts verbringen. Es geht ja noch weiter ...
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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #141 am: 20. März 2017, 15:12:21 »
@Noldor Eine Haftstrafe muss er erst antreten, wenn ein Urteil rechtskräftig wird. Das Landgericht hat aber die U-Haft aufrecht erhalten. Diese wird ja auf die Strafe angerechnet werden.
Einen wohl nicht ganz kleinen Teil seiner Zeit wird er aber wohl im Verschub und auf der Anklagebank des jeweiligen Gerichts verbringen. Es geht ja noch weiter ...Zum Glück für uns  :D

Das wird aber noch ein ganz grosses Mimimi in der Zeit der U-Haft bis zum Strafantritt.

 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #142 am: 20. März 2017, 16:37:19 »
Der MDR meldet bei twitter, dass der Prozess in Dessau heute kurz nach Beginn ausgesetzt wurde:
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #143 am: 20. März 2017, 17:00:39 »
Oha, hat er noch weitere Führerscheine? Oder hat er dem Gericht gleich mal tausend Seiten Einlassungen übergeben?
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #144 am: 20. März 2017, 17:14:18 »
Was auch immer. Fitzek hatte einen Ausflug. Dafür muß er dann wohl morgen und übermorgen im "Ochsen" bleiben.
 

Offline Luzifer

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #145 am: 20. März 2017, 17:26:18 »
Früher hätte ich mich geärgert. So finde ich es witzig, wenn er vom Knast aus wild um sich schlägt.  ;D

Wieso wurde eigentlich das Verfahren mit seiner "Versicherung" und der Schwarzfahrerei zusammengelegt? Das sind doch ziemlich unterschiedliche Delikte.
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #146 am: 20. März 2017, 17:51:29 »
Warum sollten die Verfahren nicht zusammengelegt werden? Man nennt das "Prozessökonomie".
Die Strafjustiz ist nicht weiter nach Sachgebieten gegliedert, die Zuständigkeit bestimmt sich örtlich und nach der Schwere der Tat. Im Übrigen kann ein Strafgericht über jede Tat urteilen, die örtlich in seine Zuständigkeit fällt und deren Strafrahmen die eigene Kompetenz nicht übersteigt. Ausnahmen gibt es nur für Wirtschaftsstrafsachen (Landgerichte) und Staatsschutzsachen (OLG). Die Aburteilung vieler Taten eines einzelnen Angeklagten durch ein und dasselbe Gericht erleichtert zudem die Gesamtstrafenbildung.

Was Fatzke nun angeht, so sehe ich bei den verbotenen Versicherungsgeschäften und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis keine besonderen Probleme. Im Wesentlichen geht es doch darum, dass Fatzke etwas getan hatte, was man nur mit Erlaubnis tun darf, nämlich fahren und eine Versicherung betreiben, ohne dass die zuständigen Behörden ihm diese Erlaubnisse gegeben hatten. Zumindest im Falle der Fahrerlaubnis liegen zudem vergleichbare Urteile erster Instanz vor und ein Urteil des Verwaltungsgerichts, dem zufolge die Fahrerlaubnis wirksam erloschen ist. Besondere Kenntnisse wirtschaftlicher Natur benötigt der Prozess daher m. E. nicht, eine Überweisung an eine Wirtschaftsstrafkammer scheint mir unnötig.

Es könnte natürlich sein, dass wieder irgendwelche Papiere in Sachen "Versicherung, die zwar die Bezeichnung 'Versicherung' führt, aber irgendwie doch keine Versicherung war", aus dem Hut gezaubert wurden. Wie bei den "Kapitalüberlassungsverträgen" (etc. pp.) wird das Gericht dabei wohl nicht umhin kommen, diese Papiere zu prüfen und wenigstens die unterschiedlichen Fassungen zu unterscheiden. Im Gegensatz zum Revisionsverfahren können neue Beweise ja vorgebracht werden.
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Offline Noldor

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #147 am: 20. März 2017, 18:03:47 »
Was auch immer. Fitzek hatte einen Ausflug. Dafür muß er dann wohl morgen und übermorgen im "Ochsen" bleiben.

Fitzek hat sich doch mal in die Schweiz abgemeldet. https://www.tiscover.com/ch/unterkuenfte/hotel-roter-ochsen  :D ;D

Da würde ich doch auch lieber in U-Haft bleiben.
 

Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #148 am: 20. März 2017, 18:22:27 »
Warum sollten die Verfahren nicht zusammengelegt werden? Man nennt das "Prozessökonomie".

Im konkreten Fall ist das eine ziemlich komische Prozessökonomie um nicht zu sagen völlig unökonomisch. Zuerst muss das Gericht seine Phantasielappen und den gefälschten Führerschein prüfen. Und dann noch die "Versicherung", die etwa so komplex ist wie die gerade abgeurteilte "Kooperationskasse". Wie die da mit drei Verhandlungstagen auskommen wollen verstehe ich auch nicht. Wenn da nur die "Sklaven" des BAFin in den Zeugenstand zitiert werden, sind drei Tage rum. Und der nun Wohnhafte will sicher auch wieder ein umfassendes Schlusswort halten.
« Letzte Änderung: 20. März 2017, 18:24:34 von Wittenberger »
 

dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 3/2017
« Antwort #149 am: 20. März 2017, 19:10:22 »
Das Gericht erreicht damit auf jeden Fall, sich nicht zweimal mit dem Dödel hinsetzen zu müssen. Er muß ja auch jedes Mal vorgeführt werden. Zu seinen angeblich noch gültigen Führerscheinen gibt es ja jetzt ein Sachverständigengutachten, was man nur beizuziehen braucht. Und wenn man wollte, könnte man den Gutachter auch noch einmal befragen - das würde das Gericht auch nicht allzu lange aufhalten.
Im Übrigen ist der Plan ja jetzt sowieso Makulatur. Aber auch wenn das heute regulär gelaufen wäre, hätte nichts das Gericht gehindert, noch weitere Termine anzuberaumen.
« Letzte Änderung: 20. März 2017, 19:16:22 von dtx »